Kurz vor der Rente: Puppen-Notarzt wegen Titel-Missbrauchs angezeigt

  • Kurz vor seinem Ruhestand wurde der 69-jährige "Puppen-Notarzt" Günter Geier aus dem bayerischen Kreis Bamberg wegen Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen vom Bayerischen Roten Kreuz angezeigt.
    Geier hatte sein Auto mit einem pinkfarbenen Kreuz sowie der Aufschrift "Dr. med. Pupp" versehen, was Passanten dem BRK meldeten. Dieses hat nun Anzeige gegen den Puppen-Doktor erstattet, weshalb sich die Staatsanwaltschaft mit dem Fall beschäftigen muss.


    Quelle: http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=1036777&kat=27




    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Die Frage dürfte sein, ob "Feuerwehr" ein geschützter Begriff ist...

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ich denke, es geht nicht um die Bezeichnung "Notarzt", sonder um den "Dr. med" sowie die Verwendung des Roten Kreuzes in veränderter Art.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Mich wundert in der Hinsicht nix, aber auch gar nix mehr - was ich schon für haarsträubende Rechtsvorstellungen von diversen Kreisgeschäftsführern gehört und mitbekommen habe - sicherlich ein organisationsübergreifendes Phänomen, das große rote Plus ist zumindest in meinem bundesweiten Bekanntenkreis momentan an der Spitzenposition...

  • Geschützt ist das rote Kreuz auf weißem Grund. Bei einem lila Kreuz sehe ich wenig Probleme.


    So einfach ist das leider nicht. Besteht aufgrund der Ähnlichkeit und in Zusammenhang mit einer Leistung (in diesem Fall kommt ja noch das irreführende "Dr. med." und der "Notarzt" hinzu) eine Verwechslungsgefahr, kann der Markenschutz auch hier greifen.
    Dass das DRK gegen den Missbrauch des Schutzzeichens rigoros vorgeht, ist ja nun nichts Neues - siehe auch DRK klagt gegen DemoSanitäter-Organisation

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Hallo alle zusammen,


    das Problem gab es in meinem Rettungsdienstbereich in ähnlicher Form einmal vor ewigen Jahren.


    Privat PKW mit einem übergroßen Schild Rettungssanitäter (links und rechts mit einem großen roten Plus versehen) in der Hutablage. Das Problem: der PKW Besitzer (sofern er ihn überhaupt selbst fuhr) hatte nur die Ausbildung San A und San B - war also "nur Sanitäter". Nichts mit Rettung.


    Soviel ich noch im Kopf habe, wurde ihm diese Praxis dann auf Bestreben des Roten Plus gerichtlich untersagt.


    Grüße

  • Hätte man den Mann nicht auf einfach Fragen können, ob er das nicht unterlassen könnte, da das rechtlich nicht einwandfrei ist, anstatt ihn gleich vor's Gericht zu ziehen?

    “When I was a boy and I would see scary things in the news, my mother would say to me, "Look for the helpers. You will always find people who are helping.”


    • Fred Rogers

  • Hätte man den Mann nicht auf einfach Fragen können, ob er das nicht unterlassen könnte, da das rechtlich nicht einwandfrei ist, anstatt ihn gleich vor's Gericht zu ziehen?


    Bis jetzt geht es doch nur um eine Anzeige.
    Ob daraus ein Prozeß wird, weil z.B. "öffentliches Interesse" besteht, ist eine ganz andere Sache.


    Nach dem Grundsatz "auch schlechte Nachrichten sind Nachrichten" hat es das örtliche BRK immerhin zu einer öffentlichkeitswirksamen Präsentation geschafft.
    Ein belangloser Artikel über geschützte Zeichen hätte wohl nicht ein solches Interesse gefunden - ein persönliches Gespräch zwischen dem "Puppendoktor" und den BRK-Verbandsvertreter(n) überhaupt kein öffentliches Interesse.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Ich denke, es geht nicht um die Bezeichnung "Notarzt", sonder um den "Dr. med" sowie die Verwendung des Roten Kreuzes in veränderter Art.


