Frage zur Impfung bzgl Ausbildung

  • Damals gab es das IfSG allerdings noch nicht, es sind 40 Jahre ins Land gezogen und die Bundesrepublik ist liberaler geworden.


    Ich gebe Dir recht, wenn der Freiheitsgedanke des einzelnen mittlerweile in vielen Dingen sehr hoch bewertet wird - und das ist auch gut so.
    Dennoch gilt es auch, das Allgemeinwohl zu beachten.


    Nach dem Flug einer geistig verwirrten Person rund um die Frankfurter Hochhäuser hatten wir ja diese "Abschussdiskussion", die letztendlich auch den Einsatz der BW im Inneren bedeutet hätte.
    Zu recht wurde darauf verwiesen, daß es keine vorsorgliche gesetzliche Regelung geben darf, wo der Abschuß eines (vollbesetzten) Pasagierflugzeuges angeordnet werden kann, um (größere?) Schäden für die Bevölkerung zu vermeiden.
    "Man" verlässt sich darauf, daß so ein Szenario niemals eintritt und wenn doch, daß dann der IBuK den Abschuß anordnet und danach seinen Hut nimmt...


    Ich gebe zu, daß war jetzt ein "worst-case-szenario".
    Doch in einem Pandemiefall geht es z.B. darum, die persönliche Freiheit einzuschränken (für Isolationsmaßnahmen) um eine gesundheitliche Gefahr der Allgemeinheit zu reduzieren.


    Aus meiner Beobachtung der Arbeit des Bundeverfassungsgerichtes der letzten Jahre kann ich nur sagen, daß einerseits die Regierung immer wieder "abgewatscht" wurde und andererseits sehr pragmatische Entscheidungen getroffen wurden.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Die Frage ist nur, ob dieser Paragraph auch heute dem BVerfG noch standhalten würde.

    Ziemlich sicher: ja, würde er.



    Wenn die Impfung eine Gefahr für das eigene Leben oder die eigene Gesundheit darstellen würde, darf man - mit ärztlicher Bescheinigung - die "Pflichtimpfung" verweigern.


    Ansonsten erwähnt das IfSG, dass diese Regelung das Recht auf körperliche Unversehrtheit einschränkt. Und im Grundgesetz ist explizit aufgeführt, dass der Staat nur per Gesetz in das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingreifen darf.




    Ich bin nun kein Rechtsanwalt, aber formale Probleme dürften nicht gegeben sein.


    Unter Umständen wiegt nun mal die Pflicht des Staates, seine Bürger vor einer epidemischen Krankheitsausbreitung zu schützen, schwerer als das Recht des Einzelnen, sich einer Impfung zu verweigern.


    Die einzige Debatte, die wohl geführt werden würde, ist die Frage, ob der Staat bei der entsprechenden Erkrankung, Ausbreitung und Krankheitsverlauf diese Maßnahme ergreifen musste.
    Aber das hat nichts damit zu tun, dass die Möglichkeit einer "Zwangsimpfung" ziemlich sicher verfassungsgemäß ist.

  • Hallo ihr Lieben,
    Gesundes Neues euch allen noch, hatte viel um die Ohren in letzter Zeit,sorry.
    Also war gestern bei meiner Hausärztin, die meinte zu mir dass sie mir dazu rät, wenn ich selbst zahlen muss, eine Kombiimpfung zu nehmen. Zum einen da ich noch keine Hep A habe ,zum anderen kann ich mir dann die Titabestimmung sparen.
    Zu der Eignungssache:
    Ich habe ein Schriebs von der Schule mit bekommen, zu der ich gehen werde.

    Zitat

    Ärztliche Bescheinigung

    Mehr quasi nicht. Wenn ich den Impfschutz hab unterschreibt sies mir und beim Psychologen war ich schon vor nem halben Jahr vom Arbeitsamt aus.

    Aber da ich von meiner Krankenkasse schon lange nichts mehr erwarte und nur aufs Bafög warte um zu wechseln, musste ich mir sagen lassen das meine Bearbeiterin gerade im Urlaub ist und nächste Woche erst wieder da, aber ich versuche natürlich charmant meine Sicht der Dinge darzulegen ;)

    Obwohl ich auch die Meinung verstehe,dass die Organisation wo ich ehrenamtlich arbeite zahlen müsste,verstehe,aber naja,ich wollte ja auch weiterhin da arbeiten...

    Aber raphael-wiesbadens Rat werde ich erst noch versuchen am Montag, und hoffe diese Argumentation reicht um zu überzeugen, obwohls mir lieber wäre irgend ein Gesetz o.Ä. zur Hand zu haben.

    Aber vielleicht gehts auch so.

    Danke nochmal, ich sag bescheid obs geklappt hat.

  • Muss leider mal den alten Thread ausgraben...


    Ich habe im Oktober 2014 meine erste Twinrix Impfung bekommen, die 2 Folgeimpfungen habe ich versäumt.
    Nun habe ich im April ein KH-Praktikum und benötige dafür einen Hepatitis B Impfnachweis. :shout:


    Jetzt stelle ich mir die Fragen:
    Ist es richtig, dass die 2. Impfung jetzt noch nachgeholt werden kann oder muss "von vorne" begonnen werden?
    Wäre mit der zweiten Impfung schon ein (vorübergehend) ausreichender Impfschutz hergestellt und wenn ja, auch in dem kurzen Zeitraum?


    Weiß jemand Rat?

  • Gegen Hep A kanns bis April noch klappen.


