Mindestlohn im Rettungsdienst

  • Ab 1.1.2015 gilt ja wie allgemein bekannt das Mindestlohngesetz. Davon werden sicherlich auch viele Beschäftigte in Krankenbeförderung und Krankentransport profitieren. Aber auch auf Beschäftigte in der Notfallrettung werden unter Umständen davon betroffen sein. Gibt es doch scheinbar Bundesweit einige RD Anbieter die junge RD Mitarbeiter zu äußerst prekären Arbeitsbedingungen beschäftigen.


    Ein renommierter Arbeitsrechtler stellte mittlerweile sogar zur Diskussion dass auch tarifgebundene Beschäftigte dieses Gesetz nutzen könnten z.B. im Bereich der Mehrarbeit im Rahmen der Arbeitsbereitschaft die ja überwiegend unentgeltlich erbracht wird. Hier vertritt er die Überlegung dass diese Mehrarbeit in Zukunft möglicherweise mindestens mit eben diesen 8,50 € vergütet werden müsste! Also z.B. beim DRK RTV gilt ja zunächst die 38,5 Std. Woche. Oftmals bzw. eigentlich im Regelfall wird diese Arbeitszeit auf 45 oder 48 Std. im Rahmen der Arbeitsbereitschaft ausgeweitet welche aber bekanntermaßen Regelarbeitszeit ist. Dies wären dann unter Umständen bis 9,5 Std in der Woche für die dieser Betrag stündlich anfallen würde.


    § 1 Mindestlohn


    (1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.


    2) Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Januar 2015 brutto 8,50 Euro je Zeitstunde. Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden.



    § 3 Unabdingbarkeit des Mindestlohns



    Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, sind insoweit unwirksam. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann auf den entstandenen Anspruch nach § 1 Absatz 1 nur durch gerichtlichen Vergleich verzichten; im Übrigen ist ein Verzicht ausgeschlossen. Die Verwirkung des Anspruchs ist ausgeschlossen.




    Wie ist hier eure Meinung?

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Hoi Manne und @all,


    ich kann Euch nur ermutigen den Januar 2015 noch abzuwarten um dann mit Euren Stundenabrechnungen zu gesagtem Anwalt geht und diese dann über Ihn bei Eurem Arbeitgeber geltend macht. ( Oder es selbst probiert sie geltend zu machen....)


    Mal sehen wie viele Kolleginnen und Kollegen des RD / DRK in Deutschland dies in Anspruch nehmen werden.


    Es sind Kosten des RD und somit von den Kostenträgern zu finanzieren.


    Sollte keine Privatrechtschutzversicherung bestehen kann auch eine Gewerkschaftsmitgliedschaft helfen.
    Allerdings muss vor Inanspruchnahme der Versicherung / Mitgliedschaft Verdi diese drei Monate bestanden haben um hier zu greifen!!!


    Also Kolleginnen und Kollegen lasst uns zusammenstehen um es krachen zu lassen...
    sind doch etwa 300€/Monat Brutto Mindestlohnanspruch mehr in der Tasche;-)))


    :kaffee: :pfeif: :hallo: :pc:

    ;) ARBEITEN und GESTALTEN wir gemeinsam am Rettungsdienstniveau von morgen ! :thumbup:

  • Gibt ja noch andere Gewerkschaften. :-)



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    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Aber für den Bereich der Rechtschutzversicherung.
    Und wenn jeder selber klagt, brauch er nicht bei der DRK RTV Gewerkschaft sein, oder? :-)



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  • Hi!

    Hier vertritt er die Überlegung

    Ging bei uns auch rum der Artikel...Das ist die Meinung eines Anwalts.Bin mal gespannt wer das als erstes vor Gericht schleppt und was dabei raus kommt.
    Grüsse

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Hi!

    Ging bei uns auch rum der Artikel...Das ist die Meinung eines Anwalts.Bin mal gespannt wer das als erstes vor Gericht schleppt und was dabei raus kommt.
    Grüsse


    So ist es. Hört sich aber zunächst ja mal plausibel an... ob es auch rechtlich dann so ist... who know´s?

