Feuerwehrleute müssen Malteser huckepack nehmen

  • Ein wirklich bitterer Anblick, kann man nach so einer Aktion noch mit erhobenen Haupt rumlaufen. Ich könnt es nicht :dash:

  • Ich habe auch schon versucht herauszufinden, wer die Helden waren, aber man trifft auf eine Mauer des Schweigens.
    Scheint denen peinlich zu sein.

  • Es gibt Sachen, die sollte man sich 2 mal ueberlegen, oder am Besten gleich ganz bleiben lassen.
    Vor allem, wenn heutzutage jeder Depp mit einem Fotohandy rumrennt und den "Beweis" innerhalb kuerzerster Zeit online stellen kann.
    Das sollte eigentlich jedem in diesem Beruf klar sein...

  • Ob die Aktion sinnig war, ich wage es zu bezweifeln. Eines muss man den Kollegen aber lassen, sie bewiesen das nicht in jedem von uns so ein toller Held steckt wie es in Serien oder ähnlichem oft dargestellt wird. :D


    Nichts zum trotz, dank solcher Sachen hat man immer wieder was zum grinsen und diskutieren abseits der üblichen Themen. :thumbsup:

  • Du liebe Güte.. ich wäre wohl im Boden versunken, hätte ich diesen Artikel in der Zeitung gefunden ;-)
    Man sagte es bereits, Status 6 und gut ist es. Kopf einschalten soll schon vielen geholfen haben. :ironie:

  • Peinlich!


    Ich finde die Begründung des Pressesprechers der Malteser bemerkenswert, er gab das kalte Wasser und die hohe Fließgeschwindigkeit als Grund für das (Eigenschutz-)Verhalten des Rettungsdienstpersonals an. Die Feuerwehr erzählte etwas von knöcheltiefem Wasser! Auweia, das ist natürlich gefährlich...! Und dass dafür die Malteser nicht ausgestattet zu sein scheinen um knöcheltiefes Wasser zu durchschreiten muss wohl bedeuten, dass die Malteserjungs wohl mit Plüschlatschen zum Einsatz fahren (was auf dem Foto jedoch anders aussieht). Ich hätte mich als Feuerwehrmann tot gelacht wenn die Sani´s zu mir sagen würden: "Hey, trag mich mal durch die Pfütze...". :rofl:


    Also: Rein in den Matsch, danach 6 drücken, putzen, duschen, neue Klamotten ... fertig! :pump:

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Wir waren nicht dabei und können nur Mutmaßen, was da für Wasser war, bzw die Einengefährdung vor Ort.
    Wobei, so wie es in dem Artikel steht...... ganz schöm blamabel.... sollte es auch so gewesen sein....

  • Mei, des war halt so schlechtes Wetter, die Sanis waren alleine mit dem Blaulichtauto so weit gefahren, so schnelles, gefährliches Wasser und wenn man mit ein paar strammen Feuerwehrburschen etwas kuscheln kann. Dann mögen wir den Jungs das kleine erotische Intermezzo doch gönnen...MALTESER ...WEIL NÄHE ZÄHLT :lol:

    "Die Tugend in die Mitte", sagte der Teufel und setzte sich zwischen zwei Juristen.

  • Nachdem ich die News vorhin gelesen hatte, schlug ich dem anwesenden Feuerwehr-RTW vor, mich doch mal durch die reißende Wupper zu tragen. Sie lehnten dankend ab, aber ich konnte sehen, wie sie alleine von dem Gedanken Rückenschmerzen bekamen! :D


    Nein aber im Ernst... Wieso bringt man nicht einfach die Patientin zu den Rettern? ?-( ?-(

  • :dead:
    Also ich weiss ja nicht wie das bei euch ist, aber erstens habe ich fast immer mindestens zwar paar Socken zum wechseln im Spint, ein paar Reserve Stiefel und ne Dusche auf der Wache haben wir auch. Wenn ich mir gerade mal durch den Kopf gehen lasse, wie oft ich schon nasse Füsse bekommen habe...na ja aber gut jedem das sein. Also ich wäre auch lieber gelaufen, mir wäre das auch viel zu blöd zu sagen "Ey trag mich mal"

  • Nunja, ziemlich blöd gelaufen die Sache ....


    Was mir eher mehr Sorgen macht, ist dieser Absatz im Artikel :

    Zitat

    Für Polizeisprecher Burkhard Rick ist es allerdings fraglich, ob die zögerliche Haltung der Retter nicht auch ein Fall der unterlassenen Hilfeleistung sein könnte. Vorstellbar, wenn man weiß, dass Polizisten zur Menschenrettung schon mit Uniform und Dienstpistole in Gewässer gesprungen sind.

    Diese Aussage sehe ich sehr kritisch.
    Es mag zwar richtig sein, das Polizeibeamte zur Rettung in voller Montur ins Wasser springen, aber der Bürger hat auch einen Anspruch auf polizeiliches Einschreiten, wenn sein Leben akut bedroht ist (Art. 2 Abs.2 GG) - ohne das die Polizeibeamten eine mögliche eigene Gefährdung geltend machen können (Ermessensreduzierung).


    Dies gilt aber nicht für Mitarbeiter des Rettungsdienstes, der HiOrgs oder der Feuerwehren.


    Ich hoffe nur, das die "Meinung" des Polizeisprechers in der Bevölkerung keine Schule macht ...

    Grüße, 0-85-1


    Sapere aude! (Horaz)
    Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart!
    Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." !

  • Ich weiß gar nicht, was ihr alle habt. Von euch war keiner bei dem Einsatz dabei und kennt nicht die Hintergründe des Einsatzes.
    Die Qualität der Berichte, gerade im Lokalteil, dieser Zeitung wird in letzter Zeit immer schlechter. Da werden teilweise Dinge geschrieben, die so pauschal gar nicht stimmen, wenn man Leute vor Ort fragt.

  • Zitat

    Es mag zwar richtig sein, das Polizeibeamte zur Rettung in voller Montur ins Wasser springen, aber der Bürger hat auch einen Anspruch auf polizeiliches Einschreiten, wenn sein Leben akut bedroht ist (Art. 2 Abs.2 GG)


    Ich hab mir diesen Artikel gerade nochmal durchgelesen. Und jetzt muss ich mal aus purem Eigeninteresse fragen: kann man das tatsächlich aus diesem Artikel ableiten? Kennt sich da jemand genau aus?


    Grüße

    We are the pilgrims, master; we shall go always a little further.