Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Hi!

    Zugegeben, es hat ein paar Sekunden gedauert, bis es "klick" gemacht hat...aber...ja,

    bei mir noch nicht.... ?-(
    was mir die ganze Zeit durch den Kopf geht-wo steht in dem Entwurf zum Beispiel was von Notfallnarkose?
    Im GesEntwurf unter §4 1. ....entscheiden über die Notwendigkeit einen Notarzt...
    Alles einfach wieder so gedreht wie man es gebrauchen kann.
    Und das vom DRK verstehe wer will...ich nicht.
    Grüsse

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Gastrologie?
    Gastronomie?


    ...das kommt davon, wenn man zwischen Tür und Angel auf dem Handy rumtippt...

    bei mir noch nicht.... ?-(


    Sagen wir es mal so: Die BÄK bemüht sich (wie teilweise andere Verbände auch), die schlimmsten Schreckensszenarien an die Wand zu malen & schreibt dem zukünftigen Notfallsanitäter dabei gedanklich (teilweise vollkommen fiktive) Kompetenzen zu, welche quasi vom eigenverantwortlichen Einsatz der Herz-Lungen-Maschine bis zum neurochirurgischen Eingriff reichen. In Anbetracht dieser Stellungnahmen dürfte es für die entsprechenden Verbände sehr, sehr schwierig werden, später noch in andere Richtungen zu argumentieren, sofern dass Gesetz in weitgehend unveränderter Form verabschiedet wird. Entweder ist man seitens der Ärzteverbände übertrieben "siegessicher" - oder die ganze Kampagne ist unter berufspolitischen Gesichtspunkten nicht wirklich gut durchdacht. Man ist jetzt in einer Position, in der man zukünftig eigentlich nur noch darauf beharren kann, dass grundsätzlich ein NA zu jedem Notfallpatienten nachalarmiert wird (...ein Problem, dass sich m.E. früher oder später von selbst lösen wird, wenn nicht mehr genügend Ärzte zur Verfügung stehen...); die grundsätzliche Handlungskompetenz des Notfallsanitäters bis zum Eintreffen des Arztes können BÄK & Co. jetzt aber kaum mehr glaubwürdig bestreiten. Schließlich werden sie nicht müde zu betonen, dass der NotSan auf Basis des gegenwärtigen Entwurfes Thoraxdrainagen legen & Narkoseeinleitungen durchführen darf. Wenn das Gesetz also in der gegenwärtigen Form verabschiedet wird - wer soll dann noch glaubwürdige Stellungnahmen verfassen können, welche auf eine Kompetenzbeschränkung für den NFS abzielen? Die BÄK ganz sicher nicht ;-)

  • Wenn das Gesetz also in der gegenwärtigen Form verabschiedet wird - wer soll dann noch glaubwürdige Stellungnahmen verfassen können, welche auf eine Kompetenzbeschränkung für den NFS abzielen? Die BÄK ganz sicher nicht


    Sicher, dass Du da nicht etwas zu viel in die Stellungnahme hineininterpretierst?


    Ich verstehe die Anmerkungen so, dass nach dem Wortlaut des Entwurfs Tätigkeiten gestattet sein könnten, die aus Sicht der BÄK aufgrund der Ausbildung nicht von Notfallsanitätern geleistet werden könnten. Das kann man auch in Zukunft ohne weiteres vertreten, denke ich.

  • Kann man. Man kann aber nun nicht mehr behaupten, dass das nichtärztliche Personal nicht zur Vornahme bestimmter Tätigkeiten befugt sei. Wie die BÄK meine Fachkompetenz bzw. jene meiner Kollegen einschätzt, ist mir gelinde gesagt ziemlich egal.

  • Also ich bin irgendwie hoch erfreut, was die Thematik angeht...


    Sehe das irgendwo doch relativ optimistisch. Die Ärzteverbände machen sich mittlerweile in vielen ihrer Stellungnahmen lächerlich, wenn sie an Kompetenzen des Rettungsdienstpersonals zweifeln. Find ich also Super, denn dies bestärkt die Gegenseite, nämlich das WIR kompetent genung sind, um vielerlei auch ohne Doktor auszukommen...


    Sicher brauch das Alles noch viel Zeit, bis wir an dem Punkt angekommen sind, wo wir hin wollen/sollten... Aber das Berufsbild wird kommen!!


    Für mich erscheint die derzeitige Entwicklung das erste Mal in dem ganzen Prozedere, seit der Anhörung 04.Juli-2007, den richtigen Weg einzuschlagen. Ich kann mich dem Änderungswunsch des Bundesrates (Die Notfallsanitäterin und der Notfallsanitäter sind befugt, bei der Durchführung von Maßnahmen im Notfalleinsatz im Sinne des § 4 Absatz 2 die Heilkunde bis zum Eintreffen...)
    nur anschließen. Dies ist meiner Auffassung nach der richtige Weg...


