Im "Schnellverfahren" für 6.599 Euro zum Notfallsanitäter

  • Ani: Ja, habe ich. Deswegen habe ich mir die Basis angeschaut, auf der unsere Argumente stehen. Und wenn man das objektiv tut, gibt es momentan wenig Hinweise auf deine "Flauschi-These". Außer, man betrachtet die Validität von Hörensagen aus dritter Hand gegenüber direkten Erfahrungsberichten und nachweisbaren Durchfallquoten als höher. Wenn du das als Reflektion und Differenzierungsfähigkeit bezeichnest, kann ich meinen vorherigen Beitrag nur nochmals unterstreichen. Ich kann einfach nicht nachvollziehen, wie ein so intelligenter und reflektierter Mensch wie du, in einem einzelnen Kontext so ein Verhalten zeigen kann. Das ergibt für mich wirklich keinen Sinn, also bitte, wenn du kannst, klär mich auf.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Mod.: Eure Standpunkte sind deutlich geworden. Sie werden durch Wiederholung nicht klarer. Es wäre deshalb schön, wenn der Thread nicht weiter durch eure privaten Differenzen beeinträchtigt würde.
    Danke!

  • Andere Organisationen bieten groß umworben und letztmalig die dreijährige Ausbildung zum Rettungsassistenten an. Das kostet den Delinquenten zwar nichts, aber es ist auch nicht wirklich sauber. Wir werden sehen was noch alles kommt. Ich persönlich freue mich schon auf die erste Klage eines durchgefallenen RettAss mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung.

  • Na ja. Da Notfallsanitäter im medizinischen Bereich ganz erheblich mehr können sollen (laut Ausbildungskatalog), müssten bei Ergänzungsprüfungen sehr deutliche Durchfallquoten zu erwarten sein. Ich bin auf die Entwicklung gespannt.

    Nach meinem Kenntnisstand liegen die Durchfallraten derzeit - je nach Schule und Bundesland - bei ca. 40-60%, bezogen auf den ersten Prüfungsanlauf (andere / weiter gehende Zahlen habe ich bisher noch nicht vernommen). In Anbetracht der Tatsache, dass im Moment vielerorts v.a. Dozenten, LRA & die eher motivierten Kollegen zur Prüfung antreten, finde ich diese Durchfallraten schon recht stramm.

    „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” (Gustav Heinemann)

  • Ich nehme an, die ersten Prüfungsdurchgänge dürften nicht repräsentativ sein. Einerseits tendenziell bessere Kandidaten, andererseits noch Findungsphase der Prüfungskommissionen.

  • Laut der "Rettungsdienst", Ausgabe August 2014 S. 16 haben in Hessen bisher 93 Prüflinge an den Ergänzungsprüfungen teilgenommen und 80 die Prüfung größtenteils im ersten Anlauf geschafft. Bei 12 Teilnehmern steht eine Wiederholungsprüfung noch aus.


    Selbst 80 bestandenen Prüfungen bei 93 Teilnehmern macht immerhin 86% erfolgreiche Ergänzungsprüfungen.


    Ganz so düster siehts doch gar nicht aus.



    Hier gingen aber auch schon Geschichten von 80% Durchfallquote rum, da war noch nicht eine Prüfung durchgeführt...

  • Ganz so übel ist das nicht?


    Man stelle sich folgendes vor: EIn RettAss mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung und hauptamtlich im RD beschäftigt nimmt an einem Ergänzungslehrgang teil und fällt durch. In seinem Ergänzungslehrgang haben 20 Leute teilgenommen. Von den 20 haben 19 einen "Auffrischungslehrgang" von 2 Wochen Dauer besucht und 2 sind trotz Lehrgang im Vorfeld durchgefallen sowie der eine der es ohne Lehrgang versucht hat, also insgesamt 3 Leute. Das macht eine 15% Durchfallquote. Das möchte aber unser RettAss nicht auf sich sitzen lassen und legt Widerspruch gegen die Prüfung ein, weil sie zu schwer gewesen sei.
    Seine Begründung: Der Gesetzgeber erwartet das jemand mit entsprechender Berufserfahrung diese Ergänzung bestehen kann, schließlich hat er keinen vorherigen Lehrgang vorgesehen. Bei einer Durchfallquote von 15%, und sogar 100% bei denen ohne vorherigen Lehrgang, durchaus nachvollziehbar. Und unser RettAss besucht auch immer seine 30 Fobi-Stunden und bildet sich zudem intensiv fort durch Lesen der Apothekenumschau.
    Und jetzt stelle man sich noch vor, dass diese Quoten tatsächlich ein Durchschnitt sind und für das letzte halbe Jahr gelten. An dieser Schule, in diesem Bezirk, in dem Bundesland.
    Eine Durchfallquote von 10% wäre exorbitant hoch. Bis jetzt sind nur ehrgeizige, motivierte RettAss getestet worden. Warten wir mal was passiert wenn die weniger motivierten Kollegen geprüft werden.

