Zur aktuell vielfach geäußerten Kritik zum Notfallsanitätergesetz

  • Diese Vorstellung ist für mich so nicht greifbar. Wieso bedeutet ein Zentralismus zwingend die Beendigung der Weiterentwicklung?


    Weil dies ein Kennzeichen des Zentralismus ist und sich anhand genügender Beispiele belegen lässt: die SMH der DDR, das französche Rettungswesen, das NHS in England, (die BÄK) ...

  • Colt, wir reden nicht aneinander vorbei. Ich habe sogar zu einigen deiner Punkte schon Stellung genommen, wenn du sie diskutieren möchtest, geh doch bitte darauf ein. Falls es an einigen Stellen untergegangen ist, hier gern nochmal nummerisch an deine Aufzählung angepasst:


    1. Das ehemalige RettAssG ist nicht die Ursachen der doch gravierenden unterschiedlichen medizinischen Versorgung in den verschiedenen Rettungsdienstbereichen.
    2. Ich kann die Notfallsanitäter fünf oder zehn jahre lang ausbilden, trotzdem kann ich die Ursachen der unterschiedlichen Versorgung damit nicht beheben. Das Tätigkeitsprofil des Notfallsanitäters und des Rettungsassistenten an den jeweiligen Standorten wird sich nicht unterscheiden. Die zukünftigen Notfallsanitäter müssen sich den Strukturen und Gegebenheiten ihres zukünftigen Arbeitgebers und ÄLRD anpassen und nicht umgekehrt.
    3. Das NotSanG ist auch nicht Ursache für die veränderten und sogar wesentlich verbesserten Versorgungsstandards einzelner Rettungsdienstbereiche. Die Gründe hierfür hatten jeweils ökonomische und strukturelle Ursachen, ganz selten auch das vorausschauende Denken der Rettungsdienstverantwortlichen.
    4. Mit dem NotSanG passen wir uns der europäischen Ausbildungsstruktur an.
    5. Das NotSanG verpflichtet zur Auszahlung eines Lehrgehaltes.


    zu 1: Nicht alleine, aber schon in erheblichem Umfang. Da das RettAssG die Ausbildungsinhalte nur extrem allgemein definiert hat und in vielen Punkten einfach sinnvolle Ausbildungsteile (z.B. das Anerkennungsjahr) durch Klagen erheblich eingeschränkt wurden, hat sich die Lehre unterschiedlicher Schulen massiv auseinanderentwickelt. In vielen Rettungsdiensten findest du die Prägung der regional dominierenden Schule wieder. Das hat zu einem heterogenen Feld geführt, was beim Notfallsanitätergesetz zumindest erheblich verbessert wurde.


    zu 2: Eine Vereinheitlichung des bundesweiten Rettungsdienstes ist und war nie das Ziel des NotSanG. Das ist ein Wunsch einiger Retter, den die Politik so nie geteilt hat. Dieses Ziel wird nicht erreicht, weil es kein Ziel war. Was das Ziel war, hatten wir eigentlich schon besprochen? Was genau ist das Tätigkeitsprofil eines Notfallsanitäters für dich? Es ist richtig, dass in einer Übergangszeit beide als Transportführer auf dem RTW arbeiten dürfen. Das ist aus rein faktischen Gründen ziemlich unumgänglich. Aber bereits jetzt gibt es in den Regionen, die in der Umsetzung des NotSanG Vorreiter sind, Änderungen die nur die NotSans betreffen. Es gibt Änderungen in Kompetenzen und Gehalt, obwohl beides so nicht Ziel des Gesetzes war.


    zu 3: Für einige Veränderungen von Versorgungsstandards würde ich das NotSanG schon verantwortlich machen. Es ist auch nicht so, dass nur überall dort erweiterte Kompetenzen zugesprochen wurden, wo dies absolut unumgänglich wäre. Es trifft auch Großstädte mit akzeptabler Notarztdichte. Ich glaube, dass du da vielleicht etwas regional geprägt sein magst. Aber es ist unumstößlicher Fakt, dass in Schleswig-Holstein bereits landesweit einheitliche, lediglich regional modifizierte Algorithmen für NotSan gelten, die die Konferenz der ÄLRD erstellt haben. Diese Kompetenzen stehen den Rettungsassistenten explizit nicht zur Verfügung. Daher kann man schon davon ausgehen, dass die Ursache hier das NotSanG ist. Gleiches gilt soweit für Niedersachsen mit dem NUN Projekt. Da bin ich allerdings nicht sicher, in wie weit die schon flächendeckend umgesetzt werden oder noch in der Vorbereitung sind.


