Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Lieber Oliver,


    verzeih mir, ich zweifele dein Leseverständnis an, wenn du das Thema wirklich gelesen hast. Aber glaubst du allen ernstes, dass man in dem zusätzlichen Ausbildungsjahr nur Singen und Klatschen durchnimmt? Mal abgesehen davon, dass die Einstiegsvoraussetzung höher ist und man die Kategorie des Berufs ändert (Heilberuf statt Heilhilfsberuf) usw usf. Lies das Thema hier einfach mal wirklich und bitte diesmal so, dass zumindest die Grundlagen auch verstanden wurden. Das wurde nun wirklich alles hier schon diskutiert.


    Das geht auch ohne persönliche Angriffe, oder?

  • Ich lehne mich jetzt mal ganz ganz weit aus dem Fenster......................


    aber beim Lesen der gesammelten Werke (natürlich meine ich Beiträge) erschleicht sich mir irgendwie der Eindruck, dass es möglicherweise gerade die recht "frischen RettAss" sind, die jetzt schon eine strikte Haltung der Ablehnung bereits nur zum Entwurf des Notfallsanitätergesetzes eingenommen haben.


    Ich habe mir sicherlich zu dem ein oder anderen Punkt des Entwurfs meine (vielleicht negativen) Gedanken gemacht, werde aber erst einmal in aller Ruhe auf die genaue Ausformulierung eines dann verabschiedeten Gesetzes warten. Und dann bin ich vor allem gespannt, auf mögliche Inhalte einer Ergänzungsausbildung und der Prüfungen.


    Und wie schon öfters durch viele verschiedene User hervorgehoben: es muss niemand NFS werden! Es steht jedem frei, RettAss auf Lebenszeit zu bleiben. Aber dann bitte nicht irgendwann anfangen zu jammern, wenn mal in ferner Zukunft der RettAss nur der Hilfsarbeiter auf dem Auto ist und evtl. weniger Geld verdient als der NFS. Und ich bin ganz entschieden für eine Prüfung, die jeder der sich den NFS anerkennen lassen will und gegen eine Überleitung ohne Erbringung irgendeiner Leistung (und ich meine jetzt keine monetäre Leistung ;) .


    Grüße

  • aber beim Lesen der gesammelten Werke (natürlich meine ich Beiträge) erschleicht sich mir irgendwie der Eindruck, dass es möglicherweise gerade die recht "frischen RettAss" sind, die jetzt schon eine strikte Haltung der Ablehnung bereits nur zum Entwurf des Notfallsanitätergesetzes eingenommen haben.

    Hier ging es m.W.n vorallem um die Überleitungsvorschriften, die dieser Personengruppe eklatante finanzielle (Wir sprechen hier bei 6 Monaten von fünfstelligen Beträgen wenn man es aus eigener Tasche finanziert) und arbeitsmarktbezogene Einbußen/Nachteile erbringen würden.


    Der DBRD hat dieses Problem in seiner Stellungnahme m.M.n ausreichend gewürdigt, sodass ich mir sicher bin, dass die Expertenkommision über die weitreichenden Folgen nachdenken wird!

  • Anscheinend ist der Punkt nun auch bei mir erreicht :D


    700 Beiträge in 18 Tagen allein in diesem Thread sind ja auch ne Menge Lesestoff.
    Ich finds im Prinzip ganz gut, dass es hier mal wieder ein "echtes" Thema gibt, das auch kontrovers diskutiert werden kann. Endlich mal wieder Stimmung in der Bude. Schön wärs natürlich, wenn man nicht unnötig oft die Sachebene zugunsten der Emotionalität verlassen würde...


    J. :)

  • Ich bezweifle, dass sich da ein wirklich neues Berufsbild ableiten lässt.


    Also wenn ich es richtig verstanden habe ändert sich ja an dem Ausbildungsziel im Grunde nichts.
    Der RA wie der NotSan sind dazu da, lebensrettende Maßnahmen einzuleiten, den Patienten transportfähig zu machen, zu stabilisieren usw. um ihn dann einem Arzt vorzuführen. Ob man die Art und Form der Maßnahmen nun über §34 oder das Notfallsanitätergesetz oder Notkompetenz oder was auch immer ableitet bzw. rechtfertigt spielt ja primär ersteinmal keine wesentliche Rolle.