    Yep, es geht vermutlich um den Dr. med., da das führen desselbigen (wie auch alle andere Dr.) ohne entsprechende Promotion allgemein als Betrug angesehen wird.... Und entsprechende Anzeigen werden wohl alle weiterverfolgt.


    Der Hauptgrund dürfte aber das veränderte "Kreuz" sein, da das Rote Kreuz daran die Rechte hat, und diese auch gerne einklagt.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Geschützt ist das rote Kreuz auf weißem Grund. Bei einem lila Kreuz sehe ich wenig Probleme.

    Auch bei einem lila Kreuz dürfte es Probleme geben. Die Strafvorschrift über die unberechtigte Verwendung des Rotkreuzzeichens findet sich in § 125 Ordnungswidrigkeitengesetz. Bei einem lila Kreuz dürfte insb. Absatz 3 einschlägig sein.


    § 125 Benutzen des Roten Kreuzes oder des Schweizer Wappens


    (1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt das Wahrzeichen des roten Kreuzes auf weißem Grund oder die Bezeichnung "Rotes Kreuz" oder "Genfer Kreuz" benutzt.
    (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer unbefugt das Wappen der Schweizerischen Eidgenossenschaft benutzt.
    (3) Den in den Absätzen 1 und 2 genannten Wahrzeichen, Bezeichnungen und Wappen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
    (4) Die Absätze 1 und 3 gelten für solche Wahrzeichen oder Bezeichnungen entsprechend, die nach Völkerrecht dem Wahrzeichen des roten Kreuzes auf weißem Grund oder der Bezeichnung "Rotes Kreuz" gleichstehen.
    (5) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

  • Bei einer derart engen Auslegung des OWiG dürfte ja keine Frau mehr als Krankenschwester verkleidet zum Karneval gehen:


    Zitat

    § 126 Mißbrauch von Berufstrachten oder Berufsabzeichen
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt
    1. eine Berufstracht oder ein Berufsabzeichen für eine Tätigkeit in der Kranken- oder Wohlfahrtspflege trägt, die im Inland staatlich anerkannt oder genehmigt sind, oder
    2. eine Berufstracht oder ein Berufsabzeichen einer religiösen Vereinigung trägt, die von einer Kirche oder einer anderen Religionsgesellschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist.
    (2) Den in Absatz 1 genannten Trachten und Abzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
    (3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

  • Bei einer derart engen Auslegung des OWiG dürfte ja keine Frau mehr als Krankenschwester verkleidet zum Karneval gehen:

    Zu unterscheiden ist hierbei zwischen "Berufstracht" und "Schutzkleidung". Was die normale Krankenschwester trägt ist Schutzkleidung. Unter Berufstracht fallen hierbei die offizielle Bekleidung z.B. der Arbeiterwohlfahrt, Diakonie, Caritas oder Heilsarmee. Ferner muss diese Berufstracht ja auch staatlich anerkannt oder genehmigt sein. Wer im Karneval allerdings mit einer echten Sutane, einem echten Ornat, Talar oder Habit oder einer der oben genannten Berufstrachten auf die Straße geht, bewegt sich tatsächlich auf dünnem Eis.

  • Na das schafft ja doch wieder ein gewisses Vertrauen in unser Rechtssystem!
    Wenigstens wusste der entsprechende Richter/Staatsanwalt wann es lächerlich wird! :whistling:

  • Auch bei einem lila Kreuz dürfte es Probleme geben. Die Strafvorschrift über die unberechtigte Verwendung des Rotkreuzzeichens findet sich in § 125 Ordnungswidrigkeitengesetz. Bei einem lila Kreuz dürfte insb. Absatz 3 einschlägig sein.


    Blöd. Jetzt bekommen als nächstes das Blaue Kreuz, die Verkehrswacht und der ASB Probleme und Abmahnungen. Ach ja, das weiße Kreuz ja auch...
    Alberner Kikifatz! :rolleyes: