Sollte der Inhalt der NFS Ausbildung verändert werden?

  • Wenn ich das richtig in Erinnerung habe dürfen Berufsausbildungen nach BBiG keine Zugangsschranken, wie mindest Schulabschlüsse etc, haben.

  • Naja das hat ehrlich gesagt mehrere Gründe. Prinzipiell komme ich aus Bayern und bin demnach das "Kochen eigener Süppchen" von Grund auf gewohnt. Es mag sicherlich Vorteile haben, dass "wir" (Notfallsanitäter) von gewissen allgemeinen Regelungen des Berufsbildungsgesetzes nicht erreicht werden, trotzdem bringt es auch in mancher Hinsicht eine Benachteiligung mit sich.


    Exemplarisch werfe ich hier einfach mal den Begriff "Förderungsfähigkeit" in den Raum:


    Zitat

    SGB III § 57 (1):


    Eine Berufsausbildung ist förderungsfähig, wenn sie in einem nach dem BBiG, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberuf betrieblich oder außerbetrieblich oder nach dem Altenpflegegesetz betrieblich durchgeführt wird und der dafür vorgeschriebene Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen worden ist.


    (Quelle: https://dejure.org/gesetze/SGB_III/57.html)



    Grundsätzlich befürworte ich zumindest die Anlehnung an das BBiG um gewisse Qualitätsstandards der beruflichen Bildung zu sichern und Sonderregelungen größtenteils vermeiden zu können.

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
    [Kurt Tucholsky]

  • Dem sollte eigentlich nichts entgegenstehen, man muss es nur mal auf die Agenda bringen. Wobei die Ausbildungsvergütung, jedenfalls wenn an TVöD orientiert, relativ hoch ist. Ob also wirklich viel Beihilfe zu erwarten wäre?

  • Mir wurde erklärt, dass alle Ausbildungen im Krankenhaus und im Rettungsdienst nicht vom BBiG erfasst werden können, da Sie Arbeit zu ungünstigen Zeiten enthalten. Das ist nach BBiG wohl nicht möglich. Vielelicht kann sich aber hier jemand unserer Fachleute dazu äuißeren.


    Bzgl Förderungsfähigkeit: Da die Altenpflege aufgeführt ist, warum sollte es nucht möglich sein dne NotSan aufnehmen zu lassen. Ansonsten erschließt sich mir nicht, welche Vorteile es hat wenn die Ausbildung nach BBiG statt findet. Hast du da noch ein paar konkrete Beispiele


  • Bzgl Förderungsfähigkeit: Da die Altenpflege aufgeführt ist, warum sollte es nucht möglich sein dne NotSan aufnehmen zu lassen.


    Gab dazu letztes Jahr mal eine Petition: Petition 64398 - Bundestag.de
    In der zugehörigen Abschlussbegründung (Kann am rechten Rand als PDF eingesehen werden) heißt es:


    Zitat

    Das Ausbildungsförderungsrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen dualen Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz sowie der Berufsausbildung nach dem Altenpflegegesetz (AItPfIG), für die eine BAB geleistet werden kann und schulischen sowie hochschulischen Berufsausbildungen, für die grundsätzlich Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) geleistet werden können. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter ist eine schulische Ausbildung und wird an einer Berufsfachschule durchgeführt. Eine Unterstützung durch eine BAB nach dem SGB III ist daher nicht möglich.


    BAföG gibt's wohl generell schon, nach individueller Beantragung und Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen.



    Ansonsten erschließt sich mir nicht, welche Vorteile es hat wenn die Ausbildung nach BBiG statt findet. Hast du da noch ein paar konkrete Beispiele


    Es gab ja zu Beginn vielfach den Wunsch das Ganze irgendwie in's BBiG zu bekommen. Die ver.di war da meine ich bezüglich Probezeit und externen Prüfungen irgendwie recht energisch gewesen. Mittlerweile meine ich, dass das stellenweise durch das finale NotSanG im Gegensatz zum ersten Entwurf etwas entschärft wurde. Im Detail habe ich das Ganze im Nachgang der Verabschiedung dann aber auch nicht mehr verfolgt...


    Ich sage überhaupt nicht, dass die Ausbildung nach BBiG stattfinden oder in dessen Regelung fallen muss, sondern lediglich, dass ich eine Anlehnung an selbiges in den meisten Fällen aus genannten Gründen (Qualitätsstandards/Sonderregelungen) für äußerst sinnvoll erachte. Es hat sicherlich beides seine Vor- und Nachteile. Aber an dem, wie Berufsausbildungen hierzulande flächendeckend auszusehen und abzulaufen haben, sollten wir uns prinzipiell weiterhin großteils orientieren, auch wenn wir nicht direkt mit reinfallen.