  • bisher 93 Prüflinge an den Ergänzungsprüfungen teilgenommen und 80 die Prüfung größtenteils im ersten Anlauf geschafft


    Ich habe da mal eine Kleinigkeit hervorgehoben. Wenn du dieses Wort quantifizieren könntest, dann könnte man auch ordentliche Zahlen berechnen.

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.

  • Steht leider genauso im Artikel.


    Bei meiner RA-Prüfung vor einigen Jahren hatten wir eine Durchfallquote von immerhin 50% im ersten Anlauf...

  • Ganz so übel ist das nicht?


    Man stelle sich folgendes vor: EIn RettAss mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung und hauptamtlich im RD beschäftigt nimmt an einem Ergänzungslehrgang teil und fällt durch. In seinem Ergänzungslehrgang haben 20 Leute teilgenommen. Von den 20 haben 19 einen "Auffrischungslehrgang" von 2 Wochen Dauer besucht und 2 sind trotz Lehrgang im Vorfeld durchgefallen sowie der eine der es ohne Lehrgang versucht hat, also insgesamt 3 Leute. Das macht eine 15% Durchfallquote. Das möchte aber unser RettAss nicht auf sich sitzen lassen und legt Widerspruch gegen die Prüfung ein, weil sie zu schwer gewesen sei.
    Seine Begründung: Der Gesetzgeber erwartet das jemand mit entsprechender Berufserfahrung diese Ergänzung bestehen kann, schließlich hat er keinen vorherigen Lehrgang vorgesehen. Bei einer Durchfallquote von 15%, und sogar 100% bei denen ohne vorherigen Lehrgang, durchaus nachvollziehbar. Und unser RettAss besucht auch immer seine 30 Fobi-Stunden und bildet sich zudem intensiv fort durch Lesen der Apothekenumschau.
    Und jetzt stelle man sich noch vor, dass diese Quoten tatsächlich ein Durchschnitt sind und für das letzte halbe Jahr gelten. An dieser Schule, in diesem Bezirk, in dem Bundesland.
    Eine Durchfallquote von 10% wäre exorbitant hoch. Bis jetzt sind nur ehrgeizige, motivierte RettAss getestet worden. Warten wir mal was passiert wenn die weniger motivierten Kollegen geprüft werden.


    Wir sind uns aber schon einig, dass es "rechtmäßig" ist, wenn bei einer --> Prüfung Kandidaten durchfallen, oder?


    Zitat

    Eine Durchfallquote von 10% wäre exorbitant hoch.


    Das finde ich nicht. Die Planwirtschaft ist immerhin gescheitert...


    J.

  • Eine Durchfallquote von 10% wäre exorbitant hoch.


    Nö. An Universitäten gibt es Fächer, die Durchfallquoten von 50% und höher haben. Das ist für den Prüfling unangenehm, aber wenn jemand zu doof oder zu faul ist, diese Prüfung zu bestehen, dann ist er eben raus.
    Wer -in unserem Fall- z.B. Löcher in Menschen machen und da Medizin hineinspritzen will, der sollte etwas drauf haben. Wenn er das nicht hat, sollte er keinen Zettel bekommen, der ihm etwas anderes bescheinigt.

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.

  • Steht leider genauso im Artikel.


    Bei meiner RA-Prüfung vor einigen Jahren hatten wir eine Durchfallquote von immerhin 50% im ersten Anlauf...


    Wenn du nicht weisst, wieviele Personen mehrere Anläufe gebraucht haben, kannst du keine absolute Durchfallquote errechnen. Es ist ja ein Unterschied, ob 1 Prüfling einen zweiten Versuch gebraucht hat, oder 79.

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.

  • @al:
    Lass mal die Uni da raus. Die Regeln dort sind "eigen" und nicht wirklich durchsichtig.
    Bei dem Rest stimme ich dir durchaus zu. Ich sehe das genauso. Nur gibt es viele, viele, viele Kollegen denen das recht egal ist. Schau mal in die Stadtrettung. Mehr Kohle wollen alle haben, aber die haben in 15 Jahren keine Medis gegeben. Wieso sollten sie es jetzt anfangen? Hier in diesem Forum sind nun mal mehrheitlich Leute, die das neue Berufsbild tendenziell positiv sehen und auch die Chancen durchaus erkennen. Doch wenn ich auf eine der Block-Fobis bei uns gehe sehe ich die Realität mir gegenüber. Ich hab durchaus die Befürchtung, dass das hier allzu oft verkannt wird. Wär schön wenn ich mich irre.
    Unsere Kollegen gehen den einfachen Weg und wenn der über einen Widerspruch oder gar eine Klage geht, dann wird den einer nehmen. DIe Prüfung wird nicht so bleiben, sie wird sehr aufgeweicht werden über den ein oder anderen Weg. Da stimme ich Ani zu.

