Zitat
Schon eine sehr lange Zeit... Die Gabe von Medikamenten kann als Körperverletzung und gleichzeitig Verstoß gegen § 5 Heilpraktikergesetz gewertet werden. Den Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Patienten kann dir weder der Dienstherr noch der ärztliche Leiter RTD "genehmigen". Dies kann nur der Patient oder eben der rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB).
Alles nix neues. Die Pauschalaussage "Medikamentengabe = Straftat" ist mMn trotzdem falsch,
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