Malteser-Rettungswache in Niederpleis

  • Ich frage mich was gegen drei Acht-Stunden-Schichten gesprochen hätte, kann mich da wer aufklären?


    Vier Sechs-Stunden-Schichten in 24 Stunden sind, vorsichtig ausgedrückt, aus meiner Sicht zumindest unüblich.

  • Moin,


    obgleich der Zeitungsartikel für mich mehr Fragen aufwirft, wie er beantwortet, ist dort mehr als einmal von der MAV die Rede. Die "Mitarbeitervertretung", wofür MAV steht, ist quasi der Betriebsrat bei den christlichen Rettern. Ansonsten möchte ich bei dem Artikel mit dem Kopfschütteln nicht mehr aufhören. Sollte der Artikel die Ereignisse halbwegs authentisch wiedergeben, wird die Belegschaft dort wirklich übel erpresst. Es klingt ein wenig danach, dass man den Versuch eine zu hohe Arbeitsauslastung für eine 48h Woche nachzuweisen und eine lebbare Pausenregelung zu finden, damit torpedieren, dass man einen Dienstplan schafft, den niemand aushält. Sechs Stunden Schichten, teils zweimal am Tag, bei einer 48h Woche machen jeden Mitarbeiter kaputt. Aber HiOrgs helfen eben doch nur sich selbst, aber sicher nicht ihren Mitarbeitern.


    Dorsk: Es ging scheinbar maßgeblich um die Pausenregelung. Eine Pause fällt aber erst ab einer Arbeitszeit über sechs Stunden an. Interessant ist die Frage nach der Vollarbeitszeit und einer 48h Woche. Das ist doch in der Regel verlängerte Arbeitszeit, wie soll die bei einer Vollarbeitszeit gerechtfertigt werden?


    Viele Grüße,
    Johannes


    PS: Malteser Sankt Augustin, das waren doch die Wasserscheuen, die sich von der Feuerwehr Huckepack nehmen lassen, oder hab ich das falsch im Kopf?

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Laut dem Artikel die Tatsache das die MAV auf Pause ohne Alarmbereitschaft besteht. Da bei 6 Stunden keine Pause benötigt wird, bei 8 jedoch schon wurden es wohl 6h Schichten.


    Ob das so alles stimmt, sei mal dahingestellt - ich kann es nicht beurteilen.

  • Ich kenne wen von der Wache. Seiner Ausführung nach ist es genau so, ja. Losgegangen ist es angeblich mit einer Bedarfsanalyse bei der heraus kam, dass ein 24h-Dienst nicht mehr durchführbar sei. Daraufhin sollte ein 11/13h-Dienst eingeführt werden. Gleiczeitig sollte die Wochenarbeitszeit von 39 auf 48h erhöht werden. Hiergegen haben sich die Mitarbeiter gewehrt und die MAV (= MitArbeiterVertretung) die Zustimmung verweigert. Zudem kam es noch zu einem Problem bei der Faktorisierung der Stunden, welches ich nicht mehr auf dem Schirm habe. Das Ende vom Lied war eben jener 6h-Dienst, da hier keine Pausenzeiten benötigt werden und somit die Arbeitsstunden 1:1 gelten. Das zweimalige Arbeiten an einem Tag ist rechtlich gesehen möglich, da zwischen den Schichten mind. 10 Freistunden liegen und muss zudem auch so umgesetzt werden, da die Mitarbeiter sonst nicht auf ihre Wochenarbeitszeit kommen. Wie die Kollegen derzeit aussehen wenn man sie am Krankenhaus trifft brauch ich wohl nicht zu sagen... :eyeroll:

  • Wie die Kollegen derzeit aussehen wenn man sie am Krankenhaus trifft brauch ich wohl nicht zu sagen... :eyeroll:


    Ob dem Geschäftsführer klar ist, dass sich so etwas auch auf den Umgang mit Patienten, Krankenhauspersonal, etc. auswirkt und den Ruf der Malteser erheblich beschädigen kann?


  • Ob dem Geschäftsführer klar ist, dass sich so etwas auch auf den Umgang mit Patienten, Krankenhauspersonal, etc. auswirkt und den Ruf der Malteser erheblich beschädigen kann?


    Wenn ich es richtig verstanden habe, hat die MAV eine andere Lösung blockiert?!

  • ich kenne den Malteser-TV (AVR) nicht, rein vom ArbZG her ist die ausgesprochene Lösung jedoch nicht möglich. Weder sind 12 Stunden Vollarbeizszeit (darum geht es ja anscheinend) möglich noch ist das mit den Regelungen zur Ruhezeit (11 Stunden) vereinbar.


    Bin sehr gespannt, wie lang es dauert bis die ersten sich eine Kur verschreiben lassen. Wenn das dort üblich wird, können die ihr Dienstplanmodell ganz schnell vergessen. Pausen lassen sich grundsätzlich auch durch geschickte Fahrzeuglaufzeitüberlappungen realisierne, ohne dass es hierbei zu Problemen kommt. Allerdings kenne ich den Fuhrpark im angesprochenen Kreis nicht.

  • Eine Pause fällt aber erst ab einer Arbeitszeit über sechs Stunden an.