    Wenn man hier die Grundlage schafft, mit der Ausübung Heilkunde... --> Dann kann man im Nachhinein in einer sich rezidiv-aktualisierenden Berufsverordnung durch den GBA (Gemeinsamer Bundesausschuss) den Umfang der Maßnahmen bundeseinheitlich regeln. Dies wird in ähnlicher Weise ja auch von dem Hochschul-Sacherverständigen Niehues anvisiert.


    Es scheint momentan die sinnvollster aller Lösungen zu sein, dem GBA die Verantwortung für einen modernen Rettungsdienst zu geben. Das wäre dann Erstmals, die Chance, das nicht-ärztliches Personal über unseren Tätigkeitsumfang entscheidet... --> Da der GBA sich nunmal aus den Zahlungsparteien zusammen setzt und somit die Kompetenz-Rangelei hier nicht mehr an erster Stelle stehen wird!! (Natürlich gibt es dort auch ärztliche Fachberater, aber ich denke der Schwerpunkt wird dort eher auf das Kostensystem gesetzt.)


    Wir brauchen eine sinnvolle Lösung für das Rettungsystem in Deutschland. Und nicht Eine, welche sich auf das Behandlungsmonopol der Ärzte beruft...


    Es ist, meiner Auffassung nach, schlichtweg kein Platz mehr für die altmodische Denkweise vieler Ärzte. Die Gesundheitswirtschaft ist zweifelsohne im Wandel und somit brauchen wir moderne und innovative Lösungen für unsere Probleme.


    Und wenn wir beispielsweise eine bundeseinheitliche Berufsverordnung durch den GBA bereits hätten, dann hätten wir in ganz Deutschland eine gleichbleibende Versorgung (Qualität) in der Notfallmedizin. Das is das, was meiner Auffassung nach, bei den Ärzten durch die Behandlungsfreiheit eingeschränkt ist bzw. nicht vorhanden ist, da jeder seinen eigenen Kram macht...


    Der Rettungsassistent leistet auch heute schon einen gleichbleibenden Prozess am Patienten, nämlich die Reanimation anhand des aktuellen ERC Algorythmus. Dies ist beispielsweise ein Prozess, der nicht all zu selten durch einen Notarzt, welcher sich meist nicht jedes Jahr neu darauf zertifizieren lässt, durch seine Behandlungsfreiheit und teilweise dem Drang zur sofortigen algorythmus-abweichenden Intubation unterbrochen wird. Dies spricht meiner Auffassung nach schon heute eindeutig für eine Qualität unserer Berufsgruppe, welche es schafft sich an Leitlinien und Algorythmen zu halten.
    Schade lieber Herr Sefrin, dass Sie das nicht sehen wollen!!!


    Es gibt und es wird scheinbar auch weiterhin keinen erlernten Facharzt für Notfallmedizin (welcher den Umgang mit Notfallpatienten unter Verwendung der Ausstattung eines Rettungsfahrzeuges Typ C DIN EN 1789 beherrscht) geben, weswegen meiner Meinung nach auch beispielsweise die Versorgung vieler traumatologischer Patienten weiterhin oftmals besser "ohne" Arzt funktionieren wird als "mit".


    Aber zurück zu meiner eigentlichen Aussage...


    Ich denke WIR haben den großen Vorteil, dass im Gegensatz zu 1989 das Denken in den Köpfen der Politiker sich geändert hat und somit, gottseidank, nicht mehr in allen Sachen der Arzt das Maß aller Dinge ist. Deshalb denke ich, wird es möglich sein zukünftig in unserem Job ein bisschen mehr dem Wohle des Patienten nachkommen zu können, als jetzt.


    Man sollte bei der Novellierung nicht vergessen: Es geht um das WOHLE DES PATIENTEN und nicht um das des Arztes!!!


    Jetzt bleibt uns derzeit nur noch das Abwarten, mit meinem Lieblings-Patienten-Spruch im Hinterkopf: "ALLES WIRD GUT!"


    In diesem Sinne :drinks:

  • Zitat

    ...
    Welcher Anteil der heutigen RA ist in der Lage, den Wirkmechanismus von Cordarex zu erklären? Wer kann SICHER und routiniert (sofern man diesen Begriff bei diesen Verfahren überhaupt benutzen darf) eine Kardioversion oder eine Nadeldekompression durchführen? Wie sieht es mit einer sauber durchgeführten Analgosedierung aus? Was ist mit der Beherrschung eventuell auftretender Komplikationen bei bestimmten Maßnahmen?
    Ganz ehrlich: Ich glaube, da sieht es oft sehr, sehr finster aus.


