Hannover - Rettungskette versagt

  • Im Bericht wird beschrieben wie eine 16 jährige in der Schule kollabierte und Reanimationspflichtig war. Es geht um den Vorwurf an den/die Lehrer nichts getan zu haben.


    Ich denke, hier hat die gesamte Rettungskette versagt.


    Wie hätte man hier und da reagiert?


    Rosenmontag - 16 Jahre Kollaps.


    Die Leitstelle?

    Die Lehrer?

    Die Mitschüler?


    Und wenn ich die stabile Seitenlage schon wieder lese, wird mir schlecht.


    Zum Bericht:

    https://www.dewezet.de/lokales…9fbfa21e64544bfd32ee622a4

  • - gelöscht, weil Infos fehlen. -

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

    Einmal editiert, zuletzt von M1k3 ()

  • Im Bericht wird beschrieben wie eine 16 jährige in der Schule kollabierte und Reanimationspflichtig war. Es geht um den Vorwurf an den/die Lehrer nichts getan zu haben.

    Das Gutachten, das zu dem Ergebnis kommt, dass eine frühere Verständigung des Rettungsdienstes - dessen Eintreffzeit mit 20 Minuten auch erklärungsbedürfitg sein dürfte, so dass eine Alarmierungsverzögerung möglicherweise gar nicht ins Gewicht fält - oder eine Laien-Reanimation zerebrale Schäden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert hätte, möchte ich sehen.


    Schön auch die Freundinnen, die natürlich (in Angaben ggü. dem von der Mutter beauftragten Gutachter ...) die Situation sofort erfasst haben wollen, aber dann auch erstmal vier Minuten nichts tun (obschon ein Notruf über das Handy hätte abgesetzt werden können) und auch danach keine suffiziente Erste Hilfe leisten, obschon eine entsprechende Ausbildung (Seitenlage!) ja offensichtlich (ggf. im Rahmen des Schulsanitätsdienstes) vorhanden war. Aber klar, mit 16 ist man natürlich noch völlig hilflos und muss auf den Lehrer warten ...

    Ich denke, hier hat die gesamte Rettungskette versagt.

    Naja, normal halt.

  • dessen Eintreffzeit mit 20 Minuten auch erklärungsbedürfitg sein dürfte

    Die Frage ist, ob das (wie so häufig) so empfunden wurde, oder ob es wirklich so war? Mir hat ein Vöglein gezwittschert, das die Eintreffzeit im einstelligen Minutenbereich lag.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Die Erfahrungen mit Schulen und auch mit größeren Firmen sagen mir (leider), dass häufig nicht direkt vom Ort des Notfalls angerufen wird, sondern dieses über interne Telefonketten passierte. So ganz war man hier noch nicht im Handyzeitalter angekommen, was die Notrufabfrage (und die telefonische Anleitung) erschwerte. Denn der Anrufer war nicht vor Ort, kann keine Nachfragen beantworten, "sollte nur anrufen". Verbinden ging dann häufig auch nicht, die Telefonnummern des Infogebers nicht schnell greifbar. Rückrufbitten wurden nur selten umgesetzt. Solche Notrufe sind frustrierend und können nicht einfach in die Schublade "blöde Leitstelle" einsortiert werden.


    Ich hatte das schon einige Male angemerkt, dass es für Deutschland irgendwie peinlich ist, dass in jeder U-Bahn-Station, in jeder Lagerhalle, in jedem Bahnhof, usw., AED zu finden sind, aber im Altenheim, auf Normalstation eines Krankenhauses und auch in Schulen oft vergeblich zu finden sind. Ich kenne keine Schule in meinem Ausrückebezirk, wo ich schon mal einen AED in der Ausrüstung des "Krankenzimmers" oder des Sanitätsdienstes gesehen hätte.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Die Frage ist, ob das (wie so häufig) so empfunden wurde, oder ob es wirklich so war? Mir hat ein Vöglein gezwittschert, das die Eintreffzeit im einstelligen Minutenbereich lag.

    Wenn bei der Erstellung des Gutachtens bzw. in der allgemeinen Nachbetrachtung nicht die Zeiten der Leitstelle gecheckt worden sind, empfände ich das sehr bedenklich.



    Ich hatte das schon einige Male angemerkt, dass es für Deutschland irgendwie peinlich ist, dass in jeder U-Bahn-Station, in jeder Lagerhalle, in jedem Bahnhof, usw., AED zu finden sind, aber im Altenheim, auf Normalstation eines Krankenhauses und auch in Schulen oft vergeblich zu finden sind.

