Berliner Feuerwehr führt 8-Stunden Dienste im Rettungsdienst ein

  • Zitat

    Die Tarifbeschäftigten im Rettungsdienst, Rettungsassistenten und Leitstellendisponenten sollen zukünftig in 8-Stunden-Diensten bei einer Vollarbeitszeit von 38,5 Wochenstunden arbeiten. Mit einer täglichen Pause von 30 Minuten kommen sie auf eine wöchentliche Anwesenheitszeit von 41 Stunden. Sie sollen die Einsatzmittel im Rettungsdienst zukünftig in der Zeit von 7.00 bis 24.00 Uhr besetzen. Dies werde, so Gräfling, zu einer neuen Fahrzeug- und Funktionsverteilung mit unterschiedlichen Besetztzeiten führen.



    http://www.skverlag.de/rettung…st-beschaeftigte-ein.html




    Interessant. Vom 8-Stunden Dienst halte ich ehrlich gesagt gar nichts. In meinen Augen sind 12-Dienste (TT/NN oä) in der Großstadt die beste Lösung. Am Land sind 24er sicherlich auch ok.

  • Das lustige ist, dass man ständig versuchen möchte Angestellte in beamtenrechtlich gleiche Arbeitsbedingungen (so wörtlich ein AG: den Beamten gleich gestellt) zu stecken (Arbeitszeit, Zuschläge, usw.), aber den Rest drum herum, was Entgelt, Absicherung und Renteneintrittsalter betrifft jedoch davon nichts wissen möchte. Aus Arbeitgebersicht natürlich logisch weil einfacher, wenn man alle in den gleichen Dienstplan stecken kann. Eine Win-Win-Situation. Nur das der AG dabei doppelt gewinnt...


    12-Stunden-Dienste halte ich auch für die beste Lösung. Das geht auch gut mit einer 38,5 Stunden-Woche. 8-Stunden-Dienste sind daher schlecht geeignet, da es hier ständig zu Mehrarbeit/Überstunden kommt, da es häufig kurz vor Dienstende zu Einsätzen kommt. Sicher ist das auch im 12-Stunden-Rhythmus so, aber hier besteht die Gefahr nur zweimal und nicht dreimal am Tag.


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Das wird die Motivation der Mitarbeiter ganz bestimmt enorm steigern..
    Ich für meinen Teil möchte den 24h Dienst nicht missen müssen. Es geht meiner Meinung nach nichts über zwei freie Tage im Anschluss an einen Dienst.

  • Das wird die Motivation der Mitarbeiter ganz bestimmt enorm steigern..
    Ich für meinen Teil möchte den 24h Dienst nicht missen müssen. Es geht meiner Meinung nach nichts über zwei freie Tage im Anschluss an einen Dienst.


    Hust 3 freie Tage Hust ;)

  • *hust* 4 freie Tage nach 4x 12-Stunden TTNN bei 38,5 Stunden Woche

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Das wird die Motivation der Mitarbeiter ganz bestimmt enorm steigern..

    Die wichtige Botschaft dahinter ist doch, dass die beamtenrechtlichen Regelungen zur Arbeitszeit bei Angestellten nicht anwendbar sind. Zitat:

    Zitat

    In einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 16. September 2015 (Aktenzeichen: 15 Sa 2212/14) wurde festgestellt, dass auf diese Berufsgruppe die beamtenrechtlichen Regelungen des § 47 TV-L nicht anwendbar sind. Somit gelten auch die beamtenrechtlichen Regelungen zur Arbeitszeit nicht.

    Ich finde das nun nicht so schlecht, da bisher wir Angestellten auch immer in den gleichen Schuh gedrückt wurden, was Arbeitszeit und Zuschläge betrifft, der Rest für uns wie selbstverständlich nicht möglich ist/war. Daher finde ich das gut, denn es zeigt doch etwas, was wir seit Jahren verarscht werden!

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • *hust* 4 Tage zu je 7:30 und dann 3-4 Tage frei *hust* :drinks:

    “When I was a boy and I would see scary things in the news, my mother would say to me, "Look for the helpers. You will always find people who are helping.”


    • Fred Rogers

  • Wie geht das Arbeitszeitrechtlich?

