Rettungsdienstgesetz NRW

  • Mindestens in dem Ausmaß, dass die meisten anderen Bundesländern inzwischen Vereinbarungen zur Kostenübernahme haben.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Es gibt in der Tat den Konsens zwischen Krankenkassen und BMG zur Übernahme der regulären Ausbildungskosten. Diese Frage ist also eigentlich vom Tisch.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.


  • Es gibt in der Tat den Konsens zwischen Krankenkassen und BMG zur Übernahme der regulären Ausbildungskosten. Diese Frage ist also eigentlich vom Tisch.

    scheint aber in meinem Bundesland noch nicht angekommen zu sein. Zum Thema Überleitung gibt es bei uns wie zu anderen Kostenfragen noch keine rechtsverbindliche Antworten? Dummerweise werden jedes Jahr aber die Fragezeichen umso größer.

  • Guten Abend,
    laut unserem ÄRLD ist das der Gesetzentwurf des RettG NRW erstmal, wie durch die Pressemeldungen beschrieben, auf Eis gelegt. Dies hat folgende
    Gründe:
    Angeblich hat die Politik Fragen welche vor einer weiteren Bearbeitung geklärt werden müssen. Vielleicht wird das Gesetz im März lt. einem Mitglied im Parlament in Düsseldorf soll das RettG aber definitiv vor den Sommerferien verabschiedet werden.


    Zum Thema NotSan gibt es zur Zeit die Aussage der Kostenträger das diese nicht eher Verhandlungen zwecks Finanzierung des NotSan aufnehmen/weiterhren, wenn im RettG NRW festgelegt wurde wo (auf welchem RM)und ab wann der NotSan eingesetzt wird.



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  • Mal eine Frage an die Rechtsgelehrten hier:
    In einem Teil von NRW sind ja Ergänzungsprüfungen bereits möglich, im Rest nicht. Ist das eigentlich "rechtlich haltbar"? Gilt da nicht auch was wie Gleichbehandlung oder so?

  • @Ani
    soweit ich heute gehört habe spricht davon zur Zeit keiner. Mir wäre auch kein Kreis bekannt wo überhaupt schon SOP's/Handlungsanweisungen für NotSan erstellt wurden. Um Flickschusterei zu verhindern wollen die ÄRLD sowohl an landeseinheitlichen SOP's arbeiten, zumindest das diese innerhalb des Regierungsbezirks gleich sind. Naja......abwarten
    Außerdem schimpfen viele auf die Landespolitik ,welche nun den schwarzen Peter hat, weil diese ja alles verlangsamt.


    Es wurde auch gesagt das natürlich je länger das Land NRW wartet, desto länger dauert es bis Fachkräfte neu aus- bzw. weitergebildet werden.


    Monschi
    Bring unsere Gelehrten nicht auf irgendwelche Ideen.
    Soviel ich weiß sollen weiter NotSan in der Schule in Bocholt weitergebildet werden und auch andere Schulen prüfen wohl wie man den vielleicht ab Sommer/Herbst auch endlich mal in Absprache mit den jeweils zuständigen Bezirksregierungen Ergänzungsprüfungen durchführen kann. Aber da ist auch viel Spekulation der Schulen und anderen Verantwortlichen dabei.


    Abwarten............



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  • Wie gesagt, bei der BF Dortmund gab es auch schon eine Ergänzungsprüfung. Das muss ja auch irgendwer genehmigt haben. Oder ist das da nicht erforderlich, weil eine BF ja selbst eine Behörde ist?

  • Es gab schon zahlreiche Ergänzungsprüfungen in NRW. Auch von Hilfsorganisationen. Und Behörde bedeutet ja nicht, daß sie alles dürfen.

  • Sofern die Urkunde am Ende das Siegel der tatsächlich zuständigen Behörde trägt, ist deren Gültigkeit gegeben.