    Krankenhäuser halten dafür ganze Rea-Teams vor, welche sogar einen "richtigen" Defibrillator mitführen. Ich halte ein solches Vorgehen auch für sinnvoll, sofern die Teams jeden Einsatzort in einem definierten Zeitraum erreichen, da das Pflegepersonal auf Normalstation sehr oft mit den Basismaßnahmen ausreichend "beschäftigt" ist, so dass auch vermeintlich einfache Dinge wie das Rea-Brett vergessen werden.

  • Schön auch die Freundinnen, die natürlich (in Angaben ggü. dem von der Mutter beauftragten Gutachter ...) die Situation sofort erfasst haben wollen, aber dann auch erstmal vier Minuten nichts tun (obschon ein Notruf über das Handy hätte abgesetzt werden können) und auch danach keine suffiziente Erste Hilfe leisten, obschon eine entsprechende Ausbildung (Seitenlage!) ja offensichtlich (ggf. im Rahmen des Schulsanitätsdienstes) vorhanden war. Aber klar, mit 16 ist man natürlich noch völlig hilflos und muss auf den Lehrer warten ...

    Ich finde den Beitrag unpassend. Von Heranwachsenden kann man in der Tat weniger erwarten als von einem verantwortlichen Erwachsenen. Dass die Schülerinnen nichts taten, geht aus dem Artikel nicht hervor. Im Gegenteil haben sie sofort einen Lehrer um Hilfe gerufen. Dass dieser dem Hilfeersuchen nicht nachgegangen ist, kann man ihnen schlecht vorwerfen. Es fällt erwachsenen Menschen schon schwer, in hierarischen Strukturen aus diesen auszubrechen und "eigenverantwortlich" zu handeln. Dass dies 16-Jährigen mindestens ebenso schwer fallen dürfte, und dann auch noch in einer Ausnahmesituation, sollte zumindest nicht zum Vorwurf gemacht werden. Dass sie daher eine oder zwei Minuten benötigten, außerhalb des schulischen Notrufweges, Hilfe zu rufen, finde ich sogar ein sehr schnelles Handeln.

    Immerhin wurde durch die Schülerinnen eine medizinische Maßnahme eingeleitet, wenn auch die falsche, was man vom anwesenden Lehrer-Kollegium nicht sagen kann. Von daher kann ich den Verriss auf die Schülerinnen nicht nachvollziehen.

  • Zitat

    Um 8.01 Uhr wählt eine der Freundinnen den Notruf, der Lehrer, inzwischen ebenfalls im Flur, will das aber im Sekretariat erledigen lassen. Die Schülerin wehrt das entschieden ab, um 8.02 Uhr wird sie mit der Notrufzentrale verbunden.

    Ein Kreislaufstilltand bei einem Schüler oder einer Schülerin ist halt auch an jeder Schule eine absolut seltene Ausnahmesituation.

    Was allerdings absoluter Alltag an (den meisten) Schulen ist, sind Schüler*innen, die über „Kreislaufprobleme“ (Sammelbezeichnung) klagen, oder Schüler*innen, die im Sekretariat von anderen Schüler*innen berichten, die irgendwo im Schulgebäude über „Kreislaufprobleme“ klagen. Ich kann schon nachvollziehen, dass da jetzt nicht sofort Weltalarm ausgerufen wurde. Andernfalls würde relativ häufig der Rettungsdienst notfallmäßig an Schulen alarmiert werden, um dann auf halber Strecke umzukehren oder vor Ort einen Fehleinsatz zu protokollieren.

    An einer Schule, die mir persönlich sehr gut bekannt ist, ist es auch Standard, dass der Rettungsdienst grundsätzlich über das Sekretariat angefordert werden soll. Wenn davon begründet abgwichen wird, ist das Sekretariat zumindest unverzüglich zu informieren. Dafür gibt es auch gute Argumente.

    Selbstverständlich ist ein Kreislaufstillstand ein Paradebeispiel dafür, dass sofort und von wem auch immer direkt vom Notfallort aus der Notruf gewählt und mit der Reanimation begonnen werden sollte. Dafür muss die Situation aber zunächst erfasst und richtig bewertet werden. Warum ausgerechnet Lehrer*innen darin besser sein sollten als der Rest der Gesellschaft, erschließt sich mir spontan nicht. Ich gehe davon aus, dass die durchschnittliche Lehrkraft an der durchschnittlichen Schule in Deutschland genauso gut oder schlecht darauf reagieren wird wie der durchschnittliche Kollege im Büro oder der durchschnittliche Kunde bei Edeka, wenn dort jemand tot umfällt. Insofern erscheint mir der geschilderte Fall tragisch, aber weder besonders überraschend, noch besonders skandalös. „Typisch deutsch“ ist vielleicht, dass auf jeden Fall ein Schuldiger gesucht werden muss. Mich würde allenfalls noch interessieren, wie es zum Zeitpunkt des tragischen Ereignisses um die Erste-Hilfe-Kenntnisse der beschwerdeführenden Mutter bestellt gewesen wäre, wenn neben ihr jemand plötzlich kollabiert wäre…

