Das ist - vorsichtig gesagt - umstritten. Das Gesetz verbietet es generell (und, soweit ich mich entsinne, war das auch die Absicht des Gesetzgebers). Teilweise wird eine ungeschriebene, quasi gewohnheitsrechtliche Ausnahme für Ärztemuster gemacht, aber klar ist anders.
Klar: Einnahme vor Ort immer.
Wie ist das denn, wenn zB nach einer ambulanten OP oder stationären Therapie Bedarfs-/Fixmedikation mitgegeben wird (d.h. für max 1-2 Tage bis zB das Wochenende rum ist oder der Facharzttermin ansteht). Und gibt es da einen Unterschied a) Krankenhaus das eine Apotheke hat (auch wenn der Apothekter mit dem Vorgang nichts zu tun hat) und b) ambulantes OP-Zentrum/ovgl (d.h. kein Apotheker)?