Ab 1.1.2015 gilt ja wie allgemein bekannt das Mindestlohngesetz. Davon werden sicherlich auch viele Beschäftigte in Krankenbeförderung und Krankentransport profitieren. Aber auch auf Beschäftigte in der Notfallrettung werden unter Umständen davon betroffen sein. Gibt es doch scheinbar Bundesweit einige RD Anbieter die junge RD Mitarbeiter zu äußerst prekären Arbeitsbedingungen beschäftigen.
Ein renommierter Arbeitsrechtler stellte mittlerweile sogar zur Diskussion dass auch tarifgebundene Beschäftigte dieses Gesetz nutzen könnten z.B. im Bereich der Mehrarbeit im Rahmen der Arbeitsbereitschaft die ja überwiegend unentgeltlich erbracht wird. Hier vertritt er die Überlegung dass diese Mehrarbeit in Zukunft möglicherweise mindestens mit eben diesen 8,50 € vergütet werden müsste! Also z.B. beim DRK RTV gilt ja zunächst die 38,5 Std. Woche. Oftmals bzw. eigentlich im Regelfall wird diese Arbeitszeit auf 45 oder 48 Std. im Rahmen der Arbeitsbereitschaft ausgeweitet welche aber bekanntermaßen Regelarbeitszeit ist. Dies wären dann unter Umständen bis 9,5 Std in der Woche für die dieser Betrag stündlich anfallen würde.
§ 1 Mindestlohn
(1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.
2) Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Januar 2015 brutto 8,50 Euro je Zeitstunde. Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden.
§ 3 Unabdingbarkeit des Mindestlohns
Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, sind insoweit unwirksam. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann auf den entstandenen Anspruch nach § 1 Absatz 1 nur durch gerichtlichen Vergleich verzichten; im Übrigen ist ein Verzicht ausgeschlossen. Die Verwirkung des Anspruchs ist ausgeschlossen.
Wie ist hier eure Meinung?