Teurer Hausnotruf - Teilnehmer soll 2000 Euro zahlen

  • 2000 Euro soll ein Visselhöveder (Kreis Rotenburg) Hausnotrufteilnehmer an den Rettungsdienst des Landkreises Rotenburg zahlen.
    Der Teilnehmer, der einen Hausnotruf-Vertrag mit dem DRK Kreisverband Rotenburg abgeschlossen hat, ist an einen Rollstuhl gefesselt und war beim Umsetzen vom Bett in seinen Rollstuhl innerhalb des Jahres 2005 vier mal auf den Boden gefallen und benötigte Hilfe beim Aufstehen.
    Da er keinen Sprechkontakt über das entfernt stehende Telefon aufnehmen, sondern lediglich den Notrufknopf seines Empfängers betätigen konnte, wurde durch das DRK der Rettungsdienst des Landkreises Rotenburg alarmiert, der nach einer Minute den Teilnehmer erreichte und diesem beim Aufstehen behilflich war.
    Was der Teilnehmer allerdings nicht wusste - der Einsatz des Landkreis-Rettungswagens kostete jedesmal 594 Euro, auch ohne, daß ein Notfalltransport durchgeführt wurde. Die Gesamtrechnung kam am Ende des Jahres und belief sich auf rund 2000 Euro - zusätzlich den monatlichen 37 Euro für das DRK-Hausnotrufsystem.


    Das DRK verteidigt die Entscheidung, den Rettungsdienst zu alarmieren. Es sei vertraglich geregelt, daß bei nicht möglichem Sprechkontakt der Rettungsdienst alarmiert wird, da von einem Notfall ausgegangen werden muss und man sich nicht der unterlassenen Hilfeleistung strafbar machen möchte.
    Die Betriebsleiterin des Landkreis-Rettungsdienstes erklärte die Kosten für den Einsatz mit der Vorhaltung von Material und Personal, unabhängig von der geleisteten Hilfe. Man versicherte dem Hausnotrufteilnehmer aber eine "einvernehmliche Lösung".
    Die Krankenkasse jedenfalls kommt für die Kosten nicht auf, da ein Transport in ein Krankenhaus nicht notwendig war.



    Quelle: http://syke.mzv.net/news/stories/rotenburg/?id=72524

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Hallo,


    bei uns wird es in solchen Fällen so gehandhabt das zunächst im Rahmen eines First-Responder Einsatzes der Hausnotruffahrer unserer HiOrg mit Sonderrechten ausrückt und sich ein konkretes Bild von der Situation vor Ort macht.Ggf wird dann der RD durch den Fahrer nachalarmiert und er /sie beginnt mit Lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Sollten verdächtige Geräusche über die Freisprecheinrichtung des Hausnotrufgerätes zu hören sein wird der RD mitalarmiert und der HNR-Fahrer rückt parallel als Schlüsseldienst aus. Bei ausschließlicher Hilfeleistung wird der RD wieder abrücken mit der Meldung: Kein Einsatz für uns, Alarmierung in guter Absicht! Daraus entstehen für den HNR-Teilnehmer keine Kosten und die Hilfeleistung wird vom HNR-Fahrer erbracht. Im Sinne der guten Zusammenarbeit zwischen BF und HiOrg wird von den Besatzungen oftmals sogar noch eben mit angefasst sollte der Betroffene Teilnehmer z.B. etwas schwergewichtig sein.
    Eine Kostenrechnung dieser Größenordnung für reine Hilfeleistung ohne notwendigen Transport finde ich etwas dreist. Kenne es aus anderen Städten so, das in so einem Fall z.B nur die Anfahrt des Rettungsmittels berechnet wird und nicht die komplette Einsatzpauschale. Ich hoffe für den betroffenen HNR-Teilnehmer das es zu einer für ihn tragbaren Lösung kommen wird!


    Kollegiale Grüße
    Nicole

    Einmal editiert, zuletzt von Rettungshexe ()

  • Interessanter Fall, bin mal gespannt wie der ausgeht.


