Baden-Württemberg: Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung gesichert

  • Ich finde deine Argumentation inkonsequent. Sofern du den Notfallsanitäter auf seine Kosten für die Kostenträger reduzierst, müsstest du von Hause aus gegen das NotSanG in all seiner Blüte sein, da die wesentliche Ziele mit dem Gesetz nicht erreicht werden können. Die Kosten die hier verursacht werden stehen in keiner Relation zu dem was das Gesetz eigentlich bewirken sollte.


    Ich bin beeindruckt, mit welche Sicherheit du dies vorhersagen kannst. Ich für meinen Teil kenne nämlich die Auswirkungen des NotSanG noch gar nicht, schließlich sind wir gerade erstmal dabei, die Qualifizierungen zu organisieren. Welche Auswirkungen dies auf die gelebte Rettungsdienstrealität haben wird, kann man m.E. erst in 5-10 Jahren seriös beurteilen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind das alles nur Vermutungen, die je nach Seelenlage in einem optimistischen oder pessimistischen Zukunftsszenario enden. Aus jetziger Perspektive muss ich sagen: das Gesetz hat seine möglichen Potenziale nicht erreicht. Es gab Verbesserungen in der Ausbildung und es gab Verbesserungen in der Ausbildungszielbeschreibung. Mancherorts hat die Ausbildungszielbeschreibung schon heute kleine Veränderungen bewirkt und es ist zu vermuten, dass es künftig zu weiteren Veränderungen kommen wird. Die Erwartungshaltung, nach der Verabschiedung des NotSanG müsse es frei nach B.B. ("hex hex") sofort und ohne Aufwand anders sein, finde ich ehrlich gesagt ziemlich daneben als Aufhänger für den Nachweis der Ineffizienz des NotSanG.


    Grundlegend ist das Problem in Bayern, das sehr viele RS -Stellen von Rettungsassistenten besetzt werden. Tatsächlich haben wir in Bayern einen Überhang an Rettungsassistenten die seit Jahren auf eine RA - Stelle warten. Die Folge einer Limitierung der Ergänzungslehrgänge die von den Kostenträgern gezahlt werden und der Umstand, das letztendlich der Arbeitgeber entscheidet, welche Kollegen diese Lehrgänge besuchen können sind nicht abzusehen.


    Das ist doch gerade ein Grund mehr, nicht wahllos Qualifizierungen unters Volk zu werfen. Die Position des RS sehe ich nicht als gefährdet an, diese Leute haben also kein berufliches Risiko, sondern nur verpasste Aufstiegschancen (zumindest ohne eigenes Engagement). Und auch de3r Arbeitgeber wird sich überlegen müssen, wie viele Leute er qualifizieren muss, da er (anders als bisher) nicht bequem auf einen unterbezahlten Pool an qualifizierten Kräften zurückgreifen kann, wenn es in seinem Betrieb mal wieder eng wird. Wer weiß, vielleicht sorgt dieser Umstand ja sogar umgekehrt dafür, dass einige dieser RS-RettAss nun innerbetrieblich aufsteigen und eine anständige Stelle (inkl. Ergänzungsprüfung) erhalten?


    Ob dies dienlich für ein gutes Betriebsklima ist, wage ich zu bezweifeln.


    Das Betriebsklima ist ja nun wirklich ureigenste Aufgabe des Unternehmers und kein Argument in dieser Diskussion.

  • Abgesehen von der von Nils angeführten Argumentation, dass man die Auswirkungen des NotSanG bestenfalls in kleinen Teilen überblicken kann, mag durchaus auch eine Diskrepanz darin bestehen, was wohl das eigentliche Ziel des Gesetzes war. Ich beispielsweise vertrete weiterhin die Meinung, dass sämtliche Auswirkungen auf den Rettungsassistenten reine Nebenkriegsschauplätze sind, die aus Sicht des von mir interpretierten Gesetzesziel, nämlich eine strukturierte, dreijährige Ausbildung im dualen Verfahren zu schaffen, zumeist auch größtenteils nebensächlich sind. Irgendwie glauben meiner Meinung nach zu viele Kollegen, es ginge darum, wer was spritzen darf oder welcher nicht-Azubi wieviel Geld bekommt. Das mag am Ende davon beeinflusst werden, aber das war meiner Meinung nach sicher nicht das Ziel des Gesetzes.