    Hmmm...
    Tja, dann werde ich wohl leider nie Notfallsanitäter werden... :-/

  • Die Ärzteverbände machen sich mittlerweile in vielen ihrer Stellungnahmen lächerlich, wenn sie an Kompetenzen des Rettungsdienstpersonals zweifeln.


    Auch wenn ich es nicht verallgemeinern möchte, aber ich zweifle auch an der Kompetenz eines nicht zu unterschätzenden Anteils des RFP. Und da geht es primär nicht um die Kompetenz Nadeln in Menschen zu stecken, sondern um weit trivialere Dinge.


    Sicher brauch das Alles noch viel Zeit, bis wir an dem Punkt angekommen sind, wo wir hin wollen/sollten...


    Da geben ich Dir Recht... 20 bis 30 Jahre dürften realistisch sein, bis wir einen spürbaren Wandel über eine grössere Fläche erleben werden.



    Wir brauchen eine sinnvolle Lösung für das Rettungsystem in Deutschland.


    Wie sieht diese denn aus Deiner Sicht aus?



    Es ist, meiner Auffassung nach, schlichtweg kein Platz mehr für die altmodische Denkweise vieler Ärzte.


    Die Wandelresistenz eines nicht zu unterschätzenden Anteils des Rettungsfachpersonals ist bei weitem altmodischer. Egal welche beteiligte Berufsgruppe, der Anteil der Kolleginnen und Kollegen, die den Kopf weiter in den Sand der Ignoranz stecken, werden von der Realität in nicht all zu ferner Zukunft überrollt werden.



    Die Gesundheitswirtschaft ist zweifelsohne im Wandel und somit brauchen wir moderne und innovative Lösungen für unsere Probleme.


    Noch einmal die Frage, wie sehen diese Lösungen aus Deiner Sicht in Bezug auf den RD aus?



    Und wenn wir beispielsweise eine bundeseinheitliche Berufsverordnung durch den GBA bereits hätten, dann hätten wir in ganz Deutschland eine gleichbleibende Versorgung (Qualität) in der Notfallmedizin.


    Aha... Endlich "the silver bullet". Wenn das sooooooooo einfach ist, dann frage ich mich wirklich, warum es bisher in KEINEM EINZIGEN Land auf diesem Planeten erreicht wurde.
    Davon abgesehen ist eine gleichbleibende Versorgung nicht mit "guter Qualität" gleichzusetzen. Aber das nur so am Rande.



    Das is das, was meiner Auffassung nach, bei den Ärzten durch die Behandlungsfreiheit eingeschränkt ist bzw. nicht vorhanden ist, da jeder seinen eigenen Kram macht...


    Das macht das RFP auch zu einem grossen Anteil.
    Du solltest die Situation, die vielleicht in Deinem Betrieb vorherrscht, nicht verallgemeinern.



    Der Rettungsassistent leistet auch heute schon einen gleichbleibenden Prozess am Patienten, nämlich die Reanimation anhand des aktuellen ERC Algorythmus.


    Bei allem gebotenen Respekt, aber in welcher Realität lebst Du?



    Dies spricht meiner Auffassung nach schon heute eindeutig für eine Qualität unserer Berufsgruppe, welche es schafft sich an Leitlinien und Algorythmen zu halten.


    So sie denn diese überhaupt kennt und weiss was drin steht.



    Man sollte bei der Novellierung nicht vergessen: Es geht um das WOHLE DES PATIENTEN und nicht um das des Arztes!!!


    Und auch nicht um das Wohl des RFP, welches sich in weiten Teilen Deutschlands z.B. gegen die standardisierte Notrufabfrage, Telefonreanimation, GPS getrackte Fahrzeuge, Ton- und Datenaufzeichnungen bei Reanimationen, die Verwendung von Checklisten (z.B. SOP), etc. sträubt... alles Dinge die nachweislich das Outcome der Patienten positiv beeinflussen würden.


    Erst einmal sollte man in den Spiegel schauen, bevor man die Schuld bei einer anderen Berufsgruppe sucht.


    Und ganz ehrlich, das Notfallsanitätergesetz ist sicherlich wichtig, aber um eine nachhaltige Optimierung der Ergebnisqualität im RD zu erreichen, braucht man einen generellen Kulturwandel in den Systemen.
    Das NotSanG kann vielleicht etwas dazu beitragen, aber nur zu einem sehr, sehr, sehr kleinen Anteil.

