Fliegerbombe in Augsburg - Fragen und Antworten: So soll die Evakuierung ablaufen
-
-
Im Evakuierungsgebiet liegt eine Krankenhaus und mehrere Altenheime und es leben dort ca. 54 000 Menschen.... Wird wohl ein Großeinsatz für die HiOrgs.
-
Im Evakuierungsgebiet liegt eine Krankenhaus und mehrere Altenheime und es leben dort ca. 54 000 Menschen.... Wird wohl ein Großeinsatz für die HiOrgs.
Und die ILS Augsburg......
-
Bezüglich des Kräfteansatzes bei "einer der grössten Evakuierungsaktionen der deutschen Nachkriegsgeschichte" hier mal ein Zitat von der Facebookseite "Arbeitsgemeinschaft der Augsburger Hilfsorganisationen":
Rund 800 Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen aus Bayern kommen am 25. Dezember wegen der Evakuierung aufgrund der #Fliegerbombe nach Augsburg.
Nach aktuellem Stand sind aus Schwaben rund 300 Helfer und 90 Fahrzeuge im Einsatz. Außerdem werden sieben weitere Transportkontingente mit insgesamt 150 Fahrzeugen und 300 Helfern aus anderen Regierungsbezirken kommen. Ein Hilfeleistungskontingent mit 57 Einsatzkräften und 16 Fahrzeugen aus Oberbayern kümmert sich um die Betreuung; ein Kontingent mit 125 Helfern (42 Fahrzeuge) aus Mittelfranken ist für den möglichen Aufbau eines Behandlungsplatzes zur medizinischen Versorgung vorgesehen. (Stand: 22.12., 20.00 Uhr)
-
Und die ILS Augsburg......
Die Hauptfeuerwache (inkl. ILS und regulären Räumlichkeiten der FüGK), die Hauptwache des BRK und das Rathaus liegen im Evakuierungsgebiet. Es werden mehrere Notunterkünfte eingerichtet, deren Kapazitäten insgesamt mit etwa 3'100 Plätzen angegeben werden. Die Bevölkerung ist aufgerufen, möglichst bei Familie oder Bekannten unterzukommen. Wer niemanden hat, kann auf Facebook eine Bleibe suchen (#OpenDoorsAugsburg).
Die Bombe hat ein Gesamtgewicht von etwa 3,8 to.
Wer sich noch näher informieren möchte kann dies unter www.augsburg.de/evakuierung.
-
Und die ILS Augsburg......
Stimmt... und die KVB-Praxis und eine Heizkraftwerk.....
-
Wie man den Medien mittlerweile und auch der Homepage der Stadt Augsburg entnehmene kann, hat die Luftmine doch "nur" ein Gewicht von 1,8 Tonnen.
-
-
Wie man den Medien mittlerweile und auch der Homepage der Stadt Augsburg entnehmene kann, hat die Luftmine doch "nur" ein Gewicht von 1,8 Tonnen.
-
Was hat man denn in der Zeit mit der ILS gemacht?
-
Cobra 4 auf Automatik geschaltet...funzt
-
Der ILS-Betrieb wurde für die Zeit der Evakuierung durch die ILS München mit übernommen (mit Augsburger Disponenten). Als Backup wurde das Münchner KELF nach Augsburg verlegt.
-
Danke.
-
Wie werden die Evakuierungsfahrten von KTWs und RTWS abgerechnet?
Übernimmt das die Krankenkassen, müssen das die betroffenen selbst zahlen oder zahlt das die Stadt/Land? -
Aufgrund der Tatsache dass das organisatorisch alles KatS SEGn (Transport, IuK, etc.) bzw Hilfeleistungskontingente waren gehe ich davon aus dass diese auch über den Katastrophenschutz abgerechnet werden.
-
Katastrophenschutz abgerechnet werden.
Was wird/kann denn da dann abgerechnet werden?
Sprit und Personal oder? -
Kostenträger ist die Stadt in der die Bombe gefunden wird.
Ob die was weiterreichen können....?
-
Kostenträger ist die Stadt in der die Bombe gefunden wird.
Ob die was weiterreichen können....?
Klar - an den Bombenbauer. Oder -werfer. :bomb:
-
Zitat
Was wird/kann denn da dann abgerechnet werden?
Sprit und Personal oder?Betriebsstoffe werden vom Bund/Land per Tankkarte gezahlt.
Verbrauchtes Material wird finanziell ersetzt und wieder beschafft.
Personal weiss ich in diesem Fall nicht genau, im formalen Fall eines koordinierungsbedürftigen Einsatzes gemäss BayKSG (war vermutlich der Fall) besteht gesetzl. Helferfreistellung. -
Personal weiss ich in diesem Fall nicht genau, im formalen Fall eines koordinierungsbedürftigen Einsatzes gemäss BayKSG (war vermutlich der Fall) besteht gesetzl. Helferfreistellung.
Mit Verlaub, das ist falsch. Das koordinierungsbedürftige Ereignis (für die Nichtbayern: ein Ereignis, das zwischen Tagesdienst und Katastrophenfall angesiedelt ist) bewirkt kein gesondertes Recht auf Freistellung. Dieses besteht nur nach der Feststellung des Katastrophenfalles. Unterhalb des Katastrophenfalles genießen die Angehörigen von Sanitätseinheiten (SEG Behandlung, SEG Transport) jedoch einen Freistellungsanspruch gemäß Art. 33a BayRDG. Die Helfer von Betreuungseinheiten haben diesen Anspruch derzeit noch nicht, werden diesen allerdings zukünftig auch erhalten.Zur Einsatzkostenerstattung: Prinzipiell erfolgt nach Art. 13, Abs. 1 BayKSG nur im Katastrophenfall eine Erstattung der Einsatzkosten. Jedoch besteht unterhalb des Katastrophenfalles die Möglichkeit, Zuwendungen aus dem Bayerischen Katastrophenschutzfonds zu gewähren , um die Belastungen der Träger abzumildern. Während es zum G7-Gipfel eine eigene Erstattungsrichtlinie gab, wurde den Organisationen für den Einsatz in Augsburg lediglich eine Einsatzkostenpauschale gewährt.
Tankkarten vom Bund oder dem Land wären mir neu...