Seit 2 Jahren übernimmt nur noch ein Haus die Notarztgestellung. Ein Wettbewerber wollte u.a. nicht akzeptieren, dass Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin am Notarztdienst teilnehmen.
Weiß jemand wieso? Und wenn ja, was für Vorkomnisse ausschlaggebend waren ?
Notarztdienst in Herne
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Wer ist mit "Wettbewerber" in dem Zshg. gemeint? Und war die Tatsache, dass man die Orthopäden nicht wollte, ihrer vermeintlich geringeren Eignung im Vergleich mit Anästhesisten geschuldet? Ansonsten kann ich mal nachhören. Ein Freund von mir ist da bei der BF.
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Das Thema war vorgestern in den wdr Nachrichten. Dort wurde im Zusammenhang über das Vergabeverfahren bzgl. des Notarztdienstes und einer aktuellen Gerichtsentscheidung berichtet.
Mit Wettbewerber ist einer der Krankenhausträger gemeint.
Die Stadt hatte offenbar das Vergabeverfahren so gestaltet, dass Großteile der o.g. Berufsgruppe (des einen Krankenhauses ?) vom NA-Dienst ausgenommen wurden. Hierfür wird die Stadt vermutlich Gründe gehabt haben. Nur fast eine ganze Berufsgruppe vom NA-Dienst auszuschließen, halte ich für schwerwiegend, und mich würden die Vorkomnisse interessieren, die zu so einer weitreichenden Entscheidung geführt haben.
Das Chirurgen an einzelnen Orten im NA-Dienst nicht den besten Ruf genießen mögen, ist traurig. Aber dieses Schicksalt trifft anderorts auf Internisten und Anästhesisten auch zu.
Einem anästhesiologisch besetzten Hubschrauber in der Nähe wird öfters z.B. pauschal Arroganz im Einsatz unterstellt und einem chirurgisch besetzten Hubschrauber öfters z.B. pauschal Inkompetenz.
Das mag beides vielleicht im Einzelfall mal zutreffend gewesen sein, rechtfertigt nach meinem Verständnis aber keine Pauschalurteile. -
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Lweider sind nur die obersten Zeilen lesbar - es sei denn man schliesst ein Abo ab.
Könntest Du den kompletten Artikel hier einstellen? -
Die Stadt hatte offenbar das Vergabeverfahren so gestaltet, dass Großteile der o.g. Berufsgruppe (des einen Krankenhauses ?) vom NA-Dienst ausgenommen wurden. Hierfür wird die Stadt vermutlich Gründe gehabt haben. Nur fast eine ganze Berufsgruppe vom NA-Dienst auszuschließen, halte ich für schwerwiegend, und mich würden die Vorkomnisse interessieren, die zu so einer weitreichenden Entscheidung geführt haben.
Hört sich ohne Kenntnis der genauen Umstände nach einen persönlichen Konflikt zwischen der Stadt (Bürgermeister oder hoher Verwaltungsbeamter) und Klinikträger (Verwaltungsmensch) und oder Ärzten an.
Ob das rechtlich so haltbar ist für einen einzelnen Notarztstandort Phantasiequalifikationen zu erschaffen, sei dahin gestellt.
:popcorn: -
Könntest Du den kompletten Artikel hier einstellen?
Das dürfte in Anbetracht des Urheberrechts zum Problem werden. :pfeif:
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Ich zitiere: "... Die Herner St. Elisabeth-Gruppe fordert von der Stadt Herne 2,5 Millionen Euro Schadenersatz. Die aber will nicht zahlen. Die St. Elisabeth-Gruppe fordert von der Stadt Herne 2,5 Millionen Euro Schadenersatz. Hintergrund ist ein Streit um den Rettungsdienst in der Stadt. Zitat Ende.
Quelle: Funke-Medien-NRW-WAZ-online Ausgabe vom 19.05.2018
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Zu den Gründen siehe OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.02.2018, AZ VII-Verg 55/16
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/…6_Beschluss_20180207.html -
Mich hätten vor allem die konkreten Einzelfälle interessiert, mit denen die Forderungen des Vergabeverfahrens begründet worden waren.
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Zu den Gründen siehe OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.02.2018, AZ VII-Verg 55/16
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/…6_Beschluss_20180207.htmlZitat"Die Antragsgegnerin hat mit der im Beschwerdeverfahren vorgelegten Dokumentation … Fälle von Behandlungsfehlern mit zum Teil tödlichen Folgen durch Orthopäden und Unfallchirurgen im ärztlichen Rettungsdienst in der Zeit von Dezember 2014 bis Januar 2017 namhaft gemacht."
Die Stadt macht also geltend, ihre orthopädisch-unfallchirurgischen Notärzte würden in nennenswerter Anzahl Patienten schaden und sogar töten. Das ist ja mal spannender Vortrag.
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Na ja. Bei der Lage im Vergabeverfahren war das ja durchaus nachvollziehbar. Mich würde das als Träger auch stören, mich womöglich im Amtshaftungsverfahren für andere Leute verteidigen zu müssen - von daher kann ich die Überlegung schon nachvollziehen.
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Die Stadt macht also geltend, ihre orthopädisch-unfallchirurgischen Notärzte würden in nennenswerter Anzahl Patienten schaden und sogar töten. Das ist ja mal spannender Vortrag.
Zumal diese Vorwürfe doch auch juristisch nachvollziebahr sein müssen, oder?
Üble Nachrede fällt mir da jetzt nur als Beispiel ein... -
Die Stadt macht also geltend, ihre orthopädisch-unfallchirurgischen Notärzte würden in nennenswerter Anzahl Patienten schaden und sogar töten. Das ist ja mal spannender Vortrag.
Aber bei Orthopäden eigentlich nicht überraschend. *eg*