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
    [Kurt Tucholsky]

  • Ich sage überhaupt nicht, dass die Ausbildung nach BBiG stattfinden oder in dessen Regelung fallen muss, sondern lediglich, dass ich eine Anlehnung an selbiges in den meisten Fällen aus genannten Gründen (Qualitätsstandards/Sonderregelungen) für äußerst sinnvoll erachte. Es hat sicherlich beides seine Vor- und Nachteile. Aber an dem, wie Berufsausbildungen hierzulande flächendeckend auszusehen und abzulaufen haben, sollten wir uns prinzipiell weiterhin großteils orientieren, auch wenn wir nicht direkt mit reinfallen.


    Das sind für mich alles schöne Aussagen, aber was bedeutet das konkret? Wo entspricht denn die NotSan Ausbildung nicht so wie sie "hierzulande flächendeckend auszusehen und abzulaufen haben"? Aus meiner Sicht ist der NotSan grundsätzlich so wie Ausbildungen in Deutschland laufen: 3-jährige, Schule und Praxis im Wechsel, Abschlussprüfung am Ende, Ausbildungsgehalt, Firma die Ausbildet sucht sich die Leute aus,.... . Was habe ich vergessen?

  • Mir wurde erklärt, dass alle Ausbildungen im Krankenhaus und im Rettungsdienst nicht vom BBiG erfasst werden können, da Sie Arbeit zu ungünstigen Zeiten enthalten. Das ist nach BBiG wohl nicht möglich. Vielelicht kann sich aber hier jemand unserer Fachleute dazu äuißeren.


    Bzgl Förderungsfähigkeit: Da die Altenpflege aufgeführt ist, warum sollte es nucht möglich sein dne NotSan aufnehmen zu lassen. Ansonsten erschließt sich mir nicht, welche Vorteile es hat wenn die Ausbildung nach BBiG statt findet. Hast du da noch ein paar konkrete Beispiele


    Das sind für mich alles schöne Aussagen, aber was bedeutet das konkret? Wo entspricht denn die NotSan Ausbildung nicht so wie sie "hierzulande flächendeckend auszusehen und abzulaufen haben"? Aus meiner Sicht ist der NotSan grundsätzlich so wie Ausbildungen in Deutschland laufen: 3-jährige, Schule und Praxis im Wechsel, Abschlussprüfung am Ende, Ausbildungsgehalt, Firma die Ausbildet sucht sich die Leute aus,.... . Was habe ich vergessen?


    Nichts hast du vergessen. Und ja genau, der NotSan (im Vergleich zum RettAss) ist grundsätzlich so, wie Ausbildungen in Deutschland laufen.
    Genau das war es ja, was ich meinte. Es war (und ist) dringend notwendig das Ganze möglichst nah an BBiG-Berufe anzunähern und das auch langfristig so beizubehalten.

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
    [Kurt Tucholsky]

  • Genau das war es ja, was ich meinte. Es war (und ist) dringend notwendig das Ganze möglichst nah an BBiG-Berufe anzunähern und das auch langfristig so beizubehalten.


    Ich dachte wir diskutieren in diesem Thread was man an der Ausbildung noch ändern sollte, nicht was man schon geändert hat ?-(

  • Richtig. Ich sagte, dass ich einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess, hier im Speziellen ein Überdenken und laufendes Anpassen einzelner Inhalte und deren zeitlichen Rahmen, für sinnvoll erachte. Hierfür sollte meiner Meinung nach wertvolles Feedback der Teilnehmer der entsprechenden Vollzeitkurse, sowie des ausbildenden Personals als Grundlage herangezogen werden, aber dennoch die Orientierung an ähnlichen Berufsbildern/-ausbildungen und den einschlägigen Regelungen des BBiG (ob der NotSan jetzt reinfällt oder nicht) als wichtige Säule gesehen und nicht aus dem Fokus verloren werden.


    Bei einer Diskussion über die Sinnhaftigkeit einzelner Ausbildungsinhalte und -abschnitte halte ich so etwas schon für eine nicht ganz unwichtige Randnotiz...

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
    [Kurt Tucholsky]

  • Ich kann Nick nur zustimmen. Klar sind die ganzen "Psycho"-Themen wichtig! Aber wenn man das Thema EKG in der gesamten Ausbildung nur zwei Tage hat, dafür aber zwei Wochen mit dem Thema "Tod und Sterben" genervt wird, dann ist das ganze für offensichtlich falsch gewichtet.


