30h-Fortbildung für Ehrenamtliche - wie organisieren?

  • Hallo Leute,


    in unserer Bereitschaft tummeln sich verschiedene Leute, die eine rettungsdienstlichen Ausbildung absolviert haben und eher weniger als mehr im Rettungsdienst mitwirken (als Aushilfen, auf fahrzeugbesetzten Sanitätsdiensten, als Rettungsdienstverstärkung).
    Aus organisatorischen Gründen (Schichtarbeit, Full-Time-Job, Familie) ist es vielen nicht möglich, auf die 30 Stunden Fortbildung im Jahr zu kommen.


    Nun kam mir die Idee, ein Wochenende zu organisieren, an dem die entsprechenden (und natürlich auch andere Interessierte, vielleicht sogar aus anderen Bereitschaften) Fortbildungen am Stück angeboten werden. Damit wäre zumindest die Hälfte der 30 Stunden (2 Tage ? 7,5h) erfüllt. Natürlich sollte das Angebot abwechsulungsreich sein, gerne auch mit praktischen Übungen zwischendurch. Ich denke, es wird kein Problem werden, Inhalte zu finden.


    Mein Problem ist aber: Wie sehen die formalen Bedingungen an Inhalte, Ausbildungsform und vor allem Dozenten aus, damit ein solcher Ausbildungsblock als Fortbildung anerkannt wird? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und mit wem sollte vorher gesprochen werden?


    Gruß, Christian

  • Mal nebenbei bemerkt:


    Finde die Idee sehr gut! Hat man meiner Meinung nach auch mehr von!
    Aber Hauptamtliche Kollegen haben das gleiche Problem(Fulltime Job,Familie,Schicht)! Und müssen es auch hinbekommen!

  • Hallo Christian,


    es gibt für die "30 stündige Fortbildung" - die in Baden- Württemberg nicht gesetzlich geregelt ist, keine formalen Voraussetzungen. Der Arbeitgeber bzw. die Organisation die eine solche Fortbildung der Mitarbeiter fordern kann Ausbildungsinhalte (Mega-Code-Training) vorgeben.


    Wir bieten z.B. mehrmals im Jahr eine 3 tägige Pflichtfortbildung für alle Mitarbeiter im Rettungsdienst an.


    Folgenden Themen sind Inhalt der Veranstaltung:





    • MPG Unterweisung
    • Arbeitssicherheit
    • Hygiene / Desinfektion
    • Rechtlich Grundlagen
    • Qualitätsmanagement


    Weiterhin werden verschiedene notfallmedizinische Themen vorgestellt / bearbeitet:





    • Einzelmaßnahmentraining (i.o. Zugang, Enlastungspunktion, Airwaymanagement, Defibrillation, Kardioversion)
    • Simulationstraining (Erwachsene, Kind, Säugling)
    • Reanimationsimulationen
    • Narkose im Rettungsdienst




    Diese Ausbildung wird ärztlich zertifiziert, Referenten sind Notärzte, Rettungsassistenten und Fachkräfte einzelner Bereiche (Hygiene, Arbeitsicherheit, Recht)




    Insgesamt ein sehr großer Aufwand - (Material, Personal, Referenten, Kosten)- jedoch eine für uns sehr sinnvolle Veranstaltung.

    S. Schreiber

    Einmal editiert, zuletzt von S. Schreiber ()

  • Hallo!


    Aber Hauptamtliche Kollegen haben das gleiche Problem(Fulltime Job,Familie,Schicht)! Und müssen es auch hinbekommen!


    Nur mit dem kleinen Unterschied, dass es eben die Hauptarbeit der Hauptamtlichen ist und sie damit Ihre Kohle verdienen...


    Aber jetzt wieder zurück zum eigentlichen Thema!


    Ciao
    Rettungshund

  • Da in BaWü (anders als in R-P) m.W. keine Inhalte für die Fortbildung von Rettungsfachpersonal festgeschrieben ist, dürftest du da relativ frei sein. Grundsätzlich solltest du schauen, ob es hausinterne Regelungen gibt (viele Kreisverbände schreiben bspw. vor, dass einmal jährlich eine MegaCodeAbnahme erfolgen muss, ggf. Notkompetenzschulungen jährlich verpflichtend sind o.ä.). Da wird dir der zuständige LRA eine bessere Hilfe sein als das werte Forum.
    Dozieren kann, wer über das notwendige Fachwissen verfügt und vom Arbeitgeber als Dozent akzeptiert wird. Grundsätzlich macht es natürlich stets Sinn, solche Fortbildungen in Absprache mit dem zuständigen LRA zu organisieren, das vermeidet hinterher Probleme mit der Anerkennung und ggf. stellt der dann auch "offizielle" Teilnahmebescheinigungen aus.


