Religionszugehörigkeit als Mitarbeiter christlicher Hilfsorganisationen

  • Aus diesem Grund ist in der Satzung der JUH der Begriff "können" erwähnt sowie der Hinweis auf den Arbeitskreis christlicher Kirchen.
    Der ACK ist ein Zusammenschluss christlicher Religionsgemeinschaften; also nicht nur die grossen Volkskirchen, sondern durchaus kleinere Gruppierungen wie bspw. Mormonen, Sieben-Tages-Adventisten, Altkatholiken u.a.m.


    Verschiedene gesetzliche Grundlagen greifen nicht bei den kirchlichen Arbeitgebern.
    Wohl am bekanntesten sind die unterschiedlichen Tarifverträge.


    Niemand bei den Maltesern wird bspw. gemaßregelt, wenn er nicht bei der Weihwasserberegnung des neuen RTW dabei ist.
    Er könnte sehr wohl aber gemaßgeregelt werden, wenn er öffentlich in seiner Rolle als MA des MHD kundig macht, daß er dies für vorsintflutlichen Unsinn hält.
    Der kirchl. AG erwartet durch die Zugehörigkeit seiner (ltd.) MitarbeiterInnen zu einer Kirche ein positives Vorbild.
    Das das Leben dieser MA vielleicht nicht immer von christlich-fundamentalen Zügen geprägt ist, steht dabei auf einem anderen Papier.


    1989 arbeitete ich als MA in der mittleren Führungsebene in einem kath. Krankenhaus - und war kein Kirchenmitglied.
    Dann kam meine Scheidung, eine Erkrankung, die steuergeldfinanzierte Weiterbildung für eine Leitungsfunktion und das Zusammenleben mit einer anderen Frau.
    Damit war klar, daß ich künftig bei diesem AG keine Karriere machen werde.
    Bis zu meinem Ausscheiden war das Arbeitsklima weiterhin geprägt von Respekt und Offenheit.


    Bei allen nachgeordneten MitarbeiterInnen ist die Frage der Religionszugehörigkeit i.d.R. nebensächlich.
    Sobald jedoch aus dem einfachen Mitarbeiter eine vorgesetzte Person ist, muß diese u.U. Entscheidungen nach aussen vertreten, die im Sinne des AG sind.
    Dies lässt sich u.U. einfacher gestalten, wenn die grundlegende "Geschäftsidee", also die Ideologie durch eine Kirchenzugehörigkeit (als Steuerzahler) sichtbar ist.
    Auch ein MA bei McDoof hat z.B. nicht die freie Auswahl seiner Arbeitskleidung. Er ist gezwungen, aufgrund des CI sich ebenso zu kleiden wie alle anderen auch.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Liebe Leute,


    wir diskutieren hier doch Äpfel und Birnen:


    Als normaler RA wird man auch ohne evangelisch zu sein bei der JUH eingestellt und ohne katholisch zu sein bei den Maltesern und obwohl man Christ ist beim ASB.


    Das HÖCHSTE Führungsgremium besteht bei der JUH halt nur aus Leuten die auch evangelisch sind.

  • Schön gesagt! Zustimmung! :positiv:


    Gruß


    Und noch mal: Schön gesagt! Zustimmung! :positiv:


    Ich beschwere mich seit Jahren über die gleichen Zustände bei kirchlichen Krankenhäusern (wo es ja nicht nur um die notwendige Kirchenmitgliedschaft, sondern auch "fragwürdige" Nebenbeschäftigungen, Scheidungen, etc. geht).. aber Tendenzbetriebe scheinen in Deutschland immer noch einen besonderen Status zu besitzen und völlig unbemerkt an der Sakularisierung vorbei gegangen zu sein.


    Ich frag mich ehrlich, was für eine Resonanz es hervor rufen würde, wenn jemand einen Tendezbetrieb aufmacht der nur Weiße, Deutsche, Männer oder nicht-Homosexuelle einstellt... dann ist auf ein Mal alles ganz anders :mauer:

  • Im Mittelteil finde ich deinen Beitrag ehrlich gesagt nicht mehr besonders sachlich.

