Ehrenamt im Rettungsdienst - Probleme für das Hauptamt

  • Bezogen auf die RettAss Ausbildung. Ja und nein. Das Examen wird nicht von der Schule durchgeführt bzw. abgenommen. In Berlin z.B. wird die Prüfungskommission vom Landesamt gestellt. Diese nimmt meist die Fachprüfer aus dem Unternehmen (daher müssen diese dort auch als Fachprüfer gemeldet sein und sie bekommen für die Zeit des Staatsexamen eine Prüfungsentlohnung direkt vom Landesamt und sind somit dort auch angestellt für die Zeit) und der Prüfungsvorsitzende kommt vom Landesamt als bestellter Vorsitzender. Somit hat das Bildungsinstitut (für Berlin gesprochen) nichts mit dem Staatsexamen zu tun. Es wird lediglich in den Räumlichkeiten etc. die Prüfung stattfinden.


    Eine staatliche anerkannte Rettungassistentenschule darf zu dem zugrunde gelegtem Curriculum, in den vorgeführten Räumlichkeiten und mit dem vom Amt geforderten Personal mit entsprechenden Qualifikationen, die RettAss Ausbildung durchführen. Das Staatsexamen bleibt in der Hand der Aufsichtsbehörde.
    Die Prüfung ist in Berlin (schriftliche Prüfung) von der Schule zu erstellen und zur Absegnung einzureichen. Diese wird dann auch geschrieben. Andere Bunderländer haben einen Fragenpool etc. bzw. bekommen die schriftliche Prüfung direkt vom Amt.


    Das ist im Prinzip richtig. Staatsexamen bedeutet, dass ein Vertreter der zuständigen staatliche Behörde der Prüfung vorsitzt, die aber durchaus von Prüfern der ausbildenden Stelle (Schule, Uni, Fachschule etc) durchgeführt werden kann. Das ist an der Uni ja auch so. Die Ausgestaltung im Detail kann dabei durchaus variieren.


    J.

  • Im falschen Threat geantwortet. Entschuldigung.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

    Einmal editiert, zuletzt von Johannes D. ()

  • Die Bestands-RettAss werden sicherlich in irgendeiner Form die Möglichkeit zur Aufwertung haben.

    Wie diese aussieht wird die spannende Frage sein! Obwohl ich gerne bereit bin mich einem Update zu stellen, befürchte ich jedoch, dass der zeitliche und finanzielle Aufwand komplett am RettAss selbst hängen bleibt. Und hier beginnen die Probleme mit dem die Stimmung kippen könnte...


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Wie diese aussieht wird die spannende Frage sein! Obwohl ich gerne bereit bin mich einem Update zu stellen, befürchte ich jedoch, dass der zeitliche und finanzielle Aufwand komplett am RettAss selbst hängen bleibt. Und hier beginnen die Probleme mit dem die Stimmung kippen könnte...


    Gruß

    Wahre Worte!

  • Nämlich? Was sind das für Institute?


    Fachpädagoge/Fachpädagogin im Gesundheitswesen


    Angeboten wurden Ähnliches auch hier, ob es den Lehrgang heute noch gibt, kann dir aber sicherlich CP beantworten:
    Staatlich anerkannter Lehrer an Rettungsdienst Schulen

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • @ Daniel Grein Danke für die Links, aber da muss man sich auch fragen bei dem einen reichen 400 h beim anderen sind es 500 h da bastelt jeder seinen eigenen Kram zusammen und die Qualität leidet mal wieder darunter. Solange es kein staatliches Mindestcurriculum zur Ausbildung von Lehrern im Gesundheitswesen gibt ist das ganze nicht Fisch noch Fleisch.