    Wenn im Zuge der neuen Ausbildung natürlich Inhalte unterrichtet werden, die vorher nicht unterrichtet wurden und wesentlich dazu beitragen, das eigentlich durch beide Ausbildungen definierte Berufsziel zu erreichen, dann mag eine entsprechende spezielle Weiterbildung im ideellen Sinne ja gerechtfertigt sein.


    Oder übersehe ich etwas ? Bin auch schon etwas müde.






    Zwar etwas OT, aber zur Rechtssicherheit des Johannes ein paar Zitate:


    "In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln."


    (Bundesverfassungsrichter
    außer Dienst Professor Willi Geiger, Karlsruhe, in einem Beitrag in der
    "Deutschen Richterzeitung" 9/1982)


    "Ich bin selbst ein deutscher
    Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht noch einmal
    entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. Die deutschen Richter
    machen mir Angst."


    ( Professor Dieter Huhn in "Richter in
    Deutschland", 1982 zitiert nach "Dieter Huhn in memoriam" von Professor
    Dr. Eckhart Gustavus, Berlin NJW 2000)


    â??Ich wage nach einem
    langen Berufsleben in der Justiz, wenn ich gefragt werde, den Ausgang
    eines Prozesses nur noch nachdem im ganzen System angelegten Grundsatz
    vorauszusagen: Nach der Regel müßte er so entschieden werden; aber nach
    einer der vielen unbestimmten Ausnahmen und Einschränkungen, die das
    Recht kennt, kann er auch anders entschieden werden. Das genaue Ergebnis
    ist schlechthin unberechenbar geworden.


    Allenfalls kann man mit
    einiger Sicherheit sagen: Wenn du meinst, du bekommst alles, was dir
    nach deiner Überzeugung zusteht, irrst du dich. Ein der Entlastung der
    Gerichte dienlicher Rat könnte bei dieser Lage der Dinge sein: Führe
    möglichst keinen Prozeß; der außergerichtliche Vergleich oder das
    Knobeln erledigt den Streit allemal rascher, billiger und im Zweifel
    ebenso gerecht wie ein Urteil. Das heißt in allem Ernst: Unter den in
    der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten
    Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär."


    (Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger, Deutsche Richterzeitung", 9/1982, S. 325)


  • Oder übersehe ich etwas ? Bin auch schon etwas müde.


    Ja.
    In der Ausbildung zum Notfallsanitäter werden Inhalte vermittelt, die in der Ausbildung zum Rettungsassistenten auch schon vermittelt wurden.
    In der Ausbildung zum Rettungsassistenten werden Inhalte vermittelt, die in der Ausbildung zum Rettungssanitäter auch schon vermittelt wurden.
    In der Ausbildung zum Rettungssanitäter werden Inhalte vermittelt, die in der Ausbildung zum Sanitätshelfer auch schon vermittelt wurden.
    In der Ausbildung zum Sanitätshelfer werden Inhalte vermittelt, die im Erste-Hilfe-Kurs auch schon vermittelt wurden.
    Dennoch sind das alles verschiedene Ausbildungen.


    Oder hast du dich beim RettAss-Examen geweigert, den Puls zu tasten und den Blutdruck zu messen, weil das in deinem Sanhelferkurs 1992 auch schon mal dran war und sogar geprüft wurde?


    J.


    Jetzt aber endgültig: Gute Nacht!

  • Wir können natürlich alle Jubeln und Applaudieren und sagen:"Jaaa, die kommende Novellierung zum RettAssG" ist super toll!

    Zitat

    Es geht doch ganz stumpf darum, aus dem Ausbildungsberuf eine geregelte dreijährige Ausbildung zu machen,

    Richtig, die Aufwertung von einer Hilfskraft zur Fachkraft.


    Ganz stumpf .....das ist eine gute Sache, da brauchen wir gar nicht drüber diskutieren.


    Die grundlegende Frage, die auch von Oliver und anderen Kritikern allerdings aufgeworfen wird, ist schlicht warum es dazu gekommen ist? Und hier scheine ich wie manch anderer Kollege im Forum dann irgendwie unter massiven Wahrnehmungsstörungen zu leiden. Gerade die Diskussion in diesem Forum: "Analgesie durch nichtärztliches Personal" macht es doch deutlich mit welchen Abwertungen der jetzige Rettungsassistent zu kämpfen hat. Ein Haupttenor hier war doch die nichtausreichende Ausbildung der heutigen Rettungsassistenten. Weitere Punkte waren die vorsichtig gesagt: "gefühlte Rechtsunsicherheit", der derzeitige Notarztmangel in einigen Rettungsdienstbereichen, der zu Versorgungsengpässen führte.

