[Ahrensburg/SH] Arzt wartet eine Stunde auf Rettungswagen

  • (...obwohl er ganz klare Weisungen gegeben hat :rofl: )


    Zitat

    Wann ist ein Mensch so schwer erkrankt, dass er sofort per Rettungswagen in ein Krankenhaus muss? Mit dieser Frage wird sich nun das Verwaltungsgericht in Schleswig befassen müssen. Denn ein Mediziner aus Ahrensburg klagt gegen den Kreis Stormarn. Der Gynäkologe Dr. Hartmut Roehlke musste mehr als eine Stunde auf den Rettungswagen warten, als er an einer schweren Lungenentzündung litt.


    Zitat

    Zudem kenne er als Arzt den Unterschied zwischen einem Rettungseinsatz und einem Krankentransport. Doch lag tatsächlich eine lebensbedrohliche Lage vor? "Ich hätte umkippen und mich dabei verletzen können", sagt Hartmut Roehlke


    http://www.abendblatt.de/regio…de-auf-Rettungswagen.html

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • So krude oder unlogisch seine Argumentation auch sein mag, hat er ja unterm Strich recht: Notfallrettung war das nicht.
    Ich würde dafür auch nur einen Krankentransport bezahlen.

  • Na ja, es ist ja wirklich die Frage, was da gelaufen ist?!


    Wurde es am Anfang wirklich nur als KT eingestuft und erst nach der vierten Dramatisierung zum Notfall?
    Gibts ja nicht so selten...

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  • Auf der fb-Seite von RFP läuft gerade die Diskussion.
    "Hauptargument" vieler ist die Tatsache, daß sich hier der Patient erdreistet, über seinen Zustand und die Verhältnisse des RD Bescheid zu wissen.


    Völlig unberücksichtigt bleibt dabei, daß die Wartezeit einfach unzumutbar gewesen ist.
    Das dies nicht primär Schuld des Disponenten ist...ok.
    Aber es ist letztendlich ein Versagen des Leistungserbringers, des RD-Trägers, der zuständigen politischen Eene.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Wurde es am Anfang wirklich nur als KT eingestuft und erst nach der vierten Dramatisierung zum Notfall?
    Gibts ja nicht so selten...


    Wir haben das schon ein paarmal dislutiert: Entscheidend für die Abrechnung sollte (gerade im Mehrzwecksystem) nicht sein, wie die Fahrt disponiert wurde, sondern was für eine Indikation es am Ende gab. Ein Krankentransport mit Einweisung wegen Pneumonie wird nicht dadurch zur Notfallrettung, dass der Patient viermal die Leitstelle anruft und der Disponent irgendwann das Blaulich einschalten lässt. Solange der Patient zu Fuß zum Auto geht, sich dort auf die Pritsche legt und ohne weitere Maßnahmen (vielleicht mit ein bisschen Sauerstoff auf der Nase) in ein Krankenhaus gefahren wird (noch nicht einmal in eine Notaufnahme), bleibt das ein Krankentransport.


    Und ja, ich weiß, dass das vielerorts anders gehandhabt wird, aber dadurch wird es nicht richtiger. Und insofern hat der Patient hier meine Sympathie, wenn er sich das nicht gefallen lässt. Ganz unabhängig von seiner seltsamen (und widersprüchlichen) Argumentation und seiner durchschimmernden Überheblichkeit.

  • Völlig unberücksichtigt bleibt dabei, daß die Wartezeit einfach unzumutbar gewesen ist.
    Das dies nicht primär Schuld des Disponenten ist...ok.
    Aber es ist letztendlich ein Versagen des Leistungserbringers, des RD-Trägers, der zuständigen politischen Eene.


    Ich kann mich Frau Vicula nur anschließen, eine Stunde Wartezeit für einen Krankentransport bei einer selbstdiagnostizierten Lungenentzündung finde ich nicht unzumutbar.
    Insofern sehe ich auch kein Versagen des Leistungserbringers.


    Wir reden hier über einen Transport von 3,5km. Hätte sein urologischer Freund, der ja immerhin in der Lage war ihm Infusionen zu verabreichen, ihn nicht auf dem Beifahrersitz seiner Sänfte nache Klinik hin fahren können? Vielleicht sollte er den ja gleich auch mit vor Gericht ziehen. Unterlassene Hilfeleistung oder so...

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  • Zitat

    Er will jetzt einen Präzedenzfall schaffen. Sein Ziel: "Sobald der Rettungsdienst die Hilfsfrist von zwölf Minuten nicht einhält, darf nur noch ein Krankentransport abgerechnet werden", sagt Roehlke und hofft, dass die Krankenkassen künftig genauer hinschauen und nicht einfach zahlen.