  • Das ist in der Tat schwierig. Die Schuld ist hier aber in den Aufsichtsbehörden zu suchen. Die Bildungsinstitute haben lediglich das umgesetzt, was ihnen vorgesetzt wurde. Diese Aufsichtsbehörden haben sich dazu entschlossen solche Qualifikationen zu fordern, die in der Form nicht exsistierten. So mussten neue Konzepte geschaffen werden. Nun hat noch jede Aufsichtsbehörde bzw. Bundesland seine eigene Meinung wieviel Inhalt und Stunden das ganze haben muss. Somit sind diese Abschlüsse und Lehrgänge meist auf das jeweilige Bundesland ausgerichtet. Hier besitzen sie aber eine staatlich Anerkennung und sind somit zugelassen. Schön wäre schon, wenn es dafür eine einheitliche Qualifikation gibt.

  • Daniel:
    Danke!


    "Erlebnispädagogik oder Krisenintervention" Nett :-D


    @CP:
    Wie meinen?

    We are the pilgrims, master; we shall go always a little further.

  • @CP:
    Wie meinen?


    Kannst Du deine Frage spezifizieren?


    Daniel: Nein, wir bieten den Lehrer für den Rettungsdienst nicht mehr an. Derzeit ist zu unsicher, wie die Situation weitergeht.
    Der Link von Dir ist nicht mehr von der HP abrufbar und nicht mehr aktuell ;).
    Damals war die Lehrerqualifikation vom Regierungspräsidium abgenommen und staatlich anerkannt.

  • Also was haben wir bis jetzt:


    Neues Berufsbild soll kommen, neue Ausbildungsinhalte ja, eigenen Kompetenzen Jein?! Im Detail ungeklärt.
    Wer soll ausbilden dürfen? Noch ungeklärt!
    Ausbildungsdauer für Neueinsteiger 3 Jahre.
    Fortbildungsdauer für RettAss? Ungeklärt!
    Fortbildungsprogramm für RettAss? Ungeklärt!


    Wenn das so kommt, wie ich mir das vorstelle, dann sind die lokalen RD Bereiche durch das eigenständige Lernen schneller als, die Berufsverbände, will heissen der RDLeiter und Ärztliche Leiter setzen aktuelle Leitlinien um. ACS, Kampfanfall etc..


    Das neue Berufsbild wird also im ungünstigsten Fall, von neuen regionalen Regelungen der bestehenden RettAss überholt. Man wird wohl zu dem Fazit kommen, das die neue Ausbildung besser ist und sich rentiert. Die beiden Beurfstypen wird man nebeneinander akzeptiert lassen und in den RDG stehen lassen da der RettAss mit den selben Kompetenzen einfach durch Alterung herausstreben wird.


    WIE ES IN ALLEN BERUFEN AUCH SO IST!!! Man besucht seine Fortbildungen um sich auf dem Laufenden zu halten! Damit ist man nicht schlechter und die Berufe welchseln im Detail ihre Namen, aber man kann damit noch etwas anfange, so lange man in diesem Beruf arbeitet und es eine Berufsausbildung ist!


    Ich kann das alles abwarten, denn ich gehe davon aus, das ich in 10 Jahren dann einfach nur noch entspannt hinter dem Lenkrad sitzen darf ;-) Das ist dann mit Familie dann auch einfach lockerer zu regeln.

    Der Inhalt des Textes, möchte keine Lehrmeinung vertreten er stellt eine rein persönliche Ansicht des Autors da. Die Nutzung ausserhalb des Forums ist nicht gestattet.
    * 150 Jahre Deutsches Rotes Kreuz, Aus Liebe zum Menschen * :rtw:

  • Also was haben wir bis jetzt:


    Nichts, außer Gedankenspiele. Fakten wird erst einmal der Referentenentwurf schaffen, auf dessen Grundlage dann weiter diskutiert werden kann.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • will heissen der RDLeiter und Ärztliche Leiter setzen aktuelle Leitlinien um. ACS, Kampfanfall etc..


    Da war wohl gerade der Wunsch Vater des Gedanken ;)

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ich hab dich nicht verstanden und hab deswegen auf Erklärung gehofft....

