Aus diesem Grund ist in der Satzung der JUH der Begriff "können" erwähnt sowie der Hinweis auf den Arbeitskreis christlicher Kirchen.
Der ACK ist ein Zusammenschluss christlicher Religionsgemeinschaften; also nicht nur die grossen Volkskirchen, sondern durchaus kleinere Gruppierungen wie bspw. Mormonen, Sieben-Tages-Adventisten, Altkatholiken u.a.m.
Verschiedene gesetzliche Grundlagen greifen nicht bei den kirchlichen Arbeitgebern.
Wohl am bekanntesten sind die unterschiedlichen Tarifverträge.
Niemand bei den Maltesern wird bspw. gemaßregelt, wenn er nicht bei der Weihwasserberegnung des neuen RTW dabei ist.
Er könnte sehr wohl aber gemaßgeregelt werden, wenn er öffentlich in seiner Rolle als MA des MHD kundig macht, daß er dies für vorsintflutlichen Unsinn hält.
Der kirchl. AG erwartet durch die Zugehörigkeit seiner (ltd.) MitarbeiterInnen zu einer Kirche ein positives Vorbild.
Das das Leben dieser MA vielleicht nicht immer von christlich-fundamentalen Zügen geprägt ist, steht dabei auf einem anderen Papier.
1989 arbeitete ich als MA in der mittleren Führungsebene in einem kath. Krankenhaus - und war kein Kirchenmitglied.
Dann kam meine Scheidung, eine Erkrankung, die steuergeldfinanzierte Weiterbildung für eine Leitungsfunktion und das Zusammenleben mit einer anderen Frau.
Damit war klar, daß ich künftig bei diesem AG keine Karriere machen werde.
Bis zu meinem Ausscheiden war das Arbeitsklima weiterhin geprägt von Respekt und Offenheit.
Bei allen nachgeordneten MitarbeiterInnen ist die Frage der Religionszugehörigkeit i.d.R. nebensächlich.
Sobald jedoch aus dem einfachen Mitarbeiter eine vorgesetzte Person ist, muß diese u.U. Entscheidungen nach aussen vertreten, die im Sinne des AG sind.
Dies lässt sich u.U. einfacher gestalten, wenn die grundlegende "Geschäftsidee", also die Ideologie durch eine Kirchenzugehörigkeit (als Steuerzahler) sichtbar ist.
Auch ein MA bei McDoof hat z.B. nicht die freie Auswahl seiner Arbeitskleidung. Er ist gezwungen, aufgrund des CI sich ebenso zu kleiden wie alle anderen auch.