    Es ging ja letztendlich um die Vergangenheit der Kirche bzw. der Religionen. Und die waren nicht gerade zimperlich wenn es darum ging, ihre Interessen zu schützen oder durchzusetzen. Daher war der Satz auch überspitzt formuliert, aber nicht unsachlich wie ich finde. Recht hast Du natürlich, dass es jetzt nicht unbedingt was mit dem aktuellen Thema zu tun hat. Es sollte nur beleuchten, warum ich nichts vom Nutzen einer Religionszugehörigkeit oder Inhalten halte, gerade in wichtigen Punkten wie Politik, Verwaltungen, Schule, usw.!


    Zum ersten Teil: Was hat die Frage, ob der Vorstand einer bestimmten Konfession angehören muss, mit seinem Einfluss auf die Basisarbeit zu tun? Das verstehe ich nicht. Der (Bundes-/Landes-)Vorstand hat sicherlich andere Aufgaben (und Interessen), als die Glaubensausrichtung der Mitarbeiter an der Basis zu beurteilen oder gar zu bewerten. Ich sehe da keinen Zusammenhang.

    Sicherlich bemerkt man das beim Thema Religion nicht, weil es wohl auch nicht so wichtig ist. Generell nehmen diese aber bestimmt Einfluss, denn sonst wären sie ja überflüssig!


    Gruß


    So, nun muss ich erst einmal meine Familie satt bekommen...

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Es ging ja letztendlich um die Vergangenheit der Kirche bzw. der Religionen. Und die waren nicht gerade zimperlich wenn es darum ging, ihre Interessen zu schützen oder durchzusetzen. Daher war der Satz auch überspitzt formuliert, aber nicht unsachlich wie ich finde. Recht hast Du natürlich, dass es jetzt nicht unbedingt was mit dem aktuellen Thema zu tun hat. Es sollte nur beleuchten, warum ich nichts vom Nutzen einer Religionszugehörigkeit oder Inhalten halte, gerade in wichtigen Punkten wie Politik, Verwaltungen, Schule, usw.!


    Und wie hat "der Staat" sich so verhalten im Mittelalter? Weniger zimperlich?


    :hot: J.

  • Zitat

    Es sollte nur beleuchten, warum ich nichts vom Nutzen einer Religionszugehörigkeit oder Inhalten halte, gerade in wichtigen Punkten wie Politik, Verwaltungen, Schule, usw.!


    Jetzt seh ich das Problem nicht. Es zwingt dich ja auch keiner, eine christliche Partei zu wählen. Auch musst du deine Kinder nicht an Schulen in christlicher Trägerschaft anmelden. Und bei christlichen Einrichtungen musst du auch nicht arbeiten. Die Existenz solcher Institutionen macht aber die Vielfalt in einer Demokratie aus.


    Edit:
    Ich zitiere mal unseren Bundespräsidenten:

    Zitat

    Zu allererst brauchen wir aber eine klare Haltung. Ein Verständnis von Deutschland, das Zugehörigkeit nicht auf einen Pass, eine Familiengeschichte oder einen Glauben verengt, sondern breiter angelegt ist. Das Christentum gehört zweifelsfrei zu Deutschland. Das Judentum gehört zweifelsfrei zu Deutschland. Das ist unsere christlich-jüdische Geschichte. Aber der Islam gehört inzwischen auch zu Deutschland. Vor fast 200 Jahren hat es Johann Wolfgang von Goethe in seinem West-östlichen Divan zum Ausdruck gebracht: "Wer sich selbst und andere kennt, wird auch hier erkennen: Orient und Okzident sind nicht mehr zu trennen."


    Quelle: http://www.bundespraesident.de…010/10/20101003_Rede.html

    We are the pilgrims, master; we shall go always a little further.

    Einmal editiert, zuletzt von trident ()

  • Erfahrungen "von früher" sollten immer Berücksichtigung finden.
    Sie sind aber keine automatische Rechtfertigung.
    Caritas/Diakonie bzw. MHD/JUH sind keine Entschuldigung für irgendwelche Hexenjagden oder Kreuzzüge.
    Sie sind Einrichtungen unserer Zeit.
    Ebenso in unsere Zeit fällt das Infragestellen "kirchlicher Macht" bzw. die ganz normale Ausübung staatlicher Sanktionierung, wenn Angehörige der Kirche(n) Straftaten begehen.


    Wie hier schon gesagt wurde: zwischen "Glaube" und "Religion" sind himmelweite Unterschiede.
    Seit einigen Jahren ist es nahezu normal, daß muslimische MitbürgerInnen immer mehr Möglichkeiten zur Ausübung ihres Glaubens haben.
    Ebenso normal ist der Dialog zwischen Muslimen und Christen (hier in unserem Kulturbereich).
    In diesem Dialog werden die verbindenden Elemente klar in den Vordergrund gestellt, nicht die trennenden.


