Stundenlohn als Aushilfe

  • Hallo,


    ich bin mir nicht sicher ob ich hier richtig bin aber ich versuchs einfach mal.


    Ich bin RA und arbeite während meines Studiums noch bei einer HiOrg als Assistent. Habe einen studentischen Aushilfsvertrag und kann ganz offen sagen, dass mein Stundenlohn bei 7,16 Euro liegt. Deshalb nun mal meine Frage, was ihr als Aushilfen so verdient. Ist bei euch die Bezahlung qualifikationsspezifisch oder bekommen alle das selbe, ein RH das gleiche wie RA.


    Ich möchte hier keine Diskussion über Sinn / Unsinn oder was angebracht wäre auslösen, sondern lediglich erfahren ob ich so im Durschnitt liege oder ausgebeutet werde.


    Vielen Dank und frohe Weihnachten

  • Mein Salär liegt mit (noch) Werkstudentenvertrag bei 7,90 Euro. Allerdings bekomme ich alle Zeitzulagen nach AVR, weil man damals vergessen hat, mir diesen Wisch unterzujubeln, dass ich auf Zuschläge verzichte. Ab Februar werde ich Gfb, am Stundenlohn ändert das aber nix.

  • Für alle Studentitschen Aushilfen und GfB:
    - Stundenlohn: 6,20 Euro für RS; 8,00 Euro für RA.
    - keine Zulagen
    - Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
    - anteiliger Urlaubsanspruch (je nach erbrachter Stundenzahl)


    J.

  • Studentische Stundenlhner werden in unserer schnen Universittsstadt recht gut entlohnt...


    im öffentlichen Auftrag: RS 8-10; RA 10-12 Euro / h, keine Zuschläge, bezahlte berstunden, keine Lohnfortzahlung, Fortbildungen werden je nach Arbeitgeber gezahlt oder nicht
    bei den echten Privaten: RH 5-7 Euro, RS / RA 6-8 Euro; vorhandener P-Schein bringt in der Regel +1-2 Euro


    Ausnahmen bilden einzelne 24h-Landwachen mit niedriger Frequenz, diese haben meist schlechtere Stundenlöhne, kommen Studis aber meist in anderer Richtung entgegen (gewisse Flexibilität bei Dienstzeiten, Studienräume, Befreiung von Wachinternen Aufgaben...)


    Nicht studentische Aushilfen haben wir eigentlich nicht, zumindest nicht dass ich davon wüsste.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Für alle Studentitschen Aushilfen und GfB:
    - Stundenlohn: 6,20 Euro für RS; 8,00 Euro für RA.
    - keine Zulagen
    - Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
    - anteiliger Urlaubsanspruch (je nach erbrachter Stundenzahl)


    J.

    Für die studentischen Aushilfen sind das übrigens Brutto- (-10% RV), für die GfB-Kräfte Nettoangaben.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten. [Karl Valentin]

  • Grundsätzlich haben den Aushilfen gleiche Löhne bezahlt zu werden wie den Hauptamtlichen. Begründung:


    Zitat


    § 4 I 2 TzBfG:
    Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht.


    § 2 II TzBfG:
    Teilzeitbeschäftigt ist auch ein Arbeitnehmer, der eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ausübt.

  • Nils:
    Breitet man den Deckmantel des Ehrenamtes und/ oder der Aufwandsentschädigung
    darüber, lässt das wieder ganz andere Möglichkeiten zu.


    Ich finde die aufgezeigten Stundenlöhne aber auch relativ bitter.
    Ich habe während meiner Teilzeittätigkeit immer zwischen 10,80 Euro
    und 11,50 Euro pro Stunde verdient. Dieses Gehalt fand ich, insbesondere
    unter den geringen Abgaben als Student, sehr angemessen.


    Gruss Felix

  • Nils:
    Breitet man den Deckmantel des Ehrenamtes und/ oder der Aufwandsentschädigung
    darüber, lässt das wieder ganz andere Möglichkeiten zu.


    In der Praxis wird das so gehandhabt - ob dies arbeitsgerichtlichen Überprüfungen im Einzalfall auch standhalten würde, ist eine andere Frage. Das Problem ist ja meist eher, dass man von der Warte des auf ehrenamtlicher Basis Beschäftigten aus ungerne klagt, weil es ja die Weiterbeschäftigung gefährden würde. Auf der anderen Seite darf man jedoch nciht vergessen, dass eine Klage auf "anständige" Lohnzahlung ggf. eine enorme Druckwirkung entfalten kann, da man ja meist nicht der einzige ist, der unter den schlechten Bedingungen sein Geld verdient. Sprich: eine Klage, die meinetwegen 10.000 Euro an Gehaltsansprüchen geltend macht, kann dem Arbeitgeber schnell ein Risiko von mehreren hunderttausend Euro einbringen: verliert er die Klage, fordern weitere Beschäftigte evtl. ebenfalls ihren "anständigen" Lohn. Ob der AG/ die HiOrg dieses Risiko eingeht, wird sie sich sehr gut überlegen. Meist ist es billiger, der Forderung zu entsprechen.


    Ob Ehrenamt vorliegt, wird sich anhand der konkreten Konstellationen aufzeigen lassen. Jemand, der übers Ehrenamt in die Organisation hineingewachsen ist, wird ggf. anders zu beurteilen sein als jemand, der über eine Bewerbung den Weg in die betriebliche Organisation gefunden hat. Im Zweifelsfall würd ich das durchklagen sobald ich vom Arbeitgeber nichts mehr will: es kostet ja quasi nichts (die Gerichtsgebühren sind im Arbeitsrecht echt angenehm) und ggf. findet sich auch eine Gewerkschaft/Rechtschutzversicherung/Berufsverband, der/die das Risiko trägt.

  • Ich kann über diese Zahlen nur staunen. Als Ehrenamtler kriegen die Leute hier zwischen 1,50 Euro und 4 Euro die Stunde "Aufwandsentschädigung".

  • Hallo,


    erstmal vielen Dank für die raschen Antworten. Echt super dieses Forum hier.
    Ja ich studiere Medizin und ich weiß, dass die mir in der Klinik auch so um die 13 Euro als ungelernte Aushilfe zahlen, jedoch möchte ich als RA weiterarbeiten, weil ich hier doch etwas selbstständiger bin und doch etwas mehr Verantwortung trage, was mir da doch gefällt. Aber wenn ich so langsam überlege ist es in der Klinik fast das doppelte was ich verdienen würde.
    Ich bin seit etwa 4 Jahren bei meiner HiOrg, meint ihr ich kann da mal hingehen und eine Lohnerhöhung fordern?
    Zur Info: ich habe auch eine Lohnfortzahlung bei Krankheit, Urlaubsentgeld, und Überstunden werden auch gezahlt.


    Gruß

  • Ich kann nur für meinen alten Arbeitgeber sprechen, hier gab es 10 Euro/h ohne Zuschläge. Diese mussten jedoch nach entsprechender Feststellung irgendwann doch bezahlt werden, mittlerweile gibt es sie.
    RS war etwas weniger, knapp 8 Euro.


    Was wir unseren studentischen Aushilfen zahlen weiß ich grade nicht aus dem Kopf, dürfte aber auch um die 10 Euro+Zulagen liegen.

  • Ich kann über diese Zahlen nur staunen. Als Ehrenamtler kriegen die Leute hier zwischen 1,50 Euro und 4 Euro die Stunde "Aufwandsentschädigung".


    Ehrenamt ist eben auch keine Aushilfe in dem Sinne, sondern ein Unbezahlbarer...

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