Die Fachzeitschrift "Der Notarzt" hat seine aktuelle Ausgabe ganz dem Thema "Analgosedierung durch Rettungsassistenten" gewidmet und die Situation aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet. Hauptaugenmerk lag auf der Analgosedierung am Beispiel des isolierten Extremitätentraumas mit Ketamin und Midazolam, weil eine Analgesie mit Opioiden aus rechtlichen Gründen ausscheidet.
Die Stellungnahmen erfolgten aus juristischer Sicht von Karsten Fehn, aus medizinischer Sicht u.a. der DGAI, der BÄK und der Vereinigung Ärztliche Leiter Rettungsdienst e.V. (vertreten durch A. Lechleuthner).
Zusammenfassend kam man zu folgendem Ergebnis: eine Analgosedierung mit Ketamin und Midazolam für nichtärztliche Mitarbeiter des Rettungsdienstes kann aus rechtlicher Sicht erfolgen, ob es allerdings aus medizinischer Sicht regelhaft erforderlich und vertretbar ist, obliegt letztendlich dem ÄLRD. Die Vereinigung Ärztliche Leiter Rettungsdienst e.V. steht dem zur Zeit aber eher ablehnend gegenüber.