Ketanest-Gabe durch RettAss: Rechtsgutachten zum Schreiben des Innenministeriums Rheinland-Pfalz

  • Andere gehen vorwärts, wir in die andere Richtung! ;)

    :rtw: "Rettungsdienst" sind die Typen, die zu einem kommen, wenn man etwas getan hat, wofür man eigentlich zu dämlich ist. :rtw:

  • Da bleibt nur eins: Ein Infoflyer, den man dem schmerzgeplagten Pateienten in die Hand drückt, am besten mit der entsprechenden Adresse für Beschwerden.


    Rückt eigentlich zu jedem Einsatz mit dem Stichwort "Schmerz" auch konsequenterweise ein Notarzt aus?


  • Rückt eigentlich zu jedem Einsatz mit dem Stichwort "Schmerz" auch konsequenterweise ein Notarzt aus?


    Gegenfrage: rückt bei euch kein Notarzt mit aus, wenn abzusehen ist, dass eine Analgesie nötig ist?

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

  • Anders könnte ich mir die vielen Nachforderungen des NEF nicht erklären. Wenn man so eine Politik fährt, sollte man doch annehmen, dass bei der Notrufabfrage der Satz "Hat der Patient Schmerzen?" keine allzu großen Umstände macht, oder?

  • Ich fordere bei Schmerzen den NA äusserst großzügig nach. Gab auch noch nie Probleme. Wir haben allerdings auch städtisch bedingt viele NA zur Verfügung. Als Landretter ist man sicher schonender im Umgang mit den Ressourcen. Da ist ein Mittel zu Analgesie ein mächtiges Instrument. Ich plädiere für BTM. Und eine dementsprechende BTM- Gesetzesänderung.

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • Zitat

    §3 RettAss Gesetz:


    Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs als Helfer des Arztes insbesondere dazu befähigen, am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch den Arzt lebensrettende Massnahmen bei Notfallpatienten durchzuführen, die Transportfähigkeit solcher Patienten herzustellen, die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transports zum Krankenhaus zu beobachten und aufrechtzuerhalten sowie kranke, verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen, auch
    soweit sie nicht Notfallpatienten sind, unter sachlicher Betreuung zu befördern

    Manchmal frage ich mich, ob wir uns auch wirklich so professionell verhalten und so professionell handeln, wie es erstens von uns erwartet wird und zweitens, wir es gerne wären, wenn wir über die "Freigabe" von Medikamenten diskutieren. Für mich gilt oben zitierter Teil aus dem RettAss Gesetz mit all seinen Konsequenzen. Dazu gehört auch ein professionelles Handeln, auch unter Zuhilfenahme erweiterter Maßnahmen. Daß man alle Maßnahmen, die man trifft, als angemessen begründen kann und nötigenfalls auch nachweisen kann, daß man getroffene Maßnahmen auch beherrscht, setze ich hierbei mal voraus.


    "...bis zur Übernahme der Behandlung durch den Arzt..." heißt hierbei nicht, daß man sich am Notfallort neben den Patienten hockt und Däumchen dreht. Wenn ich mich denn dazu entschließe, einen Notarzt zur Analgesie nachzufordern (um mal bei diesem Beispiel zu bleiben), dann hat bei dessen Eintreffen ein Zugang zu liegen und die Medikamente haben (mindestens) bereit zu liegen.


    Hier in der Stadt ist dies leider selten der Fall, weil sich damit über "Anweisungen" des ÄLRD hinweggesetzt würde, die schon das Legen eines PVZ mehr oder weniger verbieten.


    Zudem hat der Otto-Normalfeuerwehrmann, der ein Mal im Monat RTW fährt, weder Ahnung vom Legen eines PVZ noch davon, welche Medikamente man zur Analgosedierung aufzuziehen hat. Wo wir wieder beim Thema "Professionalisierung des Rettungsdienstes" wären...


    Habe ich da irgendwo jetzt Rechtschreibfehler eingebaut?



    Lieben Gruß, TT

    NEU: Jetzt auch mit elektrohydraulischer Trage sowie Beladesystem!

    3 Mal editiert, zuletzt von Tragenträger ()

  • Vorwärts zurrück in die Vergangenheit... :mauer:



    Immerhin wurde dieses Standegerangel diesemal nicht einfach so hingenommen, sondern es kam in den entsp. Kreisen zur Diskusion. Schonmal besser als früher...