    Und jetzt mal Butter bei die Fische, colt, du findest das NotSanG furchtbar. Das tut mir wirklich Leid, aber es ist Realität, also wird man sich an dieser Stelle damit abfinden müssen. Es ist durchaus deutlich absehbar, dass es bei dieser streng regulierten Überleitung mit Prüfung Fälle unter den Rettungsassistenten geben wird, denen es sehr schwer Fallen wird, NotSan zu werden. Dafür können finanzielle, organisatorische, psychologische oder intellektuelle Gründe die Ursache sein. Dies wird sich nicht ändern lassen und es ist im Rahmen des politischen Prozesses billigend in Kauf genommen worden. Viele Kollegen halten es für die Sache wert, denn viele sind der Meinung, dass man sich mit einer einfachen Briefkastenüberleitung hätte man sich keinen Gefallen getan hätte. Mit dieser Realität muss nun jeder klarkommen, so ist es in Demokratien.


    Persönlich denke ich, wer für seine berufliche Zukunft nicht bereit ist, binnen 7 Jahren zwei Wochen Zeit und etwa 1000 Euro für das volle Staatsexamen (was jeder ohne Kurs machen kann!) aufzubringen, der ist an seiner Misere selbst schuld. Das mag dem einen oder anderen ums Prinzip gehen, aber dann muss ihm das Prinzip die Folgen auch wert sein.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Grundlegend ist das Problem in Bayern, das sehr viele RS -Stellen von Rettungsassistenten besetzt werden.


    Das spricht aber doch nicht dafür, sondern ganz im Gegenteil dagegen, aus zweckgebundenen Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung oder überhaupt aus öffentlichen Mitteln der Allgemeinheit diese bereits für die ausgeübte Tätigkeit überqualifizierten Mitarbeiter nochmals weiter überzuqualifizieren.


    Fraglos ist es positiv für den als RS eingesetzten RA, wenn er NotSan wird. Auch der Qualität täte es sicher keinen Abbruch. Das ist aber doch kein Grund, das öffentlich zu finanzieren.


    Natürlich stimmt es, wenn gesagt wird: "Jeder Rettungsassistent kann Notfallsanitäter werden!" Mit der Realität hat es aber rein gar nichts zu tun. Als Denkanstoss folgendes Szenario: 35 jähriger Rettungsassistent, seit 10 Jahren als Rettungsassistent tätig, geschieden, 2 Kinder (6 und 8 Jahre) und Unterhaltspflichtig, wird vom Arbeitgeber nicht für den Ergänzungslehrgang berücksichtigt. Ohne Unterstützung seiner Angehörigen sind die Chancen für ihn mehr als gering, das er innerhalb des gesetzlichen Zeitrahmens den Ergänzungslehrgang absolvieren kann.


    Es mag ja unpopulär sein, das zu bemerken, aber es ist die ureigenste Entscheidung jedes Menschen, wie er sein Leben plant und gestaltet, wen er heiratet, wie viele Kinder er in die Welt setzt und ob er sich trennt. Ihm deshalb eine derzeit nicht benötigte Weiterqualifikation zu bezahlen, um seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, erschließt sich mir nicht.


    Im übrigen steht es dem Betreffenden AFAIS frei, wenn er denn entsprechend qualifiziert ist, ohne Ergänzungslehrgang die Staatsprüfung abzulegen. Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass er, wenn das nicht funktioniert, über die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten nicht verfügt und daher zu Recht potentielle Nachteile auf dem Arbeitsmarkt erleidet.


    Ein Großteil der heutigen Rettungsassistenten haben zum Ausüben ihres Berufes für den Erwerb der Qualifikation jede Menge Geld zahlen müssen.


    Was ist eigentlich mit denjenigen, die gerne Rettungsassistent geworden wären, aber geschieden waren und 2 Kinder hatten, so dass sie aufgrund der sie treffenden Unterhaltsverpflichtungen die RettAss-Ausbildung nicht bezahlen konnten?


    Dies wird heute wieder einem Teil der Rettungsassistenten aufgebürdet sofern sie ihre bisherige Tätigkeit auf zumindest selben Niveau ausüben wollen,


    Aber nein. Wenn sie bereits das Niveau des NotSan haben, können sie einfach die Prüfung ablegen.


    weil die Gelder hierfür anscheinend nicht ausreichen.


