Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Ich finde nur grundsätzlich eine Mitgliedschaft in einer Interessengemeinschaft ganz gleich welcher Art für einen Arbeitnehmer so unumstößlich wie zur Wahl zu gehen.


    Da stimme ich dir absolut zu.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Wow. 8o

    Kann ich als GfB mit 11,18 Euro/Std. sogar noch toppen! Für weniger würde ich mich (als GfB) auch nicht mehr verkaufen wollen...


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Butter bei die Fisch:


    Ich (DRK-TV, EG 8, Stufe 3, verheiratet, ein Kind) habe ein Brutto-Grundentgelt von 2481,14 EUR. Bei Durchschnittlich 21 Arbeitstagen je Monat mit 8,2h (wir arbeiten 41h/Woche) komme ich da auf ca 14,40/h brutto ohne Zulagen. Und für weniger sollte ein hauptamtlich beschäftigter RettAss im Stadt-RD bei durchschnittl. 7-8 Einsätzen je 8h-Schicht nicht arbeiten müssen. Ich weiß, das andere es auch nicht schön haben, aber gemessen an Arbeitsverdichtung, einsatzabhängigem Stress, sonstiger - teils sehr mäßiger - Gestaltung des Arbeitsumfeldes und den verschiedenen aus Dienstanweisungen, Gesetzen und Verordnungen resultierenden Verfpflichtungen ist es eben so angemessen!

    Unter den Blinden ist der Einäugige der Arsch - er muss allen Anderen vorlesen...

  • Butter bei die Fisch:


    Ich (DRK-TV, EG 8, Stufe 3, verheiratet, ein Kind) habe ein Brutto-Grundentgelt von 2481,14 EUR. Bei Durchschnittlich 21 Arbeitstagen je Monat mit 8,2h (wir arbeiten 41h/Woche) komme ich da auf ca 14,40/h brutto ohne Zulagen. Und für weniger sollte ein hauptamtlich beschäftigter RettAss im Stadt-RD bei durchschnittl. 7-8 Einsätzen je 8h-Schicht nicht arbeiten müssen. Ich weiß, das andere es auch nicht schön haben, aber gemessen an Arbeitsverdichtung, einsatzabhängigem Stress, sonstiger - teils sehr mäßiger - Gestaltung des Arbeitsumfeldes und den verschiedenen aus Dienstanweisungen, Gesetzen und Verordnungen resultierenden Verfpflichtungen ist es eben so angemessen!

    Und jetzt frag mal einen Kollegen der das ganze erst seit 3 Jahren macht und du wirst feststellen, dass ihm ca. 400-500 Euro fehlen....

  • Guten Tag Zusammen,


    da hier anscheined GfB-Kollegen/innen sind, die mehr 10 Euro die Stunde verdienen, möchte ich gern anfragen
    a) arbeitet ihr beim DRK als GfB?
    b) wieviele Dienste leistet ihr pro Monat?


    Denn mehr als 400,-- Euro ist ja nicht drin, es sei denn, es werden die üblichen Abgaben bei Überschreiten bezahlt.


    Danke für die Info.


    Gruß
    2071 :rtw:


  • Es gibt hierzu bislang keine konkreten Überlegungen. Vermutlich würde sich ein Mindestlohn im Rettungsdienst aber tatsächlich an der Pflege orientieren.
    Und ja, letztlich kommt es darauf an, zu welchen Beträgen die Tarifparteien ihre Zustimmung geben. Die Berufsverbände sind keine Tarifparteien, haben hier also kein Mitspracherecht, sondern können nur Position beziehen. Und unsere große Gewerkschaft, welche sich nun auch für einen Mindestlohn im Rettungsdienst stark macht, hat in den letzten Jahren zahlreichen Kürzungen zugestimmt. Das darf man ruhig erwähnen.


    Und das hat diese nicht nur im RD so gemacht, sondern über alle patientennahen Berufsgruppen im Gesundheitswesen.... Also egal ob RA, KP, oder Arzt.....


    @Ghandi:
    In den meisten Fällen wird um einen Mindeslohn von um die 7 bis 8 Euro diskutiert.......

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Und das hat diese nicht nur im RD so gemacht, sondern über alle patientennahen Berufsgruppen im Gesundheitswesen.... Also egal ob RA, KP, oder Arzt.....


    Ärzte haben im Gewerkschaftssektor auch eine starke Alternative. Und auch der Marburger Bund hat unter Montgomery nach dem ersten bundesweiten Streik gesagt, dass er sich für die Pflege ebenfalls öffnen wird...bis jetzt ist zumindest nix passiert in dieser Richtung.


  • a) Nein. Bei einer anderen großen HiOrg.
    b) Zwischen Null und sechs Schichten/Monat in diesem Jahr.
    c) Im Durchschnitt verdiene ich etwas mehr als 300 Euro/Monat über den GfB-Vertrag.


    J.

  • Zitat

    Auf Einladung der Bundestagsabgeordneten Jens Ackermann (FDP-Fraktion) und Lothar Riebsamen (CDU/CSU-Fraktion) trafen sich die Mitglieder der Unterarbeitsgruppe Finanzen, zu der auch der DBRD gehört, zur Novellierung des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) am 01.12.2011 in Berlin. Die Mitglieder berichteten von der Zusammenarbeit und der Berechnung der vermutlichen Kosten bei einer dreijährigen Ausbildung. Noch ist unklar, wer für die Kosten aufkommen wird. Der Referentenentwurf zur Novellierung des RettAssG soll offensichtlich im 1. Quartal 2012 den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses im Bundestag zugestellt werden. Eine Verabschiedung des neuen Berufsgesetzes könnte demnach im 4. Quartal 2012 erfolgen. Der 1. Vorsitzende des DBRD, Marco K. König, stellte noch einmal heraus, dass eine zeitnahe Novellierung des RettAssG absolut notwendig ist, um den jetzigen und zukünftigen Herausforderungen an den deutschen Rettungsdienst gerecht zu werden.


