Das Münchner Amtsgericht hat einen 38-jährigen Leitstellendisponenten der Berufsfeuerwehr vom Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung freigesprochen, zuvor sollte der Rettungsassistent einen Strafbefehl über 2.500 Euro zahlen.
Der Disponent hatte in der Nacht zum 27. März diesen Jahres einem Anrufer, der für einen alkoholisierten 17-Jährigen einen Krankenwagen haben wollte, ein Einsatzfahrzeug verweigert und ihn aufgefordert, den Betrunkenen mit einem Taxi zu befördern. Als auch der Hinweis des Anrufers "Der is kaum noch wach, schon fast bewusstlos" den Disponenten nicht dazu bewegen konnte, ein Fahrzeug zu schicken, beleidigte der Anrufer den Rettungsassistenten und legte auf.
Der 17-Jährige wurde später von seinen Eltern in ein Krankenhaus gebracht, wo er mit 1,6 Promille auf der Intensivstation aufgenommen wurde und seinen Rausch ausschlief. Die Eltern zeigten daraufhin den Leitstellendisponenten an.
Nachdem der Angeklagte sowie ein Zeuge dem Gericht die Arbeit der Leitstelle geschildert und auf die täglich zahlreichen Anrufe aufgrund Alkohols hingewiesen hatten, entschied das Gericht zugunsten des Rettungsassistenten. Die Richterin zeigte sich froh darüber, den Disponenten freisprechen zu können. Er solle sich bloß nicht von Eltern, "deren Sohn beim Komasaufen war", in seiner Arbeit verunsichern lassen.
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/F5R…st-kein-Trinker-Taxi.html