    Das was mir nicht so einleuchtet, ist das Undingen, das bei Alarmierung des Hausnotrufes durch den Teilnehmer, dieser anschließend an an Telefon muß, um dem Hausnotrufbetreiber sein Anliegen mitzuteilen. Auch meine HiOrg betreibt den Hausnotruf. Wird ein Hausnotrufalarm ausgelöst, wird automatisch eine Sprechverbindung mit dem Hausnotrufteilnehmer hergestellt. Ist ja auch sinnvoll, eben aus den hier geschilderten Gründen. Die Geräte des DRK Rotenburg scheinen wohl nicht diese technischen Möglichkeiten zu haben. Sicherlich ist das Verhalten des DRK Rotenburg korrekt, den Rettungsdienst zu verständigen, sofern kein Kontakt mit dem Hausnotrufteilnehmer hergestellt werden kann. Allerdings stellt sich mir dann noch die Frage, wie die Tür zum Patienten geöffnet wird, da dieser ja noch nichtmals in der Lage ist, zum Telefon zu kommen, aufgrund seines körperlichen Gebrechens, was ja auch dem DRK Rotenburg bekannt ist. Da muß doch auch der HNR DRK Rotenburg jemanden mit dem Schlüssel bringen? Das die Kosten für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes bezahlt werden müssen, finde ich vollkommen korrekt, allerdings m. M. nach eher vom DRK Rotenburg, da diese eigentlich für eine derartige Aufgabe offensichtlich nicht das richtige Arbeitsgerät zur Verfügung gestellt haben.

  • Ziemliche Unverschämtheit.


    1.) Man muss nicht zu jedem "Alarm ohne Sprechkontakt" den RTW jagen - dafür sollte es eine HNR-Fahrbereitrschaft geben


    2.) Wenn man es doch tut - okay! Dann geht der Rettungsdienst eben (wie so oft) das Risiko einer Fehlfahrt ein


    3.) Hier ging es ja nicht um vorsätzliche oder gar böswillige Fehlalarmierungen, sondern um ein Hilfeleistungsersuchen. Zu dieser Hilfeleistung ist der RD verpflichtet, es gehört zu seinen Aufgaben.


    4.) Hier in Ba-Wü ist es so, dass nur Transporte abgerechnet werden können, Fehlfahrten oder Hilfeleistungen werden nicht in Rechnung gestellt. Sie sind statistisch in die Pauschalen miteinberechnet (Stichwort Mischkalkulation).
    Selbst wenn das in anderen Ländern anders sein sollte, kann ich mir nicht voestellen, dass für eine Hilfeleistung eine Pauschale von fast 600 Euro fällig werden kann (zum Vergleich: Ein Krankentransport kostet hier incl. Leitstellenpauschale und 99km 59,16 Euro!)


    Fazit: Hier bei uns hätte der Patient für den RD-Einsatz gar nichts und für den HNR-Einsatz (Anfahrt der Fahrbereitschaft) etwa 20,- Euro bezahlt. Im Vergleich bei 4 Ereignissen: 80,-E vs. 2000,-E


    Die Begründung die hier herbeigeführt wird, erscheint mir mehr als fadenscheinig...
    Tolle Werbung für den sinnvollen Hausnotruf, der ja gerade verhindern soll, dass ständig überall ein RTW hinfahren muss.


    J.

  • Bei uns wird es so gehandhabt...das bei Nicht-Zustande-Kommen einer Sprechverbindung davon ausgegangen wird, daß ein Notfall vorliegt....demzufolge wird durch die Hausnotrufzentrale der örtlich zuständige Rettungsdienst über die jeweilige Kreisleitstelle alarmiert. In der Regel fährt dann auch parallel jemand mit Schlüssel (in den mir bekannten Fällen Angehörige) raus.....bisher war das jeweilige Eintreffen auch immer zeitnah......nach Feststellen der Nichtnotwendigkeit eines RD-Einsatzes wird entsprechend Hilfe geleistet, und danach kommt der Funkspruch: Hilfeleistung vor Ort, kein Einsatz für den Rettungsdienst, rücken ein, abrechnungsmäßig ist das dann ne Fehlfahrt....

  • In Bayern schreibt man dann am RTW eine 8er Fahrt. Das bedeutet Hilfeleistung und ist ein nicht verrechnungsfähiger Einsatz. Das gleiche gilt, wenn am Hauptbahnhof ein Sturz gemeldet ist und man der betroffenen Person einfach nur wieder "auf die Beine" hilft und keine medizinische Behandlung geschweige denn Transport notwendig ist. Daneben gibt es noch eine Leerfahrt, aber für Hilfeleistungen bekommt die HiOrg etwas mehr Geld als für Leerfahrten (wurde mir jedenfalls so erklärt).

  • Zitat

    Original von Retter112
    In Bayern schreibt man dann am RTW eine 8er Fahrt. Das bedeutet Hilfeleistung und ist ein nicht verrechnungsfähiger Einsatz. Das gleiche gilt, wenn am Hauptbahnhof ein Sturz gemeldet ist und man der betroffenen Person einfach nur wieder "auf die Beine" hilft und keine medizinische Behandlung geschweige denn Transport notwendig ist. Daneben gibt es noch eine Leerfahrt, aber für Hilfeleistungen bekommt die HiOrg etwas mehr Geld als für Leerfahrten (wurde mir jedenfalls so erklärt).


    Ich würde das mal nicht sooo pauschalisieren! :D

  • Zitat

    Original von Retter112


    Bitte mal etwas konkreter!


