Petition gescheitert: kein bundeseinheitliches Rettungsdienstgesetz

  • Bei allem Respekt, aber mein Verstand sagt mir, das dies nicht normal ist. Das hatten wir früher, das haben wir heute (man wollte es ändern) und es klappt nach wie vor nicht durch vernünftige Regelungen diesen Umstand zu beseitigen?


    Das ist nicht ganz richtig. WIR wollten das, soweit stimmt die Darstellung. MAN wollte dies jedoch im Bundestag nicht ändern (trotz entsprechendem Vorstoß des Bundesrates). Es ist also durchaus nicht so, dass das Bundesgesundheitsministerium nicht dazu fähig war, eine entsprechende Regelung zu schreiben, sondern sie sollten es nicht tun.

  • Das ist nicht ganz richtig. WIR wollten das, soweit stimmt die Darstellung. MAN wollte dies jedoch im Bundestag nicht ändern (trotz entsprechendem Vorstoß des Bundesrates). Es ist also durchaus nicht so, dass das Bundesgesundheitsministerium nicht dazu fähig war, eine entsprechende Regelung zu schreiben, sondern sie sollten es nicht tun.

    Ich habe es so geschrieben, da ich politisch nicht einschätzen kann, wer, vor allem wieso was durchsetzen bzw. ablehnt. Der grundlegende Umstand, das unsere Tätigkeit trotz korrekter vielleicht sogar lebensrettender Maßnahmen straf- bzw. arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können ist schlichtweg unnormal (vermutlich auch einzigartig) für eine Berufsgruppe. Hierüber herrschen wohl kaum noch Unstimmigkeiten.

    Zitat

    Nils, thh: Könnt ihr bitte mal aufhören, dauernd die schöne Diskussion zu versachlichen? So macht das keinen Spaß, wenn dauernd einer anfängt zu argumentieren!


    J. :motz:

    Natürlich gibt es den ein oder anderen hier im Forum, der für diesen Umstand Verständnis aufbringt. Allerdings stellt sich mir hier die Frage, ob sich diese Personen nicht bereitwillig hinter irgend einen politischen Karren bzw. Interessen spannen lassen, denn einen tatsächlichen sachlichen Grund kann ich für diese bestehende Problematik nicht erkennen. Vielleicht vergessen wir auch, das gerade mithilfe juristischer Argumentationen und Sichtweisen es allzu häufig gelingt, teilweise unmoralische und nicht verständliche Handlungen der breiten Bevölkerung als korrekt aufzuzeigen.

  • ...aber wie immer ist mal eine gute Idee gescheitert. Entscheiden tun halt Politiker und keine Volksvertreter.


    Dann mach Deinen Einfluss als Wähler:
    schreib Leserbriefe, rede mit den Wahlkreisinhabern bzw. den Kandidaten bei Neuwahlen und-und-und.
    Für mich ist durchaus der Eindruck entstanden, daß der durchschnittliche bay. Politiker nur zu gerne Bürgerparolen aufnimmt - je flacher, desto Biertisch.
    Sag Deinen Landleuten, daß sie freiwillig Kompetenzen des Freistaats aufgeben sollen...aber sag hinterher nicht, es hätte Dich niemand gewarnt.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Vielleicht vergisst du aber auch, dass die Interessen einer Berufsgruppe nicht unbedingt den gesamtgesellschaftlichen Interessen entsprechen muss. Dass sich die Politik bewusst gegen entsprechende Änderungen entschieden hat, konnte man im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens um das NotSanG gut verfolgen und man findet das hier auch im Forum entsprechend gut dokumentiert. Bevor man solch dramatisch Anschuldigungen in den Raum wirft, sollte man sich zumindest ausreichend über den Sachverhalt informieren.


    Warum die Politik nun diesen Kurs gewählt hat, kann man nur spekulieren. Vermutlich ist man in gewissem Umfang der Argumentation der Ärzteschaft gefolgt, glücklicherweise nicht zu weit, denn die wollten ja lieber das Geld, was der NotSan kostet für sich. Vermutlich spielen auch Missbrauchsbedenken ums BTMG eine Rolle, warum man sich weigert an der Schraube zu drehen. Und eventuell wollte man eine ähnlich prekäre Haftpflichtsituation wie bei den Hebammen vermeiden. Letztlich sind die Spielregeln gegenwärtig aber nicht besonders unklar, im Gegenteil, es gilt weiterhin die Notstandsregelung nur eben jetzt mit einer weitaus fundierteren Ausbildung (mutmaßlich, nur aus den Lernzielen und Ausbildungsvorschriften gefolgert). Dies ist auch nicht einmalig, im Gegenteil mir wäre kein ärztlicher Assitenzberuf bekannt, bei dem es anders wäre. Ob es in unserer besonderen Situation eventuell anderer Regelungen bedarf, sei dahingestellt, aber zu sagen, dass dies einmalig nur für uns so wäre, ist schlicht falsch.


