Endlich RAIP aber es gibt offensichtlich ein Problem


  • Du hast doch zu Beginn deiner schulischen Ausbildung sicher auch vom Arzt attestiert bekommen, dass du für den Beruf des Rettungsassistenten geeignet bist? So war das jedenfalls bei mir!


    Das Hausarzt-Attest - Die größte "Hürde" auf dem Weg zum Rettungsassistenten ... :D

  • Mal ne andere Frage:
    Du hast doch zu Beginn deiner schulischen Ausbildung sicher auch vom Arzt attestiert bekommen, dass du für den Beruf des Rettungsassistenten geeignet bist? So war das jedenfalls bei mir!


    Dann würde ich mir bei der bevorstehenden Untersuchung keine Sorgen machen!


    Mal rein spekulativ.
    Der Arzt bescheinigt die Eignung zur Berufsausübung. Die RA-Ausbildung - Teil 1 Schule u. Klinik - wird erfolgreich absolviert. Bis jetzt wurden bereits mehrere tausend Euro für die Ausbildung und damit zusammenhängenden Kosten (Umzug/Zweitwohnung, Fahrtkosten, weitere Lernmittel, etc.) aufgewandt. Doch nun wird plötzlich festgestellt, dass Jemand nicht gesundheitlich tauglich ist. Die Ausbildung kann nicht beendet werden, immense Kosten sind entstanden, es droht Arbeitslosigkeit.
    Ohne das positive Attest des ersten Arztes wäre die Ausbildung nicht begonnen worden. Kosten, etc. wären nicht entstanden.
    Bestünde nun womöglich einen Anspruch gegen den ersten Arzt wegen des entstandenen Schadens und unnötig aufgewendeter Zeit?
    Und wie sollte man als an dem Beruf Interessierter bei ähnlich gelagerter Problematik (bestehende Behinderung) bereits im Vorfeld vor Ausbildungsbeginn agieren?

  • Du hast doch zu Beginn deiner schulischen Ausbildung sicher auch vom Arzt attestiert bekommen, dass du für den Beruf des Rettungsassistenten geeignet bist? So war das jedenfalls bei mir!

    Darauf sollte man sich nicht verlassen, da die meisten Hausärzte, die ein solches Attest ausstellen, wohl eher ein Auge zudrücken. Die richtigen Arbeitsmediziner, die mit dem Patienten sonst nichts zu tun haben und eher die AG-Interessen verfolgen, werden hier wohl etwas genauer hinschauen.


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • @Medic5754


    Ich denke nicht, da es für dieses erste ärztliche Attest keine genaueren Vorgaben und einen großen Ermessensspielraum gibt. Anders ist das bei einem Arzt, der genaue Vorgaben durch einen Arbeitgeber hat wie in diesem Fall. Die können natürlich von Ort zu Ort variieren.

  • Der Untersuchungsumfang der G25 ist hier dargelegt:


    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/g25.pdf


    Seite 11 + 12.
    Es erfolgt also eine sehr grobe Überprüfung des Hörvermögens ohne apparative Untersuchung.
    Diese Überprüfung ist im Rahmen des normalen Gespräches möglich.
    Ein spezieller Hörtest, also eine G20 (Anamnese, Otoskopie, Audiometrie in Luftleitung bei 1 - 6 khz, ggf. Beratung) erfolgt nicht.


    Ein gewissenhafter Arbeitsmediziner (mit kompetentem Assistenzpersonal ;-) ) sollte bei der vorliegenden Hörschädigung einen Hörtest im Sinne der G20 ergänzend durchführen.
    Wenn dies der Fall ist, sollte hier auf jeden Fall nehen der Luftleitungstechnik (Schallübertragung mit Kopfhörer) auch die Knochenleitung getestet werden.
    Auftreffender Schall wird auch durch den Schädelknochen aufgenommen und als Geräusch interpretiert

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • @ Ani:


    Was natürlich für den Betroffenen ärgerlich ist. Da zeigt sich aber mal wieder, dass es nicht nur in der Ausbildung und dem Berufsbild der Rettungsassistenten hapert, sondern bereits auf dem Weg dorthin.
    Wäre ja vielleicht mal was für DBRD & Co. sich hier auch mal daran zu setzen, dass bereits im Vorfeld neben entsprechendem Schulabschluss (mind. FOR) auch eine echte, verwertbare medizinische Tauglichkeitsprüfung durch Arbeitsmediziner stattfindet.
    Auch wenn ein negatives Attest dann dazu führt, dass man die Ausbildung nicht machen kann. Würde es aber viele Tränen, Euro, Ärger und Enttäuschungen ersparen.


  • Also ich kann mich auch ohne HG normal mit Leuten unterhalten, solange sie nicht zuuu leise reden. Und mal nachfragen, das machen die leute ohne HG ja auch ab und an mal, wenn das gegenüber ne wolldecke im mund hat, aber denkt er spreche deutlich.
    Einsatzfahrten mit SoSi habe ich auch schon mit Hgs gemacht und hatte keine Probleme.

  • @Medic5754
    Wenn das jemand bezahlt, ist bestimmt alles möglich. :)


    Du meinst die Bezahlung einer anständigen Tauglichkeitsuntersuchung?
    Naja, die kostet doch nicht die Welt. Zumindest aber weniger als eine "überflüssige" RA-Ausbildung...


    Oder meintest Du die Arbeit von DBRD & Co. sich auch damit noch zu beschäftigen?
    Das schaffen die ehrenamtlichen, engagierten Aktivisten dort doch locker noch nebenher...

  • Ich meinte ersteres. Und es steht ja jedem frei, so eine differenzierte Untersuchung schon als Erstuntersuchung durchführen zu lassen. Macht nur keiner. :)

  • Naja, weil viele denken, dass diese eine Untersuchung reiche aus... und wenn man dann doch noch diese AM Untersuchung machen soll, dann gucken sie ausse wäsche.

  • Die Frage ist hier aber wiederrum, ob es wirklich sinnvoll wäre. Zum einen dürften sich viele sehr deutlich über den Preis einer Arbeitsmedizinischen Untersuchung, geschweige denn dem kombinierten Preis für alle vier Untersuchungen erschrecken und zum anderen ist es sehr wohl möglich die Berufsausbildung ohne Fahrtätigkeit und folglich ohne G25 Untersuchung abzuschließen. Es gibt immernoch Rettungsdienste, die Praktikanten pauschal als dritten Mann einsetzen. Weiterhin gibt es Stellen, wenn auch wenige, wo eine Fahrerlaubnis der RettAss für Einsatzfahrzeuge nicht vorausgesetzt wird. Ich persönlich stelle mir die Durchführung kompliziert vor, sowohl dienstplanerisch als auch im Einsatzgeschehen. Aber es gibt ja auch diverse Stellen abseits der klassischen Notfallrettung für Rettungsassistenten, die ohne Fahrtätigkeit auskommen.


    Letztendlich würde dies also angehende Bewerber im Endeffekt unnötig in ihrer Berufswahl einschränken. Es ist grundsätzlich erstmal davon auszugehen, dass ein angehender Auszubildener sich sorgfältig über seinen zukünftigen Beruf informiert und sich differenzierte Gedanken macht. Wer daran scheitert ist letztendlich selbst für sein Elend verantwortlich. Allenfalls würde ich fordern, dass die Informationspolitik mancher Schulen etwas "offensiver" wird. Beim Führungszeugnis hingegen würde ich die Meinung teilen. Einige RettAss Ausbildungen scheitern beim Beantragen der Berufsurkunde daran, dass an der Stelle das deitlierte Belegart O Führungszeugnis notwendig wird, während zu Beginn ein einfaches ausgereicht hat. Damit ist es in jedem Fall ausgeschlossen, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Dies macht meiner Ansicht nach keinen Sinn, dürfte aber formaljuristische Gründe haben. Denn wenn ich mich recht entsinne, darf lediglich eine Behörde die Belegart O empfangen, was die Rettungsdienstschule ja nicht ist. (Liege ich da richtig?)

