Bezogen auf die RettAss Ausbildung. Ja und nein. Das Examen wird nicht von der Schule durchgeführt bzw. abgenommen. In Berlin z.B. wird die Prüfungskommission vom Landesamt gestellt. Diese nimmt meist die Fachprüfer aus dem Unternehmen (daher müssen diese dort auch als Fachprüfer gemeldet sein und sie bekommen für die Zeit des Staatsexamen eine Prüfungsentlohnung direkt vom Landesamt und sind somit dort auch angestellt für die Zeit) und der Prüfungsvorsitzende kommt vom Landesamt als bestellter Vorsitzender. Somit hat das Bildungsinstitut (für Berlin gesprochen) nichts mit dem Staatsexamen zu tun. Es wird lediglich in den Räumlichkeiten etc. die Prüfung stattfinden.
Eine staatliche anerkannte Rettungassistentenschule darf zu dem zugrunde gelegtem Curriculum, in den vorgeführten Räumlichkeiten und mit dem vom Amt geforderten Personal mit entsprechenden Qualifikationen, die RettAss Ausbildung durchführen. Das Staatsexamen bleibt in der Hand der Aufsichtsbehörde.
Die Prüfung ist in Berlin (schriftliche Prüfung) von der Schule zu erstellen und zur Absegnung einzureichen. Diese wird dann auch geschrieben. Andere Bunderländer haben einen Fragenpool etc. bzw. bekommen die schriftliche Prüfung direkt vom Amt.
Das ist im Prinzip richtig. Staatsexamen bedeutet, dass ein Vertreter der zuständigen staatliche Behörde der Prüfung vorsitzt, die aber durchaus von Prüfern der ausbildenden Stelle (Schule, Uni, Fachschule etc) durchgeführt werden kann. Das ist an der Uni ja auch so. Die Ausgestaltung im Detail kann dabei durchaus variieren.
J.