    Retter112, i'm sorry....
    Hab es natürlich verwechselt!
    Wir sind uns einig...8er=nicht verrechnungsfähiger Einsatz, 9er=Fehleinsatz...
    Schande über mich!

  • Hallo zusammen !


    Unabhängig vom "Kleingedruckten" und der jeweiligen Lander-Rettungsdienstgesetzgrundlage:
    Jede Hiorg induLa (in diesem unseren Land) wirbt mit viel Elan um HNR-Kundschaft. Angeboten wird i.d.R. ein "Rundum-Sorglos-Pakte", welches dem Kunden (und seiner verwandschaft) verspricht, im Notfall sofort mit Schlüssel und Fachkompetzenz zu Hilfe zu eilen und nachdem rechten zu sehen.
    Ob der Leistungserbringer hier ZDL und FSJ-ler einsetzt, ehrenamtliche mit einem Blaulichtauto zur Motivationssteigerung einsetzt oder bedarfsweise den örtlichen RTW zum Kunden schickt (weil in der Wache die Schlüsel deponiert sind) ist unterschiedlich und letztendlich egal.
    Der Kunde bekommt beim Vertragsabschluss erklärt, dass er für seine ca. 35 ? so oft den Konopf drücken kann, wie er halt eine (subjektive) Notlage erlebt.
    Jeder, der bereits in einer HNR-Zentrale gearbeitet hat, weiss um die soziale Einsamkeit vieler, besonders älterer Menschen. Der HNR-Knopf ist da oft genug die einzige Verbindung zu (hoffentlich) freundlichen Mitmenschen.
    Wenn eine Hiorg die Situation dieser Menschen ausnutzt, um mit Hinweis auf Entgeldregelungen des RD hier schweineteure Anfahrts- und Hilfeleistungsrechnungen zu versenden, ist das ein Armutszeugnis.


    Wäre ich ein Oberfinanzamtfuzzi, würde das für mich eine sehr ernste Überprüfung des Gemeinnützigkeitsstatus bedeuten.
    Hier verhält sich nämlich die Hiorg nicht anders wie ein Schlüsseldienstabzocker !


    Ich rede hier nicht vom grünen Tisch; sondern habe heute, wie auch die letzten drei Nächte eine 12-stündige HNR-Bereitschaft für einen freigemeinnützigen Träger vor mir.
    Natürlich hoffe ich darauf, durchschlafen zu können.
    Ich weiss auch, wie ätzend es sein kann, mit dem RTW um 03:00 Uhr morgens zu einem 24-Std.-Alarm (nicht betätigte Tagestaste...) gerufen zu werden, um dann vor Ort einen leicht dementen Mitbürger in einer ebenso leicht verschmuddelten Wohnung im Tiefschlaf vorzufinden.
    Und während die Sonntagspolitiker weiter vom Werteverfall dieser Gesellschaft faseln, sind unsere Hiorgs (zumindest in diesem Thread) eifrig beim Mitmachen !

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Moment Raphael, das trifft die Sache nicht so ganz richtig. Die Problematik ist ja folgende, das der Hausnotruf, weil er keinen Kontakt mit dem Hausnotrufteilnehmer bekommen konnte zusätzlich den RD verständigt hat. Eigentlich auch eine normale Angelegenheit.


    Die Rechnung von 2.000,- ? stellt ja nicht das DRK, sondern der Landkreis als Betreiber des Rettungsdienstes. Hier wundert mich vielmehr, das in Niedersachsen Hilfeleistungen, bzw. Fehleinsätze des Rettungsdienstes komplett abgerechnet werden.


    Beim DRK verstehe ich die benutzte Technik nicht. Mir ist nur Hausnotruftechnik geläufig, die bei einem Alarm automatisch eine Sprechverbindung herstellt. Hier muß aber offensichtlich der Hausnotrufteilnehmer im Alarmfalle eine Sprechverbindung selber herstellten. Kann er das nicht, was ja auch oftmals der Grund für das Errichten einer solchen Schutzeinrichtung ist, wird gemäß der Vereinbarung mit dem Hausnotrufteilnehmer der RD verständigt. Also ein echtes technisches Hausnotrufproblem des DRK.


    Die Krankenkasse verweigert höchstwahrscheinlich die Zahlung, da keine medizinischen Maßnahmen jeweils durchgeführt wurden, sondern der Patient "nur" wieder in die Lage gebracht wurde, selbstständig zu agieren. Die sehen die Einsätze als Fehleinsätze oder als Hilfeleistungen an.


    Der Patient muß diese Fehler der Organisationen jetzt ausbaden, aber dem DRK kann die Gesamtproblematik mit Sicherheit nicht alleine angeheftet werden. Auch Landkreis und Krankenkassen sind hier gefordert.

