In vielen RD-Bereichen ist es völlig normales "Alltagsgeschäft", dass außerhalb der o.a. Grenzen heilkundliche Maßnahmen ausgeübt werden & ausgeübt werden müssen (!). [...] Ob irgendwelche Maßnahmen nun "freigegeben" sind oder nicht, fragt sich (im Gegensatz zu mir) jedenfalls anscheinend fast niemand mehr. Wir können nun entweder einen ganzen Berufsstand kriminalisieren - oder eben dafür sorgen, dass die Kollegen Ihren Beruf ausüben dürfen. Ich als lediglich nebenberuflich tätiger, "ergänzungsgeprüfter" Notfallsanitäter bin jedenfalls mehr als beeindruckt von der fachlichen Kompetenz, der hervorragenden Ausbildung & der Entschlossenheit der neuen Kollegen. Und ich wünsche mir, dass diese sehr leidenschaftlichen, fachlich über jeden Zweifel erhabenen Menschen endlich Ihren Job (richtig) machen dürfen. Und dafür braucht es m.E. eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde in Notfall- und Akutsituationen - nicht mehr und nicht weniger.
Aus einer breiten Praxis im juristischen Graubereich (oder auch klar jenseits des Erlaubten) muss nicht unbedingt eine Änderung der Rechtslage resultieren. Genausogut denkbar ist ein unangenehmes Erwachen für die "Entschlossenen", gefolgt von kleineren Anpassungen, die sich über Jahre ziehen, aber viele "einfache, "unbürokratische" Vorgehensweisen, die oft auch aus Unkenntnis der und Desinteresse an der Rechtslage beruhen, strafbar lassen.
Wer in den letzten 10-20 Jahren ärztlich im Bereich der Substitutionsbehandlung Betäubungsmittelabhängiger tätig war, kann da sicher einiges zu berichten: wie unklar man die Rechtslage fand; wie egal das vielen war, weil man ja eh bestenfalls in einer Grauzone arbeitet und sich angefeindet sieht, obschon das eigene Tun doch nötig ist; welche unangenehmen Folgen diese gänzliche Gleichgültigkeit hatte, bis hin zu Verurteilungen zu mehrjährigen Freiheitsstrafen, trotz sehr zurückhaltender Strafverfoglung; und wie sich lange, lange geforderte Änderungen dann ganz langsam, über viele Jahre, in vielen kleinen Schritten ergeben haben; und dass man heute damit im Prinzip gut und rechtssicher arbeiten kann, aber immer noch vieles sehr umständlich und aufwendig ist und die großen Vereinfachungswünsche im Sinne genereller Erlaubnisse keinerlei Aussicht auf Erfolg haben.