    zu 4: Eine europäische Ausbildungsstruktur ist mir so unbekannt. Es wird halt in eine betriebliche, duale Ausbildung überführt. Ich weiß nicht, was du mit europäischer Struktur meinst, aber vielleicht können wir uns hier einfach auf eine "Verbesserung der Ausbildungsstruktur" verständigen, sonst müsste ich dich bitten, mir den Punkt nochmal zu erläutern.


    zu 5: Schön, dass du den Punkt aufgreifst. Ich freue mich, dass ich dich vom Wert der zusätzlichen Kosten überzeugen konnte.



    Durch die genannten Verbesserungen wird dieses Gesetz zwar nicht alle Probleme des Rettungsdienstes lösen können, dies ist von einem einzelnen Gesetz aber auch nicht zu erwarten. Es verbessert aber viele Punkte eben durch eine bessere Ausbildung. Das ist der Punkt den ich mit Vor- und Eigenleistung meinte. Wir haben eine Vielzahl von Problemen, die schon in erheblichem Maße aus der Ausbildung zum Rettungsassistenten resultieren. Wenn ich die nun angehen will, ist eine neue, verbesserte Ausbildung der erste Schritt, aber nicht der letzte. Ich glaube ehrlich, dass sich über längere Zeit ein positiver Trend entwickeln wird. Und weil man dieses mal nicht meinte warten zu können, bis sich die "Alten" in die Rente verabschiedet haben, was von 18 bis 67 ja bei den jüngsten Alten knappe 50 Jahre dauern würde, musste man dieses mal alle auf ein Wissensniveau ziehen.


    Weil ich jetzt den Begriff Alte aufgegriffen habe und zuletzt nicht darauf eingegangen war, möchte ich noch einen Hinweis loswerden. In meiner Erfahrung als geprüfter NotSan und Prüfer von NotSan kann ich so nicht bestätigen, dass dienstältere Kollegen erheblich mehr Probleme mit der Prüfung haben. Ich kann bestätigen, dass sie im Vorfeld nervöser waren, aber die Gruppe sticht zumindest in meiner kleinen Stichprobe nicht besonders heraus. Nun mag es daran liegen, dass SH eine gute Fortbildungskultur hat und durch die schon länger vorhandenen, teils doch recht umfangreichen Kompetenzen zu mehr Wissenserhalt einlädt, aber das vermag ich nicht zu beurteilen. Fakt ist, dass keine Gruppe bisher als besonders schwierig hervortritt, und ich versichere dir, dass ich niemandem wegen irgendwas einen Bonus gebe.


    PS: Dein Diskussionsstil wird ein wenig aggressiver. Lass das mal bitte, ich weiß, dass dieses Thema emotional ist. Zum einen, weil viele sich nicht so entwickeln können wie sie gern würden, zum anderen weil viele auch einen Durchfaller kennen oder selbst diffuse Angst vor der Prüfung haben. Das bringt uns hier nicht weiter. Solange das ganze sachlich bleibt, wirst du hier nicht zum Vorwurf kommen müssen, dass alle Kritiker abgeschmettert und auf sie nicht eingegangen wird. Wenn du aber aggressiver wirst, passiert es schnell, dass die Antworten sich anpassen.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • @ Mosquito


    Meine Grundfragestellung war, welches Ziel verfolge ich mit dem NotSanG. Dann habe ich nachprüfbare Thesen aufgestellt. Bei deinem dann geführten Versuch die Thesen als lächerlich darzustellen bist du dann nicht wirklich auf die Praxis eingegangen. Dein Post erinnert an den Jobcentermitarbeiter der sagt, laut Gesetz gibt es kein Hunger in Deutschland und verschweigt, das die Bearbeitung und Überprüfung von Hilfsanträgen bis zum Erhalt des Geldes für den Hilfesuchenden zwischen 3 Wochen bis 3 Monaten dauern kann. Stimmt, es gibt ja die Tafel.
    Ich habe das Ganze aus der rein praktischen Erfahrung geschrieben die ich selber gemacht habe.


    @ Securo


    Ich denke es ist eine Frage des Geldes. Wieviel Kohle will man für eine Sache locker machen.


