Ein Strafbefehl gegen einen selbstfahrenden Notarzt in Bayern sorgt für Unverständnis: der Mediziner soll während einer Einsatzfahrt zu einem Kindernotfall zwei entgegen kommende Autofahrer zum scharfen Abbremsen und Ausweichen auf das Bankett genötigt haben, weshalb er nun eine Geldstrafe von 4500 Euro zahlen soll. Zusätzlich soll ihm sein Führerschein für sechs Monate entzogen werden - nach Aussage des Arztes eine Gefährdung seiner beruflichen Grundlage.
Völliges Unverständnis für den Strafbefehl hat der Rechtsanwalt und stellvertretende Kreisvorsitzende des BRK-Kreisverbandes Neuburg-Schrobenhausen, Günther Schalk, der den Notarzt als Anwalt vertritt: "Für völlig unverständlich halte ich es, wenn ein Vertreter einer Staatsanwaltschaft und ein Richter ein solches Verfahren nicht sofort einstellen, sondern einen Strafbefehl mit Führerscheinentzug über ein halbes Jahr verhängen. Das ist ein fatales Signal gegenüber allen Haupt- und Ehrenamtlichen, die für Rotes Kreuz, Feuerwehr und Polizei Tag und Nacht selbstlos im Einsatz sind, um anderen Menschen zu helfen."
Quelle und ausführlicher Text: http://www.augsburger-allgemei…det-haben-id32874102.html