Hi,
Ich finde grade das Thema (trotz SuFu) nicht über den Tod von Tugce in Offenbach (Ihr wisst ja was gemeint ist).
Bin mir aber eigentlich sicher, den hier irgendwo schonmal gesehen zu haben!..
Was ich aber eigentlich schreiben wollte:
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Zuvor erhob im Zeugenstand Birger F., Facharzt für Anästhesiologie und Notfallmedizin, zugleich Ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes der Stadt Offenbach am Main, schwere Vorwürfe gegen den Notarzt. Seiner Meinung nach hätte der TuÄŸçe sofort am Tatort „schutzintubieren“ müssen – das bedeutet, die Atemwege hätten mit einem Schlauch freigemacht und TuÄŸçe beatmet werden müssen, um nicht zu kollabieren.
„Wir mussten den Rachen saubermachen”
Als TuÄŸçe ins Krankenhaus eingeliefert wurde, habe er zunächst „große Bröckchen” aus dem Rachen absaugen müssen. Dann habe ihm eine Ärztin geholfen, die Atemwege von Essensresten zu befreien.
„Als der Notarzt Patrick B. hinzukam, habe ich ihm gesagt, dass das Folgen haben wird“, sagte der Arzt. Patrick B. habe daraufhin flapsig geantwortet „Aber F., ich hatte doch mein Taschen-CT nicht dabei“ (Anm. d. Red.: Mit Taschen-CT meinte er ein mobiles Röntgengerät für die Hosentasche, das es natürlich nicht gibt).
Der Gutachter am Gericht, Professor Verhoff, hakt nach: „Der Notarzt hatte gesagt, er habe den Mund nicht aufbekommen. Deswegen habe er auch nicht intubieren können. Was können Sie dazu sagen?“
Der Arzt schüttelt den Kopf: „In diesem Zustand hätte die Patientin intubiert werden müssen.“ Der „Fuldaer Zeitung“ gegenüber geht der Anästhesist noch weiter: „Hätte der Notarzt wie vom Rettungsdienst protokolliert ein Schädel-Hirn-Trauma festgestellt, hätte TuÄŸçe gar nicht zu uns ins Krankenhaus gedurft“, sagte der Anästhesist dem Blatt zufolge. Denn die Klinik habe neurologisch und intensivmedizinisch keine Kapazitäten gehabt.
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„Nicht ordnungsgemäß“
Der Anästhesist des Krankenhauses in Offenbach hatte bei der Polizei um eine Vernehmung gebeten.
Dort hatte er ausgesagt, dass bei der Notfallbehandlung TuÄŸçes „nicht alles ganz ordnungsgemäß abgelaufen” sei. Der Notarzt Patrick B. (43) sagte selber am 6. Verhandlungstag aus. Auf die Kritik seines Kollegen Birger F., er hätte TuÄŸçe „intubieren müssen” ging B. nur kurz ein.
Er beantwortete damals Richter Aßlings Frage, „Sahen Sie die Notwendigkeit zur Intubation?” nur mit „Nein”. Dann aber räumte er doch ein: „Hätte ich gewusst, dass beim Sturz es geknackt oder sie aus dem Ohr geblutet habe, hätte ich vermutlich intubiert. Aber das wusste ich nicht.“
Quelle: http://www.bild.de/regional/fr…-starb-41204936.bild.html
Bin unterwegs, konnte es daher jetzt nicht irgendwo noch abgleichen.
VG