    Grüße aus München

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • "...bis zur Übernahme der Behandlung durch den Arzt..." heißt hierbei nicht, daß man sich am Notfallort neben den Patienten hockt und Däumchen dreht. Wenn ich mich denn dazu entschließe, einen Notarzt zur Analgesie nachzufordern (um mal bei diesem Beispiel zu bleiben), dann hat bei dessen Eintreffen ein Zugang zu liegen und die Medikamente haben (mindestens) bereit zu liegen.


    Dazu nochmal ein Zitat, dass Du selbst bemüht hast:

    Zitat

    §3 RettAss Gesetz:... lebensrettende Massnahmen ...


    Wo liegt bei dem Legen eines Zugangs zur Analgesie der "lebensrettende" Aspekt?


    Eine ganz andere Frage treibt mich aber im Moment um:


    Meinem Verständnis nach obliegt einem Arzt die Diagnose, die Auswahl der Therapie und die Anordnung derselben. Wo bitte finde ich geschrieben, dass die sog. "ärztlichen Tätigkeiten" wie Zugänge legen, Antibiosen anhängen etc, die ja nun nix Diagnosen erheben oder Therapieren zu tun haben, tatsächlich einem Arzt vorbehalten sind?


    Gruß, Christian

  • ?(


    Bitte nicht falsch verstehen: Ich bin der Meinung, dass durchaus bei entsprechender Ausbildung eine Regelkompetenz geschaffen werden sollte, allerdings muss beim Ergreifen erweiterter Maßnahmen auch die Argumentation passen. Dieser hier kann ich im Moment nicht ganz folgen...

  • Hi Leute,



    interessante Diskussion. Musste mich fast wegschmeissen, als ich las, dass das Verbot von Ketanest für den RA/RS genauso ist, wie das Verbot der Notwehr für Polizisten....... war ja zum Glück nur die Meinung eines einzelnen.



    Ich finde das Verbot gut. Punkt. Es gibt einen haufen anderer Dinge, die man ohne Ketanest tun kann, um Analgesie zu machen (Immbolisation etc), das sollte man nicht vergessen. Ich greife auch als NA nicht gleich zur SPritze, weils ja so schön praktisch ist.


    Abgesehen davon gehört zu jeder Ketanest-Gabe auch ein Schuss Dormicum und wer sowas anwendet, der sollte m.E. auch die Atemwegsicherung beherrschen.... man weiss nie, ...



    Weiterhin bin ich als NA auch NIE böse, wenn ich zur Analgesie nachgefordert werde



    Schönen Gruss,


    DocSchmitti

  • Hallo!




    Ich finde das Verbot gut. Punkt. Es gibt einen haufen anderer Dinge, die man ohne Ketanest tun kann, um Analgesie zu machen (Immbolisation etc), das sollte man nicht vergessen.


    is ja richtig....nur braucht der Schenkelhals ja vor der Immo. ne Analgesie. ;) Und warum muss der dann so 20-30 min rumliegen bis bei uns ein NA auftaucht??
    Also an gut Aus-und Fortgebildete RA´s -warum nicht....und die restlichen Argumente( und dagegen) sind schon genug besprochen.


    Weiterhin bin ich als NA auch NIE böse, wenn ich zur Analgesie nachgefordert werde


    so mancher bei uns schon-wenn sie aus Ihrem Klinik-Alltag oder aus der Sprechstunde gerissen werden :rolleyes:


    Schönen Tag !! :)

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Die Gesetzeslage ist, wie die Gesetzeslage ist - und sie bedeutet, dass jeder RettAss, der gewisse Maßnahmen ergreift, sich damit auf dünnes Eis begibt. Wenn er/sie darum weiß, welche Probleme hinterher auf ihn/sie zukommen können und sich trotzdem sicher ist, die Lage beherrschen zu können, dann muss er/sie eben tun, was er/sie tun muss.


    "Standesdünkel" - mag meinetwegen bei manchem Akademiker eine Rolle spielen, ich kenne jedoch eine Menge Ärzte, die durchaus sehr differenzierte Sichtweisen der Situation haben. Aber sie alle sagen: wer eine Maßnahme ergreifen möchte, muss alle Aspekte kennen und alle Eventualitäten beherrschen können. Und das größte Problem hierbei ist und bleibt die mangelnde Fähigkeit zur Selbsteinschätzung vieler Vertreter auf seiten meiner geschätzten Kollegen.