    Wenn Du keinen ausreichenden Titer gegen Hep B hast (und das ist wahrscheinlich wenn du noch nie außer der einen Twinrix gegen Hep B geimpft worden bist) wird es knapp.


    Da hilft nur Titer bestimmen lassen (dann gibt's die Bescheinigung vielleicht doch- vielleicht wurdest Du schon einmal geimpft) und losimpfen (für den Fall das der Titer zu niedrig war)


    Ich habe in Erinnerung dass in der Regel nach ca. 6 Wochen mit einem Titeranstieg zu rechnen ist (allerdings erst nach der zweiten oder dritten Ladung)



    Geh doch morgen mal zu Eurem Betriebsarzt mit dem Impfpass. Insgesamt ist das eine Impfung, die man als RfP sicherlich haben sollte.


    Bis dahin gibt es folgenden Antworten auf Deine Fragen:
    1. Eigentlich müsstest Du neu beginnen
    2. wohl nicht, aber s.o.


    ich muss noch was recherchieren, was Dir vielleicht helfen könnte... gefunden

    5 Mal editiert, zuletzt von DocJojo () aus folgendem Grund: Entscheidenden Rechtschreibfehler eliminiert bevor noch was passiert

  • jetzt hab ich gefunden was ich gesucht hatte. es gibt ein schnellimpfschema, dass bis Mitte April funktionieren sollte (wohl zu 80%, sofern Du kein low- oder non-responder bist und du für den langfristigen Schutz eine 4.Impfung in Kauf nimmst...)


    Zitat

    Das reguläre Impfschema für eine Impfung gegen Hepatitis B im Erwachsenenalter ist 0-1-6 Monate. Ein Teil der Geimpften hat bereits nach 1 oder 2 Impfungen einen kurzfristigen Schutz, aber erst durch die dritte Impfung wird ein langfristiger Schutz erreicht. Die Unterschreitung des in der Zulassung definierten Mindestabstands zwischen der 2. und 3. Impfdosis kann die langfristige Immunantwort verringern. Falls ein besonders rascher Schutz gegen Hepatitis B gewünscht wird (z.B. vor einer Reise), kann nach einem verkürzten Impfschema geimpft werden, z.B. an den Tagen 0-7-21 (maßgeblich sind die Angaben in der Fachinformation des jeweiligen Impfstoffs). Zum Aufbau eines langfristigen Impfschutzes wird in diesen Fällen eine zusätzliche 4. Impfdosis nach 6-12 Monaten empfohlen.
    Stand: 20.02.2014


    hier der Link zu empfehlenswerten Seite des RKI bei solchen Fragen

  • Wir sprechen aber jetzt nicht von Sildenafil, oder?


    :clapping:
    Du bist ja brutal 90er...
    Man merkt dass du -wie ich auch- nimmer der allerjüngste ist.


    " Titer" hat die Autokorrektur auf eine harte Probe gestellt...

  • Ich habe im Oktober 2014 meine erste Twinrix Impfung bekommen, die 2 Folgeimpfungen habe ich versäumt.
    Nun habe ich im April ein KH-Praktikum und benötige dafür einen Hepatitis B Impfnachweis.


    Man muss Dir hier aber auch mal einen ordentlichen Arschtritt in den Allerwertesten Deiner Selbstverantwortung geben! Du verpasst 2 Impftermine und schaffst es nicht innerhalb von gut 1,5 Jahren Dich um Ersatztermine oder ggf. um eine Neuimpfung zu kümmern? Du hast ständig mit an Hepatits erkrankten Patienten zu tun. Allein aus Gründen des Selbstschutzes sollte Dir eine solche Impfung schon wichtig sein. Also los, kümmern...


    [/Moralpredigt]


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Jede Impfung zählt. Von vorne muss die Grundimmunisierung nicht mehr angefangen werden.
    Ich würde an Deiner Stelle so schnell wie möglich die 2. Impfung nachholen und dabei mit Deinem Arzt reden wie Du schnell auf einen passenden Titer kommst. Normalerweise sollte kurz nach der 2. Impfung der Titer ansteigen. Ggf. könnte man da ja mal den Titer testen lassen ;)


    Bedenke bitte auch das es Non-Responder gibt. In so einem Fall hättest Du nur kurzzeitig nach der Impfung einen Titer und danach nicht mehr. Ein ehemaliger Hausarzt von mir war selber Non-Responder auf die HepB -Impfung.


    Ansonsten habe ich irgendwo in den weiten des Internets mal gelesen das die Berufsgenossenschaft auch eine Hepatitis B Infektion als Arbeitsunfall anerkannte obwohl der Arbeitnehmer die entsprechende Impfung verweigerte.


    Ich selber habe das Glück das die HepB Impfung laut Titer-Bestimmungen mindestens 20 Jahre wirkt. Mal schauen wie in rund 5 Jahren die nächste Titer-Bestimmung ausschaut. Mit etwas Glück sind weitere 10 Jahre drinnen.

  • Grundsätzlich kann ja jeder machen was er will. Allerdings sind deine Tipps eher fragwürdig.
    Zwischendrin mal kurz nen Titer zu bestimmen, der ja dann möglicherweise nicht aussagekräftig ist, ist sicherlich nicht die beste Lösung.


    Es ging ja darum, dem Kollegen einen Vorschlag zu machen, wie er zügig einen sicheren Impfschutz erhält...

  • Dann möchte ich mich hiermit für meinen Beitrag entschuldigen.
    Ich hatte vor dem erstellen meines Beitrags die vorherigen Einträge wohl nicht richtig gelesen sonst wäre mir aufgefallen das schon alles wesentliche gesagt wurde.