    Und jetzt: viel Spaß bei der Themensuche!


    Ach ja: wir haben das dieses Jahr auch so gelöst, dass wir jeweils ganztägige Fortbildungen (8h) angeboten haben, da die RettAssSchule die gewohnte Wochenfortbildung nicht zeitgerecht leisten konnte. Mir hat die Planung und Durchführung recht viel Freude bereitet.

  • Aber Hauptamtliche Kollegen haben das gleiche Problem(Fulltime Job,Familie,Schicht)! Und müssen es auch hinbekommen!


    Klar, aber in meinem hautamtlichen Job habe ich auch nochmals an die 50h Fortbildung (dieses Jahr), die ich auch noch irgendwie unterbringen muss. Außerdem kann - je nach Auslastung der Arbeitszeit - die Fortbildung auch innerhalb der Regelarbeitszeit absolviert werden. Ich weiß allerdings nicht, wie das allgemein so gehandhabt wird. Irgendwo gab es mal ein Thema hierzu, ob Fortbildung Arbeitszeit ist. Wie dem auch sei, das ist hier nicht das Thema.


    Danke für's "Mutmachen" bisher...

  • Hallo,


    ich glaube noch etwas im Hinterkopf zu haben, wonnach zumindest beim DRK die Fortbildung mehr oder weniger geregelt ist.


    Es gibt einen Beschluss des Präsidiums und des Präsidialrat das es für sämtliches nichtärztliches Rettungsdienstpersonal 30 Stunden Fortbildung jährlich Pflicht sind. Zu organisieren über die Landesverbände.


    Aber dieser Schrieb ist auch schon einige Jahre alt und könnte längst überholt sein. Hoffnung was die Fortbildungspflicht von min. 30 Stunden anbelangt, gibt eine evtl. Änderung/Aktualisierung des RDG BW.


    Grüße

  • Im Bereich 4 (Wache und Ortsverein) machen die es erfolgreich, Christian. Frage dazu mal die Zuständigen, bzw man kann es ja auch zusammen machen. Leider macht der Kreisverband seit diesem Jahr ja nichts mehr in diese Richtung.

  • Ein benachbarter KV hat das so geregelt, daß es für die EAs 12 Samstage gibt, wovon 4 davon besucht werden müssen. Einige wichtige Themen werden an mehreren Samstagen angeboten, an den anderen Samstage werden mit sogenannten Wahlthemen durchgenommen.

  • Wie gesagt, zeitliche Organisation und die Themenauswahl sind nicht wirklich das Problem (eher, welche Themen ich weglasse). Die Frage ist, was ich unternehmen muss, damit eine solche Fortbildung auch als RD-Fortbildung im Sinne der 30h anerkannt wird.


    Gruß, Christian

  • Was ich vorhin vergessen habe: Die Themen der EA-Weiterbildung sind die gleichen wie die der HAs. Also werden vom RDL und der Abteilung Ausbildung vorgegeben.
    Wieso Themen weglassen?

  • Die Frage ist, was ich unternehmen muss, damit eine solche Fortbildung auch als RD-Fortbildung im Sinne der 30h anerkannt wird.


    Wenn es um die Anerkennung im Rettungsdienst geht, lautet die Antwort für Baden-Württemberg derzeit: den zuständigen Rettungsdienstleiter fragen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Wieso Themen weglassen?


    Weil man locker deutlich mehr als 30h mit Themen füllen kann. :D


    Wenn es um die Anerkennung im Rettungsdienst geht, lautet die Antwort für Baden-Württemberg derzeit: den zuständigen Rettungsdienstleiter fragen.


    Danke. Damit kann ich was anfangen!


    Gruß, Christian

  • Evtl kannst du dich mit dem RDL auch wegen der Themenauswahl absprechen.
    So daß die EAs immer die gleichen Themen haben wie die HAs. Wenn du danach trotzdem noch über die 30 h kommst, heb die Themen einfach fürs nächste Jahr auf.