    Punkt. Schönes Leben noch!

    Unter den Blinden ist der Einäugige der Arsch - er muss allen Anderen vorlesen...


  • Aber sie alle sagen: wer eine Maßnahme ergreifen möchte, muss alle Aspekte kennen und alle Eventualitäten beherrschen können. Und das größte Problem hierbei ist und bleibt die mangelnde Fähigkeit zur Selbsteinschätzung vieler Vertreter auf seiten meiner geschätzten Kollegen.


    Gegenfrage: Kennt jeder Arzt "alle Aspekte und Eventualitäten"? Es gibt bei Ärzten doch ebenso große Wissensunterschiede. Ein Gynäkologe wird sich mit Sicherheit genauso schwer bei einer Narkose tun wie ein Anästhesist bei Geburten. (kein gutes Beispiel, aber ich denke ihr versteht die Aussage ;)).

  • Man kann bei der gesamten Diskussion nicht oft genug hervorheben, dass die eine Seite der Medaille das Dürfen ist, die andere Seite ist der Anspruch des Patienten auf eine dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung. Hierbei ist der Standard (also die Behandlung) eines durchschnittlichen Notartzes zugrunde zu legen. Allein durch dieses Erfordernis - das bei Verletzung Schadensersatz und Schmerzensgeldzahlungen ebenso zur Folge haben kann, wie ein Verfahren wegen Körperverletzung - dürfte/sollte sich ein gewisser Prozentsatz des Rettungsfachpersonals bei kritischer Selbstbetrachtung der eigenen Fähigkeiten von einer Analgosedierung abhalten lassen.

  • Musste mich fast wegschmeissen, als ich las, dass das Verbot von Ketanest für den RA/RS genauso ist, wie das Verbot der Notwehr für Polizisten.


    Nun ist es so, dass man tatsächlich diskutieren kann, ob Polizeibeamte sich auf Notwehr berufen können. Nur, um mal wieder kurz daran zu erinnern, dass das Rechtliche nicht ganz so einfach ist und dass ein gewisser Respekt vor anderen Auffassungen nicht schadet. Aber das soll nicht vom Thema wegführen.

  • kepper - sowohl der Anästhesist als auch der Gynäkologe haben die selben 6 Jahre Studium hinter sich, bevor sie mit ihrer Assistententätigkeit und der anschließenden FA-Ausbildung beginnen. Das sind, wenn ich mich richtig entsinne 5 Jahre mehr, als ein RettAss an theoretischer Ausbildung erfährt ... Ich glaube tatsächlich, dass man den medizinischen Ausbildungsstand eines RettAss und eines Arztes in Weiterbildung nicht vergleichen kann. Und auch wenn Erfahrung und zielgerichtete AUs- und Fortbildung einen RettAss zu vielen Dingen befähigen mögen - das theoretisch-fachliche Grundgerüst eines Arztes wird er nie erreichen, auch wenn einige das immer noch zu glauben scheinen ... wer alles tun dürfen möchte, soll halt studieren!

    Unter den Blinden ist der Einäugige der Arsch - er muss allen Anderen vorlesen...

  • Irgendwie bin ich ein wenig hin und her gerissen. Denn es ist gesichert das viele der RA's in Deutschland sicher nicht mit der Kompetenz zur Analgesie ausgestattet werden sollten, und ein Schenkelhals im häuslichen bereich kann sicher 20-30 Minuten auf einen NA warten. Auf der anderen Seite gibt es immer wieder seltene Situationen in denen eine Analgesie durch den RA schon Sinn machen kann. Ich habe die Situaton (damals noch als RS) erst einmal erlebt das ein RA Ketanest/Dormicum gegeben hat. Das war als wir zu einer offenen Unterschenkelfraktur solo angefahren sind und ca. 25 Minuten auf den Notarzt warten mussten. Es hat auch noch in Strömen geregnet (bei ca. 8 Grad) und der Patient hat vor Schmerzen geschrien. Man konnte das Bein nicht bewegen ohne das der Patient vor Schmerzen völlig ausgeflipt ist.


    Nach der Ketanest gabe konnten wir ihn in den RTW bringen und haben ihn dort entkleidet und die Fraktur versorgt. Der NA welcher schließlich ankam, hat uns für die Arbeit geleobt. Wäre jedoch ein anderes NEF gekommen hätte es sicher Ärger gegeben. Und genau das ist was mich so unzufrieden macht.