RA für Krankenpfleger -Fragen über Fragen

  • Hallo!


    Ich mache momentan meine Ausbildung zur Gesundheits-und Krankenpflegerin und werde damit im März 2010 fertig.
    Danach möchte ich gerne noch die Ausbildung zur Rettungsassistentin machen.
    Der ASB Hamburg bietet diese 300 Std z.B. in einem Vollzeitlehrgang (1 Monat) an, während fast alle anderen dies nur berufsbegleitend anbieten.
    Kennt jemand noch RA-Schulen, die diesen Lehrgang in Vollzeit anbieten?
    Ich hab nämlich leider keine anderen gefunden.


    Findet ihr es sinnvoll den RA so weit zu verkürzen bzw schafft man da alle wichtigen Inhalte in der kurzen Zeit?


    Außerdem muss man das Anerkennungsjahr ja nicht unbedingt in Vollzeit ableisten, sondern kann die Stunden auch auf mehrere Jahre aufteilen. Kann mir jemand sagen, wo ich dazu nähere Einzelheiten/Vorschriften finde?


    Vielen Dank schon mal für eure Antworten - bei meinen ganzen Fragen :-)


    Caro

  • Schau dir mal diesen Thread an. Da gibt es eine Zusammenstellung von verschiedenen Threads zum Thema RettAss-Ausbildung als Krankenpfleger.


    Ach ja, und herzlich willkommen...

    Einmal editiert, zuletzt von der.ralf ()

  • ASB Hamburg ist ne gute Schule, da machts du nichts falsch. Und wenn du lediglich für einen Monat in Hamburg unterkommen musst, halten sich ja auch die Unterkunftskosten in Grenzen.


    Die "näheren Vorschriften" sind die RettAssAPrV und das RettAssG, beides findest du beim Bundesjustizministerium unter http://www.gesetze-im-internet.de auf aktuellem Stand.

  • Hallo Caro,


    eine gute Entscheidung den RA nach der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin zu machen. Viele Schulen bieten Gesundheits- und Krankenpflegern auch an, dass diese einen "normalen" verkürzten RA-Kurs gehen und dort mind. die 300h ableisten, Vorteil wäre hier z.B. dass du trotzdem noch während der Ausblidung arbeiten kannst und dir so die Unterrichtstage heraussuchen kannst.



    Gruß Simon

  • OT:


    Darf ich mal kurz ein wenig bissig sein? Wie wärs, wenn wir einfach alle einen Krankenpfleger + 1 Monat machen, dann wäre das leidige Thema 3-Jährige Ausbildung endlich vom Tisch. :ironie:
    und das soll jetzt weiss Gott kein Schuss gegen die Krankenpflegeausbildung sein! Immer Hut ab vor deren Leistung!

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • Da ist ein kleiner Denkfehler drin: Es kommen ja noch 1600h Praxis dazu...

    ne... ich würde dann eben den Krankenpflege-Lehrgang verkürzen. :D :ironie:

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • OT:


    Darf ich mal kurz ein wenig bissig sein? Wie wärs, wenn wir einfach alle einen Krankenpfleger + 1 Monat machen, dann wäre das leidige Thema 3-Jährige Ausbildung endlich vom Tisch. :ironie:
    und das soll jetzt weiss Gott kein Schuss gegen die Krankenpflegeausbildung sein! Immer Hut ab vor deren Leistung!


    Fakt ist nunmal, dass es in der theoretischen Ausbildung viele thematische Überschneidungen gibt. Daher finde ich die Verkürzung nur sinnvoll. Wenn Du einen Führerschein in Klasse A und B machst, dann lernst Du die StVO ja auch nicht zweimal. ;)


    PS: "einfach einen Krankenpfleger [machen]" ist für einen gewissen Teil der RDler garnicht so einfach... :pfeif:
    Was für einen Teil des angehenden Pflegepersonals aber auch zutrifft.

  • Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten, v.a für die ersteren, denn eine Diskussion über sinnvoll oder nicht wollte ich hier nun nicht wirklich hervorrufen.


    Kennt denn noch jemand Schulen, die ausdrücklich diesen Lehrgang anbieten?
    http://www.asb-hamburg.de/dien…urfort.5.4/index.html#elk


    - außer das DRK-Bildungswerk Thüringen (Danke für den Tipp), bei der RDSM konnte ich diesen Lehrgang leider nicht finden.


    oder ist das hier eher ein Einzelfall...

  • Im Rettungsassistenten-Lehrgang meiner Freundin war auch eine Teilnehmerin, die vorher die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin gemacht hatte. Sie musste nur für bestimmte Themen anwesend sein. Es gab also keinen separaten Kurs, sondern ihre Ausbildung lief neben dem "normalen" (verkürzten) Lehrgang. Ob sie dafür auch weniger gezahlt hat, kann ich leider nicht sagen. Vielleicht bietet eine Schule in Deiner Nähe diese Option ja auch an.


    Gruß
    HSH

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten. [Karl Valentin]

  • Mir stellt sich auch grade eine Frage:


    Zitat

    §8 (5) Bei Personen nach Absatz 3 und 4 können Zeiten einer Tätigkeit in der Intensivpflege, in der Anästhesie oder im Operationsdienst bis zu drei Monaten auf die praktische Tätigkeit nach 7 Abs. 1 angerechnet werden.


    Meint: Krankenpflegepersonal, welches in den genannten Bereichen arbeitet muss anstatt 1600 nur 1200Std. Praxis nachweisen, oder? Gesetzt den Fall, ich wechsel jetzt in einen der Bereiche, vermindert sich dann meine Praxiszeit? ?(



    Edit: Dativ/Genitiv usw.

    Einmal editiert, zuletzt von Bodo#3 ()