  • weswegen meiner Meinung nach auch beispielsweise die Versorgung vieler traumatologischer Patienten weiterhin oftmals besser "ohne" Arzt funktionieren wird als "mit".


    Und im Krankenhaus werden die Patienten dann selbstverständlich sofort an die zuständige Schockraumschwester abgegeben, welche dann die weitere Behandlung organisiert. (Anruf beim Bestatter)
    Nicht, dass der Patient am Ende noch einen (Unfall-)Chirurgen in Verbindung mit einem Anästhesisten sieht und ihn die dummen Ärzte im OP versorgen.
    :empathy:


    (P.S.: Es gibt genügend Krankenhäuser, die ihr Personal für die Versorgung von Patienten im Schockraum bzw. Notaufnahme auf ATLS-Kurse schicken...)


  • Die Wandelresistenz eines nicht zu unterschätzenden Anteils des Rettungsfachpersonals ist bei weitem altmodischer. Egal welche beteiligte Berufsgruppe, der Anteil der Kolleginnen und Kollegen, die den Kopf weiter in den Sand der Ignoranz stecken, werden von der Realität in nicht all zu ferner Zukunft überrollt werden.




    Und die Kollegen die wandelbar sein möchten, werden mitunter durch Arbeitgeber ausgebremst die fortwährend den Kopf in den Sand stecken. Dieses Problem gibt's auch noch! :help:

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Man sollte, bevor man sich selbst Steine in den Weg legt, indem man immer erst bei den Anderen nach den Gründen für das eigene Scheitern/Nichtvorankommen sucht zunächst sehr genau analysieren, was einen selbst hemmt. Was für das Individuum gilt, lässt sich - nicht 1 zu 1, aber doch in relativ großem Umfang - auch auf ganze Personen- bzw. Berufsgruppen übertragen. Und da es uns nicht gegeben ist, unsere AGs so schnell zu ändern, hilft es einem selbst vermutlich am Besten, wenn man anfängt bei sich selbst und sofern sich dies als möglich erweist auch in seinem Umfeld für Verbesserungen zu sorgen. Das Streben, sich selbst zu verbessern - und damit meine ich beileibe nicht nur den pekuniären Aspekt - sollte eigentlich Handlungsleitend für jeden Menschen sein...



    Sicher bin ich mit dieser Äußerung da zu sehr Idealist, aber ICH werde mich nicht daran hindern lassen, mich zu verbessern, nur weil ANDERE - egal wer - meinen, dass sei unnötig, brächte keine Vorteile oder wäre Zeitverschwendung. Veränderung beginnt immer bei einem selbst und nirgendwo sonst. Dazu fällt mir der einzig gute Spruch aus der Zigarettenwerbung des letzten Jahrzehnts ein: "A maybe never made history!"

    Unter den Blinden ist der Einäugige der Arsch - er muss allen Anderen vorlesen...

  • Interessante Statements aus der Stellungnahme des BvRD:


    Zitat

    Zur Regelung in § 4 II 1 c, die von verschiedenen ärztlichen Interessenverbänden abgelehnt wird, möchten wir folgendendes anmerken: Diese Regelung umreißt lediglich das, was ein Rettungssanitäter, ein Rettungsassistent und künftig ein Notfallsanitäter – das Greifen von §§ 1 und 5 Heilpraktikergesetz, das hinsichtlich einer Tätigkeit im Rettungsdienst ohnehin umstritten ist, angenommen – aufgrund von Vorschriften im Strafgesetzbuch ohnehin DARF (§ 34 StGB) bzw. MUSS (§ 13 StGB i.V. Landesrettungsdienstgesetz).


    und


    Zitat

    Ein Rätsel bleibt uns warum die Vertreter der anwesenden Ärzteverbände der gegenwärtigen Formulierung von § 4 II 1c und 2 c bei der Abstimmung im Bundesministerium für Gesund-heit im Frühjahr 2009 zugestimmt haben, diese Verbände nun aber Änderungen verlangen.


    Will ich an dieser Stelle unkommentiert lassen.

  • http://www.bundestag.de/Mediat…mentstv/archiv/index.html



    Unter dem Link ist die Mediathek des Parlamentsfernsehen zu finden. Dort müsste die Aufzeichnung nach der Ausstrahlung weiterhin abrufbar sein.


    Danke für deine Antwort, allerdings kann man dort nicht auf zurückliegende Tage klicken, daher scheint das nicht auch später abrufbar zu sein. :-(




    ..ähhmmm...das ist der slebe Link wie in dem Post von h30?! ?-(

  • Komisch, bei mir sah das eben anders aus.
    Erster Link: Mediathek.
    Zweiter Link: tagesaktuelles Programm.


    Ich bin verwirrt...!

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.