Hallo zusammen,
die Regierungsparteien haben einen Vorstoß der Bundesländer Bayern und Rheinland-Pfalz, der vorsah, dem NotSan eine eigenständige heilkundliche Kompetenz zu schaffen
abgelehnt.
Die vom Bundesrat getragene Initiative wird "gekontert" von einem eigenen Vorschlag der Bundesregierung, der evtl. schon am Freitag in den Bundestag eingebracht werden. Dieser sieht vor, die Übergangszeit vom RettAss auf NotSan auf zehn Jahre zu verlängern.
Quelle hierfür: https://www.skverlag.de/rettun…notfallsanitaeter-ab.htmlMir ist bewusst, dass eine Diskussion über das Vorgehen bereits in einem anderen Thread bzgl. der "Braunwalder Erklärung 2.0" geführt wird, mein Interesse bezieht sich aber hier auch und vor allem auf die Initiative der Bundesregierung:
Heißt das auch eine Verlängerung der Zeit, in der man Jahre für die EP 1 sammeln kann?