Christoph 54 rettet Schlittschuhläufer in Freiburg aus See- Kosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt

  • Tio: klar, dass sollte auch keinen Alleinvertretungsanspruch den 54er untermauern.
    Ich erinnere mich an eine ähnliche Aktion dieser Maschine an einem anderen See vor einigen Jahren.


    Wollt ich so auch nicht sagen :prost: :hallo:
    War vielleicht ein wenig unglücklich ausgedrückt.

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • Natürlich ist ein grosser Teil der Einsätze der BOS-Dienste ursächlich durch das Virus der menschlichen Dummheit verursacht.
    Das wir eine Solidargemeinschaft sind, die auch die "Dummheiten" der Mitmenschen mit ihren Zwangsbeiträgen finanziert, steht ja auch ausser Frage.


    Doch es gibt ja durchaus schon Ansätze, um hier Regulierungen zu erreichen:
    wer mit abgefahrenem Reifenprofil bei der Hauptuntersuchung erwischt wird, bekommt keine Plakette.
    Anders gesagt:
    weil jemand doof war, wird verhindert, daß er dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet und womöglich erhebliche Kosten zu Lasten der Solidargemeinschaften von Kranken-, Unfall, Renten- sowie Haftpflichtversicherungen verursacht.


    Es wird schwierig bis unmöglich sein, eine fest definierte Grenze zu ziehen.
    Doch gelegentlich sollten derartige Exempel statuiert werden.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Diese Grenze darf aber nicht willkürlich gezogen werden, sonden muss transparent sein. Wenn ich mit meinem KFZ (ohne SoSi) über eine rote Ampel fahre und dadurch ein RD Einsatz verursacht wird, werde ich , zumindest meines Wissens nach, auch nicht zur Kasse gebeten.


    Warum sollte das also bei dem Schlittschuhfahrer, der ähnlich grob fahrlässig gehandelt hat, anders sein?

  • @ rettnix: Das kann man so nicht vergleichen! Gefährde ich nicht bloß mich selbst, sondern auch andere - Dein Beispiel - dann gibt es immer einen anwendbaren Ordnungswidrigkeits- oder Straftatbestand. Gefährde ich "nur" mich selbst und muss dann aufwendig gerettet werden, gibt es in der Regel keine Strafe. Stattdessen in Fällen besonders grober Fahrlässigkeit die Kosten der Rettung zurückzuwälzen, scheint mir dann eine gute Lösung zu sein.

  • Hallo!


    @ rettnix: Das sehe ich als nicht vergleichbar an! Gefährde ich nicht bloß mich selbst, sondern auch andere - Dein Beispiel - dann gibt es in der Regel einen anwendbaren Ordnungswidrigkeits- oder Straftatbestand. Gefährde ich "nur" mich selbst und muss dann aufwendig gerettet werden, gibt es in der Regel keine Strafe. Stattdessen in Fällen besonders grober Fahrlässigkeit die Kosten der Rettung zurückzuwälzen, scheint mir dann eine gute Lösung zu sein.


    Wie sieht es dann mit dem Bergsteiger, dem Mountainbiker, dem Radrennfahrer, usw. aus? Die gefährden sich i.d.R. auch nur selbst und müssen auch teilweise aufwendig gerettet werden. Wo ziehen wir da die Grenze?


    Ciao
    Rettungshund

  • Zitat Badische Zeitung:

    Zitat

    Die Feuerwehr hat dem Mann 260 Euro in Rechnung gestellt. Im Einsatz waren vier Feuerwehrwagen und zwölf Mann. Zusätzlich rund 400 Euro berechnete die DRF Luftrettung für den Hubschrauber, dessen drei Mann Besatzung dem verunglückten 55-Jährigen das Leben retteten. Eine Hubschrauberminute kostet zwischen 40 und 50 Euro, zehn Minuten war "Christoph 54" im Einsatz.

    Ich finde, dass er damit ziemlich günstig davon kommt! Gerade was die Anzahl der Feuerwehrfahrzeuge und -personal angeht.


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Diese Grenzziehungen sind natürlich im Zweifelsfall immer ungerecht.
    Ich nehme einmal als Bsp. die Sportverletzungen:
    einerseits fördert die Politik den Sport an sich als gesundheits- und gesellschaftsfördernde Massnahme.
    Andererseits vergeht wohl kein Wochenanfang, wo nicht Wochendhobbysportler insbesondere von Massensportarten wie Fußball-Handball-Basketball-Volleyball usw. die Arztpraxen belagern.


    Fallschirmspringen mag potentiell gefährlicher sein - doch die Summe behandlungspflichtiger Verletzungen ist insgesamt sehr klein; Beerdigungen sind nun einmal Privatangelegenheit :pfeif:


    Auch bei Erkrankungen, die mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit auf permanentes Suchtverhalten zurückzuführen sind
    (Nikotinjunkies + Leberkleisterschluckspechte) zahlen ja sie Sozialversicherungen.


    Deswegen betonte ich auch auch den Exempelstatus.
    Solange der Einsatzverursacher hier nicht seine grundlegenden Rechte verletzt sieht und den Weg bis zum Bundesgerichtshof durchzieht ist alles im grünen Bereich.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • @ Rettungshund: klar, Du hast im Prinzip Recht. Zwar wurde auch schon Teilnehmern von Einhand-Weltumseglungs-Regatten oder Extrembergsteigern oder durchs-Krisengebiet-Mountainbikern eine Rechnung geschickt. Aber wie es halt schon einige andere User bemerkten: es kann nur darum gehen, in besonders krassen Fällen mal ein Exempel zu statuieren. Das ganz normale Ausmaß menschlicher Blödheit bleibt ein Problem der Allgemeinheit.

  • Ich frage mich, ob eine Versicherung zahlt, wenn jemand vorsätzlich bei Rot über die Ampel gefahren ist und einen Unfall produziert (bzw. in Regress genommen wird). Könnte es nicht ähnlich sein, wenn jemand das Eis betritt, obwohl er es eigentlich nicht dürfte ?

  • Ich frage mich, ob eine Versicherung zahlt, wenn jemand vorsätzlich bei Rot über die Ampel gefahren ist und einen Unfall produziert (bzw. in Regress genommen wird). Könnte es nicht ähnlich sein, wenn jemand das Eis betritt, obwohl er es eigentlich nicht dürfte ?


    Und wie immer: das kommt drauf an.

  • Zitat

    Ich frage mich, ob eine Versicherung zahlt, wenn jemand vorsätzlich bei
    Rot über die Ampel gefahren ist und einen Unfall produziert (bzw. in
    Regress genommen wird).

    Bei einer vorsätzlichen Handlung wird die Versicherung wohl nicht zahlen, dafür ist sie ja aber auch nicht da.
    Anders ist es bei grober Fahrlässigkeit (üblicherweise auch nicht versichert), da verzichten immer mehr Versicherungen auf die "Einrede der groben Fahrlässigkeit".


    Wer fährt den vorsätzlich über eine rote Ampel? Genauso würde ich bezweifeln das der Schlittschuhläufer vorsätzlich ins Eis eingebrochen ist.

  • Er betritt vorsätzlich das Eis (das dürfte meistens so sein, es sei denn, jemand zwingt ihn dazu), aber er bricht nicht vorsätzlich darin ein. Ich glaube, hier wird gerade "Vorsatz" und "Fahrlässigkeit" durcheinander geworfen.

  • Ja und? Das machen 80jährige auch, wenn sie unter Marcumar-Medikation bei Regen und Wind den Kirschbaum beschneiden. Wo soll man da eine Grenze ziehen?