  • Hallo Mütom !


    Mit vielen HNR-Teilnehmern ist keine Sprachverbindung möglich:
    - Schwerhörigkeit
    - Gerät steht im Nebenraum
    - Fernseher steht auf maximaler Lautstärke


    Der Landkreis als Betreiber bedienst ich ja i.d.R. der Horg. Die Fw ist auch eine Hiorg, auch eine BF hat einen freiwilligen Ursprung und versteht sich ja selbst als Universaldienstleister in allen Lagen des Lebens.
    Wenn der Landkreis als RD-Betreiber allen Ernstes "eintreiben" will hat er seinen politischen Auftrag nicht verstanden !


    Ich frage mich bei solchen Fällen immer, warum Presse und regionaler Fernsehsender beim Aufgreifen derartiger Themen i.d.R. eine schnelle, bürgerorientierte Lösung finden - während vorher öffentliche Angestellte und Beamte (die dürfen nichts annehmen, noch nicht einmal Vernunft) nur nach Krankentransportbenutzungsverordnungsbla-bla arbeiten

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Zitat

    ...Beamte (die dürfen nichts annehmen, noch nicht einmal Vernunft)


    Wie gut, dass ich nicht so leicht eingeschnappt bin! :D
    Ansonsten gebe ich Dir uneingeschränkt recht, auch bezüglich dessen, was du im letzten Beitrag geschrieben hast.


    Jetzt würde mich aber doch einmal interessieren, ob in Niedersachsen (?) eine Leerfahrt/Hilfeleistung des Rettungsdienstes 5XX,- Euro kostet!
    Das würde ja nach dem Verursacherprinzip bedeuten, dass wenn ich/ein Bürger den Rettungsdienst für eine "Hilflose Person" alarmiere, die meiner Meinung nach "Bewusstlos" ist und es nur zu einer Hilfeleistung kommt, entweder ich oder die HiLoPe den Notarzteinsatz bezahlen muss?!


    Das kann doch nicht sein! Sagt mir bitte, dass es nicht so ist!


    Jörg :(

  • Habe noch mal nachgelesen, der Hausnotrufteilnehmer muß wirklich bei Alarmauslösung ans Telefon, wenn er den Eingriff des Rettungsdienstes verhindern will. Eigentlich ein absoluter Witz!


    Da unsere Organisation selber den Hausnotruf betreibt, habe ich mich mal bezüglich der Technik erkundigt. Normal sollten die Geräte bei einem Alarm sofort auf Sprechkontakt schalten, die Geräte sind derart sensibel, das selbst Hilferufe, oder gar Schnarchen aus dem Nachbarraum gehört werden kann. Habe mir sagen lassen, das es häufiger vorkommt, das Hausnotrufteilnehmer im Schlaf schonmal auf den Alarmknopf, der immer an einer Kette um den Hals hängen sollte, kommen kann. Also die Technik des DRK scheint wohl nicht mehr ganz auf dem Höhepunkt der Zeit zu sein.


    Nächster Punkt wäre, wie Jörg bereits angesprochen hat, wie die Benutzerentgelte des RD in Niedersachsen aussehen.


    Traurig ist natürlich, das bei solchen blödsinnigen Angelegenheiten derartiger Organisationen, scheinbar erst dann eine tragbare Problemlösung in Sicht ist, wenn die Öffentlichkeit davon Wind bekommt.

  • Aus meiner Sicht ist diese Rechnung nicht gerechtfertigt.
    In der Gebührensatzung des Kreis Rotenburg ist nur die Rede von durchgeführten Fahrten. Die Gebühren entstehen mit Beendigung der Fahrt.
    Da kein Transport durchgeführt wurde, können aus meiner Sicht auch keine Gebühren entstehen.

  • Unabhängig davon, wie die Sache ausgeht, würde ich dem Rolli-Fahrer empfehlen, sich ein Kartenhandy zu kaufen.


    Das ist bei weitem billiger, und sofern er nur hilflos auf dem Boden liegt, kann er den Nachbarn verständigen und braucht dafür nicht den Hausnotruf.


    mfG,
    Hauke

    “When I was a boy and I would see scary things in the news, my mother would say to me, "Look for the helpers. You will always find people who are helping.”


    • Fred Rogers

  • [Bösartigkeit] na, wenn man das Bild zur Beschreibung des RD Rotenburg/Wümme so betrachtet, scheint man da eh nicht ganz auf Stand zu sein [/Bösartigkeit]

  • Stimmt, die brauchen jedes bischen Kohle zur Renovierung ihres Rettungsdienstes, da kommt dann so ein Rollifahrer gerade gelegen. :D


    Nur dumm, das der dann "petzen" gegangen ist.