    Zitat

    ...bestimmte Fehler des RettAssG nicht zu wiederholen und ein zukunftsfähiges Berufskonzept zu entwickeln

    Sämtliche begleitenden Fragen, die mit einer Aufwertung des Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter einhergehen konnten bis dato und dies nach all den Jahren nicht ansatzweise befriedigend geklärt werden.


    1. Kompetenzerweiterung?
    2. zukünftige Besetzung der Rettungsmittel? Änderungen in den jeweiligen LRDG?
    3. Gehaltsstruktur?


    Ist dies nicht noch ein größerer Fehler, als diese, die 1989 wohl begangen wurden? Denn gerade die von mir o. g. Punkte werden wesentlich heftiger umkämpft werden als die bloße Novellierung zum RettAssG. Diese betreffen dann nämlich die anderen und ebenfalls wesentlichen Komponenten im deutschen Rettungswesen. Gelingt es aber nicht die Strukur im Rettungswesen wirklich nachhaltig zu ändern, wird nur erreicht, das es zukünftig eine weitere nichtärztliche Hierachiestufe geben wird, die letztendlich ob sie will oder nicht mit den selben Problemen der heutigen Rettungsassistenten zu kämpfen hat. Wenn dann nach der Sinnhaftigkeit dieses Unterfangen nachgefragt wird, sollte man die nicht grade üppigen Löhne der Rettungsassistenten im Auge haben, die bei einer Nachschulung zum Notfallsanitäter evtl. noch ein hohes Maß an finanzieller und zeitlicher Eigenleistung hierfür erbringen müssen.


    Nochmals, es ist unbekannt was uns die Zukunft mit dieser Novellierung bringen wird. Da es für viele Kollegen um ihr tägliches Brot geht, die Versorgung ihrer Familie, halte ich es für nicht sehr ratsam, ihre Kritik mit einfach blöden Sprüchen niederzuschreiben. Hier darf ich vor allem Dich mal ansprechen, verehrter Jörg. Soweit ich weiß, verdienst Du deine Brötchen mit einem anderen Job.


    Kurz gefaßt, die entscheidende Kritik ist nicht die Novellierung an sich, sondern das es nicht gelungen ist, die mit der Novellierung einhergehenden Fragen nachhaltig zu klären und auch hier zukunftsweisende politische Entscheidungen auf den Weg zu bringen.


  • Ideen gibt es schon, jedoch wurde in der DBRD-Stellungnahme dem Gesetzgeber bewusst offen gelassen, wie er diese ausgestaltet. Fakt ist, dass es eine Anerkennung ohne Prüfung, wie es z.B. die ver.di-Landesfachkommission RLP gerade fordert, nicht mehr geben darf.


    Wenn man bewusst etwas offen lässt, darf man sich aber auch nicht wundern, wenn das Ergebnis anders ausfällt wie man sich das gewünscht hätte. Daher kann es hilfreich sein, seinem Diskussionspartner schon mögliche Lösungen schmackhaft zu machen. Das es keine automatische Überleitung geben soll kann ich nachvollziehen, dieses war aber auch nicht Ziel meines Beitrages.


