News: Anerkennung "HF"

  • Flexer: Wirklich? Von 3,5 Jahre Fachhochschule auf 3 Jahre Ausbildung (EU-Anforderungsniveau x auf y) "runter" dürfte doch funktionieren, rein logisch gesehen.
    Ein "Rauf" (Von DE auf CH) ist natürlich schwieriger.

  • Flexer: wo hast du Antrag gestellt? Woher war die RettAss Urkunde?


    Dens: HF ist nicht Fachhochschule, nur Fachschule



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    Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947

  • Dann verstoßen auch die Deutschen dagegen, weil ich als RS Niveau HF auch nicht einfach den NFS überschrieben bekomme?


    Vermutlich, das umgeht so manch eine Behörde, indem sie die Bearbeitung solcher Anfragen und Anträge schlicht verweigern. Ist dann natürlich auch ein Verstoss ...

  • Securo: wo hast du diese Aussage her?
    IMHO hat das nichts mit Forschung und Co zu tun, daher bitte eine Quelle



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  • Danke



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  • Der Abschluss HF ist ein tertiärer Bildungsabschluss wie Bachelor allerdings nicht akademisch daher tertiär B.
    Über Passarellen ist es in gewissen HF Berufen möglich den Bachelor nachzuholen.
    HF Berufen stehen grundsätzlich Weiterbildungsstudiengänge offen. Die Universitäten und FH's haben den Markt in den vergangenen Jahren aufgerollt. NDS werden kaum neue angeboten.

    "Die Tugend in die Mitte", sagte der Teufel und setzte sich zwischen zwei Juristen.

  • Die CAS / DAS / MAS Studiengänge kann man als HFler aber nur mit einem ZusatzKurs besuchen, oder eben halt mit BA/Sc oder MA/Sc direkt. Klar geht ein Upgrade z.B von HF Pflege auf BSN FH aber auch mit vielen extra Kursen



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  • Gibt es hier jemanden, der bereit wäre mir ein paar Fragen als PN zu beantworten?
    Ich bin gerade dabei die vom SRK gewünschten Dokumente für die Vorprüfung im Anerkennungsverfahren herbei zu schaffen.
    Würde mich sehr freuen.


    Beste Grüße

  • Hallo zusammen,
    gibt es mittlerweile eigentlich eine Aussage zur Ergänzung Notfallsanitäter (Vollausbildung / Staatsexamen) zum dipl. RS (N)HF? Im Moment gibt es m.W.n neben dem Lehrgang die Möglichkeit den Titel durch Anfertigen einer Diplomarbeit und einer mehrteiligen Eignungsprüfung zu erlangen. Die Diplomarbeit muss meines Wissens nach über einen Einsatz auf schweizer Boden sein, ist das richtig? Das heißt ich müsste dann z.B im Urlaub ein paar Schichten hospitieren um einen passenden Einsatz her zu bekommen?
    Eine Antwort wäre sehr nett.


    Nick

  • Hi!

    Möglichkeit den Titel durch Anfertigen einer Diplomarbeit und einer mehrteiligen Eignungsprüfung zu erlangen. Die Diplomarbeit muss meines Wissens nach über einen Einsatz auf schweizer Boden sein, ist das richtig? Das heißt ich müsste dann z.B im Urlaub ein paar Schichten hospitieren um einen passenden Einsatz her zu bekommen?

    Unabhäng davon ob das so stimmt, so was gabs ja schon mal,mind. in Zürich konntest du vor Jahren so zur Prüfung. Da sind die Leute reihenweise durchgefallen.
    Auch ein paar Dienste im Urlaub.., ich würde von der Variante abraten.
    Grüße Dani

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • gibt es mittlerweile eigentlich eine Aussage zur Ergänzung Notfallsanitäter (Vollausbildung / Staatsexamen) zum dipl. RS (N)HF? Im Moment gibt es m.W.n neben dem Lehrgang die Möglichkeit den Titel durch Anfertigen einer Diplomarbeit und einer mehrteiligen Eignungsprüfung zu erlangen.


    Diese Möglichkeit gibt es seit ca. 10 Jahren, aktuell bietet die Schule in Zofingen den Kurs für ausländische Berufsabschlüsse an, Bern nur die Prüfung. Die anderen Schulen bieten keine dieser Möglichkeiten an.


    Die Diplomarbeit muss meines Wissens nach über einen Einsatz auf schweizer Boden sein, ist das richtig?


    Nein, die Diplomarbeit ist eine Ausarbeitung zu einem rettungsdienstlich relevanten Thema, welches nicht auf einen speziellen Einsatz bezogen sein muss.

  • Grüß euch,


    Das SRK will zur Vorprüfung eine "Ausbildungsbestätigung, ausgestellt auf meinen Namen, d.H eine Auflistung der Ausbildungsinhalte mit Angabe der Stundenverteilung und Praktia". Was darf ich darunter verstehen? Ich habe ja Zeugnisse die belegen dass ich die Ausbildung nach Lehrplan Bayern erfolgreich abgeschlossen habe. Kann mir jemand von seinem Umgang damit berichten? Ich würde jetzt dazu tendieren einfach mein Zeugnis und den Lehrplan zu schicken... Danke schonmal!