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Also, um es mal so auszudrücken: "Ruhe bewaren und Sicherheit ausstrahlen !" :hallo:
    Stell dich mal darauf ein das es so ablaufen wird wie vom Kollegen R. aus W. beschrieben (quasi wie G20). Das wichtigste ist (...und das hast du anscheinend schon beim Gespräch gemacht) damit offensiv umzugehen. Sprich-deinen zukünftigen AG & den Arbeitsmediziner nicht zu belügen !!! Den Test an sich, wirst du schon "bestehen" :thumbup:

    "Moin" heißt verdammt nochmal nicht "Morgen..." :cool_1:

  • Hallo EMT-Kiel,


    ich besitze eine gültige G25, G42 (nicht kritisch) einen P-Schein für Hamburg und Hörgeräte (bds. ca. 20 % Minderung). Hatte bei keiner der Untersuchungen ein Problem.


    Viele Grüße und Erfolg,
    Thomas

  • Endlich RAIP aber es gibt offensichtlich ein Problem
    [...]Doch habe ich Angst, dass jetzt alles zunichte geht, weil der Arzt eventuell sein OKAY nicht gibt.


    Ja was denn nun? Offensichtliches Problem oder Angst weil eventuell vielleicht?


    Es geht nicht darum die Tätigkeit/Eignung aufs "Fahren" zu beschränken, aber nehmen wir EMT-Kiel hier doch mal als Beispiel.


    Er hat eine ärztliche Untersuchung hinter sich gebracht, ein Jahr seines Lebens investiert, Geld ausgegeben, gebüffelt, ein Staatsexamen bestanden und nun solls an den Erkenntnissen einer Untersuchung scheitern welche am Anfang hätte passieren können. Das ist doch :mauer:


    Wie von JohannesD bereits richtig ausgeführt wurde, ist die Ausbildungszulassung von der Berufszulassung streng zu trennen, zumal es bei der Berufszulassung nur um einen bestimmten Teilbereich geht.
    Wieso ist das so? Weil in unserem Grundgesetz die Berufswahl grundsätzlich sehr stark geschützt ist und der Zugang zur Ausbildung die Eintrittskarte für dioe gewünschte berufliche Beschäftigung darstellt. Daher sind an die Verweigerung zur Ausbildungszulassung hohe Anforderungen zu stellen. Die Tatache, hinterher nicht im Rettungsdienst arbeiten zu können, stellt keine derartige Hürde dar. Es gibt Beschäftigungsmöglichkeiten auf Großbaustellen, im betriebsärztlichen Bereich, in Krankenhäusern etc., die alle nicht die gleichen Einschränkungen haben wie bspw. die Tätigkeit auf dem RTW. Deshalb ist es richtig und sinnvoll, nicht bereits in der Ausbildungseignung die Leute auszusortieren, die später ggf. ein Problem mit P-Schein etc. kriegen könnten. Überlegen könnte man sich lediglich, ob auf eine derartige Einschränkung bereits zu diesem Zeitpunkt hingewiesen werden sollte. Das würde jedoch bedeuten, dass die Untersuchung genormt sein müsste, was sie entsprechend teuer macht. Ich vermute jedoch, dass bei der zunehmenden Zahl an betrieblichen (dreijährigen) Ausbildungsmodellen solche Untersuchungen auch gleich mit erledigt werden. Wir sprechen hier also von einem auslaufenden Problem, dass sich mit der Novellierung des RettAssG hoffentlich erledigt hat.



    Im Rahmen einer G-25-US der BG wird die Fahr- und Steuertätigkeit überprüft; wichtig für alle Menschen, die ein Dienstfahrzeug bewegen möchten.


    Nö.