    Ich freue mich für eine Weiterentwicklung meines Berufsbildes, da auch ich dieses für notwendig halte. Skeptisch stehe ich diesem jedoch gegenüber! Ich persönlich habe keine Angst mich einem Lehrgang und (in meinem Fall nur) einer Prüfung zu stellen. Während Auszubildende eine Vergütung erhalten und für die Ausbildung frei gestellt werden, ist bisher noch unklar, wie dieses bei den jetzigen RettAss erfolgen soll. Solange keine entsprechende Gesetzgebung oder Verordnungen niedergeschrieben wurde, solange wird ein Arbeitgeber sich nicht für die Weiterbildung ihrer RettAss einsetzen, so das ich die Befürchtung vieler Kollegen hier, wovon ich mich nicht ausschließe, gut nachvollziehen kann. Die Befürchtung, dass wieder einmal mit privaten Vermögen und Zeit dafür gerade gestanden werden muss, gerade weil man ja nur 5 Jahre Zeit hat. Es ist ja durchaus bekannt, wie lange die Ländergesetzgebung i.d.R. braucht, um neue Dinge umzusetzen. Da sind 5 Jahre schnell Geschichte! In meinem Bundesland dauerte es fast 18 Jahre, bis der Rettungsassistent erstmalig im LRettDG überhaupt erwähnt wurde! Erst dann bestand ein gesetzlicher Zwang, RettAss auf Rettungsmitteln einzusetzen! Kollegen, die ihre Tätigkeit in Gefahr sehen, als egoistisch zu bezeichnen, wie es im Forum schon passiert ist, finde ich nicht als zielführend, da ihre Reaktion verständlich ist. Gemäß der Bedürfnishierarchie ist es normal, dass der Mensch zuerst an seine eigene Sicherheit und soziale Stellung bzw. Aufgabe denkt (z.B. Familie, usw.), bevor er sich Gedanken um den Nutzen am Patienten macht. Daher ist dieses mMn ein enorm wichtiger Punkt der das Rettungsfachpersonal bewegt, was wieder ein Grund ist, warum ein Berufsverband solche Interessen verfolgen sollte.


    Auch wenn ich nun Kritik übe, ich hoffe Du empfindest diese als sinnvoll, denn böse ist sie nicht gemeint, so lasse Dich doch trotzdem nicht von Deiner Arbeit im Berufsverband entmutigen. Denn wichtig ist diese! Aber wichtige Tätigkeiten bekommen auch mal Gegenwind - das weiß ich selbst nur zu gut!


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Und wie schon öfters durch viele verschiedene User hervorgehoben: es muss niemand NFS werden! Es steht jedem frei, RettAss auf Lebenszeit zu bleiben. Aber dann bitte nicht irgendwann anfangen zu jammern, wenn mal in ferner Zukunft der RettAss nur der Hilfsarbeiter auf dem Auto ist und evtl. weniger Geld verdient als der NFS. Und ich bin ganz entschieden für eine Prüfung, die jeder der sich den NFS anerkennen lassen will und gegen eine Überleitung ohne Erbringung irgendeiner Leistung (und ich meine jetzt keine monetäre Leistung

    Ich glaube es geht den Kollegen gar nicht so sehr um eine komplikationslose Überleitung, sondern eher darum, dass es aufgrund anderer Verpflichtungen schwierig ist, privates Vermögen und Zeit aufzubringen um sich zum NotSan zu qualifizieren. Wie die Kostenträger und Arbeitgeber auf eine von Arbeitgeberseite bzw. Kostenträger finanzierte Weiterbildung, ohne entsprechenden Zwang (z.B. durch die LRettDG o.ä.), reagieren, kann sich doch schon jeder selbst beantworten! Daher tut man diesen Kollegen mit Deiner Aussage unrecht!


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • An welcher Stelle im Gesetz taucht eigentlich der Begriff des Heilberufs auf?


    Der Begriff "Heilberuf" taucht 9 mal im Referentenentwurf auf, allerdings nur in der Gesetzesbegründung. Die wichtigsten Passagen:


    Seite 20:


    "Der Bund hat hieran Anteil, soweit es um die Zulassung zum Heilberuf des Notfallsanitäters
    geht, der dazu beitragen soll, die Versorgung der Bundesbürger auf dem aktuell hohen
    Niveau auch in Zukunft sicherzustellen."


    Seite 24:


    "IV. Gesetzgebungskompetenz
    Das Gesetz wird mit Ausnahme des Artikels 1 Abschnitt 3 und 6 auf die Kompetenznorm
    des Artikels 74 Absatz 1 Nummer 19 GG gestützt, die dem Bund eine konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis
    für die Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen zuweist.
    Der Beruf des Notfallsanitäters erfüllt die Anforderungen des Begriffs der anderen Heilberufe
    im Sinne des Artikels 74 Absatz 1 Nummer 19 GG"


    Ich habe allerdings den Eindruck, dass der verfassende Referent hin und wieder die Abgrenzung der Begriffe "Heilberuf" und "Heilhilfsberuf" verschludert. Dennoch freue ich mich natürlich über die Wortwahl ;-)

