Fragwürde Blutuntersuchen duch das BRK auf dem Oktoberfest

  • gleich gibts zu dem thema nen beitrag bei "report münchen", ARD, ca 21:50 uhr


    Das BRK kam in diesem Bericht gerade überhaupt nicht gut weg. Die vermeintlichen Einverständniserklärungen der Patienten liegen dem BRK nicht einmal zur Hälfte vor, das Statement der Pressesprecherin (?) klang ziemlich verzweifelt. Und die (ärztlichen) Experten, die im Beitrag zu Wort kamen, haben keinen Zweifel daran gelassen, dass diese Studie bzw. das Vorgehen hierzu höchst zweifelhaft ist. Die zwei anonym befragten Rettungssanitäter haben dem Ganzen noch den Dolchstoß verpasst.
    Und der Sprecher der Stadt München hat in seiner Aussage keinen Zweifel daran gelassen, dass das BRK - sollten die Vorwürfe berechtigt sein - künftig keinen Sanitätsdienst auf dem Oktoberfest mehr macht.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zu den betroffenen Rechtsfragen meine fünf Cent: Hier sind zwei Gesichtspunkte voneinander zu unterscheiden, was vielleicht nicht allen Diskutanden ganz deutlich ist.


    Erstens geht es um die Frage, ob das Anlegen eines Zugangs und die Blutentnahme rechtlich zulässig sind. Das hängt beim nicht einwilligungsfähigen Patienten von dessen mutmaßlicher Einwilligung ab. Nach den allgemein anerkannten Maßstäben darf man annehmen, dass ein Patient in medizinisch erforderliche Maßnahmen einwilligt. Bei bewusstlosen Patienten dürfte das Anlegen eines Zugangs ohne weiteres von einer mutmaßlichen Einwilligung gedeckt sein.


    Ob für die Blutuntersuchung als solche eine mutmaßliche Einwilligung des Patienten erforderlich ist, weiß ich - ehrlich gesagt - nicht. Dagegen könnte man argumentieren, dass die körperliche Integrität durch die Analyse des durch den bereits angelegten (und für sich durch die mutmaßliche Einwilligung gerechtfertigten) Zugangs abgenommenen Blutes nicht betroffen ist. Wie die Rechtsprechung dieses Problem beurteilt (bzw. ob sie den Unterschied überhaupt thematisiert), ist mir nicht bekannt.


    Zweitens geht es um die Frage, ob die bei der Blutuntersuchung gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen einer Studie weiterverwendet werden dürfen. Diesbezüglich fragt sich erst einmal, ob überhaupt ein Eingriff in die Rechte des Patienten vorliegt. Falls man dies bejaht, scheidet eine mutmaßliche Einwilligung als Rechtfertigung aus: Weder liegt die Verwertung für eine Studie im Interesse des Patienten, noch ist die Entscheidung so eilbedürftig, dass man den Patienten nicht selbst fragen könnte.


    Und die (ärztlichen) Experten, die im Beitrag zu Wort kamen, haben keinen Zweifel daran gelassen, dass diese Studie bzw. das Vorgehen hierzu höchst zweifelhaft ist.


    Haben die Experten ihre Ansicht näher erläutert?


    Die zwei anonym befragten Rettungssanitäter haben dem Ganzen noch den Dolchstoß verpasst.


    Was haben die beiden gesagt?


    Die vermeintlichen Einverständniserklärungen der Patienten liegen dem BRK nicht einmal zur Hälfte vor


    Das ist eher unschön. Wobei dei Angelegenheit ja wohl schon einige Jahre her ist.

  • Eine etwas differenziertere Betrachtung aus der Qualitätspresse, welche die etwas fragwürdigen, von der tz berichteten Aussagen von Eisenmenger und der Anwältin nicht wiederholt:


    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/570/485990/text/


    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/477/485898/text/


    Interessant finde ich, dass es wohl ein anonymes Schreiben die ganze Sache ins Rollen gebracht hat.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Interessant finde ich, dass es wohl ein anonymes Schreiben die ganze Sache ins Rollen gebracht hat.


    Vielleicht war das ja so einer:


    Ich möchte dies hier gleich mal klar darstellen: Ja, es sind vereinzelt San Helfer dabei die Zugänge legen, allerdings piecksen die nicht wild drauf los, sonder werden durch die Ärztlichen kräfte an diese Tätigkeit herangeführt, angeleitet und überwacht! Es ist durchaus schon vorgekommen das jemand meinte er wäre jetzt der große Held, allerding war dessen Dienst innerhalb kürzester Zeit beendet!!

  • Zugang legen ist doch auch toll. Überleg' mal, Du schließt einen lebenden Organismus ohne vorgesehene Verbindungsstellen an eine Plastikflasche und tauscht Flüssigkeiten aus. Lustig ist: die einen haben wahnsinnig Schiß davor und die anderen kriegen gar nicht genug davon! Es ist und bleibt die Götze und das Kompetenzkriterium des Rettungsassistenten. Ach, ich schweife ab... *seufz*

  • markus


    Nein, in allen Altersgruppen. Die Alten sagen dann nur nicht mehr, sie hätten einen Zugang gelegt, sondern dann ist nur noch die Nadelgröße, die dann immer mit angeführt wird, von Bedeutung. Oder sie haben immer noch Schiß...

  • Wie wäre es denn mit dem ausschließlichen Einsatz von RA auf dem Oktoberfest, damit diese die stabile Seitenlage gründlichst einüben könnten :-D

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Soso, in den "Rote Kreuz Zelten...!" wir haben seit 2004 keine Zelte mehr! :wacko:

    :rtw: "Rettungsdienst" sind die Typen, die zu einem kommen, wenn man etwas getan hat, wofür man eigentlich zu dämlich ist. :rtw:

  • Es geht ja auch um 2004.


    Der Magazinbeitrag zeigt, dass man bei "report" zumindest die Rechtslage nicht gründlich klärt.