    Unser Kulturkreis ist christlich-jüdisch geprägt; muslimische Prägungen kommen hinzu.
    Die Leitbilder aller Hiorgs sind alle geprägt von diesen christlichen Grundlagen.
    Vorurteilsfreies bzw. gerechtes Agieren ist die Grundlage des Auftretens gegenüber den Patienten und Angehörigen.
    Dabei spielt es keine Rolle, ob die MitarbieterInnen zuhause ein Kruzifix hängen haben oder ihre Wallfahrt nach Mekka planen oder sich auch dafür entschíeden haben, keine Kirchensteuer zu zahlen.


    Wichtiger für einen sozialen AG dürfte es heutzutage eher sein, ob seine Beschäftigten glatzköpfig und mit Thor-Steinar-Garderobe durch die Landschaft laufen und entsprechende Parolen rufen.
    Dies ist nämlich sowohl unchristlich als auch im Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

    raphael-wiesbaden


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    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?


  • Um deutscher Polizeibeamter werden zu können, reicht heute die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes.


    Ich meine sogar, dass auch "nicht EU-Bürger" in den Polizeidienst dürfen.
    Ausserdem prüft wohl die Bundeswehr, in wie weit auch Ausländer dienen dürfen.

  • Wie sehen des die HiORGs kirchlichen Ursprungs wie JUH oder Malteser denn mit muslimischen Bewerbern?


    Bei den Maltesern SOLLEN alle Führungsfunktionen (also auch der ehrenamtlich tätige Truppführer) mit katholischen Mitarbeitern besetzt werden, bei bestimmten Funktionen (auch auf vergleichsweise niedrigen Ebenen) MUSS der Amtsinhaber katholisch sein. Ausnahmen im Hinblick auf diese Regelungen sind zumindest bei uns in der Region relativ selten (i.d.R. ist der Kandidat dann aber "zumindest" evangelisch) & nur zulässig, wenn die "katholische Prägung" der jeweiligen Gliederung / Dienststelle anderweitig gesichert ist. Bei mir selbst wurde der (Wieder-) Eintritt in die katholische Kirche gefordert, bevor ich zum Kreisbeauftragten berufen wurde.
    Kurzum: Ein muslimischer Mitarbeiter hat tendenziell sehr schlechte Chancen, eine (gehobene) Führungsposition zu bekleiden. Ob das gut oder schlecht ist, sei mal dahingestellt.

  • Nur am Rande: Wenn du dich da mal nicht täuschst...


    J. ;)


    Ich würde mich sehr wundern, wenn ich das tue. Unter den Rahmenbedingungen, dass ich explizit öffentlich und nicht nur für den eigenen Verein ausbilde und auch eine Vereinsmitgliedschaft für die Ausbildung nicht gefordert ist, sehe ich nicht, welche Ausnahmeregelung für den Auszubilden, der bei einer Rettungsdienstausbildung ja kein Dienstverhältnis eingeht, gelten sollte.


    Zum anderen: Die Malteser sind erstaunlicher Weise anscheinend sehr viel toleranter, als die Johanniter. Für Angestellte im Rettungsdienst wird in der Regel nur gefordert "sollte Mitglied einer anerkannten kirchlichen / religösen Glaubensgemeinschaft" zu sein, dabei sind explizit nicht christliche Kirchen (jüdische Glaubensgemeinschaften, Moslems) eingeschlossen. Lediglich mit konfessionslos sollte man nicht sein, allerdings ist es auch eine "sollte" und keine "muss" Bestimmung. Generell sollte man aber auch bei den Johannitern etwas zwischen Verein und Arbeitgeber differenzieren. Inzwischen sind die Rettungsdienste ja in der Regel eher gGmbhs denn eVs und dort können die Bedingungen aus dem eV natürlich nicht 1:1 übertragen werden. Vor allem bei den genannten Führungspositionen sind eben nicht die Rettungswachenleiter, Leiter Rettungsdienst und Geschäftsführer der gGmbHs gemeint, sondern die Ehrenamtlichen!


