ZitatAuch ein guter Punkt, hier aber vermutlich nicht zutreffend da es ja bereits ein gleichlautendes erstinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichtes Halle gab. Wenn das ein Urteil zur Erlangung höherer Rechtssicherheit gewesen sein sollte, wäre der Schritt eins höher zum Oberverwaltungsgericht ja irgendwie Makulatur...
Ob sinnvoll kann man sicher diskutieren. Sie haben den Rechtsweg aber komplett ausgeschöpft.
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