    Naja, es ist insofern konsequent, als Mängel bei ersterem dazu führen, dass man letzteres häufiger braucht ...

  • Um mal zurück zur Themenverteilung in der Ausbildung zu kommen, natürlich ist der notfallmedizinisch interessierte Azubi eher am Lesen und Erkennen von EKG's interessiert, aber hier sind mMn im Schulblock lediglich die Grundlagen zu vermitteln und die Wiederholung/Vertiefung hat in den Praxisblöcken stattzufinden. Die Anleitung hierzu sollte von jedem LRA/NFS-PA machbar sein.


    Bei den kritisierten Themen(Umfang) möchte Ich nicht felsenfest behaupten, dass jeder LRA/NFS-PA die nötigen Kenntnisse hat um den Azubi darin zu unterrichten, weswegen man hier gebündelt im Schulblock unterrichten muss.

  • Je nach dem was du unter Grundlagen verstehst, möchte ich dir widersprechen oder zustimmen.
    Ich bin schon der Meinung, dass das theoretische Wissen von der Schule vermittelt werden muss. Wenn also der fertige NFS später bspw. eine umfangreiche ST-Strecken Beurteilung vornehmen soll, dann muss ihm- meiner Meinung nach - die zugrunde liegende Theorie durch die Schule vermittelt werden.
    Das Anwenden, trainieren und festigen des erworbenen Wissens erfolgt dann auf der Wache.

  • Ich bin schon der Meinung, dass das theoretische Wissen von der Schule vermittelt werden muss.

    Völlig d'accord, ist halt son bischen wie mit dem erlenen einer Sprache, klar werden in der Schule die Grundlagen gelehrt, aber wirklich "sattelfest" wird man in dem Thema nur wenn man auch außerhalb des Schulfaches mit der Fremdsprache in Berührung kommt und bleibt.

  • Völlig d'accord, ist halt son bischen wie mit dem erlenen einer Sprache, klar werden in der Schule die Grundlagen gelehrt, aber wirklich "sattelfest" wird man in dem Thema nur wenn man auch außerhalb des Schulfaches mit der Fremdsprache in Berührung kommt und bleibt.


    Speziell zum Erlernen einer Sprache:
    "Medical English" gehört in der von mir bespielten Schule zum Lehrplan.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Medical English steht mWn überall auf dem Lehrplan, was dabei rauskommt ist ein anderes Thema.


    Dazu fehlen mir die Details.
    Auf jeden Fall hat die "Flüchtlingswelle" gut den Bedarf aufgedeckt.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Wer ist denn aktuell an potentiellen Änderungen interessiert und woran wird es objektiv festgemacht?
    Welche Erfahrung hat derjenige in der Praxis bereits gesammelt?
    War die breite Masse der neuen NFS schon einige Zeit selbständig auf der Strasse, um zu urteilen?


    Die Ausbildung haben bisher die wenigsten abgeschlossen, wenn nicht noch keiner. Da müssen schon gravierende Hämmer in der Ausbildungsstruktur nicht stimmen, um im Vorfeld über Veränderungen urteilen zu können. Es war übrigens erstaunlich, wie viele Schüler damals in meiner Schule (Gymnasium) schon wussten, dass alles, was sie lernen sowieso am Thema vorbei geht. Ist in meinem Studium auch so. Da nehme ich mich nicht aus.

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • Um mal zurück zur Themenverteilung in der Ausbildung zu kommen, natürlich ist der notfallmedizinisch interessierte Azubi eher am Lesen und Erkennen von EKG's interessiert, aber hier sind mMn im Schulblock lediglich die Grundlagen zu vermitteln und die Wiederholung/Vertiefung hat in den Praxisblöcken stattzufinden. Die Anleitung hierzu sollte von jedem LRA/NFS-PA machbar sein.


    Bei den kritisierten Themen(Umfang) möchte Ich nicht felsenfest behaupten, dass jeder LRA/NFS-PA die nötigen Kenntnisse hat um den Azubi darin zu unterrichten, weswegen man hier gebündelt im Schulblock unterrichten muss.


    Das sehe ich nicht so. Auch dazu gehört praktische Übung und Erfahrung, die ein Anleiter vermitteln können muss - sonst muss er eben lernen, das zu vermitteln. Praktische Defizite lassen sich dort ebenso wenig wie bei der EKG-Interpretation durch Theorie ausgleichen - ich möchte sogar meinen, noch weniger.