    Ich persönlich stehe mit meiner Meinung etwas dazwischen. Was den Bereich der ehrenamtlichen Hilfsorganisation angeht, gehe ich mit Jörg überein, dass jede Organisation sich ihre Helfer aussuchen darf. Wenn ich mir eine kirchliche Organisation aussuche, muss ich mich damit identifizieren können und da sehe ich solche Regeln auch ein. Ich sehe es aber nun wieder nicht ein, dass normale Berufstätige in einem Feld der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr und damit einer Landes- / kommunalen Aufgabe sich religös diskriminieren lassen müssen. Wer öffentliche Aufgaben erfüllt sollte seine Mitarbeiter nicht wegen des Kirchenrechts einschränken dürfen. Und da sehe bei der Religionszugehörigkeit noch das geringste aller Probleme. Was wäre los, wenn ein bekannter Privatanbieter nur noch Mitarbeiter einstellt, die im Polygraphentest bewiesen haben, dass ihre Lieblingsfarbe zwischen Türkis und Minzgrün liegt. Ich sehe wilde Meuten mit Mistgabeln und Fackeln (oder mit Schwert und Schild) aufmarschieren....


    Meiner Meinung nach kann sich jede freiwillige Organisation gern als Glaubensgemeinschaft verstehen, wenn ich aber öffentliche Aufgaben wahrnehme, müsste ich mich auch nach den gleichen Regeln wie öffentliche Arbeitgeber richten. Und das beziehe ich durchaus auch auf Pflegeeinrichtungen etc... Mir ist bewusst, dass dies juristisch anders aussieht, aber das ist meine Meinung wie das Leben sein sollte.


    Viele Grüsse,
    Johannes

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Und wie hat "der Staat" sich so verhalten im Mittelalter? Weniger zimperlich?

    Auch Kaiser, Könige, Barone und Fürsten halte ich für nicht mehr zeitgemäß... :D


    Jetzt seh ich das Problem nicht. Es zwingt dich ja auch keiner, eine christliche Partei zu wählen. Auch musst du deine Kinder nicht an Schulen in christlicher Trägerschaft anmelden. Und bei christlichen Einrichtungen musst du auch nicht arbeiten. Die Existenz solcher Institutionen macht aber die Vielfalt in einer Demokratie aus.

    Hey, macht nun keine Hexenjagd auf mich! Ich bin durchaus für eine demokratische Staatsform, auch habe ich nichts gegen den Glauben der Menschen, egal ob Christ, Moslem, oder andere Glaubensrichtungen, einzuwenden. Ich bin nur strikt gegen eine Vermischung in bestimmten Bereichen. Und das wäre z.B. die Politik, oder in Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit / Darseinsvorsorge / Gesundheitswesen, wo der Rettungsdienst nun ja auch mal zugehört. Dass dieses in den meisten Fällen neutral bewertet wird, haben wir ja schon festgestellt.


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.


  • Hast du den Thread eigentlich vor deiner Antwort zu Ende gelesen? Ich werde jetzt nicht nochmal das gleiche schreiben...


    J.

  • Bei den Maltesern SOLLEN alle Führungsfunktionen (also auch der ehrenamtlich tätige Truppführer) mit katholischen Mitarbeitern besetzt werden, bei bestimmten Funktionen (auch auf vergleichsweise niedrigen Ebenen) MUSS der Amtsinhaber katholisch sein. Ausnahmen im Hinblick auf diese Regelungen sind zumindest bei uns in der Region relativ selten (i.d.R. ist der Kandidat dann aber "zumindest" evangelisch) & nur zulässig, wenn die "katholische Prägung" der jeweiligen Gliederung / Dienststelle anderweitig gesichert ist. Bei mir selbst wurde der (Wieder-) Eintritt in die katholische Kirche gefordert, bevor ich zum Kreisbeauftragten berufen wurde.
    Kurzum: Ein muslimischer Mitarbeiter hat tendenziell sehr schlechte Chancen, eine (gehobene) Führungsposition zu bekleiden. Ob das gut oder schlecht ist, sei mal dahingestellt.


    Das stimmt so nur für´s Ehrenamt, denn wie Ani schon weiter oben schrieb:


    Bei kirchlichen Krankenhausträgern ist entscheidend, daß eine Religion eingetragen ist. Dabei ist es egal, welche.


    Die Begründung ist, dass man hier davon ausgehen kann das diese Personen sich mit Ethik und Moral einmal auseinandergesetzt haben.

