2000 Euro soll ein Visselhöveder (Kreis Rotenburg) Hausnotrufteilnehmer an den Rettungsdienst des Landkreises Rotenburg zahlen.
Der Teilnehmer, der einen Hausnotruf-Vertrag mit dem DRK Kreisverband Rotenburg abgeschlossen hat, ist an einen Rollstuhl gefesselt und war beim Umsetzen vom Bett in seinen Rollstuhl innerhalb des Jahres 2005 vier mal auf den Boden gefallen und benötigte Hilfe beim Aufstehen.
Da er keinen Sprechkontakt über das entfernt stehende Telefon aufnehmen, sondern lediglich den Notrufknopf seines Empfängers betätigen konnte, wurde durch das DRK der Rettungsdienst des Landkreises Rotenburg alarmiert, der nach einer Minute den Teilnehmer erreichte und diesem beim Aufstehen behilflich war.
Was der Teilnehmer allerdings nicht wusste - der Einsatz des Landkreis-Rettungswagens kostete jedesmal 594 Euro, auch ohne, daß ein Notfalltransport durchgeführt wurde. Die Gesamtrechnung kam am Ende des Jahres und belief sich auf rund 2000 Euro - zusätzlich den monatlichen 37 Euro für das DRK-Hausnotrufsystem.
Das DRK verteidigt die Entscheidung, den Rettungsdienst zu alarmieren. Es sei vertraglich geregelt, daß bei nicht möglichem Sprechkontakt der Rettungsdienst alarmiert wird, da von einem Notfall ausgegangen werden muss und man sich nicht der unterlassenen Hilfeleistung strafbar machen möchte.
Die Betriebsleiterin des Landkreis-Rettungsdienstes erklärte die Kosten für den Einsatz mit der Vorhaltung von Material und Personal, unabhängig von der geleisteten Hilfe. Man versicherte dem Hausnotrufteilnehmer aber eine "einvernehmliche Lösung".
Die Krankenkasse jedenfalls kommt für die Kosten nicht auf, da ein Transport in ein Krankenhaus nicht notwendig war.
Quelle: http://syke.mzv.net/news/stories/rotenburg/?id=72524