Tod nach Festival, Rettungsassistent vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge und unterlassener Hilfeleistung freigesprochen

  • Ich glaube einfach das vieles in diesem Fall schwer zu regeln ist. Zumindest nicht allgemeingültig.
    Nicht überall wo 5000 Menschen sind ist das Bedrohungspotential gleich (ist ja aber nix neues).
    Also fällt schon mal festschreiben von Helferzahlen aus.


    Hilfsfristen wäre vielleicht noch das einzig festlegbare.

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • @Ani
    Sinn machen kann nur der Liebe Gott oder SINN Uhrenfabrik zu Frankfurt am Main ;)


    Wenn im Vertrag was von RTWen, Rettungsdienstpersonal, etc. dann muss der Anbieter, dass auch leisten, sobald da aber von Sanitätswagen und Ersthelfern steht bekommt der Veranstallter im Zweifel das was er gebucht und bezahlt hat.


    Die Muster-VStättVO und die ihr folgenden Bundesländer machen es sich recht einfach hier am Bsp. Niedersachsen §41 NVStättVO

    Zitat

    §41 (3) Veranstaltungen mit voraussichtlich mehr als 5000 Besucherinnen und Besuchern sind der für den Rettungsdienst zuständigen Behörde rechtzeitig anzuzeigen.


    Da steht nichts von Hilfsfristen und Ausrüstung.


    Auch wenn diese Dinge Sinn ergeben würden und von vielen als Selbstverständlichkeit erachtet werden heißt das noch lange nicht, dass dies auch gesetzlich geregelt ist.

  • Sinn machen kann nur der Liebe Gott oder SINN Uhrenfabrik zu Frankfurt am Main


    Auch ich kann Dingen einen Sinn geben, also letztendlich Sinn machen. Habe diese Diskussion nie verstanden. Und selbst wenn es nur Umgangssprache ist, ist es für dieses Forum ausreichend.

  • Hi!

    Selten eine so gute Struktur bei so einem Chaos gesehen.

    kannste da bissel genauer werden...reine Neugier wie so was gut struckturiert(organisiert) ist ;-)
    Grüsse

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Die zuständige Behörde (Landesrecht) kann entsprechende Vorgaben in Form von Auflagen als Teil der Veranstaltungsgenehmigung erlassen. Werden die Auflagen nicht erfüllt kann die Veranstaltung untersagt werden und der Veranstalter ggf. mit einem Zwangsgeld belegt werden.


    Die konkrete Ausgestaltung der Auflagen übernimmt bei entsprechend vorhandenem Sachverstand die Behörde oder sie holt sich fachlichen Beistand bei LNA oder Rettungsdienst.

  • Kann tut aber nicht jede. Welche Kenntnisse hat den ein LNA für sowas (oder meintest du einen ÄLRD ?) und wen spricht man beim RD an ? Anders als der Brandschutz im Amt 37 ist der RD, da meist in privater Hand.

  • In BaWü gibt's keinen ÄLRD hier übernehmen die bestellten LNA auf Anfrage oftmals die fachliche Beratung, in den anderen Bundesländern wird man sich dann wohl an den ÄLRD wenden.


    Beim RD wird man sich an den jeweiligen Rettungsdienstleiter halten und fragen wer denn bei der Planung unterstützen kann um sich dann darauf zu verlassen, dass die Aussagen stimmen.


    In Bundesländer in denen die Feuerwehren in die Notfallrettung eingebunden sind können diese als interne Sachverständige beigezogen werden.

  • Die Diskussion hat gezeigt, dass jeder von uns auf der Basis dessen argumentiert, was er von zu Hause kennt. Das ist aber Blödsinn, weil sich gleichzeitig wieder mal zeigt, wie stark die Bundesländer sich unterscheiden.
    Das Ausbleiben detailierter Regelungen im Gesetzestext sagt übrigens gar nichts, wichtig ist der Wortlaut in Verordnungen, die das Gesetz präzisieren.
    Eine Genehmigung für eine derartige Großveranstaltung würde bei uns in NRW mit Sicherheit qualifizierte Rettungsmittel in rauen Mengen voraussetzen. Auch das unterschiedliche Gefährdungspotential von z.B. Straßenfest, Festival oder Brisanzspiel lässt sich mit dem bewährten Maurer- Schema leicht erfassen. Das war schon vor der Love Parade so (an Rettungsmitteln hat es dort nicht gemangelt) und hat seitdem nicht gerade nachgelassen.

  • Um auf die Fusion zurück zu kommen: Es sind eigentlich genug Rettungsmittel da. Ich glaube 4 RTWs und 2 KTWs sowie unzählige 4TrageKTWs usw. Insgesamt ca. 80-100 Helfer an den Veranstaltungstagen. 8 Intensivbetten (Monitor und Beatmung möglich) 3 Behandlungsplätze mit Dutzenden Behandlungsbetten. usw. Dazu kann jederzeit auf die Fahrzeuge des Regelrettungsdienstes zurückgegriffen werden (Letztes Jahr 1x. Da war schon alles abgebaut und dann kam tatsächlich eine 24jähriger mit nem STEMI).