    Einen Anlass zu einer umfangreicheren schulischen Vermittlung als bei Notfallbildern, EKG pp. sehe ich weiterhin nicht; das sind falsch gesetzte Prioritäten (wenn denn die Zeitansätze so sind - ich hab's nicht geprüft).


    Der Notfallsanitäter ist in erster Linie Notfallsanitäter - nicht Spezialist für psychische Betreuung und Krisenintervention, nicht Einsatzfahrer, nicht Einsatzleiter, nicht Rechtsberater. Natürlich muss er das alles (in mehr oder weniger großem Umfang) auch beherrschen, aber das ist nicht der Kern der Ausbildung. Diese soll vielmehr nach "dem allgemein anerkannten Stand rettungsdienstlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und teamorientierten Mitwirkung insbesondere bei der notfallmedizinischen Versorgung und dem Transport von Patientinnen und Patienten vermitteln". Die notfallmedizinische Versorgung (und der Transport) steht mithin - nach dem Leitbild des Gesetzgebers - im Vordergrund der Tätigkeit, und darauf ist auch die Ausbildung abzustellen. Erst nachrangig - "außerdem" - soll die Ausbildung dazu qualifizieren, "die Lebenssituation und die jeweilige Lebensphase der Erkrankten und Verletzten und sonstigen Beteiligten sowie deren Selbständigkeit und Selbstbestimmung in ihr Handeln mit einzubeziehen".

  • Dazu fehlen mir die Details.
    Auf jeden Fall hat die "Flüchtlingswelle" gut den Bedarf aufgedeckt.

    Naja, ich bin mal so dreist und behaupte von mir, dass ich der englischen Sprache durchaus fließend mächtig bin, dank eines Aufenthaltes mit Y-Tours im Ausland ist auch mein medizinisches Englisch durchaus zu gebrauchen. Geholfen hat mir das bei den Flüchtlingen leider null.
    "medical arabisch" schon eher. Denn spätestens nach den ersten zwei Sätzen konnten sie auf einmal kein Englisch mehr sprechen, was sie kurz vorher noch eifrig bejaht hatten. ;-)


    Der Bedarf an medizinischem Englisch ist auf jeden Fall da, aber bei den Flüchtlingen kommt man damit, bis auf Außnahmen, leider meißt nicht weiter. Wenn man mich persönlich fragt fände ich eine Art Austausch mit dem englischsprachigem Ausland eine nette Idee, ca 2-3 Wochen, man vertieft seine Sprachkenntnisse und guckt gleichzeitig nochmal über den Tellerrand :smile_1:

  • Um zürück zum Anfang der Diskussion zu kommen: Ich würde es begrüßen, wenn in der NFS-Ausbildung noch mehr Wert auf die Erkennung/Einschätzung von "red flags" gelegt würde, damit rechtzeitig erkannt wird, wann es sinnvoll ist, Hilfe zu holen und wann nicht.
    Auch eine Vertiefung der EKG-Kenntnisse könnte sicherlich helfen, die ein oder andere Nachforderung kritisch zu hinterfragen.
    Ich erlebe es immer wieder, dass nachgefordert wird, weil man sich halt unsicher ist und z.B. der (seit Jahren bek.) RSB als STEMI gedeutet wurde.
    Will heißen, ein gut ausgebildeter NFS, der seine eigenen Grenzen kennt und weiß, man er Hilfe braucht und wann nicht, ist Gold wert !


    In diesem Kontext finde ich es auch gut, wenn NFS-Azubis in der Ausbildung mit Fallbeispielen konfrontiert werden, die "medizinisch nicht lösbar" sind. Will heißen, wo z.B. der Pat. trotz aller Interventionen leider verstirbt. Weil leider schaffen wir es nicht immer den Pat. lebend ins KH zu bekommen. Und wenn man schon im Fallbeispiel die eigenen Grenzen bzw. diese Situation erlebt, wird man in der Realität hoffentlich nicht so böse von ihr überrascht, Stichwort schwerer VU oder auch z.T. die Palliativmedizin.
    Auch der Umgang mit psychologischen/psychatrischen Grenzsituationen lässt sich in Fallbeispielen sicherlich besser schulen als rein in der Theorie, wobei eine Einführung z.B. in die Grundlagen der Krisenintervention vorher von Nöten ist. Ich bin sicher, bei vielen Schulen wird das auch schon so gehandhabt.