  • monschi:
    1) ich habe keinen Schimmer, weshalb im städtischen RD keine Medis gegeben werden sollten. Und meine Erfahrung mit städtischen und ländlichen RDen ließ mich auch keinen Unterschied diesbezüglich erkennen. In beiden Systemen gab es jeweils Totalverweigerer, ultima ratio Fraktionen und Offensivspritzer. Und das in ähnlicher Gruppenstärke.


    2) Prüfungsregeln und Prüfungsumstände inkl Bewertungsmaßstäben sind selten so klar und transparent wie an Universitäten. Und das ist nicht nur meine persönliche Meinung, sondern auch Standardwerken wie bspw. Niehus/Fischer (Prüfungsrecht) zu entnehmen.

  • 2) Prüfungsregeln und Prüfungsumstände inkl Bewertungsmaßstäben sind selten so klar und transparent wie an Universitäten. Und das ist nicht nur meine persönliche Meinung, sondern auch Standardwerken wie bspw. Niehus/Fischer (Prüfungsrecht) zu entnehmen.


    Um das noch zu ergänzen: Geltung haben eine Menge Regeln auch außerhalb von Universitäten. Man muss sich nur auch einmal damit beschäftigen. Bringe ich gerade einer IHK bei...

  • Vielleicht ist das ja mein naiver Glaube an den deutschen Justizapparat, aber ist es nicht so, dass wenn ein RettAss durch die Prüfung fällt,anschließend klagt das die Prüfung unverhältnismäßig schwer ist und daraufhin bei Gericht Recht bekommt. Er nur Anrecht auf eine Nachprüfung erhält, oder ?

  • Umso besser. Aber auch bei Recht bekommen, dann aus anderen Gründen sollte doch nur eine Nachprüfüng oglich sein, oder ?


    Wenn ich mal so aus dem Nähkästchen plaudern darf:
    Prüfungsergebnisbeseitigung erfolgt in der Regel auf zwei Arten. Entweder man zweifelt seine eigene Prüfungsfähigkeit an (eher schlechter Plan, da meist mit Beweisschwierigkeiten verbunden) oder man zweifelt die Aufgaben und/oder deren Bewertung an. Also entweder sind die Aufgabenstellungen nicht sachgerecht oder die Bewertung der Antworten erfolgte nach sachfremden Erwägungen bzw. unter Missachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (also unterschiedliche Punkte für gleiche Antworten innerhalb der Prüfungskohorte). Das ist in der Regel trockene Kost, wird von den Betroffenen aber gerne emotionalisiert und daher häufig nicht verstanden. Meistens geht es im Endeffekt auch eher darum, dass sich Prüflinge schlecht behandelt fühlen und dies nun auf juristischem Wege zu lösen versuchen. Wenn in der Prüfung jedoch nicht alles völlig schief gelaufen ist, ist das ein eher schlechter Plan und geht daher auch aus empirischer Sicht meistens schief.


    Was hingegen öfters mal funktioniert (und gute Anwälte wissen das auch) ist der Aufbau eines juristisch zumindest fragwürdigen Szenarios über den Ablauf der Prüfung. Ziel ist hier nicht das verwaltungsgerichtliche Urteil, sondern ein gegenseitiges Entgegenkommen im Sinne eines Vergleichs. Hier wird (bis über die Grenze des rechtlich noch möglichen hinaus) die Vergleichsbereitschaft der Behörde ausgenutzt, was durchaus in einigen Fällen zum Annullieren von Prüfungsversuchen, Höherstufen von Noten oder sonstigen Ergebnissen führt, welche auf juristischem Wege nicht erreichbar wären. Das Gericht hat im Fall tatsächlich rechtsfehlerhafter Prüfungsbedingungen nur die Möglichkeit, einen neuen Prüfungstermin festzulegen, an dem eine dann rechtsfehlerfreie Prüfung zu erfolgen hat. Die Vergleichsbereitschaft der Behörde ist vor allem deshalb schnell gegeben, weil sich ein solches Urteil nicht nur auf den Kläger und dessen Ergebnis, sondern auf die gesamte Kohorte (zumindest bei Klausuren) auswirkt.


    Also als kurze Antwort: Grundsätzlich ist bei erfolgreicher Klage nur eine Nachprüfung drin, weil das vorangegangene Ergebnis aufgrund rechtsfehlerhafter Prüfungsdurchführung beseitigt wird. In der Rechtspraxis werden solche Fälle auch gerne im Vergleichswege präprozessual gelöst, um ein Urteil zu vermeiden.