    Mal rein spekulativ.
    Der Arzt bescheinigt die Eignung zur Berufsausübung. Die RA-Ausbildung - Teil 1 Schule u. Klinik - wird erfolgreich absolviert. Bis jetzt wurden bereits mehrere tausend Euro für die Ausbildung und damit zusammenhängenden Kosten (Umzug/Zweitwohnung, Fahrtkosten, weitere Lernmittel, etc.) aufgewandt. Doch nun wird plötzlich festgestellt, dass Jemand nicht gesundheitlich tauglich ist. Die Ausbildung kann nicht beendet werden, immense Kosten sind entstanden, es droht Arbeitslosigkeit.
    Ohne das positive Attest des ersten Arztes wäre die Ausbildung nicht begonnen worden. Kosten, etc. wären nicht entstanden.
    Bestünde nun womöglich einen Anspruch gegen den ersten Arzt wegen des entstandenen Schadens und unnötig aufgewendeter Zeit?
    Und wie sollte man als an dem Beruf Interessierter bei ähnlich gelagerter Problematik (bestehende Behinderung) bereits im Vorfeld vor Ausbildungsbeginn agieren?


    Das ist eine sehr amerikanische Denkweise, die mir gar nicht gefällt: ich war zu doof mich ausreichend zu informieren und brauche nun einen Sündenbock (Kaffee könnte heiß sein, verbrenne ich mich dran, ist McDonalds schuld...). Überdies ist der Ansatz inhaltlich falsch: die Bescheinigung für die Ausbildung bezeugt lediglich, dass der Patient frei von ansteckenden Krankheiten ist und keine an der Berufsausübung hindernde körperliche oder psychische Beeinträchtigung hat. Dass man den Beruf des Rettungsassistenten auch ohne die Nutzung eines RTW ausüben kann, habe ich oben im Beitrag bereits ausgeführt.



    edit: es wäre auch ein Anerkennungsjahr ohne Fahreignung denkbar. Es soll ja Bereiche geben, in denen RAiP ausdrücklich und ausschließlich als dritte Person mit an Bord sind...

  • Der großteil der Rettungsassistenten in Deutschland übt ihre Tätigkeit nunmal im bodengebunden Rettungsdienst, Krankentransport und zunehmend im Patiententransport. Deswegen wird der zweite Teil der Ausbildung auch an einer Rettungswache absolviert.


    Auch wenn man als Rettungsassistent in der Luftrettung, div. (Betriebs-)Sanitätsdiensten, im Krankenhaus, bei Leitstellen, bei Medizinprodukteherstellern und bei den Krankenkassen beschäftigt werden kann, so sind diese Tätigkeiten fertig ausgebildeten Kräften vorbehalten, teilweise wird (zu recht) auch Berufserfahrung im bodengebunden Rettungsdienst erwartet.


    Somit sollte die ärztliche Untersuchung zu Beginn der Ausbildung nicht nur die med. Eignung für den ersten Teil der Ausbildung (Schule, Einführungs- und Klinikpraktikum) sondern auch für den zweiten Teil (Jahrespraktikum) feststellen.


    Der Knackpunkt hier ist also, wie hoch ist der Anteil der "Einsatzfahrer"-Ausbildung in der Berufsausbildung zum Rettungsassistent ? Jedem Interesenten für die Ausbildung ans Herz gelegt einen C1-Führerschein zu erwerben, auch wenn in einigen Bereichen die gesamte Fahrzeugflotte mit dem PKW-B-Führerschein bewegt werden kann.


    Immerhin definiert § 3 RettAssG das Ausbildungsziel u.a. mit den Worten [...]am Notfallort bis zur Übernahme[...].

  • Es gibt gar keinen Grund, emotional zu werden. Für die Ausbildung ist im Zweifelsfall noch nicht einmal ein Führerschein erforderlich. Dass es ohne schwerer wird als mit, ist davon erstmal abzugrenzen, es geht nur um das ob, nicht um das wie.