  • Gerade zufällig einen sehr ähnlich gelagerten Fall gesehen:


    2019_6_V87-V90_JUS-Letter.pdf (ai-online.info) ab Seite 3


    Daraus:


    Zitat

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte über folgenden Fall zu urteilen: Ein 18-jähriger Schüler bricht im Frühjahr 2013 plötzlich das Aufwärmtraining ab, hält sich an der Seitenwand der Sporthalle fest, rutscht in eine sitzende Position, auf Ansprache reagiert er nicht. Die Sportlehrerin ruft einen Notarzt. Dieser trifft nach 8 Minuten ein und beginnt sofort mit Wiederbelebungsmaßnahmen. Strittig ist, bis wann der Schüler noch selbstständig atmete. Er erlitt nach Kammerflimmern einen hypoxischen Hirnschaden unklarer Genese. Er ist inzwischen zu 100% schwerbehindert

    Der Schüler fordert Schadenersatz, Schmerzensgeld, Mehrbedarfsrente sowie Ersatzpflicht auf zukünftige Folgeschäden. Die Hirnschäden seien durch Unterlassen der Lehrerin aufgetreten und hätten zumindest in der Schwere verhindert werden können.


    Zitat

    Der BGH stellt fest, „dass Sportlehrer die Amtspflicht trifft, erforderliche und zumutbare Erste-Hilfe rechtzeitig und in ordnungsgemäßer Weise zu leisten … Denn nach der bereits lange vor dem in Rede stehenden Ereignis entwickelten, ständigen Senatsrechtsprechung obliegt Lehrkräften auch ohne ausdrückliche Regelung die Amtspflicht, für die geistige, körperliche und charakterliche Erziehung der Schüler zu sorgen und sie im rechtlich und tatsächlich möglichen und zumutbaren Umfang im Schulbetrieb und während der Schulveranstaltung vor Schäden an Gesundheit und Vermögen zu bewahren… Dies umfasst sowohl die Pflicht, Schüler nicht in einer die Gesundheit gefährdenden Weise zu belasten, als auch, etwa erforderliche und zumutbare Erste-Hilfe-Maßnahmen rechtzeitig und in ordnungsgemäßer Weise zu leisten…“

    Der BGH hat das OLG, welches das zuvor abgelehnt hatte, ausdrücklich aufgefordert, ein Sachverständigengutachten einzuholen, um den Zeitpunkt des Herz-Kreislaufstillstandes zu bestimmen, weil nur dadurch die ersatzpflichtige Amtspflichtverletzung geltend gemacht werden kann.


    Kennt jemand den Fall noch oder weiß, wie das letztendlich ausgegangen ist?

  • Der BGH stellt fest, „dass Sportlehrer die Amtspflicht trifft, erforderliche und zumutbare Erste-Hilfe rechtzeitig und in ordnungsgemäßer Weise zu leisten … Denn nach der bereits lange vor dem in Rede stehenden Ereignis entwickelten, ständigen Senatsrechtsprechung obliegt Lehrkräften auch ohne ausdrückliche Regelung die Amtspflicht, für die geistige, körperliche und charakterliche Erziehung der Schüler zu sorgen und sie im rechtlich und tatsächlich möglichen und zumutbaren Umfang im Schulbetrieb und während der Schulveranstaltung vor Schäden an Gesundheit und Vermögen zu bewahren… Dies umfasst sowohl die Pflicht, Schüler nicht in einer die Gesundheit gefährdenden Weise zu belasten, als auch, etwa erforderliche und zumutbare Erste-Hilfe-Maßnahmen rechtzeitig und in ordnungsgemäßer Weise zu leisten…“

    Das heißt übersetzt ja lediglich, dass Lehrkräfte über die allgemeine Hilfeleistungspflicht hinaus auch Garanten für ihre Schüler*innen sind (was nicht besonders überraschend sein sollte) und ggf. Amtshaftung bei Schadenersatzforderungen greift.

    Für eine strafrechtliche Verurteilung muss aber dennoch erst einmal der Nachweis geführt werden, dass der Schüler bei sofortiger Reanimation keine Fokgeschäden erlitten hätte, was mir ziemlich aussichtslos erscheint.

  • Warum ausgerechnet Lehrer*innen darin besser sein sollten als der Rest der Gesellschaft, erschließt sich mir spontan nicht. Ich gehe davon aus, dass die durchschnittliche Lehrkraft an der durchschnittlichen Schule in Deutschland genauso gut oder schlecht darauf reagieren wird wie der durchschnittliche Kollege im Büro oder der durchschnittliche Kunde bei Edeka, wenn dort jemand tot umfällt.