    Sollten sich die Behörden teilweise noch weigern, Kurse zuzulassen, wäre es hilfreich, wenn einige Rettungsassistenten mal Prüfungen andernorts mit dieser Begründung (auch anderes BL) beantragen. Das Territorialitätsprinzip bezieht sich ja nur auf die zuständige Behörde, nicht auf den Standort der Schule. Und wenn eine Prüfung lokal nicht möglich ist, ist die Begründung auch schnell geschrieben. Und eine Ablehnung ließe sich ggf. ja mal höchstrichterlich prüfen...

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  • höchstrichterlich


    Ich würde erst mal mit der zuständigen Instanz anfangen ;-). Bei dem ganzen Hickhack, der hier mit dem Notfallsanitäter veranstaltet wird bin ich aber zunehmend froh, davon nicht mehr betroffen zu sein.

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

  • Hallo,
    wie in Post #144 schon beschrieben gibt es in NRW Schwierigkeiten mit dem RettD Gesetz und der Implemtierung des NotSan.
    Zuerst muss mal die Zuständigkeitsverodnung Heilberufe ZustVO HB geändert werden und hier muss der das NotSan Gesetz und die Notfallsanitäter APrV hier aufgenommen werden.


    Dann muss im Rettungsdienstgesetz definitiv beschrieben werden wofür,ab wann und auf welchem Rettungsmittel die zukünftigen Notfallsanitäter eingesetzt werden. Dann werden die Kostenträger entscheiden was und wie bezahlt wird. Hiermit meine ich die Kosten der Ergänzungsprüfungen und der 3-jährigen Ausbildungen. Die Kostenträger berufen sich halt darauf, das sie ein entsprechendes Gesetz brauchen bevor weiter über Ausbildung etc. gesprochen wird.


    Des weiteren ist NRW sehr groß und hier wollen 52 kreisfreie Städte und Landkreise bei diesem Thema mitbestimmen. Das führt dazu das diese manchmal dadurch die Landesregierung massiv beeinflussen und die Richtung ändern.


    Das NotSan Gesetz ist ein Bundesgesetz und die Umsetzung muss aufgrund des Förderalismus durch die Länder entsprechend umgesetzt werden.


    Wir werden weiter abwarten müssen. Hoffentlich sind bis zum Sommer die entsprechenden Verordnungen und das Rettungsdienstgesetz geändert damit es endlich in Sachen NotSan weitergeht.



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  • Ich wiederhole mich ungern, aber wieso konnte man in so vielen anderen Bundesländern bereits vor einer Änderung der RettDG die Finanzierung klären? Können die Zuständigen in NRW so viel schlechter verhandeln, dass dort mehr nötig ist?


    Ich habe bei einer FB Diskussion das Argument bekommen, dass es in NRW aufgrund der Rettungsdienstorganisation erheblich mehr Personal gibt, was nur sehr selten fährt. Das wäre zumindest ein plausibler Ansatz. Ist da etwas dran? Wenn ja, woraus ergibt sich dieser Personalumstand? Ich meine, feuerwehrgeprägte Rettungsdienste gibt es ja häufiger...

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  • Du meinst, da es in NRW angeblich so erheblich viel mehr Personal gibt, was selten (NB: definiere selten) fährt, sei auch die Zahl derer, die kostenintensiv nachgeschult werden müssten größer, was den Kostenträgern mehr Kosten verschafft, als wenn das Gros einfach durch eine (nicht so kostenintensive) Ergänzungsprüfung zu Notfallsanitätern gemacht werden könnte.
    Ich weiß nicht. Zumindest für meinen Bereich kann ich das nicht bestätigen. Und so wie NRW die Ausführungsbestimmungen angelegt hat, kann jeder, der länger als 5 Jahre als RettAss irgendwo arbeitet, die Prüfung doch machen; das wiederum dürften einige sein.

  • Ja wiegesagt machen eigentlich die Landkreise die Regierungsarbeit :/ naja so toll ist das nicht wenn die Landesregierung sich endlich mal aufrafft und ihre Arbeit macht geht's hoffentlich weiter.....