    Die RTWs sind alle nach DIN ausgestattet. Besetzt waren sie mit einem auswärtigen und einem der aus der Region kam.


    Bei den Teams auf dem Gelände wird immer drauf geachtet das mind. einer in jedem mit Rettungsdiensterfahrung hat. Desweiteren waren immer Ärzte vor Ort die man auch zum Patienten bestellen konnte.


    Das ganze war sehr prof. Wir hatten sogar FME dabei über die wir zum Einsatz alarmiert wurden.Trotz der engen Wege und aufgrund dessen das es so voll war waren wir immer innerhalb weniger Minuten am Patienten. Und das ist da echt ne Herausforderung auf dem Campingplatz.


    Ich kenn mich jetzt nicht mit dem Maurer System aus aber mir kam das immer ausreichend vor.

  • Ich finde FME/DME jetzt nicht so interessant als Wegweiser der Professionalität.
    Ich finde 4 RTWs nicht übermäßig viel.


    Das Hirricane letztes Jahr fand ich wenig beeindruckend, obwohl das voller Rettungskräfte war.



    Sent from my iPad using Tapatalk

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.


  • Ich finde 4 RTWs nicht übermäßig viel.


    Die Frage ist doch, wie viele schwere Notfälle sind zeitgleich bei einem überwiegend jungen Publikum zu erwarte. Die Fahrzeuge werden doch primär zur kurzen Erstvorsorgung vor Ort benötigt, Stabilisierung etc. findet dann im Sanitätszelt/ -raum etc. statt. Für den Weitertransport ins Krankenhaus kann immer noch der örtliche RD hinzugezogen werden.

  • Ein Bekannter besucht das Festival häufiger als Intensivpflegekraft im entsprechenden Lazarettbereich. Ich habe selbst Bilder dieses medizinischen Wunderwerks gesehen, ich bin mehr als beeindruckt. In diesem Bereich gab es 12 Intensivplätze, die überwiegend von Personal der Uniklinik Rostock im Rahmen einer Studie (Drogenabusus bei Großveranstaltungen) betreut werden, vor Ort ist auch ein Labor zur Identifikation der gängigen Drogen aus dem Blutbild. Der gesamte Sanitätsbetrieb wird vor Eröffnung vom Ordnungsbeamten vom Dienst abgenommen, ich denke daher nicht, dass sich das DRK oder der Veranstalter besonders viel vorzuwerfen haben. Das Ausmaß der medizinischen Betreuung ergibt sich aus dem Gefährdungspotential. Die Veranstaltung definiert den Begriff Drogenmissbrauch auf für einen Metropolretter neu.


    Es gibt wohl Fahrzeuge, die einen klassischen Tragetrupp auf dem Gelände ersetzen, dass sind nicht unbedingt gleich Rettungswagen. Ich vermute, dass sich darauf bezogen wird. diese ergänzen aber eher die klassischen vier Mann mit KatSchutz- oder Rolltrage, wie man sie eigentlich von allen Großveranstaltungen kennt. Das Gelände eines alten Fliegerhorsts ist sehr weitläufig, da macht soetwas durch Sinn. Allerdings finde ich die Vorstellung, dass man mit einem RTW auf einer Großveranstaltung in der Hilfsfrist an jeden Ort kommen soll, recht erheiternd. Ich glaube nicht, dass das erreichbar ist und das ist auf so ziemlich jedes Festival bezogen.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Letzteres ist nicht anders als im Regelrettungsdienst. Die Hilfsfristen werden auch hier nicht immer eingehalten, auch wenn gefordert. Aber trotzdem kann man ja daran Maß nehmen. Und wenn zuerst ein Fußtrupp beim Patienten eintrifft, entspricht das ja auch weitestgehend einer einzuhaltenden Hilfsfrist.


    Es ist sicherlich schwer, die einzelnen Fesitivals miteinander zu vergleichen ohne die Details zu kennen. Ich kann für das Area4-Festival sprechen, daß ich mehrere Jahre als Notarzt mitbetreut habe: wir haben die Transporte selber durchgeführt und die Fahrzeuge (RTW, NEF, KTW etc.) waren nach Kreisvorgaben besetzt. Wenn irgendwo steht: RTW, dann gehe ich erstmal davon aus, daß damit auch ein ganz normaler RTW nach den örtlichen Vorgaben gemeint ist. Und kein Transportvehikel ohne nähere Bestimmung. Das gilt auch für das eingesetzte Personal: ein RA ist ein RA und ein NA ein NA. Egal ob auf einem Festival oder der Bundesstrasse.