    Zitat

    Das ist in der Tat schwierig. Die Schuld ist hier aber in den Aufsichtsbehörden zu suchen. Die Bildungsinstitute haben lediglich das umgesetzt, was ihnen vorgesetzt wurde. Diese Aufsichtsbehörden haben sich dazu entschlossen solche Qualifikationen zu fordern, die in der Form nicht exsistierten. So mussten neue Konzepte geschaffen werden. Nun hat noch jede Aufsichtsbehörde bzw. Bundesland seine eigene Meinung wieviel Inhalt und Stunden das ganze haben muss. Somit sind diese Abschlüsse und Lehrgänge meist auf das jeweilige Bundesland ausgerichtet. Hier besitzen sie aber eine staatlich Anerkennung und sind somit zugelassen. Schön wäre schon, wenn es dafür eine einheitliche Qualifikation gibt.


    Heißt für mich, dass du gerne einen einheitlichen Rettungsdienstlehrer hättest, dessen Ausbildungsinhalte vom Bund vorgegeben werden.... Hab ich dich so richtig verstanden?

    We are the pilgrims, master; we shall go always a little further.

  • Heißt für mich, dass du gerne einen einheitlichen Rettungsdienstlehrer hättest, dessen Ausbildungsinhalte vom Bund vorgegeben werden.... Hab ich dich so richtig verstanden?


    Ja richtig. Ich hatte nur den Umstand geschildert, wie verwirrend teilweise die Entstehung dieser notwendigen Qualifikation gewesen ist.
    Da jedes Bundesland und jede Aufsichtsbehörde indirekt ihre eigenen Brötchen backt und somit auch die Anforderungen unterschiedlich sind, kann es sein, das Du mit deiner pädagogischen Qualifikation aus Berlin nicht in Hessen als Rettungsdienstlehrer arbeiten kannst.
    Somit wäre eine einheitlich geforderte Qualifikation mit einheitlichen Inhalten und Abschluss / Äquivalent sachdienlich.
    Das was jetzt existiert, finde ich nur verwirrend und fragwürdig qualitativ.

    Einmal editiert, zuletzt von cerebralperfusion ()

  • Zitat

    Ja richtig. Ich hatte nur den Umstand geschildert, wie verwirrend teilweise die Entstehung dieser notwendigen Qualifikation gewesen ist.
    Da jedes Bundesland und jede Aufsichtsbehörde indirekt ihre eigenen Brötchen backt und somit auch die Anforderungen unterschiedlich sind, kann es sein, das Du mit deiner pädagogischen Qualifikation aus Berlin nicht in Hessen als Rettungsdienstlehrer arbeiten kannst.
    Somit wäre eine einheitlich geforderte Qualifikation mit einheitlichen Inhalten und Abschluss / Äquivalent sachdienlich.
    Das was jetzt existiert finde, ich nur verwirrend und fragwürdig qualitativ.


    Naja. Bildung ist aber Ländersache. Und wenn schon die Ausbildung von Lehrern nicht einheitlich ist...

    We are the pilgrims, master; we shall go always a little further.

  • Naja. Bildung ist aber Ländersache. Und wenn schon die Ausbildung von Lehrern nicht einheitlich ist...


    ...dann ist die Ausbildung der RettAss es erst recht nicht ;). (Sofern der Satz so weitergehen sollte).


    Das ist richtig und in anderer Hinsicht vielleicht auch ein Dilemma. Wenn nun alle Bundesländer sich zusammensetzen und eine Vorgabe beschließen, welche mit einheitlichen Inhalten und einer einheitlichen Stundenauflistung einhergeht, wäre das doch sinnvoll.
    Dieses könnten die Aufsichtsbehörden über die Ministerien doch auch tun, oder sollte ich mich da irren?

  • Naja. Bildung ist aber Ländersache. Und wenn schon die Ausbildung von Lehrern nicht einheitlich ist...


    Unter welchen Bedingungen können die arbeitstechnisch, denn z.B. von NRW nach Bayern umziehen?

  • Ja Ja früher gab es Zoll und heute Bildungsgrenzen und das in einem geeinten Europa. Da darf man langsam Zweifeln und sich freuen, dass bei der eigenen Ausbildung die EU mit mischt und die Anerkennung sicher stellt.