    4x 6h Arbeitszeit? Diese Rechnung wird nicht aufgehen, da nach 6h Arbeitszeit dringend eine Unterbrechung (=Pause) erfolgen muss. D.h., es kann in dieser Zeit zum Beispiel auch keine Fahrzeugübergabe etc. stattfinden. Von Ankleidezeit ganz zu schweigen, aber das wird ja schon in anderen Threats ausführlich diskutiert...

  • Jörg:
    Soweit mir bekannt gibt es keine anderen Vorschlag. DIe MAV lehnt eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit und einen Schichtdienst im 11h/13h- Format ab. Aus ihrer Sicht gibt es hierzu keinen Anlass.


    Nils:
    Das Modell ist wohl rechtmäßig, da zwischen den Schichten eben 12h Ruhezeit sind. Also bspw. Schicht von 0-6 Uhr und dann wieder von 18- 24 Uhr. Das sagte zumindest die juristische Beratung. Immerhin ist ein einziger in der Gewerkschaft...


    P.S.: DIe Überschrift ist übrigens nicht ganz korrekt. Der Orsteil heißt NIederPleis und gehört zur Stadt Sankt Augustin. ;-)

  • Diese Rechnung wird nicht aufgehen, da nach 6h Arbeitszeit dringend eine Unterbrechung (=Pause) erfolgen muss. D.h., es kann in dieser Zeit zum Beispiel auch keine Fahrzeugübergabe etc. stattfinden. Von Ankleidezeit ganz zu schweigen, aber das wird ja schon in anderen Threats ausführlich diskutiert...


    Interessanter Einwand, stimmt.

  • Das Modell ist wohl rechtmäßig, da zwischen den Schichten eben 12h Ruhezeit sind. Also bspw. Schicht von 0-6 Uhr und dann wieder von 18- 24 Uhr.


    Dann sind es immer noch 12 Stunden, was deutlich mehr als die erlaubten 8 Stunden am Tag sind. Bei Bereitschaftsanteilen noch möglich, bei Vollarbeitszeit ein Problem.

  • naja, verschieb den Schichtbeginn auf jeweils 2:00, 8:00, 14:00 und 20:00 Uhr, dann hast Du in der Schicht (2-8 + 20-2 Uhr) 10 Stunden, zumindest, wenn Du den Zeitraum von 0:00 bis 24:00 Uhr betrachtest. Ob das allerdings dann als ein geteilter Dienst gilt oder als zwei einzelne Schichten, vermag ich nicht zu sagen, tendiere aber für ersteres. So oder so lassen sich aber freie Wochenenden oder garWochenendausgleichstage kaum realisieren lassen...


    EDIT: habs gerade mal durchgerechnet: wenn man zu Grunde legt, dass man 6h arbeitet und dann 12h frei hat und das konsequent durchzieht, hat man alle drei Tage den gleichen Dienst. Das entspricht dann 24 Dienststunden. Nach sechs Tagen habe ich demnach meine 48 Sollstunden erreicht. Das heißt, ich habe rechnerisch eine Sechs-Tagewoche (hoffentlich mit entsprechendem Urlaub). Demnach könnte ich alle zwei Wochen ein Wochenende freiplanen.


    Der planersiche Nachteil für dieses System: Durch die Schichtdichte (4 Schichten in drei Tagen) fehlen mir im Krankheitsfall gleich mehrere Schichten pro Arbeitnehmer. Dazu kommt, dass es sich um ein derart starres Modell handelt, dass jegliche Schichttauscherei von vorneherein ausgeschlossen ist.


    Gruß, Christian

    Einmal editiert, zuletzt von Mr. Blaulicht ()

  • Dann sind es immer noch 12 Stunden, was deutlich mehr als die erlaubten 8 Stunden am Tag sind. Bei Bereitschaftsanteilen noch möglich, bei Vollarbeitszeit ein Problem.


    Wo kann denn bei maximal 8 Stunden am Tag eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden möglich sein? Sind es nicht 9 Stunden die nicht überstiegen werden dürfen?

  • Die meisten derartigen Regelungen laufen über TV-Öffnungsklauseln im ArbZG. Ich habe allerdings bei den AVR der Kirchen (vermutlich berechtigte) Bedenken, dass es sich überhaupt um einen TV handelt. Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung wird in den letzten Jahren glücklicherweise zunehmend restriktiver bei der Frage, inwieweit "Kirchenrecht" und inwieweit weltliches Recht bei Bediensteten der Kirchen anzuwenden ist, soweit es sich nicht um originär bei den Kirchen Beschäftigten handelt.

  • Ich hatte die Frage eigentlich nicht auf die Malteser bezogen sondern allgemein. Soll ja auch Bürojobs geben in denen eine 48 Stunden Woche festgeschrieben steht. Daher die Frage!

  • Respekt. Somit sind also alle Arbeitsverträge die außerhalb eines Tarifvertrages abgeschlossen werden und eine höhere Arbeitszeit als 40 Stunden pro Woche haben nicht mit dem Arbeitszeitrecht im Einklang. Sehr interessant. Wieder sehr viel gelernt. Danke!