    Vielleicht wird sich das in einigen Jahren alles mit veränderten Realitäten auch noch ändern. Wer weiß... Mein Glaskugel liegt derzeit etwas im Nebel.


    Edit: Der Beitrag bezieht sich auf colt, nicht auf Ra-Wi.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • @ raphael-wiesbaden


    Deinen Post verstehe ich nicht.


    Zitat

    Vielleicht vergisst du aber auch, dass die Interessen einer Berufsgruppe nicht unbedingt den gesamtgesellschaftlichen Interessen entsprechen muss.



    Das sehe ich anders, habe aber die richtigen Worte nicht gefunden.



    Mit der umfangreichen Ausbildung zum Notfallsanitäter entsteht die Situation, das der Notfallsanitäter in vielen Rettungsdienstbereichen das erlernte aber nicht umsetzen kann und darf, wiederum es von ihm durch die breite Maße der Gesellschaft aber verlangt wird. Mithilfe des § 34 StGB werden jeder Person in diesem Staate diese Rechte eingeräumt, wobei die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme i. d. Regel einer juristischen Beurteilung unterliegt. Hält sich der Notfallsanitäter an die Dienstvorschriften in seinem RDB die ihm diverse erlernte Maßnahmen aber strikt untersagen, macht er sich strafrechtlich genauso angreifbar.


    Das ist mir sogar gleich zweimal passiert.


    Mit dem eingeleiteten Straf- bzw. arbeitsrechtlichen Verfahren ist der Schadensfall für den betreffenden Notfallsanitäter eingetreten, da unerheblich des Verfahrensausganges ein seelischer wie auch finanzieller Schaden entstehen wird. Hinzu kommt, das mit der bestehenden Verunsicherung des RFP die effiziente Arbeit am Notfallpatienten häufig zum Nachteil des Patienten nicht möglich ist.


    Du darfst gerne Deine Meinung vertreten, aber in angemessener Wortwahl. Wenn Dich etwas so aufregt, dass Dir das schwerfällt, dann warte eine halbe Stunde ab, bevor Du Deinen Beitrag abschickst, und lies ihn dann bitte noch einmal. Schmunzel

  • Richtig ist ein solches politisches Verhalten einer Berufsgruppe beim Durchsetzen ihrer Ziele deswegen genauso wenig, wenn dadurch Schaden für die Gesamtbevölkerung entsteht.


    Als Arzt bin ich ja immer interessiert, was meine Berufsgruppe und deren Vertreter so anstellen. Deshalb interessiert mich natürlich schon, wo sie nicht im Sinne der Gesellschaft handeln? Und, wie es Tenor ist, offensichtlich bewusst.


    Zu JohannesD' Aussage, die wollen selber das Geld, habe ich noch geschwiegen, aber eh das hier ganz ausufert, muss ich wirklich mal eingreifen. Ich bitte um Entschuldigung, aber das verlangt nach einer Erklärung.

  • Mithilfe des § 34 StGB werden jeder Person in diesem Staate diese Rechte eingeräumt, wobei die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme i. d. Regel einer juristischen Beurteilung unterliegt.


    Das ist für jeden anderen Beruf auch ganz normal.


    Hält sich der Notfallsanitäter an die Dienstvorschriften in seinem RDB die ihm diverse erlernte Maßnahmen aber strikt untersagen, macht er sich strafrechtlich genauso angreifbar.


    Und das ist erstens nicht ganz richtig und zweitens für den gut ausgebildeten und kompetenten Notfallsanitäter kein Problem, weil er nämlich begründen kann, wann eine Maßnahme nicth auf den Notarzt warten konnte.

  • Zitat von »colt28«
    Mithilfe des § 34 StGB werden jeder Person in diesem Staate diese Rechte eingeräumt, wobei die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme i. d. Regel einer juristischen Beurteilung unterliegt.



    Das ist für jeden anderen Beruf auch ganz normal.

    Wenngleich mich da mal interessieren würde, welche Berufe so häufig mit §34 StGB zu tun haben wie der Rettungsdienst...

  • Als Arzt bin ich ja immer interessiert, was meine Berufsgruppe und deren Vertreter so anstellen. Deshalb interessiert mich natürlich schon, wo sie nicht im Sinne der Gesellschaft handeln? Und, wie es Tenor ist, offensichtlich bewusst.


    Zu JohannesD' Aussage, die wollen selber das Geld, habe ich noch geschwiegen, aber eh das hier ganz ausufert, muss ich wirklich mal eingreifen. Ich bitte um Entschuldigung, aber das verlangt nach einer Erklärung.

    Dann guck dir mal die Aussagen der BÄK an, als es um das NotSanG ging.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Zitat

    Die pointierteste Frage während der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters am gestrigen Nachmittag kam von Jens Spahn von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und richtete sich an Dr. Annette Güntert von der Bundesärztekammer: „Habe ich Sie gerade richtig verstanden, dass wir die Kosten des Notfallsanitätergesetzes einsparen und an die Ärzteschaft auszahlen sollen?“ Die Antwort darauf fiel ebenso dürftig und ausweichend aus wie viele andere Aussagen an diesem Mittwoch im Anhörungssaal 3 101 im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Berlin.

    http://www.skverlag.de/rettung…fallsanitaetergesetz.html





    Wenn du mehr dazu möchtest, musst du Google bemühen. Das war jedenfalls kein Ausreisser.

