News: Anerkennung "HF"

  • Momentan erscheint der Markt zunehmend gesättigt. Grosse Rettungsdienste konnten einen grossen Teil ihrer Studierenden nicht übernehmen (Ostschweiz, Zürich). Die Ausbildungszahlen sind insgesamt deutlich angestiegen aber derzeit kommt jeder der örtlich flexibel ist unter. Auch wird die zunehmende Trennung von Notfall und Nicht-Notfallfahrten die Nachfrage nach RS in den kommenden Jahren relativieren. So meine Gedanken... :kaffee: .

    "Die Tugend in die Mitte", sagte der Teufel und setzte sich zwischen zwei Juristen.

  • Ich habe meinen Teilbescheid ziemlich genau nach 3 Monaten bekommen. Und einem Bekannten ging es ähnlich. Eig dürften das SRK nicht länger brauchen als 3 Monate, alles was drüber raus geht ist nicht zulässig und lässt sich sicherlich rechtlich nicht halten.


    Es ist sicher so das nicht mehr die große Personalnot herrscht wie noch vor ein paar Jahren aber ein gewisser Mangel besteht trotzdem weiterhin.

  • Eine Bearbeitung muss, gem. EU/EFTA-Abkommen, innerhalb von 3 Monaten bearbeitet sein.


    Jedoch ist das Vorgehen des SRK hier recht pragmatisch (und sogar besser für den Antragsteller):


    Offenbar hat das SRK Probleme, die entsprechenden Sachbearbeiter zu finden. Wenn man das Profil anschaut, erkennt man unter anderem, dass 4 Sprachen fliessend beherrscht werden müssen. Also wer über ein solches Sprachniveau verfügt, wird interessantere Jobs finden, als Berufsabschlüsse der OBL-Gedächtnis-Krankenpflegeschule auf Farsi zu prüfen.


    Man kann es natürlich so machen, wie eine deutsche Behörde: Die Sachbearbeiterin ist langzeitkrank, ihre Stellvertreterin kennt sich nicht aus und lehnt mit dieser Begründung den Antrag ab, um in der geforderten Frist zu bleiben. Der Antragsteller ist gezwungen, Widerspruch einzulegen, seine Argumente erneut vorzutragen und auf eine Bearbeitung zu warten, die nun "angemessene Zeit" dauern darf.


    Oder aber, man bearbeitet den Antrag halt - nicht ganz entsprechend der Richtlinien - etwas später, wie im Falle des SRK.

  • Hehehe, so langsam könnte man meinen, dass es in den Bereich des Verletzungsverfahrens kommt.

  • In Bern ist man halt gewohnt langsamer :D



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    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
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  • Die Emergency in Zofingen konnte wohl vom SRK als Kooperationspartner gefunden werden und wird zukünftig Ausgleichsmassnahmen anbieten.
    Wann der erste Lehrgang stattfindet dürfte sicher bald kommuniziert werden.
    Aktuell sucht das SRK immer noch Fachpersonal für die Durchführung der Anerkennungsverfahren. :hallo:

    "Die Tugend in die Mitte", sagte der Teufel und setzte sich zwischen zwei Juristen.

    2 Mal editiert, zuletzt von lifepak ()

  • So,


    bin jetzt auch Teilnehmer an der von Securo beschriebenen ZAB in Zofingen. Unterm Strich bin ich nicht schlecht weggekommen mit meinem Teilentscheid. Im Gegensatz zu vielen anderen Lehrgangsteilnehmern muss ich "nur" 6 Monate Anpassungslehrgang / ZAB absolvieren. Andere haben ganze 24 Monate auferlegt bekommen. :sorry:
    Mein erster Eindruck ist durchwegs positiv. Die Schule macht einen guten Eindruck und die Dozenten sind alle sehr nett und hilfsbereit.

    Alle getätigten Aussagen stellen meine private Meinung dar und stehen in keinem Zusammenhang mit meiner beruflichen Tätigkeit.

    Einmal editiert, zuletzt von Munin ()

  • Ich bin nicht ganz auf dem aktuellsten Stand. Aber gab es nicht auch mal die Möglichkeit die Prüfung ohne großen Lehrgang zu machen? Sechs Monate finde ich ganz schön happig.


    Muss ich als Arzt, falls ich gen Süden wollte, dann auch nochmal ein bis vier Jahre studieren?

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

    Einmal editiert, zuletzt von Johannes D. ()

  • Ich bin nicht ganz auf dem aktuellsten Stand. Aber gab es nicht auch mal die Möglichkeit die Prüfung ohne großen Lehrgang zu machen? Sechs Monate finde ich ganz schön happig.


    Muss ich als Arzt, falls ich gen Süden wollte, dann auch nochmal ein bis vier Jahre studieren?


    Hi Johannes,


    ja man kann weiterhin die Prüfung direkt ablegen. Vorher ist allerdings auch noch eine Diplomarbeit einzureichen. Bei mir ging es zeitlich mit der "Direktprüfung nicht auf" da die nächste wohl erst im März 2018 angeboten wird.


    Als deutscher Arzt ist, soweit ich weiss, keine Prüfung mehr nötig um hier arbeiten zu können.



    Grüsse


    M

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  • Als deutscher Arzt ist, soweit ich weiss, keine Prüfung mehr nötig um hier arbeiten zu können.


    Ja, falls der deutsche Arzt in der EU/EFTA studiert und seine Abschlussprüfung absolviert hat. Dann wird der ärztliche Beruf anerkannt und es ist nur noch eine Bewilligung zur ärztlichen Berufsausübung bei dem Kanton erforderlich, in dem gearbeitet werden wird.

  • Ja als NFS.

    Interessant, da könnte die Schweiz allerdings einschlägige Verträge mit verletzen. Müsste man fast mal durchklagen.

  • Ja das kann man schon machen. Aber die Verfahrenszeiten sind astronomisch lange. Daher keine praktikable Lösung.

    Alle getätigten Aussagen stellen meine private Meinung dar und stehen in keinem Zusammenhang mit meiner beruflichen Tätigkeit.

  • Man kann auch durchaus beides parallel machen und sich nachher zivilrechtlich freuen. :-)