    Nein, weil ihre Weiterqualifikation zum NotSan nicht erforderlich ist. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss zwingend, dass sie entweder weiter als RettAss die gleiche Tätigkeit fortführen können oder derzeit bereits eine Tätigkeit ausüben, für die sie kein RettAss sein müssten (wenn die derzeitigen RettAss durch NotSan ersetzt werden) oder dass ihre Stelle zukünftig nicht mehr erforderlich ist. In allen Fällen besteht tatsächlich kein Anlass, von dem Kostenträger für den RD die Bezahlung ihrer Weiterqualifikation zu verlangen.


    Fakt ist somit, das nicht die tatsächlichen Qualitäten der heutigen Rettungsassistenten alleine zählen, sondern ihre finanziellen Möglichkeiten entscheidend sind, ob sie die Tätigkeit wie bisher ausüben können.


    Aber nein. Wer bereits die Tätigkeit eines NotSan ausübt und übr diese Qualifikation faktisch verfügt, mag schlicht das Staatsexamen ablegen.


    Das ist für mich moralisch gesehen unakzeptabel. Aber nach dem bisherigen Verlauf dieses Threads ist die Schulung in sozialer Kompetenz vielleicht mehr als wichtig.


    Ja, das würde ich Dir allerdings anraten.

  • Das spricht aber doch nicht dafür, sondern ganz im Gegenteil dagegen, aus zweckgebundenen Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung oder überhaupt aus öffentlichen Mitteln der Allgemeinheit diese bereits für die ausgeübte Tätigkeit überqualifizierten Mitarbeiter nochmals weiter überzuqualifizieren.


    Wobei ich davon ausgehe, dass viele AG für RettAss Stellen vergütet werden, aber nur RettSan Stellen ausschreiben.

  • Irgendwie bin ich entsetzt.


    Vielleicht nur soviel:


    @ Nils


    Ich habe deinen Beitrag zur sozialen Kompetenz gelesen den ich übrigens überaus gut fand. Deine Schlussfolgerung konnte ich sehr gut nachvollziehen. Umso mehr verwundert mich deine Argumentation bzgl. des NotSan.


    @ Johannes D.


    Es geht mir nicht um die geistige Leistungsfähigkeit der Ergänzungsprüflinge. Wer den NotSan nicht drauf hat, durch die Prüfung rasselt hat ihn auch nicht verdient. Tatsächlich geht es hier aber um eine Selektion aufgrund von Kosteneinsparungen die nur bei bestehenden wirtschaftlichem Leistungsvermögen umgangen werden kann. Vielen Pro NotSan - Usern ist dies vermutlich gar nicht bewusst, das mittlerweile die Gehälter im Rettungswesen fast die SGB II - Aufstockschwelle erreicht haben. Da sind 1.000,- € ein massives Hindernis. Viele junge Rettungsassistenten geben in München bereits über die Hälfte ihres Nettoeinkommens für die Miete aus. Im übrigen betreffen die 1.000,- € nur eine Gruppe von Rettungsassistenten (die über 5 Jahre den Beruf ausüben) die anderen Rettungsassistenten müssen weitaus mehr bezahlen und sind finanziell nochmals benachteiligt.


    @ thh


    Deiner Argumentation könnte ich folgen, wenn es um eine wirklich freiwillige Weiterqualifizierung gehen würde und wenn eine Nichtweiterqualifizierung für den Rettungsassistenten konsequenzlos wäre. Tatsächlich hat der Bundesgesetzgeber und die Länder beschlossen, das die Qualität im Rettungsdienst erhöht werden muss. Jeder heutige Rettungsassistent der seine Existenz nicht gefährden will, muss wenn er nicht für den Ergänzungslehrgang nominiert wird, die finanziellen Mittel aufbringen um zumindest an der Ergänzungsprüfung teilzunehmen, es sei er erreicht das sichere Ufer der Rente oder Pension. Dies widerspricht dem Gleichberechtigungsgrundsatz, da jeder Neuanfänger im Rettungsdienst diese Kosten nicht tragen muss, da er von der Allgemeinheit finanziert wird.


    Tatsächlich ist hier folgendes passiert. Der Staat hat ein Gesetz beschlossen und zieht sich bei der Umsetzung aus der Verantwortung. Es ist halt zu teuer.