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  • Zu JohannesD' Aussage, die wollen selber das Geld, habe ich noch geschwiegen, aber eh das hier ganz ausufert, muss ich wirklich mal eingreifen. Ich bitte um Entschuldigung, aber das verlangt nach einer Erklärung.


    Schade, dass du das vergessen hast. Das war doch eine der schönsten Stilblüten, die die ärztlichen Standesvertreter im Laufe der Entstehung des NotSanG getrieben haben. Mike hat es ja schon etwas beantwortet, das Zitat ist aber noch recht harmlos, für das was damals besprochen war. Ich hatte mir das damals live angeschaut, weil mein damaliger Chef beteiligt war und es war gar nicht so leicht, es wiederzufinden. Auch hier im Forum ist die Berichterstattung ja im Nachhinein doch etwas unübersichtlich. Aber der Deutsche Bundestag hat den Mitschnitt noch online:


    Hier, die genaue Stelle bei 1:29:00. Die Frage folgte aus mehreren Stellen, zum einen der letzten Befragung von Herrn Ackermann an die BÄK von Minute 55:04 bis 57:35. Gerade in der initialen Ausführung (56:45) kann man die Aufforderung, das Geld für die Ärzteschaft einzusetzen, sehr deutlich heraushören. Sie führt dies erneut von Minute XY bis XY aus


    Eine solche Behauptung würde ich nicht ohne Grundlage treffen. Hör's dir selbst an, man kann es einfach nicht schön reden.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
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  • Hier, die genaue Stelle bei 1:29:00. Die Frage folgte aus mehreren Stellen, zum einen der letzten Befragung von Herrn Ackermann an die BÄK von Minute 55:04 bis 57:35. Gerade in der initialen Ausführung (56:45) kann man die Aufforderung, das Geld für die Ärzteschaft einzusetzen, sehr deutlich heraushören.


    Ich habe es mir jetzt nicht mehr neu angetan, ich hatte es damals auch live gesehen und die junge Dame schien mit dem ganzen Thema sowieso überfordert, ihr Auftritt lässt vermuten, dass die BÄK da ihre Praktikantin geschickt hat. Ob also ihre Aussage wirklich die Meinung der BÄK widerspiegelt, kann man so sicherlich schwer sagen. Fakt ist natürlich, dass sie die BÄK vertritt.


  • Ich habe es mir jetzt nicht mehr neu angetan, ich hatte es damals auch live gesehen und die junge Dame schien mit dem ganzen Thema sowieso überfordert, ihr Auftritt lässt vermuten, dass die BÄK da ihre Praktikantin geschickt hat. Ob also ihre Aussage wirklich die Meinung der BÄK widerspiegelt, kann man so sicherlich schwer sagen.

    Die BÄK hat da jemanden hingeschickt, als Vertreter der BÄK. Nun soll im Nachgang das gar nicht unbedingt die Meinung der BÄK sein? Diesen Gedankengang kann ich so nicht wirklich nachvollziehen.

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  • Nein, die Aussage dieser Frau kannte ich bisher noch nicht. Allerdings habe ich auch an keiner anderen Stelle in der damaligen Diskussion gehört oder gelesen, dass die BÄK lieber das Geld für sich hätte. Selbst wenn es etwas unglücklich formuliert war, hoffe ich, dass sie an eine zweckmäßige Verwendung dieser Gelder (z.B. als Investition ins Notarztwesen) dachte, als sie ihre Aussage gemacht hat.

  • Ich habe es mir jetzt nicht mehr neu angetan, ich hatte es damals auch live gesehen und die junge Dame schien mit dem ganzen Thema sowieso überfordert, ihr Auftritt lässt vermuten, dass die BÄK da ihre Praktikantin geschickt hat. Ob also ihre Aussage wirklich die Meinung der BÄK widerspiegelt, kann man so sicherlich schwer sagen.

    Ich glaube auch nicht, dass die Dame gerne 42 Millionen für sich wollte. Wohl aber kann man bei der BÄK feststellen, dass sie den ganzen Prozess mit Argwohn begleitete...

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  • Wenngleich mich da mal interessieren würde, welche Berufe so häufig mit §34 StGB zu tun haben wie der Rettungsdienst...


    Jeder, der mehr tun möchte als er eigentlich darf. Aber die Diskussion ist völlig müßig, die ist oft genug geführt worden.

  • Jeder, der mehr tun möchte als er eigentlich darf. Aber die Diskussion ist völlig müßig, die ist oft genug geführt worden.

    Und in wie vielen Berufen wird man ausgebildet und ausgestattet mit Gegenständen die man dann nicht nutzen darf, obwohl das irgendwie doch erwartet wird?

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