Wer das nicht möchte oder nicht kann, sollte die Freiheit besitzen, weiterhin als RettAss eingesetzt zu werden - dass man dann den Beifahrersitz des RTW nicht mehr besetzen kann, muss man in diesem Fall akzeptieren.
Und da man dort keine RettAss braucht, sondern RettSan, die sich oft nur durch einen verkürzten Aufbaulehrgang vom RettAss unterscheiden, dessen Bedeutung nach 20 oder 30 Jahren Praxis nicht mehr besonders hoch sein dürfte, spricht doch nichts dagegen, sie dann als RettSan zu bezahlen ...