  • Was den Bereich der ehrenamtlichen Hilfsorganisation angeht, ... , dass jede Organisation sich ihre Helfer aussuchen darf.

    Ich weiß nicht, ob man sich sowas im KatS/SEG noch erlauben kann, sich seine Helfer nach Religionszugehörigkeit auszusuchen? Da sollten andere Dinge wichtiger sein!


    Ich sehe es aber nun wieder nicht ein, dass normale Berufstätige in einem Feld der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr und damit einer Landes- / kommunalen Aufgabe sich religös diskriminieren lassen müssen. Wer öffentliche Aufgaben erfüllt sollte seine Mitarbeiter nicht wegen des Kirchenrechts einschränken dürfen.

    Zustimmung! :positiv:


    Meiner Meinung nach kann sich jede freiwillige Organisation gern als Glaubensgemeinschaft verstehen, wenn ich aber öffentliche Aufgaben wahrnehme, müsste ich mich auch nach den gleichen Regeln wie öffentliche Arbeitgeber richten.

    Zustimmung! :positiv:


    Bei den Maltesern SOLLEN alle Führungsfunktionen (also auch der ehrenamtlich tätige Truppführer) mit katholischen Mitarbeitern besetzt werden, bei bestimmten Funktionen (auch auf vergleichsweise niedrigen Ebenen) MUSS der Amtsinhaber katholisch sein. Ausnahmen im Hinblick auf diese Regelungen sind zumindest bei uns in der Region relativ selten (i.d.R. ist der Kandidat dann aber "zumindest" evangelisch) & nur zulässig, wenn die "katholische Prägung" der jeweiligen Gliederung / Dienststelle anderweitig gesichert ist. Bei mir selbst wurde der (Wieder-) Eintritt in die katholische Kirche gefordert, bevor ich zum Kreisbeauftragten berufen wurde.

    Ist ein Scherz, oder? Es sollten hier doch die persönliche Eignung und die Qualifikation im Vordergrund stehen! Also lieber dabei Abstriche machen, dafür einen gläubigen Ja-Sager mit Streifen am Helm rum laufen lassen... :fie: Dazu passt ja mein erster Kommentar in meinem Beitrag: Ich weiß nicht, ob man sich sowas im KatS/SEG noch erlauben kann, sich seine Helfer nach Religionszugehörigkeit auszusuchen? Da sollten andere Dinge wichtiger sein!


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Jörg: Ja, habe ich. Und ich habe eine ... primäre Quelle... bzgl der Malteser herausgesucht, mein Zitat findet sich dort im Wortlaut wieder. Die einzigen weiteren Bezüge zur Kirche ist der Caritastarifvertrag und ein Paragraph, der eine ausserordentliche Kündigung bei einem groben Achtungsverstoss gegen die katholische Kirche androht. Gerade deswegen habe ich das so geschrieben! Es werden hier sehr stark Regulierungen für die ehrenamtliche Vereinsstruktur und für die gGmbH Betriebe vermischt.


    Solltest du noch etwas zu den Auszubilden meinen, dann habe ich dies wirklich überlesen. Solltest du etwas ganz anderes meinen, steh ich gerade völlig auf dem Schlauch und bitte um Erleuchtung.


    @Harris: Es geht mir nicht darum, ob man sich das erlauben kann. Aber ich finde es zumindest im Ehrenamt nicht so sehr verwerflich, wobei ich da beim Kats als Landes- / Bundesaufgabe auch schon wieder massives Bauchweh bekomme.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Die Begründung ist, dass man hier davon ausgehen kann das diese Personen sich mit Ethik und Moral einmal auseinandergesetzt haben.

    Ich denke, das ist ein Trugschluss dieser Leute! Warum sollte denn ein "Ungläubiger" weniger von Moral und Ethik verstehen bzw. entsprechend handeln wie ein gläubiger Mitarbeiter?


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • @Harris: Es geht mir nicht darum, ob man sich das erlauben kann. Aber ich finde es zumindest im Ehrenamt nicht so sehr verwerflich, wobei ich da beim Kats als Landes- / Bundesaufgabe auch schon wieder massives Bauchweh bekomme.

    Eben! Ich denke auch, dass es wichtiger ist, einen fachlich und sozial kompetenten Führer in einer KatS/SEG-Einheit zu haben. Seine religiöse "Qualifikation" sollte da, wie auch im Hauptamt, nicht von Wichtigkeit sein!


    Gruß

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