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Aber für den Bereich der Rechtschutzversicherung.
    Und wenn jeder selber klagt, brauch er nicht bei der DRK RTV Gewerkschaft sein, oder? :-)



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    Nö, aber besser is´ das! (frei nach Werner :biggrin_1: ) die nennt sich übrigens ver.di wie Achim bereits erwähnte.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Habt ihr beiden eigentlich auch was ernsthaftes zum Thema beizutragen?

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

    Einmal editiert, zuletzt von Manne ()

  • Zitat


    Nö, aber besser is´ das! (frei nach Werner :biggrin_1: ) die nennt sich übrigens ver.di wie Achim bereits erwähnte.



    Hab ich doch. Aber außer nem Zitat von nem wirklich flachen und doofen Film kam nix.



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  • Zitat

    Hab ich doch. Aber außer nem Zitat von nem wirklich flachen und doofen Film kam nix.



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    Gut der Film bzw. die Bücher sind geschmackssache. Ich habe aber mal das Gefühl weil hier ein Kollege von mir das Thema ver.di angeschnitten hat muss man rumalbern.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Das war ehrlich nicht meine Absicht.


    Das ich kein Fan von verdi bin heist nicht das ich mich über die Rechte des RD Personals lustig mache.

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  • Auch wenn ich erklärter Gegner dieser einen Gewerkschaft (ver.di) bin, mal rein auf sachlicher Ebene: Eine Mitgliedschaft in einer Rechtsschutzversicherung ist sehr viel günstiger als die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft und hat den zusätzlichen Vorteil, dass man sich die geschützten Bereiche und die Leistungen auch selbst aussuchen kann.


    Auf emotionaler Ebene sei angemerkt, dass mich inzwischen auch die Komba traurig stimmt. Aber zum ersten mal, damit hat sie immernoch einen großen (!) Vorsprung vor der ver.di. Es wird Zeit für eine Spartengewerkschaft mit einem "Weselsky" für den Rettungsdienst.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Da wir Rettungsdienstler aber lieber jammern als aktiv zu werden, wird sich auch hinsichtlich dieser Mindestlohn-Geschichte nichts ändern.
    Die Arbeitsbedingungen werden nicht besser und wer glaubt dass durch den NFS mehr Geld bzw. eine TVÖD EIngruppierung in EG 7, 8 oder 9(Verdi fordert übrigens EG9 für NFS) folgen wird, glaubt auch noch das der BVB dieses Jahr Deutscher Meister wird.


    Sicherlich kann man von der Verdi und der Komba halten was man will, aber die GDL hat gezeigt das und wie es geht. Als nächstes folgt übrigens die IG-Metall, und die werden 6% Gehaltserhöhung für ihre Mitglieder auf einem Schlag bekommen!
    Jammern ohne Ende über die rettungsdienstlichen Rahmenbedingungen, über das Gehalt und das ausbeuterische Deutschland, im Gegenzug aber seinen sinnvollen (Gewerkschafts) - Beitrag sparen wollen. Aber hauptsache die Tiefkühlpizza und die CocaCola stehen im Nachtdienst um 23Uhr auf dem Tisch. Und dann wundert man sich das man keine Lobby hat?


    Zum Thema Ehrenamt im Rettungsdienst halte ich mich diesbezüglich auch besser zurück.


    Ps. wer glaub das es der GDL nur um die Einheitliche Verhandlung weiterer Berufsgruppen innerhalb der DB geht sollte weiterhin die Springer'ische Presse lesen und die gesteuerten ARD und ZDF anschauen. Der kann sich seinen Gewerkschaftsbeitrag auch weiterhin sparen!

    Einmal editiert, zuletzt von Ramrod ()

  • Bevor ich ver.di die Kohle schenke, investier ich lieber in Cola und Pizza. Da hab ich wenigstens was davon ! Notfalls auch um 2 Uhr morgens !!! :-]