    2x Tagdienst zu je 10,25 Std. Dienst, 2x Nachtdienst zu je 13,00 Std. Dienst (mit 3,75 Bereitschaftsanteil). Alle 7 Wochen ein zusätzlicher freier Tag wegen "etwas zuviel" Arbeit. Ist allerdings auch ein Auslaufmodel, denn der Rest arbeitet auch schon im 24 Stunden Dienst. Leider...

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Zitat

    2x Tagdienst zu je 10,25 Std. Dienst, 2x Nachtdienst zu je 13,00 Std. Dienst (mit 3,75 Bereitschaftsanteil). Alle 7 Wochen ein zusätzlicher freier Tag wegen "etwas zuviel" Arbeit. Ist allerdings auch ein Auslaufmodel, denn der Rest arbeitet auch schon im 24 Stunden Dienst. Leider...


    Halte ich für Arbeitsrecht widrig. Wenn keine Arbeitsbereitschaft vorliegt kann die Arbeitszeit im Normalfall nur 8 Stunden und nur in bestimmten Ausnahmefällen 10 Std. betragen. Und Bereitschaftszeit ist im TVÖD nur ein Synonym für Arbeitsbereitschaft. Dann hättet ihr auch keine "echte" 38,5 Std. Woche also keine Vollarbeitszeit. Da Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst im Arbeitsrechtlichen Sinne wie Arbeitszeit zu werten ist darf die max Höchstarbeitszeit auch nur im Dienstplan mit 12 h angegeben sein. Oder bist du Beamter?

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Hi!

    *hust* 4 freie Tage nach 4x 12-Stunden TTNN bei 38,5 Stunden Woche

    Wenn du nach der zweiten N nach Hause gehst, ist das der erste freie Tag (von den 4 ausgehend)?
    Grüße

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Hi!
    Kann jemand das Urteil in lesbarer Form zur Verfügung stellen oder es in einfachen Deutsch erklären? :-D
    Grüße

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Halte ich für Arbeitsrecht widrig. Wenn keine Arbeitsbereitschaft vorliegt kann die Arbeitszeit im Normalfall nur 8 Stunden und nur in bestimmten Ausnahmefällen 10 Std. betragen. Und Bereitschaftszeit ist im TVÖD nur ein Synonym für Arbeitsbereitschaft. Dann hättet ihr auch keine "echte" 38,5 Std. Woche also keine Vollarbeitszeit. Da Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst im Arbeitsrechtlichen Sinne wie Arbeitszeit zu werten ist darf die max Höchstarbeitszeit auch nur im Dienstplan mit 12 h angegeben sein. Oder bist du Beamter?

    Wie auch immer. Kommt nun aber noch schlimmer, mit dem 24 Stunden Dienst. 11 Arbeitszeit, 13 Bereitschaftszeit, 48 Stunden Woche. Angestellte werden zu beamtenrechtlichen Voraussetzungen angestellt (nur Arbeitszeit und Zuschläge = DUZ). Quasi das gleiche Problem wie in Berlin.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Zitat

    Wie auch immer. Kommt nun aber noch schlimmer, mit dem 24 Stunden Dienst. 11 Arbeitszeit, 13 Bereitschaftszeit, 48 Stunden Woche. Angestellte werden zu beamtenrechtlichen Voraussetzungen angestellt (nur Arbeitszeit und Zuschläge = DUZ). Quasi das gleiche Problem wie in Berlin.


    Dann habt ihr jetzt vermutlich ein Grundsatzurteil den Mist zu kippen. Falls du Rechtsschutz hast, da gibt's einen Anwalt in Würzburg der kennt sich mit sowas aus.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Ich würde mir damit aber auch den Hass vieler Kollegen auf mich ziehen.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ich habe sowohl im RD, wie auch auf der ILS im 8 Studendienst gearbeitet. Habe nie etwas besseres erlebt. Unser Model: Früh,Früh,Spät,Spät,Nacht war so das "Normmodel".
    Allerdings gab es einen Dienstplan, wo meine seine Wunschdienste 2 Monate vorher Eintragen konnte, das wurde zu 95% erfüllt.
    Deswegen hatten manche nur Nächte, andere haben immer von 8-16 uhr usw.

  • Die rtws werden von 0-8 übrigens dann außer Dienst gehen.



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    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.