  • Wenn im Zuge der neuen Ausbildung natürlich Inhalte unterrichtet werden, die vorher nicht unterrichtet wurden und wesentlich dazu beitragen, das eigentlich durch beide Ausbildungen definierte Berufsziel zu erreichen


    Es ist doch - Entschuldigung - beinahe völlig offensichtlich, dass eine auf drei Jahre angelegte Berufsausbildung breiter und / oder vertiefter angelegt ist als eine zweijährige (die sogar nur zur Hälfte aus Unterricht besteht). Dafür ist gleichgültig, ob ein Notfallsanitäter am Ende "mehr darf" als ein Rettungsassistent. Ich finde es verkürzt, die Veränderung der Ausbildung allein daran messen zu wollen, ob ein Notfallsanitäter hinterher irgendwas in einen Patienten stecken oder spritzen darf - in der Hinsicht wird sich in der Tat mutmaßlich wenig gegenüber dem status quo verändern, aber der Beruf des Rettungsfachpersonals wird zumindest von der hier als Forumselite abqualifizierten Truppe nach meiner Beobachtung fast am wenigsten durch das Vornehmen heilkundlicher Maßnahmen definiert.


    Zwar etwas OT, aber zur Rechtssicherheit des Johannes ein paar Zitate:


    Es ist zwar etwas OT, aber pauschale Justizkritik ist genauso falsch wie pamphlethafte Ärzteschelte. Im Übrigen empfiehlt es sich gelegentlich, den Werdegang der Personen zu hinterfragen, die man als Gewährsmann heranziehen möchte; bei allen Unwägbarkeiten zeigt sich dann, dass manche Menschen auch nach bemerkenswerter Karriere vor dem Äußern mancher Sentenzen Anlass hätten, in Demut den Balken im eigenen Auge zu betrachten.

  • Ich habe allerdings den Eindruck, dass der verfassende Referent hin und wieder die Abgrenzung der Begriffe "Heilberuf" und "Heilhilfsberuf" verschludert.


    Die Verwendung des Begriffs ist mir auch aufgefallen, erklärt sich aber vermutlich recht einfach daraus, dass Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG - die kompetentielle Grundlage für den Entwurf - von der "Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen" spricht. Das war auch schon vor der Föderalismusreform so, also wird auch der Rettungsassistent in der verfassungsrechtlichen Diktion ein Heilberuf gewesen sein (so zumindest Oeter, in: v. Mangoldt / Klein / Starck, Das Bonner Grundgesetz, Band 2, 4. Aufl. 2000, Art. 74, Rn. 173).


    Dennoch freue ich mich natürlich über die Wortwahl ;-)


    Die Freude sei Dir gegönnt, ableiten kann man aber aus der Begrifflichkeit nichts.

  • Es wird zwar gerade totales OT, aber ich möchte zumindest ganz kurz darauf eingehen:



    Das höre ich nicht zum ersten Mal. Allerdings bin ich da nach wie vor anderer Auffassung, denn meine Sichtweise ist folgende: im deutschsprachigen Raum gibt es keine Plattform zum Thema Rettungsdienst, auf der ich eine derart hohe Qualitätskontrolle habe wie hier bei rettungsfachpersonal.de. Wenn "elitäre Leute" bedeutet, dass wir hier einen anderen Standard als die Kommentare beim SK-Verlag, bei diversen Rettungsdienstforen oder rettungsdienst.de hinkriegen, dann bin gerne elitär.


    Wobei mein Eindruck der ist, dass die Teilnehmer dieses Forums überdurschnittlich interessiert und motiviert sind - Aber in der Regel nicht den durchschnittlichen Rettungsdienst`ler repräsentieren. Die Progressivität, die hier zu spüren ist, egal in welchen Diskussionen, die gibt es in diesem Ausmaß da draußen nicht.
    Deswegen sollte das Forum nicht den Anspruch haben repräsentativ für den deutschen Rettungsdienst`ler zu stehen oder gar zu sprechen.

  • Mir geht es ja ähnlich, wie einigen anderen Vorautoren - nämlich nichts (oder nur wenig) an. Dennoch scheint mir hier ein gewisser Klärungsbedarf, insbesondere, da eine dreijährige Ausbildung nicht ganz unbekannt ist. Grundsätzlich habe ich durchaus an dem Entwurf, wie auch an den Äusserungen von DBRD und VERDI teilweise meine Bedenken und vermisse einige Dinge. Hier wäre z.B. das Eintrittsalter, welches nicht festgelegt ist. Oder natürlich die bis dato ungeklärte Frage nach den Kosten für ein Überleitungsverfahren.


