Weil:
-1- ein absolviertes NDS keine Ausgleichsmassnahme darstellt.
-2- das SRK in der Vergangenheit immer wieder Irrtümer passiert sind (520h-RS wird dipl RS)
-3- unzählige Anästhesiepfleger trotzdem in den Kursen sitzen.
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Irrtümer passiert sind (520h-RS wird dipl RS)
Was zur H***e? -
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"Wie ich in 6 Monaten und ohne Schulung vom Fahrer zum Beifahrer wurde"?
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Also ich fahre auch jetzt schon bei, bloss nicht auf einem Schweizer RTW...
henni, wollen wir das SRK mal fragen wie es aussieht?
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Hallo Gemeinde!
Die hier schon öfter angesprochene Zusatzausbildung habe ich Anfang Dezember erfolgreich absolviert.
Alles in allem eine gute und faire Angelegenheit. Von insgesamt 7 Teilnehmern haben es mit mir noch vier andere geschafft.
Die 40 Tage „Berufsschule“ waren über 6 Monate verteilt, was ein absolvieren neben dem Beruf problemlos ermöglichte.
Die meiste Zeit waren wir in eine Dipl. RS HF Grundausbildung im dritten Lehrjahr integriert. Das brachte einige Vor- und Nachteile mit sich - je nach Themengebiet.
Die Prüfung bestand aus einer einzureichenden schriftlichen Arbeit von ca. 20 Seiten zu einem rettungsdienstlichen Thema und sechs abzuarbeitenden Einsätzen an echten Patienten unter Aufsicht von drei verschienden Prüfer (jeder Prüfer bewertete zwei Fälle).
Ich freue mich das es endlich geschafft ist und stehe euch gerne für weitere Fragen zur Verfügung.Viele Grüße
M
(Vom Handy getippt)
UpdateEin Kollege, der initial nicht bestanden hatte, war diese Woche in der Nachprüfung und hat bestanden.
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RS NHF als NFS anerkannt
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Frage an die Juristen: Handelt es sich hierbei um einen Einzelfallentscheid, oder kann man sich generell darauf berufen?
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weitere Frage: was ist mit den anerkannten ungeprüften?
War halt früher eine andere Grundlage der Bewilligung
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Frage an die Juristen: Handelt es sich hierbei um einen Einzelfallentscheid, oder kann man sich generell darauf berufen?
Gerichtsentscheidungen sind immer Entscheidungen von Einzelfällen. Zudem ist das Verwaltungsgericht die unterste Instanz.
Dennoch kann man sich natürlich auf die Entscheidung berufen; entscheidend ist dabei vor allem die Begründung. Die Argumentation in der Presseberichterstattung erscheint mir nachvollziehbar.
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weitere Frage: was ist mit den anerkannten ungeprüften?
War halt früher eine andere Grundlage der Bewilligung
Das Urteil bezieht sich ja stark auf die in der Schweiz bereits abgelegte Ergänzungsprüfung mit höherem Kompetenzlevel für die deutsche NFS Anerkennung.
Daher glaube ich persönlich nicht, dass dieses Urteil auch auf die „alten“ SRK-Anerkennungen ummünzten kann.
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gesamtes Urteil gibts per PM...
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gesamtes Urteil gibts per PM...
Spricht etwas dagegen, es online nachzulesen?
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Lifepak, du warst das?
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Spricht etwas dagegen, es online nachzulesen?
natürlich nicht, ich wusste nicht das es schon online ist....und es ist nicht anonymisiert daher per PM.
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Lifepak, du warst das?
ein guter Kollege, bei mir läuft gerade die Beantragung mit der SRK Schiene je nach Entscheid des RegPräs. werden wir das weiterziehen. Wohnort muss in BaWü liegen....
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Interessante Frage die sich mir stellt: Für die Anerkennung von ausländischen Ausbildungen läuft ja keine Befristung ab.
Gleichzeitig gibt es nach meinem Stand auch keine Frist bis wann sich deutsche Rettungsassistenten in der Schweiz anerkennen lassen können.
Theoretisch hieße dies ja, dass ein deutscher RettAss sich auch nach Ablauf der Nachprüfungsfrist (oder bei z.B. versagtem weiteren Prüfungsversuch) in der Schweiz der Anerkennung unterziehen und sich dann in Deutschland anerkennen lassen könnte.
Sicherlich ein sehr komplizierter und teurer Weg, grade da die Schweizer Anerkennung es wirklich in sich hat, aber theoretsich denkbar, oder?
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Ich würde nicht ausschliessen, dass der RettAss irgendwann nicht mehr anerkannt wird oder das die Ausgleichsmassnahmen massiv angehoben werden.
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Naja, die Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist ja zum Glück unabhängig von der Möglichkeit den RettAss umschreiben zu lassen. Ich glaube aber auch, dass der Weg RettAss -> dipl. RS (CH) recht bald nicht mehr möglich sein wird (Stichwort Gleichwertigkeit der Abschlüsse).
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Möglichkeit den RettAss umschreiben zu lassen. Ich glaube aber auch, dass der Weg RettA
Ich denke es wird vor einem Schweizer Gericht schwierig werden jemandem irgendeine Anerkennungmöglichkeit zu versagen wenn es in der Vergangenheit getan wurde solange sich nicht Basis des Dipl. RS HF ändert.
Tendenziell halte ich da Securos Theorie das man einfach die Latte höher hängt für wahrscheinlicher.