Einen MAnV 100 auszulösen bei einem APH, das nur etwas über 100 Bewohner hat ist dennoch etwas unverhältnismäßig, oder nicht?
Es ist hier wie so oft, ich möchte daher nicht zwingend auf der Entscheidung herum hacken, wir waren nicht dabei und/oder haben wir nicht alle Informationen wie sie dem Disponenten/Lagedienst der Leitstelle oder dem ersten Einheitsführer bzw. Einsatzleiter vor Ort zur Verfügung gestanden haben. Bei einem Pflegeheim mit 100 pflegebedürftigen Bewohner finde ich es nicht so verwerflich für die Anzahl auch entsprechende Behandlungs- und Transportkapazitäten an die Einsatzstelle/Bereitstellungsraum zu holen, wenn die Lage entsprechendes vermuten lässt (Rauchentwicklung im Altenheim, bzw. bestätigtes Feuer). Es müssen ja nicht alle verletzt sein, aber oft sind betroffene Wohnbereiche nicht mehr bewohnbar und die pflegebedürftigen Bewohner müssen betreut werden (man beachte die Jahreszeit) und/oder in andere Pflegeheime verlegt werden (und diese Plätze müssen erst einmal zur Verfügung stehen und organisiert werden). Meine Erfahrung stützt meine Meinung diesbezüglich, einige Brände in Krankenhäusern und Pflegeheime hab ich schon gehabt. Der große Kräftebedarf war im Brandfall immer vorhanden.
Gruß