    Aber bei sovielen Mitsprechern und möglichen "Mitbestimmern" ist es sehr schwierig.
    Wenn endlich mal die Zuständigkeitsverodnung für Heilberufe NRW geändert wird, geht es angeblich endlich weiter.......





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  • Das Argument schlug mir so entgegen, ich wollte das einfach hier zur Diskussion stellen. Ich sage explizit nicht, dass das so sei.


    Ich kann nur nicht nachvollziehen, dass in NRW die Klärung der Finanzierung immernoch vollkommen unmöglich sein soll, wenn es unter vergleichbaren Voraussetzungen andernorts geklappt hat.

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  • Ich habe bei einer FB Diskussion das Argument bekommen, dass es in NRW aufgrund der Rettungsdienstorganisation erheblich mehr Personal gibt, was nur sehr selten fährt. Das wäre zumindest ein plausibler Ansatz. Ist da etwas dran?


    Nehmen wir mal an, dass man für einen 24/7 RTW auf- oder abgerundet 8 Stellen besetzen muss - Da kenn ich in NRW durch die Bank weg Feuerwehren die deutlich über den Stellenausschlüssel Rettungsassistenten für ihre Rettungsdienst-Fahrzeuge vorhalten; auch oder gerade wenn man Angestellte im RettD hat.

  • Ich kenne keine BF in NRW die ihre BFler nicht auch zu RettAss ausgebildet hat und in NRW ist die Feuerwehr, so sie hauptamtlich ist verpflichtet im RD mitzumachen. Rechne mal allein Köln. Da hast du mal geschätzte 1.000 Wehrleute. Gut, ein paar fahren nicht (mehr) und ein paar sind vielleicht auch so alt, dass sie den RettAss nicht mehr machen brauchten und für ein paar lohnt sich auch nicht mehr die zum NFS zu machen.
    Die Kassen haben ja immer schon Probleme damit gehabt FW-RTWs zu bezahlen, da dies ja irgendwo auch eine Querfinanzierung ist. Und jetzt sollen die die gesamten Ausbildungkosten zum NFS tragen? Da kann ich schon verstehen, dass das Diskussionen bedarf. Andere Bundesländer - wie bspw. SH - haben das Problem einfach nicht in dem Maße. Kiel und Lübeck, das dürften schon alle Wehren gewesen sein. Die 50 Leutchens fallen da wenig ins Gewicht. In NRW gibt es mWn nur 1-2 Kreise ohne hauptamtliche Wehr. Und es sind glaub ich 52 Kreise insgesamt.

  • Ich kenne keine BF in NRW die ihre BFler nicht auch zu RettAss ausgebildet hat und in NRW ist die Feuerwehr, so sie hauptamtlich ist verpflichtet im RD mitzumachen. Rechne mal allein Köln. Da hast du mal geschätzte 1.000 Wehrleute. Gut, ein paar fahren nicht (mehr) und ein paar sind vielleicht auch so alt, dass sie den RettAss nicht mehr machen brauchten und für ein paar lohnt sich auch nicht mehr die zum NFS zu machen.
    Die Kassen haben ja immer schon Probleme damit gehabt FW-RTWs zu bezahlen, da dies ja irgendwo auch eine Querfinanzierung ist. Und jetzt sollen die die gesamten Ausbildungkosten zum NFS tragen? Da kann ich schon verstehen, dass das Diskussionen bedarf. Andere Bundesländer - wie bspw. SH - haben das Problem einfach nicht in dem Maße. Kiel und Lübeck, das dürften schon alle Wehren gewesen sein. Die 50 Leutchens fallen da wenig ins Gewicht. In NRW gibt es mWn nur 1-2 Kreise ohne hauptamtliche Wehr. Und es sind glaub ich 52 Kreise insgesamt.


    Ich kann mich nur wiederholen: Wenn man sich das nicht mehr leisten kann oder will, muss man halt auch in NRW Feuerwehr (Brandschutz) und Notfallrettung personell (nicht unbedingt organisatorisch) trennen.
    Aus Steuerzahlersicht wäre das vermutlich zu begrüßen, genau mit deinerArgumentation.


    J.