    Also wenn ich es richtig verstanden habe ändert sich ja an dem Ausbildungsziel im Grunde nichts. Der RA wie der NotSan sind dazu da, lebensrettende Maßnahmen einzuleiten, den Patienten transportfähig zu machen, zu stabilisieren usw. um ihn dann einem Arzt vorzuführen.


    Ja ... es ist die Aufgabe eines jeden Rettungsdienstes den Patienten transportfähig zu machen, zu stabilisieren und einem Arzt vorzuführen. Egal wo auf der Welt und egal, ob als Einsatzkraft eine Hausfrau der luxemburgischen Protection civile mit einer Woche Kurs oder eines niederländischen Ambulanzpflegekundigen mit rund 7 Jahren Ausbildung an der Einsatzstelle aufschlägt.


    Rettungsdienst ist nichts anderes als Luft und Wasser, viel mehr braucht es zunächst einmal nicht und geben wir noch Morphium und Adrenalin dazu, könnte man die meisten Notfälle bereits beherrschen.


    Damit kann sich doch an einem Ausbildungsziel gar nichts ändern, es beschreibt die Aufgabe eines Mitarbeiters im Rettungsdienst, egal ob studiert oder nicht.


    Erst KTW als 2ter (Patientenerfahrung) und 1ter (Fahrerfahrung), dann RTW als dritter und wenn er sich fit genug zeigt auch mit erfahrenen Kollegen als 2ter. Beim einen dauert das länger, beim anderen kürzer...
    Eine feste Zeit einzuplanen halte ich für weniger sinnvoll.


    Eine klar strukturierte Ausbildung (falls sie denn so käme) darf feste Zeiten verlangen. Wer nicht in der vorgegebenen Zeit bestimmte Ziele erreicht, fällt durch die Maschen. Damit bietet eine Novellierung auch endlich eine nachvollziehbare Ausbildung.


    Natürlich sollte der RA in der Lage sein zu erkennen, ob ein Arzt hinzugerufen werden muß. In der Praxis läuft das aber darauf hinaus, daß bei grenzwertigen Fällen oft sicherheitshalber der NA angefordert wird: Als ein Vorgehen bei dem ein höherer Aufwand in Kauf genommen wird, um qualifikationsbedingte Schwachstellen zu umgehen. Daraus folgt, daß der normale RA im Zweifelsfall nicht wirklich zu einer einwandfreien Einschätzung in der Lage ist, sonder - überspitzt - mit Pi * Daumen + Glück arbeitet.


    Wenn diese Aussage so stimmt - vielleicht habe ich das Ironie-Schild auch übersehen, wird eine 3-jährige Ausbildung dem Mitarbeiter die Chance geboten (zugegeben hängt dies von den Details ab) genau diese "qualifikationsbedingten Schwachstellen" abzubauen.


    Wenn ich die Praxis der RettAss-Ausbildung betrachte, so ist es oft so, dass erst in den letzten 3 Monaten, Notfalleinsätze durch den Praktikanten geleitet werden. Vorher arbeiten sie in assistierenden Funktion. Durch die Verlängerung der Ausbildung besteht die Möglichkeit, dass der Praktikant länger, evtl. ein ganzes Jahr, Einsätze aller Schwierigkeitsgrade leitet, unter Aufsicht eines Praktikumsbegleiter oder des Notarztes.


    Noch schöner und auch schon da gewesen. "Wir könnten schon losfahren, müssen aber noch 15 min. auf den Notarzt warten, weil die Stroke nur eine Anmeldung durch einen Doktor akzeptiert".


    @ Securo: Nicht nur schon dagewesen, so ein Zuweisungsverfahren gibt es bei uns und es wird regelmäßig auf die Einhaltung seitens der ÄL hingewiesen.


    Ob solche Auswüchse mit einer dreijährigen Ausbildung verschwinden werden, kann natürlich niemand sagen. Allerdings besteht die Chance, dass durch die Neuregelungen endlich auch ein anderes "Miteinander" entsteht. So etwas ist natürlich nicht mit einem Berufsbildungsgesetz durchzusetzen. Jedoch zeigt die Realität, dass mit profunder Ausbildung und dem entsprechenden Selbstverständnis der Berufsgruppe, diese Schnittstellenproblematiken abgebaut werden und sich Berufe innerhalb der Hierarchien neu positionieren.


