Eigentlich sind nur 2 Fragen zu beantworten:
1.
Steht die Leistung der Bergrettung im
entsprechenden Feuerschutzgesetz bzw. im Rettungsdienstgesetz als „gesetzliche
Leistung“?
2.
Gibt es für diese Leistung eine Gebührensatzung?
Wenn beides nicht zutrifft, wird es schwierig.