Mir geht es ja auch nicht um den Notfall - der ja meist Abweichungen von der Regel zulässt - sondern um die routinemäßige Rückkehr in den Sicherheitsbereich.
Ein bekannter arbeitet in der Sicherheitszentrale des Düsseldorfer Flughafens und wenn er mal den Sicherheitsbereich verlassen muss, weil jemand sein Fahrrad am Zaun abgestellt hat und deswegen der Erschütterungssensor Alarm geschlagen hat, müssen er und sein Dienstfahrzeug bei der Rückkehr in den Sicherheitsbereich die normalen Sicherheitskontrollen durchlaufen, die jeder Mitarbeiter durchlaufen muss.
Ich denke nicht, dass man bei der Feuerwehr im Nichteinsatzfall eine Ausnahme macht.
Warum auch, im Nichteinsatzfall sollte doch genügend Zeit für die Kontrolle sein.