    @ Johannes


    Vielen Dank für diesen Post. Deine Vorstellung kann ich so gut nachvollziehen wobei sie für meinen Geschmack viel zu theoretisch ist.

    Zitat

    Eine Vereinheitlichung des bundesweiten Rettungsdienstes ist und war nie das Ziel des NotSanG. Das ist ein Wunsch einiger Retter, den die Politik so nie geteilt hat. Dieses Ziel wird nicht erreicht, weil es kein Ziel war. Was das Ziel war, hatten wir eigentlich schon besprochen?

    Nein, die Frage stelle ich mir ehrlich gesagt immer noch.

  • :timeout: Mein lieber Colt, wenn Ich dich ins lächerliche ziehen möchte merkst du das schon, das liest sich dann nämlich anders ;)


    Jetzt mal Butter bei die Fische, auf wie viele Rettungsdienstbereiche beziehen sich deine praktischen Erfahrungen ?

  • Oh jetzt habe ich fast übersehen, dass du nochmal nach dem Ziel des Gesetzes gefragt hast, das hatte ich dir doch schonmal zusammengefasst, hier der Link zu dem Beitrag. Hier auch nochmal ein Zitat der Kernthese:


    Man wollte einen neuen, besser ausgebildeten Beruf schaffen, der zukünftig die höchste Ausbildungsstufe im Rettungsdienst darstellt und die Ausbildung zum Rettungsassistenten mit all ihren Mängeln abschaffen.


    Nachlesen kannst du das in den unterschiedlichen Versionen des Referentenentwurfs, wie zum Beispiel diesem hier. Die Formulierung ist nur deutlich länger gewählt. War der nicht auch schon hier verlinkt worden? Wie auch immer, ich finde es gerade nicht wieder, darum habe ich den Link hier nochmals angefügt.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
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    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • @ Securo: Ich denke es ist eine Frage des Geldes. Wieviel Kohle will man für eine Sache locker machen.


    Offensichtlich nicht, nein, es ist eine Frage der Philosophie. Und hier unterscheiden sich die zentralistischen Systeme nicht relevant - ob mit Geld, oder ohne.

  • Man wollte einen neuen, besser ausgebildeten Beruf schaffen, der zukünftig die höchste Ausbildungsstufe im Rettungsdienst darstellt und die Ausbildung zum Rettungsassistenten mit all ihren Mängeln abschaffen.


    Insbesondere soll die Ausbildung nunmehr garantieren, dass der Notfallsanitäter auch wirklich in der Breite das kann, was ein guter Rettungsassistent oft auch heute schon kann - aber eben nur dann, wenn er es gelernt hat (nicht zwingend der Fall), wenn er die Vollausbildung gemacht hat, wenn er nicht von irgendeiner früheren Ausbildung übergeleitet wurde, wenn ... Der gute Rettungsassistent hat die Möglichkeit, sich (ohne erneute oder nach verkürzter Ausbildung) zum Notfallsanitäter weiterzuqualifizieren.


    Und allein das (nämlich eine einigermaßen verlässliche Qualifikation) ist bereits ein Wert an sich.


    Grüße,
    -thh

  • Zitat

    Insbesondere soll die Ausbildung nunmehr garantieren, dass der Notfallsanitäter auch wirklich in der Breite das kann, was ein guter Rettungsassistent oft auch heute schon kann - (...)... Der gute Rettungsassistent hat die Möglichkeit, sich (ohne erneute oder nach verkürzter Ausbildung) zum Notfallsanitäter weiterzuqualifizieren.


    Grüße,
    -thh


    Hmm "Oft auch schon kann"
    Kann ich so nicht unterschreiben wenn ca 40 Prozent durchfallen.


    Und es hat nicht jeder gute Rettungsassistent die Möglichkeit über eine Ergänzungsprüfung an den NotSan zu kommen.
    Dazu muss er die Tätigkeit nachweisen. Was je nach RP sehr frei ausgelegt wird. Weiter kann es ihm passieren das man ihm nur die Vollprüfung zulässt. Bedeutet das man nach X Jahren Tätigkeit den vollen Schulstoff parat haben muss. In jede, Beruf sollte das eine brutale Hürde darstellen. Der reguläre Weg kann dies nicht sein.


    Ich warte mal drauf, wann der erste Rettungssanitäter (dipl) CH seine Umschreibung beantragt. :-) die kommen sicher noch schneller dran, ohne etwas tun zu müssen, als die eigenen Leute...