  • Ani, bitte versteh mich nicht falsch: Diese Fahrzeuge sind zusätzlich zu RTW / KTW vor Ort, nicht an deren Stelle. Es ist wirklich einfach ein motorisierter Tragetrupp, sofern ich den Schilderungen glauben darf. Ich glaube übrigens auch im Regelrettungsdienst daran, dass Menschenmassen ab einem gewissen Ausmaß nicht durchfahren werden können. Aber ich denke auch, dass für gewöhnlich dort zeitnah Hilfe geleistet werden kann.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!


  • Die Frage ist doch, wie viele schwere Notfälle sind zeitgleich bei einem überwiegend jungen Publikum zu erwarte. Die Fahrzeuge werden doch primär zur kurzen Erstvorsorgung vor Ort benötigt, Stabilisierung etc. findet dann im Sanitätszelt/ -raum etc. statt. Für den Weitertransport ins Krankenhaus kann immer noch der örtliche RD hinzugezogen werden.



    die RTWs sind nur für die Transporte in die Kliniken vorgehalten. Fürs Gelände selber gibt es unzählige kleinere "Fusionmobile" (umgebaute Fords und VWs) man kommt mit dem RTW einfach nicht überall hin. Dazu sind sie zu groß.


    wir hatten letztes Jahr sehr viele Mischintoxe. Davon ist aber keiner mE. ins Krankenhaus gebracht wurden. Die wurden alle in den Intensivbereich versorgt. Wir hatten viele Handverletzungen und Amputationen (um die 30) von Leuten die über den Zaun geklettert sind. Dazu viele Extremitätenverletzungen. Was mich echt beeindruckt hat war das wir nicht einen Patienten mit z.n. Schlägerei hatten. Also mit den üblichen Verletzungen.

  • In Gesetzen wird man wenig dazu finden, also lohnt sich ein Blick in Richtlinien, Meinungen von Fachexperten usw., weil diese bei einer Verhandlung dann auch vom Richter Beachtung finden.


    vfdb 03/03 (Einsatzplanung Großveranstaltungen), Kap. 2.3 a: max. Hilfsfrist gemäß Landesrettungsgesetz, ggf. mit Gefahrenbeurteilung weniger
    Kölner Algorithmus: max. Hilfsfrist gemäß Landesrettungsgesetz
    "Gefahrenabwehr bei Großveranstaltungen (Klaus Maurer), Kap. 6.9.4: Fahrzeuge gemäß gesetzlichen Vorgaben (bspw. DIN-Norm)


    Das sind jetzt nur mal Quellen, die mir spontan einfallen.


    Ich habe bisher jedoch nirgends gelesen, dass eine Hilfsfrist durch ein Fahrzeug erreicht werden muss, ein Stoßtrupp/EVT/Notfallteam o.ä. reicht auch. Die Duplizität von Ereignissen ist jedoch zu berücksichtigen.

  • Ich habe bisher jedoch nirgends gelesen, dass eine Hilfsfrist durch ein Fahrzeug erreicht werden muss, ein Stoßtrupp/EVT/Notfallteam o.ä. reicht auch. Die Duplizität von Ereignissen ist jedoch zu berücksichtigen.


    Gelten die Hilfsfristen des öffentlichen Rettungsdienstes nicht für ein Festival? Deshalb hat man ja unter anderem einen Sanitätsdienst eingerichtet.

  • Letzteres ist nicht anders als im Regelrettungsdienst. Die Hilfsfristen werden auch hier nicht immer eingehalten, auch wenn gefordert. Aber trotzdem kann man ja daran Maß nehmen. Und wenn zuerst ein Fußtrupp beim Patienten eintrifft, entspricht das ja auch weitestgehend einer einzuhaltenden Hilfsfrist.


    Es ist sicherlich schwer, die einzelnen Fesitivals miteinander zu vergleichen ohne die Details zu kennen. Ich kann für das Area4-Festival sprechen, daß ich mehrere Jahre als Notarzt mitbetreut habe: wir haben die Transporte selber durchgeführt und die Fahrzeuge (RTW, NEF, KTW etc.) waren nach Kreisvorgaben besetzt. Wenn irgendwo steht: RTW, dann gehe ich erstmal davon aus, daß damit auch ein ganz normaler RTW nach den örtlichen Vorgaben gemeint ist. Und kein Transportvehikel ohne nähere Bestimmung. Das gilt auch für das eingesetzte Personal: ein RA ist ein RA und ein NA ein NA. Egal ob auf einem Festival oder der Bundesstrasse.

    Beim Area4 habe ich auch mal einen RTW besetzt, dieser hatte zum Teil abgelaufene Medikamente, Supra hat ganz gefehlt und das Beatmungsgerät war undicht... Übrigens war das am letzten Tag, also wurde die Gurke bis dahin mindestens zwei (?) Mal gecheckt. Professionell ist was anderes!