Drei Verletzte bei Unfall mit Rettungswagen

  • Drei leicht Verletzte und ein Sachschaden von ca. 58.000 war die Folge eines Verkehrsunfalls mit einem Rettungswagen in Flensburg.
    Der RTW war laut Zeugenaussagen bei "rot" ohne Sondersignale in eine Kreuzung eingefahren, wo er seitlich durch den Pkw eines 71-Jährigen getroffen wurde und in der Folge nach rechts umkippte. Ein 35-jähriger Notarzt, der 26-jährige Fahrer des RTW sowie der 71-Jährige wurden bei dem Unfall leicht verletzt.


    Quelle: http://www.presseportal.de/pol…78&firmaid=6313&keygroup=

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zitat

    Das Fahrzeug sei ohne Sonderrechte unterwegs gewesen, da es keinen Patienten transportiert habe


    Sonderrechte habe ich auch ohne Patiententransport und ohne Blaulicht! Das was der Fahrer aber versuchen wollte, ist vermutlich ein Wegerecht ohne Inanspruchnahme von Sondersignalen zu erzwingen.


    Rettungswagenbesatzung bestehend aus RA und NA? Die haben ja Kohle... Das Leitstellenprotokoll wird vermutlich nichts aussagen, wenn es auf keiner Fahrt zum Einsatz war und der Fahrtenschreiber wird dir auch kein betätigtes Blaulicht anzeigen, wenn zehn Zeugen an der Kreuzung sagen, dass er ohne Blaulicht gefahren ist.

  • Doch, es könnte eine Fahrt zum Notfalleinsatz gewesen sein, Sonderrechte müssten daher von der Leitstelle freigegeben sein. Es stellt sich aber dann die Erage wieso kein Signal an war, denn hier gibt es ja dann wohl keine "Kontraindikation" für das Signal im gegensatz zu Patienten von denen man jegliche Reize fernhalten will.

  • Zitat

    Original von mhn-paramedic
    Sonderrechte müssten daher von der Leitstelle freigegeben sein


    Schwachsinn. Kann der Fahrer entscheiden und kann der Notarzt anordnen!

  • Zitat

    Original von Jengston


    Schwachsinn. Kann der Fahrer entscheiden und kann der Notarzt anordnen!


    Jo, aber in der Regel wird das nur auf einer Fahrt ZUM Einsatz oder mit Patient sein (bei Anordnung durch NA).


    Gruß
    Rettungshund

  • Hey, laut des Berichts hat er einfach nur die rote Ampel übersehen. Ein ganz normaler Unfall, nix Sonderrechte, nix Missbrauch von Sonderrechten.


    J. :)

  • Zitat

    Original von Jengston


    Schwachsinn. Kann der Fahrer entscheiden und kann der Notarzt anordnen!


    Auf der Anfahrt haben die durch die Leitstelle freigegeben zu werden(zumindest ist das hier so...), die kennt ja auch das Meldebild. Der Fahrer/Transportführer muss lediglich entscheiden diese auch einzusetzen.
    Mit Patient entscheidet das natürlich der Transportführer, der ja nun auch detailliert über die Lage des Patienten bescheid weiß

  • Zitat

    Original von Jörg
    Hey, laut des Berichts hat er einfach nur die rote Ampel übersehen. Ein ganz normaler Unfall, nix Sonderrechte, nix Missbrauch von Sonderrechten.


    J. :)


    Hmmm, stimmt schon - ich hab mich mal wieder hinreißen lassen... :O


    Gruß
    Rettungshund

  • Ihr diskutiert am Thema vorbei. Es war ein RTW der JUH Mönchengladbach, der wohl zu einer Rückverlegung aus Dänemark unterwegs war:


    Zitat

    Die beiden Insassen sollten anscheinend einen Patienten in Dänemark abholen.


    http://www.wz-newsline.de/sro.php?redid=153757


    Also ganz normales Rot übersehen an der Ampel. Weiter nichts.


    Gruß Nils

  • Genau so war es, die sind wohl gegen die Sonne gefahren und haben das Rotlicht wohl übersehen.

  • Kommt also doch wieder meine angezweifelte Besatzung ins Spiel. Minimum 600 km einfach mit nur einem Fahrer? Geiz ist geil, oder wie? Aber was soll ich mich da einmischen, bei unserer Katholikenrettung gibts sowas bis max. 200 Transportkilometern und alles andere ist Sparsamkeit am falschen Platz.