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  • Ich warte mal drauf, wann der erste Rettungssanitäter (dipl) CH seine Umschreibung beantragt. die kommen sicher noch schneller dran, ohne etwas tun zu müssen, als die eigenen Leute...


    Was ist daran falsch?

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  • Und es hat nicht jeder gute Rettungsassistent die Möglichkeit über eine Ergänzungsprüfung an den NotSan zu kommen.
    Dazu muss er die Tätigkeit nachweisen. Was je nach RP sehr frei ausgelegt wird.


    Das stimmt. In BaWü werden z.B. 5 Jahre mit 50%, HA Tätigkeit gefordert. Diese Lesart kann ich allerdings nicht nachvollziehen, vor allem da im Gesetz nur steht als "RA tätig" und in der Gesetzesbegründung "überwiegend den Lebensunterhalt gedient hat". Soll ja auch Situationen geben, in denen man seinen Lebensunterhalt mit Diensten als EA bekommen hat.

  • Zitat

    Was ist daran falsch?


    Nix.. Ich fände es nur spannend...



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  • Zitat

    Das stimmt. In BaWü werden z.B. 5 Jahre mit 50%, HA Tätigkeit gefordert. Diese Lesart kann ich allerdings nicht nachvollziehen, vor allem da im Gesetz nur steht als "RA tätig" und in der Gesetzesbegründung "überwiegend den Lebensunterhalt gedient hat". Soll ja auch Situationen geben, in denen man seinen Lebensunterhalt mit Diensten als EA bekommen hat.


    Falsch, das RP Karlsruhe hatte mir geschrieben mindestens hauptamtliche Vollzeitstelle bei 38,5h. Das war noch vor dem einreichen meiner Unterlagen. Jetzt warte ich auf den offiziellen Bescheid, ich rechne mit einer Ablehnung dann gehts mit dem Anwalt weiter.


    RettAss im RD auf RS Schichtplan 8 Jahre Vollzeit wurde auch abgelehnt. Bekannter von mir...


    Von daher.. Die Ungleichbehandlung der Kollegen die ein Examen bestanden haben finde ich sehr zweifelhaft.



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  • Ich warte mal drauf, wann der erste Rettungssanitäter (dipl) CH seine Umschreibung beantragt. :-) die kommen sicher noch schneller dran, ohne etwas tun zu müssen, als die eigenen Leute...


    Da kann ich dich vollumfänglich beruhigen, MaMo, nachdem sich im Oktober 2014 die Zuständigkeit vom Regierungspräsidium Karlsruhe nach Stuttgart verlagert hat, werden Anträge dieser Art (auch auf Zulassung zur Prüfung) gar nicht mehr bearbeitet.

  • Falsch, das RP Karlsruhe hatte mir geschrieben mindestens hauptamtliche Vollzeitstelle bei 38,5h. Das war noch vor dem einreichen meiner Unterlagen. Jetzt warte ich auf den offiziellen Bescheid, ich rechne mit einer Ablehnung dann gehts mit dem Anwalt weiter.


    RettAss im RD auf RS Schichtplan 8 Jahre Vollzeit wurde auch abgelehnt. Bekannter von mir...


    Von daher.. Die Ungleichbehandlung der Kollegen die ein Examen bestanden haben finde ich sehr zweifelhaft.


    Ich bin sehr gespannt wie es da weiter geht. Glaube nicht, dass diese Lesart bestand haben wird,

  • Ich warte mal drauf, wann der erste Rettungssanitäter (dipl) CH seine Umschreibung beantragt. :-) die kommen sicher noch schneller dran, ohne etwas tun zu müssen, als die eigenen Leute...


    ein ausgebildeter dipl. RS HF darf nach gültigem Recht den NFS anerkannt bekommen, denn dazu gibt es ja
    http://www.anerkennung-in-deutschland.de
    und die entsprechende EU Richtlinie 2005/36/EG

    Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947

  • Weiter kann es ihm passieren das man ihm nur die Vollprüfung zulässt. Bedeutet das man nach X Jahren Tätigkeit den vollen Schulstoff parat haben muss. In jede, Beruf sollte das eine brutale Hürde darstellen.


    Dann sind Externenprüfungen in anderen Berufen wohl auch brutale Hürde *koppschüttel*

  • Die Ausbildung wird anerkannt, so wie ich das kenne bedeutet es eigentlich nur das man zur Prüfung die man in jedemfall ablegen muss zugelassen wird.