[Region Hannover] Willkürlich gehandelt: Rettungsassistent verliert Job

  • BESPRECHUNG UND JURISTISCHE HINWEISE ZU DEM BESCHLUSS DES OVG LÜNEBURG VOM 17. FEBRUAR 2016 AKTENZEICHEN 8 ME 213/15
    Von RA Steenberg von der Arge Rettungsdienstrecht:


    http://www.med-recht.com/2016/02/27/widerruf-der-erlaubnis-zum-führen-der-berufsbezeichnung-rettungsassistent/


    Danke- hier wurde der doch etwas komplizierte Zusammenhang gut zusammengefasst und ebenso kommentiert

  • Führungszeugnis ja.
    Auch für das Erlangen des neuen Berufes war das nötig.



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    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Führungszeugnis ja.
    Auch für das Erlangen des neuen Berufes war das nötig.


    ebenfalls...

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Ja!


    1) Für die Berufsurkunden Krankenpfleger, Rettungsassistent und Notfallsaniäter musste ich jeweils ein behördliches Führungszeugnis beantragen. Für den Rettungssanitäter war dieses nicht notwendig, glaube ich.
    2) Für Einstellungen im öffentlichen Dienst benötigte ich ebenfalls jeweils ein behördliches Führungszeugnis, bei privaten Arbeitgebern (HiOrg) ein privates Führungszeugnis.


    P.S. Private Arbeitgeber (wie HiOrgs z.B.) können ohnehin nur ein privates (normales) Führungszeugnis einfordern. Ein behördliches Führungszeugnis darf nur durch Behörden eingefordert werden. Ein erweitertes Führungszeugnis darf durch Einrichtungen angefordert werden, wenn Kontakt mit Kindern und Jugendlichen besteht. Sollte somit auch auf den RD Anwendung finden. Wird das irgendwo schon gemacht?


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

    Einmal editiert, zuletzt von Harris NRÜ () aus folgendem Grund: Zusatz

  • 1) Für die Berufsurkunden Krankenpfleger, Rettungsassistent und Notfallsaniäter musste ich jeweils ein behördliches Führungszeugnis beantragen. Für den Rettungssanitäter war dieses nicht notwendig, glaube ich.[...]


    In Bayern wird auch für RS ein Führungszeignis gefordert (siehe RettSanV Bayern).

  • Das mag in Niedersachsen auch so gewesen sein. Ich kann mich bloß nicht mehr dran erinnern, weil das schon so lange her ist mit dem RettSan.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Na siehste, schau an. Vor lauter Behördengängen für Führungszeugnisse habe ich das wohl schon völlig verdrängt.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Meine Antwort gilt für Brandenburg und Berlin



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  • Ein erweitertes Führungszeugnis darf durch Einrichtungen angefordert werden, wenn Kontakt mit Kindern und Jugendlichen besteht. Sollte somit auch auf den RD Anwendung finden. Wird das irgendwo schon gemacht?


    Bei uns gab es vor zwei oder drei Jahren mal eine kurze Welle der Anforderung von erweiterten Führungszeugnissen, eben aus diesem Grund. Rund zwei, drei Monate später kam heraus, dass diese Aktion niemals abgesegnet wurde und alle erw. Führungszeugnisse mussten auf Verlangen wieder zurückgegeben werden. (Wie man wahrscheinlich herauslesen kann, habe ich selbst nur noch sehr vage Erinnerungen daran, kann daher auch nicht näher drauf eingehen)
    Seitdem habe ich davon nie wieder was gehört.