    Quelle

  • Was wird mit denen, die die 2 jährige Ausbildung durchlaufen haben? So wie ich zB.


    Hätte man damals, als das Gesetz neu entworfen wurde, gute Arbeit geleistet, hätte man das ganze Theater jetzt nicht nötig.

  • Was wird mit denen, die die 2 jährige Ausbildung durchlaufen haben? So wie ich zB.


    Was soll aus dir werden? Du bist und bleibst Rettungsassistent


    Hätte man damals, als das Gesetz neu entworfen wurde, gute Arbeit geleistet, hätte man das ganze Theater jetzt nicht nötig.


    Solche Stammtischparolen haben in einem Fachforum nichts zu suchen. Bitte formulier deine Kritik am aktuellen (22 Jahre alten) RettAssG in einer, einem Fachforum, angemessenen Art und Weise!

  • Was wird mit denen, die die 2 jährige Ausbildung durchlaufen haben?


    Ich wage die Prognose, dass es eine neue Berufsbezeichung geben wird (Notfallsanitäter?). Für Personen, die heute (und natürlich auch künftig) zur Führung der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent" berechtigt sind, dürfte es freiwillige Aufbauschulungen mit abschließender Prüfung geben.
    Langfristig sehe ich den heutigen RA nur noch auf dem Fahrersitz.

  • Ich wage die Prognose, dass es eine neue Berufsbezeichung geben wird (Notfallsanitäter?). Für Personen, die heute (und natürlich auch künftig) zur Führung der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent" berechtigt sind, dürfte es freiwillige Aufbauschulungen mit abschließender Prüfung geben.
    Langfristig sehe ich den heutigen RA nur noch auf dem Fahrersitz.


    Ich fürchte, dass es ohne eine Übergangsregelung (wieder) nicht klappen wird. Das ist zwar nicht ideal, was den Qualitätsanspruch angeht, ist aber pragmatisch, um den Bedarf zu decken. Es werden ja nach der Novellierung nicht schlagartig Tausende mit abgeschlossener reformierter Ausbildung vom Himmel fallen. Daher wird man als Rettungsassistent vermutlich schon noch ein paar Jährchen auf dem Beifahrersitz verbringen dürfen.


    J.

  • Ich wage die Prognose, dass es eine neue Berufsbezeichung geben wird


    Das gilt als ziemlich sicher.


    Für Personen, die heute (und natürlich auch künftig) zur Führung der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent" berechtigt sind, dürfte es freiwillige Aufbauschulungen mit abschließender Prüfung geben.


    Richtig, so ist es angedacht. Allerdings kann aktuell noch niemand sagen, wie das genau aussehen wird.


    Langfristig sehe ich den heutigen RA nur noch auf dem Fahrersitz.


    Sehr langfristig gesehen: ja. Der heutige RettAss könnte den heutigen RS auf dem Rettungswagen künftig komplett ersetzen.


    Ich fürchte, dass es ohne eine Übergangsregelung (wieder) nicht klappen wird.


    Damit das nicht falsch verstanden wird: Übergangsregelungen in den Rettungsdienstgesetzen bezüglich der Fahrzeugbesetzung, nicht im neuen Ausbildungsgesetz hinsichtlich einer Überleitung von heutigen RettAss zum neuen Berufsbild.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Damit das nicht falsch verstanden wird: Übergangsregelungen in den Rettungsdienstgesetzen bezüglich der Fahrzeugbesetzung, nicht im neuen Ausbildungsgesetz hinsichtlich einer Überleitung von heutigen RettAss zum neuen Berufsbild.


    Richtig, so wars gemeint.

  • Ich habe vor ab Mitte nächsten Jahres eine 2-jährige Ausbildung zum RA zu machen.
    Da fragt man sich jetzt aber, ob es sich überhaupt "lohnt", oder ob es vielleicht besser wäre, abzuwarten und dann die neue, 3-jährige Ausbildung zu machen. Andererseits wartet man dann vielleicht und es ändert sich eventuell ja doch nichts ;) Also doch die 2-jährige.... :hmm:

  • Ich habe vor ab Mitte nächsten Jahres eine 2-jährige Ausbildung zum RA zu machen.
    Da fragt man sich jetzt aber, ob es sich überhaupt "lohnt", oder ob es vielleicht besser wäre, abzuwarten und dann die neue, 3-jährige Ausbildung zu machen. Andererseits wartet man dann vielleicht und es ändert sich eventuell ja doch nichts ;) Also doch die 2-jährige.... :hmm:


    Ich würde an deiner Stelle meine Planung nicht davon abhängig machen, solange die Änderung nicht wirklich konkret ist.


    J.

  • Was soll aus dir werden? Du bist und bleibst Rettungsassistent



    Solche Stammtischparolen haben in einem Fachforum nichts zu suchen. Bitte formulier deine Kritik am aktuellen (22 Jahre alten) RettAssG in einer, einem Fachforum, angemessenen Art und Weise!

    Sorry, wenn ich nur meine Meinung zu diesem ganzen Theater sage.