    Welche inv. Maßnahmen im einzelnen gemeint sind wird der Stand der Bezugswissenschaften und ggf. die APO und regeln. Auch wird es ja weiterhin den rechtfertigenden Notstand geben, da ja auch heute viele RettAss durch Kurse oder Not, Kompetent geworden sind und diese nicht durch Novelle verlieren werden.


    Eine Erweiterung von Kompetenzen kann nur die Folge eine Novelle sein. Wie ein geschätzter Kollege mal sagte: â??im schlimmsten Falle bleibt es wie es istâ??. Ob man künftig nur Droperidol spritzen, eine Analgo-Sedierung durchführen oder aber eine vollständige medikamentöse Therapie durchführt bis zum Eintreffen des selbstverständlich nachgeforderten Norarztes, nach international anerkannten Regeln und entsprechend der Indikation, kann seriös noch keiner sagen.

  • Meine Argumentation war lediglich: Wenn der Notfallsanitäter nichts anderes ausführt als viele Rettungsassistenten aktuell auch, mit welcher Begründung kann man dann eine Weiterbildung und eine weitere Prüfung begründen ?


    Ich hoffe diese Frage wurde dir ausreichend erklärt.



    1. Kompetenzerweiterung?
    2. zukünftige Besetzung der Rettungsmittel? Änderungen in den jeweiligen LRDG?
    3. Gehaltsstruktur?


    zu 1: Vermutlich ja
    zu 2: das liegt an den Ländern und kann nicht durch den Bund festgelegt werden
    zu 3: Sache der Gewerkschafte und nicht die eines Ausbildungsgesetzes


    Und jetzt möchte ich dich nochmal auf deine fehlende Diskussionskultu hinweise, da du meine Frage immer noch nicht beantwortet hast.

  • @ Maverick


    nun zur anscheinend fehlenden Antwort:

    Zitat

    Zitat Mütom
    Da die Möglichkeit besteht, das wir finanzielle und zeitliche Einbußen
    hinnehmen werden, damit wir uns eben auf den Stand des Notfallsanitäters
    bringen, hat die Folge, das die Kollegen dann zumindest diesem
    Ausbildungsstand auch gerecht werden wollen.

    Damit wollte ich nur zum Ausdruck bringen, das wenn ich schon eine dreijährige Ausbildung absolviere, bzw. im Rahmen der noch zu erarbeitenden Überleitungsvorschriften zum einen möglicherweise viel Geld und erhebliche Freizeit opfere, um die Notfallsanitäterurkunde zu erhalten, dann sollten zum einen dementsprechend die Ausbildungsinhalte und Prüfungsinhalte eine höhere Qualität als die jetztigen Rettungsassistentenprüfungen haben und das erlernte bzw. das aufgefrischte Wissen sollte dann auch in der Praxis umgesetzt werden können. Dies kann ich aber derzeit noch nicht erkennen, da die Handlungsmöglichkeiten in Material und Anweisungen vom ÄLRD vorgegeben werden. Jetzt verständlicher?

  • Jetzt verständlicher?


    Ja!


    möglicherweise viel Geld und erhebliche Freizeit opfere, um die Notfallsanitäterurkunde zu erhalten, dann sollten zum einen dementsprechend die Ausbildungsinhalte und Prüfungsinhalte eine höhere Qualität als die jetztigen Rettungsassistentenprüfungen haben


    Ich sehe das al sicher an, denn natürlich wird in der Prüfung das fehlende Wissen zwischem RA und NFS abgeprüft werden.


    und das erlernte bzw. das aufgefrischte Wissen sollte dann auch in der Praxis umgesetzt werden können. Dies kann ich aber derzeit noch nicht erkennen, da die Handlungsmöglichkeiten in Material und Anweisungen vom ÄLRD vorgegeben werden.


    .
    Wieso kannst du dein Wissen nicht Anwenden weil dein ÄLRD SOP bzw das Material vorgibt?
    Ein RA kann doch sein mehrwissen ggü einem RS jeden Tag anwenden und das obwohl Sie beide die selbe Ausrüstung und die selben SOP vom selben ÄLRD haben.