    Grundlegend frage ich mich, wenn man selbiges Szenario für alle berufstätigen Juristen die Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter sind anwenden würde, indem dieser Personenkreis zwecks Qualitätssteigerung und erlangen höherer Rechtssicherheit ein weiteres Examen ablegen müsste. Damit die Justiz nicht kollabiert werden 30% der Juristen vom Steuerzahler gefördert. Der Rest der Juristen muss dieses Examen aus eigener Tasche bezahlen. Da unsere Juristen mehr verdienen als der gleiche Qualitätssteigerungsversuch im Rettungswesen kostest dieses Examen dann auch mal nur schlappe 10.000,- € für die o. g. Juristengruppe die über 5 Jahre diese Tätigkeit ausübt. Juristen die die o. g. Tätigkeiten derzeit nicht ausüben werden zum Examen erstmal grundsätzlich nicht zugelassen. Juristen die diese Tätigkeiten noch nicht über 5 Jahre ausüben müssen zusätzliche Ausbildungsstunden absolvieren. Wer das Examen nicht besteht oder aber nicht antritt (unerheblich ob er es aus finanziell diversen Gründen nicht kann) verliert die Berechtigung gerichtlich tätig zu sein. Frist zum Absolvieren dieses Examen endet am 31.12.2020. Danach steht dieses Examen nur noch Neuanfänger offen. Damit die Besitzstandswahrung gewährt wird, dürfen sich die Personen nach wie vor Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Richter nennen. Die Personen, die das Examen schaffen bekommen einen neuen Titel. Alle Neuanfänger bekommen das Examen selbstverständlich vom Steuerzahler bezahlt.


    Ob das auf die breite Zustimmung unserer Juristen treffen würde, immerhin soll ja die Qualität und Rechtssicherheit erhöht werden?

  • Wie kommst du darauf, dass die richtigen NotSan Azubis auf Kosten der Steuerzahler sind?


    Die finanzieren sich auch von den KK.
    Weist du überhaupt wovon du sprichst?



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  • offensichtlich weiß er das seit mehreren Seiten nicht mehr.


    So sehr ich diesen Eindruck nachvollziehen kann: Vielleicht sollten wir die gerade aufkommende Sachlichkeit in der Diskussion nicht torpedieren. Ich weiß, das erfordert Selbstdisziplin, ich weiß das sogar ganz genau.
    Danke!
    J. :secret2:


  • Es geht mir nicht um die geistige Leistungsfähigkeit der Ergänzungsprüflinge. Wer den NotSan nicht drauf hat, durch die Prüfung rasselt hat ihn auch nicht verdient. Tatsächlich geht es hier aber um eine Selektion aufgrund von Kosteneinsparungen die nur bei bestehenden wirtschaftlichem Leistungsvermögen umgangen werden kann. Vielen Pro NotSan - Usern ist dies vermutlich gar nicht bewusst, das mittlerweile die Gehälter im Rettungswesen fast die SGB II - Aufstockschwelle erreicht haben. Da sind 1.000,- € ein massives Hindernis.

    Das ist doch aber kein Problem das durch das Notfallsanitaetergesetz entstanden ist, oder verstärkt würde.
    Da ist eher der mangelnde gewerkschaftliche Organisatinsgrad des RFP für verantwortlich.

  • Ich meinte meine Frage übrigens nicht despektierlich!
    Die Frage stellt sich mir ernsthaft, weil so viele strukturelle und organisatorische Aspekte offensichtlich.... missverstanden werden.

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  • Möglicherweise (!) liegt es daran, dass wir unterschiedliche Zielvorstellungen haben:


    Du meinst (das ist jetzt eine Vermutung, ich weiß es nicht, sondern kann es mir einfach nur vorstellen), der NFS ersetzt den RettAss, deshalb brauchen wir davon so viele wie möglich, schließlich war es beim RettAss ja auch vor allem die Masse, welche den Markt am Leben hielt.


