In Bezug auf die Kompetenzfragen finde ich schade, dass man die Gelegenheit anscheinend nicht nutzen will oder kann, das Verhältnis zum HPG zu klären. Einerseits will man wohl eine Ausnahme davon regeln, was mit dem interessanten Begriff der "inzidenten Rechtsgrundlage" etwas verschämt umschrieben wird. Andererseits liest es sich so, als sollten die Regelungen über den rechtfertigenden Notstand wie bisher gelten sollen. Dazu schafft man die Klausel über ärztliche Leiter, die weitere Unklarheiten produzieren wird.
Meine Meinung zum Thema ÄLRD aus einem Parallelthread: Gehen PHTLS und DGU getrennte Wege?
J.