    Dazu führt der BGH aus:


    Zitat

    Denn die Situation einer Sportlehrkraft, die bei einem im Sportunterricht eintretenden Notfall tätig wird, ist insoweit ebenfalls nicht mit der einer spontan bei einem Unglücksfall Hilfe leistenden unbeteiligten Person zu vergleichen. Die Sportlehrer des Beklagten mussten - anders als etwa Schüler - nicht zur Hilfeleistung ermutigt und deshalb geschützt werden, weil sie sich zu spontaner Hilfe entschlossen haben. Ihnen oblag die Amtspflicht, etwa erforderliche und zumutbare Erste-Hilfe-Maßnahmen rechtzeitig und in ordnungsgemäßer Weise durchzuführen

    Urteil des III. Zivilsenats vom 4.4.2019 - III ZR 35/18 - (bundesgerichtshof.de)


    Das sollte auch auf andere Lehrkräfte übertragbar sein. Lehrer sind im Verhältnis zu ihren Schülern keine unbeteiligten Dritte.

  • Krankenhäuser halten dafür ganze Rea-Teams vor, welche sogar einen "richtigen" Defibrillator mitführen. Ich halte ein solches Vorgehen auch für sinnvoll, sofern die Teams jeden Einsatzort in einem definierten Zeitraum erreichen, da das Pflegepersonal auf Normalstation sehr oft mit den Basismaßnahmen ausreichend "beschäftigt" ist, so dass auch vermeintlich einfache Dinge wie das Rea-Brett vergessen werden.

    Nein, sie müssten sich aber kompetenter machen, wenn ich das Urteil richtig verstehe.

    Rhetorische Frage: So kompetent wie das Krankenpflegepersonal (übrigens sicherlich auch Garant für die Patienen auf seiner Station), das von AED und Rea-Brett überfordert ist?

  • Rhetorische Frage: So kompetent wie das Krankenpflegepersonal (übrigens sicherlich auch Garant für die Patienen auf seiner Station), das von AED und Rea-Brett überfordert ist?

    Das ist zumindest für mich keine eine rhetorische Frage. Wenn eine Pflegekraft hilflos neben einem reanimationspflichtigen Patienten steht, wird sie sicher anders beurteilt werden, wie der Passant, neben dem im Edeka jemand umfällt.

  • Das ist zumindest für mich keine eine rhetorische Frage. Wenn eine Pflegekraft hilflos neben einem reanimationspflichtigen Patienten steht, wird sie sicher anders beurteilt werden, wie der Passant, neben dem im Edeka jemand umfällt.

    Das hoffe ich. Du hattest aber geschrieben, dass das Pflegepersonal da an Grenzen gerate.

    Die Garantenstellung regelt zunächst einen rechtlichen Status, aber nicht konsekutiv die Qualität der zu erbringenden Hilfe.

  • Das hoffe ich. Du hattest aber geschrieben, dass das Pflegepersonal da an Grenzen gerate.

    Die Garantenstellung regelt zunächst einen rechtlichen Status, aber nicht konsekutiv die Qualität der zu erbringenden Hilfe.

    Richtig. Wahrscheinlich würde man einer "normalen" Krankenpflegekraft eine Basis-CPR aber als ausreichende Qualität zubilligen, wenn ein Krankenhaus eine erweiterte Therapie zum Beispiel durch ein Rea-Team in sehr kurzer Zeit garantiert.


    Lediglich den Notruf abzusetzen wurde aber vom BGH als nicht ausreichende Hilfe durch einen Lehrer seinem Schüler gegenüber festgestellt. On daher würde ich meinen, dass die Garantenstellung im Lehrer-Schüler-Verhältnis "geklärt" ist.

  • Richtig. Wahrscheinlich würde man einer "normalen" Krankenpflegekraft eine Basis-CPR aber als ausreichende Qualität zubilligen, wenn ein Krankenhaus eine erweiterte Therapie zum Beispiel durch ein Rea-Team in sehr kurzer Zeit garantiert.


    Lediglich den Notruf abzusetzen wurde aber vom BGH als nicht ausreichende Hilfe durch einen Lehrer seinem Schüler gegenüber festgestellt. On daher würde ich meinen, dass die Garantenstellung im Lehrer-Schüler-Verhältnis "geklärt" ist.

    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die Garantenstellung des Lehrers ist klar. Er muss helfen. Das heißt aber nicht, dass er die Situation besser einschätzen kann als jeder andere.

  • Das heißt aber nicht, dass er die Situation besser einschätzen kann als jeder andere.

    Wenn man das BGH-Urteil von Sportlehrer auch auf andere Lehrer übertragen kann, dann müsste er die Situation besser einschätzen können, weil man in einem Erste-Hilfe-Kurs lernt, solche Situationen (keine Atmung, kein Puls) zu erkennen und entsprechend zu handeln.