    Ich meine, dass mein Szenario noch ins Extrem gedacht werden muss: dem Rettungsdienst kann nichts besseres passieren, als in den befürchteten Kollaps hineinzuschlittern. Nicht, weil ich so gerne Katastrophenfilme schaue, sondern weil nur die Erkenntnis der Unmöglichkeit einer bezahlbaren und personell machbaren Weitermauschelei nach dem derzeitigen Prinzip wirklich die Systemfrage stellen lässt und die Bereitschaft für Veränderungen hervorruft. Wir werden nicht mit dem jetzigen System auch in 20 Jahren noch Krankentransporte durch Rettungsassistenten (NFS) betreuen lassen können. Wir werden nicht für jede Bequemlichkeit ein aus zwei Mann bestehendes Trageteam für das enge Treppenhaus heranschaffen. Wir werden auch nicht weiter auf der Rettungswache sitzen und "Wenn Kinder Kinder kriegen" schauen. Sondern wir werden ein effizienteres System der ambulanten und stationären Versorgung implementieren müssen. Wir werden den einfachen Liegendtransport an Personal ohne abgeschlossene Schulbildung abtreten, weil wir nicht mehr ausreichend qualifiziertes Personal finden werden. Wir werden den NFS nicht den ganzen langen Tag Dialysetouren schaukeln lassen. Und wir werden auch nicht (wie bspw. in meiner Heimatstadt üblich) tagsüber 30 RTW durch die Stadt jagen, von denen knapp 10 tatsächlich für die Notfallrettung gebraucht werden und der Rest sich mit KT beschäftigt. 30 Notfallsanitäter im Paralleldienst einer 215.000-Einwohner-Stadt ist überdimensioniert. 6 reichen vermutlich völlig aus. Dann braucht man knapp 20 und stellt damit die gesamte Versorgung 365 Tage im Jahr sicher. Statt dessen sind in meiner Stadt derzeit rund 250 Feuerwehrleute und vermutete weitere über 100 Menschen bei den Hilfsorganisationen als Rettungsassistent qualifiziert - wofür? Dafür bedarf es anderer Einsatzstrategien, anderer Abrechnungsmodalitäten (bspw. die ambulante Versorgung, meinetwegen auch einen integrierten hausärztlichen Besuchsdienst), anderer Kompetenzen und anderer Grundannahmen über die Aufgaben eines Rettungsdienstes. Dies alles wird erst kommen, wenn das System nicht mehr kann: wenn man keine Leute mehr hat, wenn die Kassen die Finanzierung nicht mehr wuppen, wenn das Personal dem Polytrauma nicht mehr helfen kann, weil es vor lauter Krankentransporte keinerlei Routine mehr hat. Wir sind auf dem besten Weg dorthin und wir werden den Weg auch noch ein ganzes Stück weiter gehen. Das Tal des demografischen Wandels zu durchwandern wird noch so manche Herausforderung bieten, und der RD ist bei weitem nicht der wichtigste Akteur in den zu bewältigenden Problemlagen.

  • Welche organisatorische Aspekte werden denn hier missverstanden?


    Das was hier passiert ist m. E. unsozial, ein Verschieben der Verantwortung auf die kleinste Ebene und zudem ökonomisch ein Wahnsinn.



    @ Nils


    irgendwie hoffe ich immer noch auf die Vernunft der politisch verantwortlichen Personen im Gesamten. Persönlich habe ich eine ungeheure Angst, sollten die Sozialsysteme in Deutschland zusammenbrechen. Ich bezweifel nämlich das wir dann noch in der Lage sind, vernünftige Strategien zum Wohle der Bevölkerung umzusetzen zu können.


    Und die Hoffnung stirbt zuletzt: Letztens war ich ziemlich baff, da standen glatt zwei junge Mädchen von ihrem Sitz in der U-Bahn auf und machten einem alten Ehepaar platz, die genauso eingezwängt wie ich in der U-Bahn standen. Die alten Leute lehnten erst ab, nahmen aber dann vernünftigerweise doch dankend an und setzten sich. Vielleicht inspiriert dies den einen oder anderen Kollegen auch mal auf das Wohlergehen seiner Kollegen und Mitmenschen zu schauen.

  • Frist zum Absolvieren dieses Examen endet am 31.12.2020. Danach steht dieses Examen nur noch Neuanfänger offen. Damit die Besitzstandswahrung gewährt wird, dürfen sich die Personen nach wie vor Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Richter nennen. Die Personen, die das Examen schaffen bekommen einen neuen Titel. Alle Neuanfänger bekommen das Examen selbstverständlich vom Steuerzahler bezahlt.

    Wie kommst du darauf, dass die richtigen NotSan Azubis auf Kosten der Steuerzahler sind?


    Die finanzieren sich auch von den KK.
    Weist du überhaupt wovon du sprichst?