    Ich denke, er hat nicht verstanden das ja auch die Vorhaltung durch die Kassen bezahlt werden muss. Wenn diese 12 Minuten immer eingehalten werden würden, wäre es für die Kasse vermutlich teurer.

  • Ich denke, er hat nicht verstanden das ja auch die Vorhaltung durch die Kassen bezahlt werden muss. Wenn diese 12 Minuten immer eingehalten werden würden, wäre es für die Kasse vermutlich teurer.


    Vor allem hat er nicht verstanden, dass die Hilfsfrist eine Planungsgröße ist und keinen Rechtsanspruch im Einzelfall definiert.
    Wie gesagt, der gute Mann vermischt da ein paar Themen.

  • ich finde eine stunde wartezeit nicht unzumutbar für einen krankentransport.


    Wir haben in der großen Stadt durchschnittlich 2-3 Stunden Wartezeit. Die Tage haben wir in der Nacht 7 Stunden geschafft. Vorgegeben sind eigentlich 30min im KT.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ich kann den Artikel leider nicht lesen, ohne mich anzumelden, deswegen beziehe ich mich auf die Beiträge hier im Forum.

    Solange der Patient zu Fuß zum Auto geht, sich dort auf die Pritsche legt und ohne weitere Maßnahmen (vielleicht mit ein bisschen Sauerstoff auf der Nase)


    Wenn ein Patient in den RTW kommt und sich mit "Ich krieg schlecht Luft", "beim Atmen tut es weh" etc. auf die Trage legt, dann erwarte ich eigentlich mehr als nur Sauerstoff geben, anschnallen und losfahren. Das ist für mich der Unterschied zwischen einem KTW und einem RTW.
    In sofern ist der Einsatz eines RTW schon indiziert, aber er ist halt nicht zeitkritisch.

  • nd sich mit "Ich krieg schlecht Luft", "beim Atmen tut es weh" etc. auf die Trage legt, dann erwarte ich eigentlich mehr als nur Sauerstoff geben, anschnallen und losfahren. Das ist für mich der Unterschied zwischen einem KTW und einem RTW.
    In sofern ist der Einsatz eines RTW schon indiziert, aber er ist halt nicht zeitkritisch.


    Also ganz im Allgemeinen:
    Eine durch den Patienten als relevant empfundene Dyspnoe ist bis zum Beweis des Gegenteils (paO2, Auskultation, Rtg-Thx) eigentlich immer "zeitkritisch".

  • Wir haben das schon ein paarmal dislutiert:


    Sehe ich in diesem Fall anders, wie immer fehlen leider genau Hintergrundinfos aus der Leitstelle, aber ich möchte eine These aufstellen. Wenn nun der Disponent als erstes einen "echten" KTW als Transportmittel geplant und deponiert hat (gehen wir mal einfach davon aus das das auch die richtige Entscheidung aufgrund des Meldebild ist), die Wartezeit hier aber hoch ist weil der nächste mögliche KTW eben gerade in Hamburg noch einen Dauerpatienten abladen muss (wir gehen wieder davon aus das aufgrund des Meldebild diese Warte Zeit vertretbar ist). Nun der Patient sich aus Ungeduld immer kränker macht und ein Meldebild abgibt welches eine nachträgliche RTW Disposition nötig macht sind auch diese Kosten für den jetzt eingesetzten RTW zu zahlen. Dafür ist ja gerade die Pauschalabrechnung da, denn nur so können auch sehr kostenintensive Einsätze gegenfinanziert werden. Abschließend hat sich der Werte Herr ja kraft seiner ärztlichen Macht selber zum Notfall mit TS Priorität deklariert. Irgendwie ist es aber ein berechenbares Bild was der Mann von sich selbst zeichnet, es würde mich nicht wunder wenn er auch jedes 5€ Knöllchen mit aller verfügbaren Kraft und Macht widerrufen würde. Unter dem Strich lässt sich ja sehr gut raus lesen, das es Ihm nur um die Rechnung geht.

  • Dann geh doch mal endlich auf ne Fobi und lern richtig disponieren. :empathy3: :lol:

    Was man nicht hat, kann man nicht schicken. Das Anrufern/Patienten/Ärzten/usw. zu erklären ist i.d.R. vergebliche Liebesmüh. "Dann müssen sie halt mehr Auto´s in Dienst nehmen", usw., hört man dann oft. Tja, wenn das so einfach wäre...

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.