Im RDB Karlsruhe gab es auch Gemeinden, bei denen der Chr. 43 vor seiner Verlegung an den Baden-Airport bei entsprechendem Flugwetter das primäre arztbesetzte Einsatzmittel war. Demnach ist/ war er auch hilfsfristenrelevant. Im aktuell erstellten Gutachten wird allerdings mit NEF für die Einhaltung der Hilfsfrist gerechnet. Ob das wegen der Verlegung oder grundsätzlich immer so ist kann ich aber nicht sagen.
Hier würde ein Blick ins RDG Ba Wü helfen.