    Welche organisatorische Aspekte werden denn hier missverstanden?


    Zitate bearbeitet.


    Das scheinst du misszuverstehen.
    Es zwängt sich mir den Eindruck auf, als fühlst du dich als ehrenamtlicher Retter ausgegrenzt. Es ist aber durchaus nicht der Regelfall, dass jemand Hobbymäßig das machen kann, was andere beruflich tun. Und da wo das möglich ist, wird das nicht von den Krankenkassen bezahlt.

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  • Ich sehe es genau umgekehrt: erst wenn es sich gar nicht mehr vermeiden lässt, werden sich die Verhältnisse ändern. Das ist zwar grundsätzlich eine eher marxistische Perspektive, allerdings habe ich einen anderen Startpunkt: der Kapitalismus hat sich als ungeheuer anpassungsfähig erwiesen, wenn es um sein Überleben ging. So wird es auch diesmal wieder sein.

  • Entschuldige bitte meinen Zynismus Nils.


    Aber "anpassungsfähig" ist doch nur schöngeredet.
    Man könnte auch sagen "auf den Kosten vieler Existenzen existiert der Kapitalismus weiter, weil die Menschen nicht begreifen, das unendlicher Wachstum nicht möglich ist".

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  • Ich respektiere deine Meinung, aber ich denke das weder die Ideologie des Marxismus wie die des Kapitalismus für eine moderne Gesellschaft tragbar ist. Es ist eine ausgewogene Form von beiden. Richtig ist aber, das die Wage sich in Deutschland immer mehr zum Kapitalismus neigt. Es wird Veränderungen geben, aber ich bezweifel das du diese Veränderungen wirklich haben willst.

  • @ Johannes D.


    Es geht mir nicht um die geistige Leistungsfähigkeit der Ergänzungsprüflinge. Wer den NotSan nicht drauf hat, durch die Prüfung rasselt hat ihn auch nicht verdient. Tatsächlich geht es hier aber um eine Selektion aufgrund von Kosteneinsparungen die nur bei bestehenden wirtschaftlichem Leistungsvermögen umgangen werden kann. Vielen Pro NotSan - Usern ist dies vermutlich gar nicht bewusst, das mittlerweile die Gehälter im Rettungswesen fast die SGB II - Aufstockschwelle erreicht haben. Da sind 1.000,- ? ein massives Hindernis. Viele junge Rettungsassistenten geben in München bereits über die Hälfte ihres Nettoeinkommens für die Miete aus. Im übrigen betreffen die 1.000,- ? nur eine Gruppe von Rettungsassistenten (die über 5 Jahre den Beruf ausüben) die anderen Rettungsassistenten müssen weitaus mehr bezahlen und sind finanziell nochmals benachteiligt.


    Nein, die circa 1000 Euro betreffen nicht nur die. Ich habe trotz meines Karrierebeginns 2005 das vollständige Staatsexamen ablegen müssen, da ich ganz knapp zu lange RS war. Ich habe 500 Euro bezahlt, habe aber nur einen einwöchigen Vorbereitungskurs genutzt. Das wird inzwischen aber fast nirgends mehr angeboten. Ich habe jetzt extra nochmal die Zahl nachgeschlagen, tagesaktuell kostet die Vollprüfung inkl. 10 Tage Vorbereitungskurs (und nochmal: die kann jeder Rettungsassistent ohne Voraussetzung irgendeiner Dienstzeit absolvieren) 1140 Euro bei uns im Haus. Rechnet man den monatlichen Betrag, den man in der siebenjährigen Übergangsfrist aufbringen muss um das gerade noch rechtzeitig zu schaffen, sind wir bei 13,58 im Monat. Wer das nicht schafft, hat in jedem Fall größere berufliche Probleme als die Notfallsanitäterschulung.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

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  • Das ist mein Wissensstand:

    1. Deine Rechnung betrifft somit die Fallgruppen 1 und 4.
    2. Verstehen muss man diese Regelung nicht? (Nur so am Rande)
    3. Wie begründest du dann den Umstand, das die jetzt berufstätigen Rettungsassistenten teilweise ihre Weiterqualifikation bezahlen müssen um ihren jetzigen Beruf in derselben Form ausüben zu können, während die zukünftigen Notfalllsanitäter dies nicht müssen? Bestimmt nicht weil es im Monat den betroffenen Personen nur 13,58 € kostet?